Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Planungsleistungen für die Erneuerung der Hauptstraße der — Objektplanung – Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 – 9 (Straßenbau) — Objektplanung – Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 – 9 Brückenbauwerk Hauptstraße/Mühlendammweg Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JYE72
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Planungsleistungen für die Erneuerung der Hauptstraße der
— Objektplanung – Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 – 9 (Straßenbau)
— Objektplanung – Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 – 9 Brückenbauwerk Hauptstraße/Mühlendammweg
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Wennigsen (Deister)
Postanschrift: Hauptstraße 1 – 2
Postleitzahl: 30974
Postort: Wennigsen
Kontakt
Internetadresse: http://wennigsen.net/🌏
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6JYE72🌏
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYE72.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYE72.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Planungsleistungen für die Erneuerung der Hauptstraße der
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Die Gemeinde Wennigsen ist 2015 mit Ihrem Sanierungsgebiet „Ortsmitte Wennigsen“ in das Städtebauförderungsprogramm, Komponente „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen worden. Zur Verwirklichung der mit dem Programm verbundenen Ziele werden in einem laufenden Vergabeverfahren die Leistungen eines Sanierungsträgers vergeben. Mit dieser Komponente werden Gesamtmaßnahmen unterstützt, die zur Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen. Gefördert werden einzelne Vorhaben auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme, die als eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB) durchgeführt wird. Die Fördermittel können insbesondere auch für die Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege und Plätze) eingesetzt werden.
Die Gemeinde Wennigsen ist 2015 mit Ihrem Sanierungsgebiet „Ortsmitte Wennigsen“ in das Städtebauförderungsprogramm, Komponente „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen worden. Zur Verwirklichung der mit dem Programm verbundenen Ziele werden in einem laufenden Vergabeverfahren die Leistungen eines Sanierungsträgers vergeben. Mit dieser Komponente werden Gesamtmaßnahmen unterstützt, die zur Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen. Gefördert werden einzelne Vorhaben auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme, die als eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB) durchgeführt wird. Die Fördermittel können insbesondere auch für die Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege und Plätze) eingesetzt werden.
Eine zentrale Maßnahme des Programms ist die Erneuerung der Hauptstraße und Hirtenstraße mit den Kreuzungsbereichen an der Hülsebrinkstraße, an der Hagemann- und Hirtenstraße innerhalb des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Wennigsen“ in der Gemeinde Wennigsen. Die Hauptstraße ist die zentrale Straße und Einkaufsmeile des Kernortes Wennigsen. Das klassifizierte Straßennetz im Umfeld der Hauptstraße wird durch die L391, die im Norden als eine Tangente am Ort vorbeigeführt wird, die L390, die direkt durch den Ort geführt wird, und durch die K229, die sowohl der Anbindung an Lemmie und Weetzen als auch an die B217 dient, gebildet. Die Hauptstraße selbst ergänzt das Netz der verkehrswichtigen Straßen als Verbindung zwischen der L 390 (Agestorfer Straße) und der L391 und hat Erschließungsfunktion für den zentralen Einkaufsbereich Wennigsen. Sammelstraßen, die den Verkehr aus den Wohnquartieren bündeln und zur Hauptstraße als zentrale Straße des Kernortes führen, sind insbesondere die Neustadtstraße, die Hülsenbrinkstraße, die Hagemannstraße und Am Häuserhof. Das derzeitige Verkehrsaufkommen liegt werktäglich bei etwa 6 000 Kfz pro 24 Stunden.
Eine zentrale Maßnahme des Programms ist die Erneuerung der Hauptstraße und Hirtenstraße mit den Kreuzungsbereichen an der Hülsebrinkstraße, an der Hagemann- und Hirtenstraße innerhalb des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Wennigsen“ in der Gemeinde Wennigsen. Die Hauptstraße ist die zentrale Straße und Einkaufsmeile des Kernortes Wennigsen. Das klassifizierte Straßennetz im Umfeld der Hauptstraße wird durch die L391, die im Norden als eine Tangente am Ort vorbeigeführt wird, die L390, die direkt durch den Ort geführt wird, und durch die K229, die sowohl der Anbindung an Lemmie und Weetzen als auch an die B217 dient, gebildet. Die Hauptstraße selbst ergänzt das Netz der verkehrswichtigen Straßen als Verbindung zwischen der L 390 (Agestorfer Straße) und der L391 und hat Erschließungsfunktion für den zentralen Einkaufsbereich Wennigsen. Sammelstraßen, die den Verkehr aus den Wohnquartieren bündeln und zur Hauptstraße als zentrale Straße des Kernortes führen, sind insbesondere die Neustadtstraße, die Hülsenbrinkstraße, die Hagemannstraße und Am Häuserhof. Das derzeitige Verkehrsaufkommen liegt werktäglich bei etwa 6 000 Kfz pro 24 Stunden.
Die Hauptstraße ist aufgrund der Parkflächenanordnung Unfallschwerpunkt Nr. 1 in den Regionskommunen. Zudem ist hier die höchste Unfallfluchtrate in der gesamten Region zu verzeichnen. Der Umbau ist eine langjährige Forderung der Polizei und auch der Nahverkehrsgesellschaft (RegioBus), aufgrund der Störungen und dadurch bedingten Wartezeiten im Begegnungsfall.
Die Hauptstraße ist aufgrund der Parkflächenanordnung Unfallschwerpunkt Nr. 1 in den Regionskommunen. Zudem ist hier die höchste Unfallfluchtrate in der gesamten Region zu verzeichnen. Der Umbau ist eine langjährige Forderung der Polizei und auch der Nahverkehrsgesellschaft (RegioBus), aufgrund der Störungen und dadurch bedingten Wartezeiten im Begegnungsfall.
Als weitere wesentliche Mängel neben der Einordnung der Hauptstraße als Unfallschwerpunkt wurden insbesondere ausgemacht:
— die Überlagerung von Kfz-Verkehr, insbesondere auch Parksuchverkehren, mit dem Verkehr von Linienbussen sowie Fuß- und Radverkehren im Hauptgeschäftsbereich und eine dadurch bedingte extreme Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität,
— die unangepasste Kfz-Verkehrsorientierte Gestaltung der Straßenräume,
— die Schleichverkehre zwischen der L391 West und der L390,
— die Seitenräume als inhomogene Restflächen, die zum Flanieren und für den Aufenthalt keinen Raum lassen und nicht durchgehend barrierefrei angeordnet sind,
— eine starke Beeinträchtigung des Stadtbildes durch die überdimensionierten Knotenpunkte (z. B. „Am dicken Stein“) und den nicht vorhandenen Bezug zu der angrenzenden historischen Bebauung,
— unzureichende Platzgestaltungen mit fehlender Aufenthaltsqualität im Bereich Hauptstraße/Argestorfer Straße, Hauptstraße/Hagemannstraße/Hirtenstraße, Hauptstraße/Hülsebrinkstraße,
Die Gemeinde hat daher seit 2013 in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro PGT Umwelt und Verkehr GmbH unter intensiver Mitwirkung der Öffentlichkeit, eines Arbeitskreises Ortsmitte/Hauptstraße (mit Parteien/Verbänden etc.) ein „integriertes Stadtentwicklungskonzept“ (ISEK) erarbeitet und verabschiedet, das wir Ihnen als Anlagen beigefügt haben.
Die Gemeinde hat daher seit 2013 in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro PGT Umwelt und Verkehr GmbH unter intensiver Mitwirkung der Öffentlichkeit, eines Arbeitskreises Ortsmitte/Hauptstraße (mit Parteien/Verbänden etc.) ein „integriertes Stadtentwicklungskonzept“ (ISEK) erarbeitet und verabschiedet, das wir Ihnen als Anlagen beigefügt haben.
Die wesentlichen Zielsetzungen und das Maßnahmenkonzept „Stärkung Ortsmitte“ entnehmen Sie bitte dem ISEK.
Beschreibung der Optionen:
Gegenstand des Auftrags ist zunächst die Vergabe der o. a. Planungsleistungen innerhalb des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Wennigsen“ für die Erneuerung der Hauptstraße einschließlich der Kreuzungsbereiche mit Platzgestaltungen und des Brückenbauwerks…
… Hauptstraße/Mühlendammweg.
… Hauptstraße/Mühlendammweg. Es besteht die Option der Beauftragung mit Planungsleistungen für weitere Straßen innerhalb des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Wennigsen“.
Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren Fachplanungsleistungen, soweit diese für die Erneuerung der Straßen erforderlich sind. Dieses betrifft insbesondere die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 – 6 Brückenbauwerk Hauptstraße/Mühlendammweg sowie die Objektplanung – Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 – 9 (Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation).
Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren Fachplanungsleistungen, soweit diese für die Erneuerung der Straßen erforderlich sind. Dieses betrifft insbesondere die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 – 6 Brückenbauwerk Hauptstraße/Mühlendammweg sowie die Objektplanung – Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 – 9 (Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wennigsen (Deister); 30974 Wennigsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bietergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bietergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Schließlich wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Schließlich wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektverantwortliche/r = 35 %
— Stv. Projektverantwortliche/r = 25 %
— Bewerber = 40 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der/des benannten Projektverantwortlichen, der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der/des benannten Projektverantwortlichen, der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYE72.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-2340📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 134-274716 (2017-07-11)
Ergänzende Angaben (2017-07-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Gemeinde Wennigsen ist 2015 mit Ihrem Sanierungsgebiet "Ortsmitte Wennigsen" in das Städtebauförderungsprogramm, Komponente "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen worden. Zur Verwirklichung der mit dem Programm verbundenen Ziele wurden Mitte des Jahres die Leistungen eines Sanierungsträgers vergeben. Mit dieser Komponente werden Gesamtmaßnahmen unterstützt, die zur Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen. Gefördert werden einzelne Vorhaben auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme, die als eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB) durchgeführt wird. Die Fördermittel können insbesondere auch für die Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege und Plätze) eingesetzt werden.
Die Gemeinde Wennigsen ist 2015 mit Ihrem Sanierungsgebiet "Ortsmitte Wennigsen" in das Städtebauförderungsprogramm, Komponente "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen worden. Zur Verwirklichung der mit dem Programm verbundenen Ziele wurden Mitte des Jahres die Leistungen eines Sanierungsträgers vergeben. Mit dieser Komponente werden Gesamtmaßnahmen unterstützt, die zur Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen. Gefördert werden einzelne Vorhaben auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme, die als eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB) durchgeführt wird. Die Fördermittel können insbesondere auch für die Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege und Plätze) eingesetzt werden.
Eine zentrale Maßnahme des Programms ist die Erneuerung der Hauptstraße und Hirtenstraße mit den Kreuzungsbereichen an der Hülsebrinkstraße,an der Hagemann- und Hirtenstraße innerhalb des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Wennigsen" in der Gemeinde Wennigsen. Die Hauptstraße ist die zentrale Straße und Einkaufsmeile des Kernortes Wennigsen. Das klassifizierte Straßennetz im Umfeld der Hauptstraße wird durch die L391, die im Norden als eine Tangente am Ort vorbeigeführt wird, die L390, die direkt durch den Ort geführt wird, und durch die K229, die sowohl der Anbindung an Lemmie und Weetzen als auch an die B217 dient, gebildet. Die Hauptstraße selbst ergänzt das Netz der verkehrswichtigen Straßen als Verbindung zwischen der L 390 (Agestorfer Straße) und der L391 und hat Erschließungsfunktion für den zentralen Einkaufsbereich Wennigsen. Sammelstraßen, die den Verkehr aus den Wohnquartieren bündeln und zur Hauptstraße als zentrale Straße des Kernortes führen, sind insbesondere die Neustadtstraße, die Hülsenbrinkstraße, die Hagemannstraße und Am Häuserhof. Das derzeitige Verkehrsaufkommen liegt werktäglich bei etwa 6000 Kfz pro 24 Stunden.
Eine zentrale Maßnahme des Programms ist die Erneuerung der Hauptstraße und Hirtenstraße mit den Kreuzungsbereichen an der Hülsebrinkstraße,an der Hagemann- und Hirtenstraße innerhalb des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Wennigsen" in der Gemeinde Wennigsen. Die Hauptstraße ist die zentrale Straße und Einkaufsmeile des Kernortes Wennigsen. Das klassifizierte Straßennetz im Umfeld der Hauptstraße wird durch die L391, die im Norden als eine Tangente am Ort vorbeigeführt wird, die L390, die direkt durch den Ort geführt wird, und durch die K229, die sowohl der Anbindung an Lemmie und Weetzen als auch an die B217 dient, gebildet. Die Hauptstraße selbst ergänzt das Netz der verkehrswichtigen Straßen als Verbindung zwischen der L 390 (Agestorfer Straße) und der L391 und hat Erschließungsfunktion für den zentralen Einkaufsbereich Wennigsen. Sammelstraßen, die den Verkehr aus den Wohnquartieren bündeln und zur Hauptstraße als zentrale Straße des Kernortes führen, sind insbesondere die Neustadtstraße, die Hülsenbrinkstraße, die Hagemannstraße und Am Häuserhof. Das derzeitige Verkehrsaufkommen liegt werktäglich bei etwa 6000 Kfz pro 24 Stunden.
— eine starke Beeinträchtigung des Stadtbildes durch die überdimensionierten Knotenpunkte (z. B. "Am dicken Stein") und den nicht vorhandenen Bezug zu der angrenzenden historischen Bebauung,,
— unzureichende Platzgestaltungen mit fehlender Aufenthaltsqualität im Bereich Hauptstraße/Argestorfer Straße, Hauptstraße/Hagemannstraße/Hirtenstraße, Hauptstraße/Hülsebrinkstraße.
Die Gemeinde hat daher seit 2013 in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro PGT Umwelt und Verkehr GmbH unter intensiver Mitwirkung der Öffentlichkeit, eines Arbeitskreises Ortsmitte/Hauptstraße (mit Parteien/Verbänden etc.) ein "integriertes Stadtentwicklungskonzept" (ISEK) erarbeitet und verabschiedet, das wir Ihnen als Anlagen beigefügt haben.
Die Gemeinde hat daher seit 2013 in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro PGT Umwelt und Verkehr GmbH unter intensiver Mitwirkung der Öffentlichkeit, eines Arbeitskreises Ortsmitte/Hauptstraße (mit Parteien/Verbänden etc.) ein "integriertes Stadtentwicklungskonzept" (ISEK) erarbeitet und verabschiedet, das wir Ihnen als Anlagen beigefügt haben.
Beschreibung der Optionen:
Gegenstand des Auftrags ist zunächst die Vergabe der o.a. Planungsleistungen innerhalb des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Wennigsen" für die Erneuerung der Hauptstraße einschließlich der Kreuzungsbereiche mit Platzgestaltungen und des Brückenbauwerks Hauptstraße/Mühlendammweg.
Gegenstand des Auftrags ist zunächst die Vergabe der o.a. Planungsleistungen innerhalb des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Wennigsen" für die Erneuerung der Hauptstraße einschließlich der Kreuzungsbereiche mit Platzgestaltungen und des Brückenbauwerks Hauptstraße/Mühlendammweg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wennigsen (Deister); 30974; Wennigsen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium: Honorarangebot
Gewichtung der Kosten: 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-06 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.