Die Anforderung der Vergabeunterlagen und der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform
www.vergabe.metropoleruhr.de oder
www.vergabe.nrw.de. Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auch ohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfe elektronischer Mittel über diese
Vergabeplattform wird nicht zwingend verlangt, jedoch ausdrücklich empfohlen. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktive Teilnahme, auch ohne dass das Angebot elektronisch eingereicht werden soll, zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).
Erforderlich ist sie, weil seitens der Stadt Recklinghausen sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z. B. die Eingabe einer Bieterfrage und deren Beantwortung, mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform erfolgt.
Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform.
Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines (postalisch eingereichten) schriftlichen Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Der Bieter kann bei der Angebotsabgabe Erklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW mit abgeben. Die entsprechenden Formulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nur auf Arbeitnehmer bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD4YZKE