Es handelt sich um die Vergabe von Generalplanerleistungen für Gebäude. Diese Leistungen umfassen alle erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, insbesondere die Objektplanung nach §§ 32 ff. HOAI, die Tragwerksplanung nach §§ 48 ff. HOAI, die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß §§ 51 ff. HOAI sowie weiter erforderlichen Fachplaner- und/oder Nebenleistungen (z. B. Bauphysik und Brandschutz). Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Büro-/Verwaltungsgebäudes mit der Nutzung als Groß-Polizeiinspektion, nachfolgend „PI Saarbrücken Stadt“ genannt. Da das innerstädtische Grundstück eine über die für Polizei erforderliche Nutzfläche hinausgehende Bebauung ermöglicht, sollen die restlichen Flächen citynahes Wohnen ermöglichen.Ziel ist, die bestehenden städtebaulichen Vorgaben und Bindungen, unter Wahrung der stadträumlichen Qualität, in ein bauliches Konzept mit einer maximalen Flächenausnutzung und hoher Wirtschaftlichkeit umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-10.
Auftragsbekanntmachung (2017-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um die Vergabe von Generalplanerleistungen für Gebäude. Diese Leistungen umfassen alle erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, insbesondere die Objektplanung nach §§ 32 ff. HOAI, die Tragwerksplanung nach §§ 48 ff. HOAI, die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß §§ 51 ff. HOAI sowie weiter erforderlichen Fachplaner- und/oder Nebenleistungen (z. B. Bauphysik und Brandschutz).
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Büro-/Verwaltungsgebäudes mit der Nutzung als Groß-Polizeiinspektion, nachfolgend „PI Saarbrücken Stadt“ genannt. Da das innerstädtische Grundstück eine über die für Polizei erforderliche Nutzfläche hinausgehende Bebauung ermöglicht, sollen die restlichen Flächen citynahes Wohnen ermöglichen.Ziel ist, die bestehenden städtebaulichen Vorgaben und Bindungen, unter Wahrung der stadträumlichen Qualität, in ein bauliches Konzept mit einer maximalen Flächenausnutzung und hoher Wirtschaftlichkeit umzusetzen.
Es handelt sich um die Vergabe von Generalplanerleistungen für Gebäude. Diese Leistungen umfassen alle erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, insbesondere die Objektplanung nach §§ 32 ff. HOAI, die Tragwerksplanung nach §§ 48 ff. HOAI, die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß §§ 51 ff. HOAI sowie weiter erforderlichen Fachplaner- und/oder Nebenleistungen (z. B. Bauphysik und Brandschutz).
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Büro-/Verwaltungsgebäudes mit der Nutzung als Groß-Polizeiinspektion, nachfolgend „PI Saarbrücken Stadt“ genannt. Da das innerstädtische Grundstück eine über die für Polizei erforderliche Nutzfläche hinausgehende Bebauung ermöglicht, sollen die restlichen Flächen citynahes Wohnen ermöglichen.Ziel ist, die bestehenden städtebaulichen Vorgaben und Bindungen, unter Wahrung der stadträumlichen Qualität, in ein bauliches Konzept mit einer maximalen Flächenausnutzung und hoher Wirtschaftlichkeit umzusetzen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: SHS Strukturholding Saar GmbH
Postanschrift: Balthasar-Goldstein-Straße
Postleitzahl: 66131
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.strukturholding.de🌏
E-Mail: neubautensb@leg-service.de📧
Telefon: +49 6893-9899600📞
Fax: +49 6893-9899720 📠
URL der Dokumente: http://www.strukturholding.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-15 📅
Datum des Beginns: 2017-05-12 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 032-057803
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Hinweis auf Ausschluss- und Präklusionsfristen nach § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor jederzeit vor Vergabe der Leistungen die Ausschreibung aufzuheben.
Hinweis auf Ausschluss- und Präklusionsfristen nach § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor jederzeit vor Vergabe der Leistungen die Ausschreibung aufzuheben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um die Vergabe von Generalplanerleistungen für Gebäude. Diese Leistungen umfassen alle erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, insbesondere die Objektplanung nach §§ 32 ff. HOAI, die Tragwerksplanung nach §§ 48 ff. HOAI, die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß §§ 51 ff. HOAI sowie weiter erforderlichen Fachplaner- und/oder Nebenleistungen (z. B. Bauphysik und Brandschutz).
Es handelt sich um die Vergabe von Generalplanerleistungen für Gebäude. Diese Leistungen umfassen alle erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, insbesondere die Objektplanung nach §§ 32 ff. HOAI, die Tragwerksplanung nach §§ 48 ff. HOAI, die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß §§ 51 ff. HOAI sowie weiter erforderlichen Fachplaner- und/oder Nebenleistungen (z. B. Bauphysik und Brandschutz).
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Büro-/Verwaltungsgebäudes mit der Nutzung als Groß-Polizeiinspektion, nachfolgend „PI Saarbrücken Stadt“ genannt. Da das innerstädtische Grundstück eine über die für Polizei erforderliche Nutzfläche hinausgehende Bebauung ermöglicht, sollen die restlichen Flächen citynahes Wohnen ermöglichen.Ziel ist, die bestehenden städtebaulichen Vorgaben und Bindungen, unter Wahrung der stadträumlichen Qualität, in ein bauliches Konzept mit einer maximalen Flächenausnutzung und hoher Wirtschaftlichkeit umzusetzen.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Büro-/Verwaltungsgebäudes mit der Nutzung als Groß-Polizeiinspektion, nachfolgend „PI Saarbrücken Stadt“ genannt. Da das innerstädtische Grundstück eine über die für Polizei erforderliche Nutzfläche hinausgehende Bebauung ermöglicht, sollen die restlichen Flächen citynahes Wohnen ermöglichen.Ziel ist, die bestehenden städtebaulichen Vorgaben und Bindungen, unter Wahrung der stadträumlichen Qualität, in ein bauliches Konzept mit einer maximalen Flächenausnutzung und hoher Wirtschaftlichkeit umzusetzen.
Es handelt sich um die Vergabe von Generalplanerleistungen für Gebäude. Diese Leistungen umfassen alle erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, insbesondere die Objektplanung nach §§ 32 ff., die Tragwerksplanung nach §§ 48 ff. HOAI, die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß §§ 51 ff.HOAI sowie weiter erforderlichen Fachplaner- und/oder Nebenleistungen (z. B. Bauphysik und Brandschutz),einschließlich etwaig erforderlicher Besonderer Leistungen sowie Beratungsleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung erforderlich sind.
Es handelt sich um die Vergabe von Generalplanerleistungen für Gebäude. Diese Leistungen umfassen alle erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, insbesondere die Objektplanung nach §§ 32 ff., die Tragwerksplanung nach §§ 48 ff. HOAI, die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß §§ 51 ff.HOAI sowie weiter erforderlichen Fachplaner- und/oder Nebenleistungen (z. B. Bauphysik und Brandschutz),einschließlich etwaig erforderlicher Besonderer Leistungen sowie Beratungsleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung erforderlich sind.
Die SHS Strukturholding Saar GmbH behält sich vor, dass eine andere, mit ihr verbundene Gesellschaft (Konzerngesellschaft) an ihre Stelle als Auftraggeber (AG) tritt.
Der Auftraggeber erwartet ein Angebot für die Büro- wie auch die Wohnbebauung, behält sich aber vor die Planung für die Wohnbebauung nicht oder nur optional zu beauftragen. Demzufolge könnte die Dienstleistung auch nur für das Bürogebäude „PI Saarbrücken-Stadt“ zustande kommen.
Der Auftraggeber erwartet ein Angebot für die Büro- wie auch die Wohnbebauung, behält sich aber vor die Planung für die Wohnbebauung nicht oder nur optional zu beauftragen. Demzufolge könnte die Dienstleistung auch nur für das Bürogebäude „PI Saarbrücken-Stadt“ zustande kommen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Beschreibung der Verlängerungen:
Da der Auftraggeber sich vorbehält die Realisierung der Gesamtmaßnahme auch in einzelnen Bauabschnitten umzusetzen kann der Dienstleistungsauftrag auch über September 2020 hinaus gehen.
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vor.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken, Landeshauptstadt des Saarlandes.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Näheres siehe Vergabeunterlagen/Bewerberbogen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es handelt sich um eine Vergabe von Generalplanerleistungen für Gebäude nach VgV 2016 § 74ff mit vorgeschaltetem Präqualifikationsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren.
In diesem Verfahren findet vor dem eigentlichen Verfahren ein Teilnahmewettbewerb statt, so dass die Auslobungsunterlagen nur an einen begrenzten Teilnehmerkreis versandt werden.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand der in dem Hinweisbogen zur Bewerbung gemäß § 51 Abs. 1 S.2 VgV festgelegten objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Hinweis auf Ausschluss- und Präklusionsfristen nach § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor jederzeit vor Vergabe der Leistungen die Ausschreibung aufzuheben.