Die Leistung umfasst die Planung der Erweiterung der Vorfelder A und 3b und des Frachtvorfeldes sowie der Rollbahn TWY F im Rahmen der Kapazitätssicherung des Flughafens BER. Es sind Planungsleistungen entsprechend den Leistungsphasen 1-9 in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und besondere Leistungen zu erbringen. Zu planen sind im Wesentlichen die Flugbetriebsflächen, die Anlagen zur Ableitung des Oberflächenwassers einschließlich Stauraumkanäle, Bodenfilter und die elektrotechnischen Anlagen einschließlich der erforderlichen Anpassung und Ergänzung der bestehenden Befeuerungssteuerung sowie eine neue Befeuerungsstation. Im betroffenen Planungsbereich sind Rückbauten von Hochbauten und Infrastrukturanlagen zu planen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Flughafenbau
Referenznummer: EB-2017-0049 (Aktenzeichen des Auftraggebers)
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Planung der Erweiterung der Vorfelder A und 3b und des Frachtvorfeldes sowie der Rollbahn TWY F im Rahmen der Kapazitätssicherung des Flughafens BER. Es sind Planungsleistungen entsprechend den Leistungsphasen 1-9 in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und besondere Leistungen zu erbringen. Zu planen sind im Wesentlichen die Flugbetriebsflächen, die Anlagen zur Ableitung des Oberflächenwassers einschließlich Stauraumkanäle, Bodenfilter und die elektrotechnischen Anlagen einschließlich der erforderlichen Anpassung und Ergänzung der bestehenden Befeuerungssteuerung sowie eine neue Befeuerungsstation. Im betroffenen Planungsbereich sind Rückbauten von Hochbauten und Infrastrukturanlagen zu planen.
Die Leistung umfasst die Planung der Erweiterung der Vorfelder A und 3b und des Frachtvorfeldes sowie der Rollbahn TWY F im Rahmen der Kapazitätssicherung des Flughafens BER. Es sind Planungsleistungen entsprechend den Leistungsphasen 1-9 in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und besondere Leistungen zu erbringen. Zu planen sind im Wesentlichen die Flugbetriebsflächen, die Anlagen zur Ableitung des Oberflächenwassers einschließlich Stauraumkanäle, Bodenfilter und die elektrotechnischen Anlagen einschließlich der erforderlichen Anpassung und Ergänzung der bestehenden Befeuerungssteuerung sowie eine neue Befeuerungsstation. Im betroffenen Planungsbereich sind Rückbauten von Hochbauten und Infrastrukturanlagen zu planen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Flughafenbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/🌏
Die Erweiterung des Vorfeldes A umfasst 7 Abstellpositionen für Luftfahrzeuge Code Letter C sowie eine MARS- Position für Code Letter E in Schrägaufstellung. Westlich und nördlich schließt die Erweiterung an das vorhandene Vorfeld A an. Die Planung erfolgt auf der Grundlage des vorliegenden Lage-, Höhen-, Befeuerungs- und Entwässerungskonzeptes, welches im Rahmen der Planung der 1. Ausbaustufe des Vorfeldes A erstellt wurde.
Die Erweiterung des Vorfeldes A umfasst 7 Abstellpositionen für Luftfahrzeuge Code Letter C sowie eine MARS- Position für Code Letter E in Schrägaufstellung. Westlich und nördlich schließt die Erweiterung an das vorhandene Vorfeld A an. Die Planung erfolgt auf der Grundlage des vorliegenden Lage-, Höhen-, Befeuerungs- und Entwässerungskonzeptes, welches im Rahmen der Planung der 1. Ausbaustufe des Vorfeldes A erstellt wurde.
Für das Frachtvorfeld sind 4 Code Letter C Positionen vorzusehen sowie analog zum Vorfeld A eine MARS- Position für Code Letter E in Schrägaufstellung. Die bauliche Entwicklung schließt östlich an das Vorfeld A an. Die Rollbahn F (Code Letter F) ist nach Osten inklusive Befeuerung zu erweitern.
Für das Frachtvorfeld sind 4 Code Letter C Positionen vorzusehen sowie analog zum Vorfeld A eine MARS- Position für Code Letter E in Schrägaufstellung. Die bauliche Entwicklung schließt östlich an das Vorfeld A an. Die Rollbahn F (Code Letter F) ist nach Osten inklusive Befeuerung zu erweitern.
Die Vorfeldrollbahn und die Positionseinrolllinien sind zu befeuern. Für die Positionen sind eine Beleuchtung sowie die Ausstattung mit Andockführungssystemen und 400 Hz-Anlage vorzusehen.
Die Erweiterung des Vorfeldes 3b umfasst zwei zusätzliche Abstellpositionen für Luftfahrzeuge Code Letter C. Es schließt südlich an das bestehende Vorfeld 3b und östlich an die Rollbahn K6 an. Die beiden Positionen sind zu beleuchten.
Im Rahmen der Erweiterung der Befeuerungsanlagen ist eine neue Befeuerungsstation als Ersatz für die bestehenden Befeuerungsstationen Ost 1 und Nord/Nord 1 zu errichten.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Die Beauftragung der Stufe 1 erfolgt mit Zuschlagserteilung.
Näheres zu den weiteren Stufen 2, 3 und 4 ist in Ziffer II.2.11) “Angaben zu Optionen“ benannt.
Voraussichtlicher Umfang der zu planenden Anlagen (alle Angaben sind ca.- Werte).
Erweiterung Vorfeld A.
— ca. 25.000 m
— ca. 3.000 m
— Anlagen der Flughafensicherheit (Zaun, Videoüberwachung usw.),
— ca. 60 Feuer,
— ca. 7 Vorfeldbeleuchtungsmaste,
— ca. 150 m Verlängerung Staukanal DN 2000,
— Anpassung Prozessleittechnik,
— Planung technisch und betrieblich notwendiger Zwischenzustände, Provisorien und Baubehelfe,
— ca. 1.000 m
— Anpassung der bestehenden medialen Infrastruktur,
— ca. 7 Stück 400 Hz Bodenstromversorgung,
— ca. 7 Stück Andockführungssysteme.
Frachtvorfeld.
— ca. 32.000 m
— ca. 5.000 m
— ca. 200 lfdm. Errichtung dezentraler Bodenfilter,
Darüber hinaus sind folgende Bedarfspositionen vorgesehen:
Bedarfsposition 1: Beratende/ gutachterliche Leistungen - Baugrund, Oberbau, Altlasten, Schadstoff, Altlastenmanagement, Kampfmittel, Umweltverträglichkeit, Naturschutz und ggf. weitere Leistungen.
Bedarfsposition 2: Ergänzende Entwurfsvermessung.
Bedarfsposition 3: Leistungen der Fremdüberwachung - Kontrollprüfungen für den Erd-, Asphalt- und Betonbau, Folienverlegung etc.
Bedarfsposition 4: Im Rahmen der Objektbetreuung und Dokumentation, Erstellung von Planungs- und Ausschreibungsunterlagen für die Durchführung von notwendigen Ersatzvornahmen innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfristen für Bauleistungen zur Beseitigung von etwaigen Baumängeln.
Bedarfsposition 4: Im Rahmen der Objektbetreuung und Dokumentation, Erstellung von Planungs- und Ausschreibungsunterlagen für die Durchführung von notwendigen Ersatzvornahmen innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfristen für Bauleistungen zur Beseitigung von etwaigen Baumängeln.
Bedarfsposition 5:
Der AG kann verlangen, dass der AN geänderte oder zusätzliche Leistungen erbringt, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um das vertragsgegenständliche Bauvorhaben / die bauliche Anlage / technische Ausrüstung fertig zu stellen bzw. fertig zu planen, es sei denn, der Betrieb des AN ist auf eine entsprechende Leistung nicht eingerichtet. Hält der AN die geänderte oder zusätzliche Leistung für undurchführbar, nicht sachdienlich oder unzweckmäßig, so hat er dies dem AG unter Darlegung seiner Gründe mitzuteilen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Der AG kann verlangen, dass der AN geänderte oder zusätzliche Leistungen erbringt, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um das vertragsgegenständliche Bauvorhaben / die bauliche Anlage / technische Ausrüstung fertig zu stellen bzw. fertig zu planen, es sei denn, der Betrieb des AN ist auf eine entsprechende Leistung nicht eingerichtet. Hält der AN die geänderte oder zusätzliche Leistung für undurchführbar, nicht sachdienlich oder unzweckmäßig, so hat er dies dem AG unter Darlegung seiner Gründe mitzuteilen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Der AN wird auch selbständig geänderte oder zusätzliche Leistungen vorschlagen, soweit diese erforderlich oder zweckmäßig sind, um den Auftragsgegenstand vertragsgerecht zu erfüllen. Von dem Leistungsbild bereits umfasste Überarbeitungen seiner Leistungen stellen keine geänderten Leistungen im vorstehenden Sinne dar. Die Erhöhung anrechenbarer Kosten stellt allein keine Grundlage für Honoraranpassungen in Bezug auf eine vereinbarte Honorarpauschale dar.
Der AN wird auch selbständig geänderte oder zusätzliche Leistungen vorschlagen, soweit diese erforderlich oder zweckmäßig sind, um den Auftragsgegenstand vertragsgerecht zu erfüllen. Von dem Leistungsbild bereits umfasste Überarbeitungen seiner Leistungen stellen keine geänderten Leistungen im vorstehenden Sinne dar. Die Erhöhung anrechenbarer Kosten stellt allein keine Grundlage für Honoraranpassungen in Bezug auf eine vereinbarte Honorarpauschale dar.
Der AG kann Anordnungen im vorbenannten Sinne zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Planungstermine und –zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in nachfolgenden getroffenen Abreden.
Der AG kann Anordnungen im vorbenannten Sinne zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Planungstermine und –zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in nachfolgenden getroffenen Abreden.
Sofern der AG eine rechtsverbindliche Änderungsanordnung im vorbenannten Sinne der vorbenannten Festlegungen an den AN erteilt, ist dieser verpflichtet, unverzüglich ein vertragsgerechtes Nachtragsangebot dem AG zu übersenden.
Darüber hinaus ist der AN ist verpflichtet, mit der Erbringung der in der Änderungsanordnung durch den AG beauftragten zusätzlichen oder geänderten Leistungen auch unverzüglich zu beginnen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme Spree.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug auf den/der Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck abzugeben;
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug auf den/der Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck abzugeben;
3) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.8) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe, sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe, sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.1.1) Pkt. 2 und Pkt. 3, sowie für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.1.1) Pkt. 2 und Pkt. 3, sowie für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen und zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2014, 2015, 2016 abgeschlossen wurden.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.1) sowie nach Ziffer III.1.2 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine "Verpflichtungserklärung", Formular).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.1) sowie nach Ziffer III.1.2 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine "Verpflichtungserklärung", Formular).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Mindeststandards:
Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 1,5 Mio. Euro des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016).
1) Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die folgend unter Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 bis 1.6 aufgeführten Angaben zu ausgeführten Referenzen - welche hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2010 erbracht worden sind und die Leistungsphasen 2 – 7 bzw. 8 der HOAI zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein – als Mindestanforderung folgende Leistungsarten und Leistungsumfänge erfüllen:
1) Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die folgend unter Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 bis 1.6 aufgeführten Angaben zu ausgeführten Referenzen - welche hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2010 erbracht worden sind und die Leistungsphasen 2 – 7 bzw. 8 der HOAI zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein – als Mindestanforderung folgende Leistungsarten und Leistungsumfänge erfüllen:
1.1 eine Referenz aus dem unter Punkt 1.) genannten Zeitraum wie folgt:
Leistungsart: Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 2 - 7 § 47 für den Bau von Flugbetriebsflächen in Zementbetonbauweise.
Leistungsumfang: ≥ 40.000 m
1.2 eine Referenz aus dem unter Punkt 1.) genannten Zeitraum wie folgt:
Leistungsart: Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 2 - 7 § 55 für die gemäß HOAI §53 Absatz 2, Nummer 7 nutzungsspezifische Anlagen von Flugbetriebsflächen inkl. der Befeuerung.
Leistungsumfang: ≥ 50 Feuer pro Einzelauftrag.
1.3 eine Referenz aus dem unter Punkt 1.) genannten Zeitraum wie folgt:
Leistungsart: Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 2 - 7 § 43 für Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung.
Leistungsumfang: ≥ DN1500 und ≥ 100 m pro Einzelauftrag.
1.4 eine Referenz aus dem unter Punkt 1.) genannten Zeitraum wie folgt:
Leistungsart: Leistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphase 8 § 47 sowie der örtlichen Bauüberwachung für Verkehrsanlagen zur baulichen Errichtung von Flugbetriebsflächen in Zementbetonbauweise.
Leistungsumfang: ≥ 20.000 m
1.5 eine Referenz aus dem unter Punkt 1.) genannten Zeitraum wie folgt:
Leistungsart: Leistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphase 8 § 55 für die gemäß HOAI § 53 Absatz 2, Nummer 7 nutzungsspezifische Anlagen von Flugbetriebsflächen inkl. der Befeuerung.
1.6 eine Referenz aus dem unter Punkt 1.) genannten Zeitraum wie folgt:
Leistungsart: Leistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphase 8 §§ 43 und / oder 47 für die Verlegung von Abdichtungen mittels PE-HD Folie.
Leistungsumfang: Folienverlegung ≥ 1.000 m
Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen; (Mindestanforderung):
2) Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter/innen mit einer Qualifikation entsprechend DQR ≥ Level 6 für den Tätigkeitsbereich Planung von Flugbetriebsflächen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 2 – 8 sowie der örtlichen Bauüberwachung / Bauoberleitung zu den §§ 43, 47 und 55 HOAI in den letzten drei Kalenderjahren 2014/2015/2016.
2) Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter/innen mit einer Qualifikation entsprechend DQR ≥ Level 6 für den Tätigkeitsbereich Planung von Flugbetriebsflächen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 2 – 8 sowie der örtlichen Bauüberwachung / Bauoberleitung zu den §§ 43, 47 und 55 HOAI in den letzten drei Kalenderjahren 2014/2015/2016.
Als Mindestanforderung gilt hier die Beschäftigung von durchschnittlich mindestens 15 Mitarbeiter/innen mit einer Qualifikation entsprechend DQR ≥ Level 6 aus vorgenanntem Tätigkeitsbereich innerhalb der letzten vorbenannten drei Kalenderjahren.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkte 1.1 - 1.6 und zu den Angaben der personellen Ausstattung gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 2. stellt der Auftraggeber Formulare auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkte 1.1 - 1.6 und zu den Angaben der personellen Ausstattung gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 2. stellt der Auftraggeber Formulare auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.) erfüllen und für die keine Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber wird alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.) erfüllen und für die keine Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Brandenburgische Bauordnung, Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrszulassungsordnung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 5.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten.
Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 5.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung des Projektteams für die zu erbringenden Leistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 60
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung (ca. 45 Monate für LP 1-8 und ca. 48 Monate für LP 9);
2) Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8.1.2018 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8.1.2018 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331 / 866-1719📞
Fax: +49 331 / 866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung, gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung gerügt werden;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung gerügt werden;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung gerügt werden;
4) Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5) Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Die Erweiterung des Vorfeldes 3b umfasst 2 zusätzliche Abstellpositionen für Luftfahrzeuge Code Letter C. Es schließt südlich an das bestehende Vorfeld 3b und östlich an die Rollbahn K6 an. Die beiden Positionen sind zu beleuchten.
Voraussichtlicher Umfang der zu planenden Anlagen (alle Angaben sind ca.- Werte)
Erweiterung Vorfeld A
— ca. 25 000 m
— ca. 3 000 m
— Anlagen der Flughafensicherheit (Zaun, Videoüberwachung usw.)
— ca. 60 Feuer
— ca. 7 Vorfeldbeleuchtungsmaste
— ca. 150 m Verlängerung Staukanal DN 2000
— Anpassung Prozessleittechnik
— Planung technisch und betrieblich notwendiger Zwischenzustände, Provisorien und Baubehelfe
— ca. 1 000 m
— Anpassung der bestehenden medialen Infrastruktur
— ca. 7 St. 400 Hz Bodenstromversorgung
— ca. 7 St. Andockführungssysteme
Frachtvorfeld
— ca. 32 000 m
— ca. 5 000 m
— ca. 200 lfdm. Errichtung dezentraler Bodenfilter
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme Spree
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 60
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-20 📅
Name: airport consulting partners GmbH Beratende Ingenieure
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland 🇩🇪 Dahme-Spreewald
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung (ca. 45 Monate für LP 1-8 und ca. 48 Monate für LP 9).
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8.1.2018 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8.1.2018 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung gerügt werden.
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung gerügt werden.
4) Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.