Die gewog als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnungsbaus auf eigenem Grundstück an der Beethovenstraße in Bergholz-Rehbrücke. Das Grundstück befindet sich zwischen den Objekten Beethovenstraße 5-15 und Beethovenstraße 17-25. Beide Gebäude befinden sich ebenfalls im Eigentum der gewog. Das entsprechende Flurstück 314 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18 „Ortskern Rehbrücke – Teilbereich B“ der Gemeinde Nuthetal, OT Bergholz-Rehbrücke, der nach Abschluss des Änderungsverfahrens Baurecht für einen 6-geschossigen Neubau mit folgenden Kenndaten: WA / GRZ 0,3 / GFZ 1,0 vorsieht. Das Maß der baulichen Nutzung sowie weitere Festlegungen sind in der textlichen Festsetzung des zuvor genannten B-Planes enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 197/17
Kurze Beschreibung:
Die gewog als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnungsbaus auf eigenem Grundstück an der Beethovenstraße in Bergholz-Rehbrücke. Das Grundstück befindet sich zwischen den Objekten Beethovenstraße 5-15 und Beethovenstraße 17-25. Beide Gebäude befinden sich ebenfalls im Eigentum der gewog. Das entsprechende Flurstück 314 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18 „Ortskern Rehbrücke – Teilbereich B“ der Gemeinde Nuthetal, OT Bergholz-Rehbrücke, der nach Abschluss des Änderungsverfahrens Baurecht für einen 6-geschossigen Neubau mit folgenden Kenndaten: WA / GRZ 0,3 / GFZ 1,0 vorsieht. Das Maß der baulichen Nutzung sowie weitere Festlegungen sind in der textlichen Festsetzung des zuvor genannten B-Planes enthalten.
Die gewog als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnungsbaus auf eigenem Grundstück an der Beethovenstraße in Bergholz-Rehbrücke. Das Grundstück befindet sich zwischen den Objekten Beethovenstraße 5-15 und Beethovenstraße 17-25. Beide Gebäude befinden sich ebenfalls im Eigentum der gewog. Das entsprechende Flurstück 314 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18 „Ortskern Rehbrücke – Teilbereich B“ der Gemeinde Nuthetal, OT Bergholz-Rehbrücke, der nach Abschluss des Änderungsverfahrens Baurecht für einen 6-geschossigen Neubau mit folgenden Kenndaten: WA / GRZ 0,3 / GFZ 1,0 vorsieht. Das Maß der baulichen Nutzung sowie weitere Festlegungen sind in der textlichen Festsetzung des zuvor genannten B-Planes enthalten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-27 📅
Datum des Beginns: 2017-11-10 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 142-292348
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Bei der oben angegebenen Vertragslaufzeit handelt es sich um eine Prognose.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Bebauung soll die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnhauses sein, welches den Ansprüchen einer jeden Mieterstruktur, jedoch auch älterer Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und Mobilitätsstufen entsprechen soll und obligatorisch einer barrierefreien Nutzung gerecht wird. Die Außenanlagen, die Zugänge, Flure und Verkehrswege und insbesondere die Ausstattung der Wohnungen müssen diesem Grundsatz entsprechen.
Ziel der Bebauung soll die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnhauses sein, welches den Ansprüchen einer jeden Mieterstruktur, jedoch auch älterer Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und Mobilitätsstufen entsprechen soll und obligatorisch einer barrierefreien Nutzung gerecht wird. Die Außenanlagen, die Zugänge, Flure und Verkehrswege und insbesondere die Ausstattung der Wohnungen müssen diesem Grundsatz entsprechen.
Der zukünftige Entwurf soll neben der Gebäudeplanung auch einen Lösungsvorschlag der verkehrlichen Erschließung vor und auf dem Grundstück inkl. Stellplätzen sowie der Servicebereiche (Müll) aufzeigen. Besonderen Wert wird auf den Einsatz von innovativer Anlagentechnik gelegt, die zum einen ressourcenschonende Umweltaspekte aufzeigt und zum anderen die zu erwartenden Betriebskosten zur Deckung des benötigten Wärmeenergiebedarfs auf ein notwendiges Maß reduziert.
Der zukünftige Entwurf soll neben der Gebäudeplanung auch einen Lösungsvorschlag der verkehrlichen Erschließung vor und auf dem Grundstück inkl. Stellplätzen sowie der Servicebereiche (Müll) aufzeigen. Besonderen Wert wird auf den Einsatz von innovativer Anlagentechnik gelegt, die zum einen ressourcenschonende Umweltaspekte aufzeigt und zum anderen die zu erwartenden Betriebskosten zur Deckung des benötigten Wärmeenergiebedarfs auf ein notwendiges Maß reduziert.
Beschreibung der Optionen:
Um auf planungsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die abschließend nicht vorhersehbar sind, eingehen zu können, ist eine stufenweise Beauftragung mittels eines einseitigen Optionsrechtes vorgesehen. Die 2-stufige Beauftragung der Planung- und sonstigen Dienstleistungen im Sinne der §§ 33, 38 HOAI gestaltet sich wie folgt:
Um auf planungsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die abschließend nicht vorhersehbar sind, eingehen zu können, ist eine stufenweise Beauftragung mittels eines einseitigen Optionsrechtes vorgesehen. Die 2-stufige Beauftragung der Planung- und sonstigen Dienstleistungen im Sinne der §§ 33, 38 HOAI gestaltet sich wie folgt:
1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 3 als Ergebnis; Vorlage der abgestimmten Entwurfsplanung in Verbindung mit einer Kostenberechnung gem. DIN 276 unter Einhaltung vorgegebener Kostenobergrenzen.
2. Stufe: Leistungsphasen 4 bis 9 (Genehmigungs-/Vergabe- und Ausführungsplanung sowie Objektbetreuung).
Zusätzliche Informationen: Bei der oben angegebenen Vertragslaufzeit handelt es sich um eine Prognose.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 14558 Bergholz-Rehbrücke.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).
Sind mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach III.1.3)geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 5 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 5 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sind mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach III.1.3)geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 5 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 5 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-10 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Wohnungsbaugesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: MD Rechtsanwälte, Kurfürstenstraße 31, 14467 Potsdam
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y45YCHY🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: MD Rechtsanwälte
Postanschrift: Kurfürstenstraße 31
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.md-ra.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
— siehe unter den abrufbaren Vergabeunterlagen, in den Verfahrenshinweisen (Anlage A) -
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45YCHY.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 142-292348 (2017-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 209 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Planungs- und sonstigen Dienstleistungen im Sinne der §§ 33, 38 HOAI mittels eines einseitigen Optionsrechtes erfolgt 2-stufig:
1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 3; Vorlage abgestimmter Entwurfsplanung in Verbindung mit einer Kostenberechnung gem. DIN 276 unter Einhaltung vorgegebener Kostenobergrenzen;
2. Stufe: Leistungsphasen 4 bis 9.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 14558 Bergholz-Rehbrücke
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-19 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Auf die Fristenregelungen des § 160 GWB wurde hingewiesen!
Quelle: OJS 2018/S 006-009723 (2018-01-08)