Generalplanerleistungen für die Errichtung von zwei Gasmotorenkraftwerken und einer Heißwassererzeugeranlage- Referenz-Nr. der Bekanntmachung: eins/18/GP BHKW
Die eins energie in sachsen GmbH & Co.KG beabsichtigt die Errichtung von Gasmotorenkraftwerken mit BHKW-Modulen der 10 MW-Klasse oder größer an den Standorten Heizkraftwerk Nord (HKW) und Heizwerk Altchemnitz (HWA). Die thermische Gesamtleistung der Gasmotorenkraftwerke soll dabei mindestens 125 MW betragen. Die Aufnahme des Dauerbetriebes der Anlagen muss spätestens in Quartal 3/2022 erfolgen. Zur Errichtung der beiden Gasmotorenkraftwerke wird vom AN eine funktionale Ausschreibung für einen Generalauftragnehmer (GU) erwartet, die sicherstellt, dass dieser die Anlagen an beiden Standorten termin- und budgetgerecht sowie in der durch den AG gewünschten Funktionalität und Qualität errichtet. Die Verteilung der Leistung auf die Standorte soll in gewissen Grenzen durch den GU unter Auswahl der für den konkreten Einsatzfall in Chemnitz wirtschaftlichsten Motoren (Gesamtwirtschaftlichkeitssicht aus Bau, Betrieb, Wartung/ Instandhaltung) sowie der Einhaltung des Terminplanes festgelegt werden können. Die ins übergeordnete Netz eingespeiste elektrische Nettoleistung der beiden Gasmotorenkraftwerke muss je Standort dabei größer als 50 MW sein. Die Verteilung der BHKW auf die Standorte HKW Nord und Heizwerk Altchemnitz hat zudem so zu erfolgen, dass die thermische Erzeugerleistung im HKW Nord größer, minimal jedoch gleich der therm. Erzeugerleistung im HWA ist. Bei der Planung für den Standort HKW Nord ist zudem zu berücksichtigen, dass beabsichtigt ist, in einer zweiten Ausbaustufe ab ca. 2027 weitere BHKW mit ca. 60 MW thermischer Leistung zu errichten. Des Weiteren werden am Standort HKW Nord Heißwassererzeugeranlagen (Großwasserraumkessel) errichtet, so dass unter Berücksichtigung von außer Betrieb gehenden Bestandsanlagen auch bei Ausfall der größten Erzeugeranlage (n-1_Fall) jederzeit eine thermische Erzeugerleistung von ≥ 320 MWth (Summe der max. therm. Arbeit der Erzeugerstandorte in Chemnitz) sichergestellt ist. Die dazu notwendige thermische Leistung der HWE liegt im Bereich von ca. 60-80 MW. Es wird innerhalb der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ermittelt, ob ein Bau der Anlagen in die bestehenden Gebäude des HKW Nord 2 möglich ist. Die Heißwassererzeugeranlagen sind spätestens im Quartal 3/2023 in Betrieb zu nehmen. Im Rahmen der Planungsleistungen soll hierfür eine zweite funktionale Ausschreibung erarbeitet werden. Es ist beabsichtigt, die Anlagen ebenfalls durch einen Generalauftragnehmer errichten zu lassen. Dieser kann, muss jedoch nicht derselbe sein, der die Gasmotorenkraftwerke baut. Die funktionale Ausschreibung muss so erstellt werden, das sichergestellt ist, dass auch die HWE-Anlagen termin- und budgetgerecht sowie in der durch den AG gewünschten Funktionalität und Qualität errichtet werden. Konkret hat der AN die in Anlage G Kapitel 2 „Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung“ in Phase 2 des Verfahrens beschriebenen Planungsleistungen für die Heißwassererzeuger am Standort Nord, die BHKW am Standort Nord, die BHKW am Standort Altchemnitz zu erbringen. Des Weiteren sind alle erforderlichen Schnittstellen zu den Netzanbindungen, der vorhandenen Standortlogistik und –Infrastrukturen sowie die Schnittstellen zum Baugrund in die Gesamtplanung mit aufzunehmen. Die Baugrundanalyse und –Aufbereitung wird durch eins eigenverantwortlich beauftragt und umgesetzt. Alle notwendigen Netzanbindungen für die zu planenden Neuanlagen befinden sich auf den Baufeldern bzw. an den vorhandenen Standorten. Die Errichtung der Module schließt die Ausführungsplanung mit ein. Die Ausschreibung der BHKW-Erzeugeranlagen muss bis zum 14.9.2018 veröffentlicht werden. Der Planer ist darüber hinaus verantwortlich für die Erstellung der Unterlagen für die Erklärung zur Konformität der Gesamtanlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Festbeauftragung der Leistungsblöcke 1 – 5.Leistungsblock 1 – Grundlagenermittlung.Leistungsblock 2 – Vorplanung.Leistungsblock 3 – Entwurfsplanung.Leistungsblock 4 – Genehmigungsplanung (2, ggfs. 3 BImSchG-Genehmigungen).Leistungsblock 5 – Erstellen der Ausschreibungsunterlagen (2 Funktionale Ausschreibungen für die Erzeugeranlagen).Leistungsblock 6 – Mitwirken bei der Vergabe.Leistungsblock 7 – Objektüberwachung.Leistungsblock 8 – Objektbetreuung.Der Auftraggeber behält sich den schrittweisen Abruf weiterer Leistungsblöcke vor. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungsblöcke über die voranstehende Festbeauftragung hinaus besteht auch dann nicht, wenn das Projekt vom Auftraggeber fortgeführt wird.
Festbeauftragung der Leistungsblöcke 1 – 5.Leistungsblock 1 – Grundlagenermittlung.Leistungsblock 2 – Vorplanung.Leistungsblock 3 – Entwurfsplanung.Leistungsblock 4 – Genehmigungsplanung (2, ggfs. 3 BImSchG-Genehmigungen).Leistungsblock 5 – Erstellen der Ausschreibungsunterlagen (2 Funktionale Ausschreibungen für die Erzeugeranlagen).Leistungsblock 6 – Mitwirken bei der Vergabe.Leistungsblock 7 – Objektüberwachung.Leistungsblock 8 – Objektbetreuung.Der Auftraggeber behält sich den schrittweisen Abruf weiterer Leistungsblöcke vor. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungsblöcke über die voranstehende Festbeauftragung hinaus besteht auch dann nicht, wenn das Projekt vom Auftraggeber fortgeführt wird.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Augustusburger Str. 1
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.eins.de🌏
E-Mail: einkauf@eins.de📧
Telefon: +49 371525-5486📞
Fax: +49 371525-5543 📠
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen.
Der Abruf erfolgt durch Eingabe der Referenz Nr. gem. II.1.1) dieser Bekanntmachung.
Die in den Unterlagen gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten.
Die Teilnahmeanträge sollen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziff. IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle, gemäß Ziff. I.1) bei dem Auftraggeber eingehen.
Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis „Teilnahmeantrag-Bitte nicht öffnen!“ versehen werden.
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung nach SektVO vergeben.
In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand der in Leitfaden zum Vergabeverfahren Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) genannten objektiven Kriterien die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Angebotsverfahren) aufgefordert werden. Zur Vollständigkeit sind die dafür notwendigen Unterlagen zum Leitfaden zum Vergabeverfahren Phase 2 (Angebotsverfahren) gemäß §§ 41 SektVO bereits mit den Unterlagen zum Leitfaden zum Vergabeverfahren Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) veröffentlicht. Allerdings sind die in Phase 2 geforderten Unterlagen nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen!
Es ist geplant mit den maximal 4 bestplatzierten Bewerbern das weitere Vergabeverfahren durchzuführen.
Entwürfe und Ausarbeitungen, die mit den Teilnahmeanträgen in Phase 1 eingereicht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des AG über, soweit in der Aufforderung zur Einreichung eines Teilnahmeantrags nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder der Bewerber im Teilnahmeantrag bzw. innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten einer eventuellen Rückgabe trägt der Bewerber.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen.
Der Abruf erfolgt durch Eingabe der Referenz Nr. gem. II.1.1) dieser Bekanntmachung.
Die in den Unterlagen gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten.
Die Teilnahmeanträge sollen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziff. IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle, gemäß Ziff. I.1) bei dem Auftraggeber eingehen.
Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis „Teilnahmeantrag-Bitte nicht öffnen!“ versehen werden.
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung nach SektVO vergeben.
In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand der in Leitfaden zum Vergabeverfahren Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) genannten objektiven Kriterien die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Angebotsverfahren) aufgefordert werden. Zur Vollständigkeit sind die dafür notwendigen Unterlagen zum Leitfaden zum Vergabeverfahren Phase 2 (Angebotsverfahren) gemäß §§ 41 SektVO bereits mit den Unterlagen zum Leitfaden zum Vergabeverfahren Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) veröffentlicht. Allerdings sind die in Phase 2 geforderten Unterlagen nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen!
Es ist geplant mit den maximal 4 bestplatzierten Bewerbern das weitere Vergabeverfahren durchzuführen.
Entwürfe und Ausarbeitungen, die mit den Teilnahmeanträgen in Phase 1 eingereicht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des AG über, soweit in der Aufforderung zur Einreichung eines Teilnahmeantrags nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder der Bewerber im Teilnahmeantrag bzw. innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten einer eventuellen Rückgabe trägt der Bewerber.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die eins energie in sachsen GmbH & Co.KG beabsichtigt die Errichtung von Gasmotorenkraftwerken mit BHKW-Modulen der 10 MW-Klasse oder größer an den Standorten Heizkraftwerk Nord (HKW) und Heizwerk Altchemnitz (HWA).
Die thermische Gesamtleistung der Gasmotorenkraftwerke soll dabei mindestens 125 MW betragen.
Die Aufnahme des Dauerbetriebes der Anlagen muss spätestens in Quartal 3/2022 erfolgen.
Zur Errichtung der beiden Gasmotorenkraftwerke wird vom AN eine funktionale Ausschreibung für einen Generalauftragnehmer (GU) erwartet, die sicherstellt, dass dieser die Anlagen an beiden Standorten termin- und budgetgerecht sowie in der durch den AG gewünschten Funktionalität und Qualität errichtet.
Zur Errichtung der beiden Gasmotorenkraftwerke wird vom AN eine funktionale Ausschreibung für einen Generalauftragnehmer (GU) erwartet, die sicherstellt, dass dieser die Anlagen an beiden Standorten termin- und budgetgerecht sowie in der durch den AG gewünschten Funktionalität und Qualität errichtet.
Die Verteilung der Leistung auf die Standorte soll in gewissen Grenzen durch den GU unter Auswahl der für den konkreten Einsatzfall in Chemnitz wirtschaftlichsten Motoren (Gesamtwirtschaftlichkeitssicht aus Bau, Betrieb, Wartung/ Instandhaltung) sowie der Einhaltung des Terminplanes festgelegt werden können. Die ins übergeordnete Netz eingespeiste elektrische Nettoleistung der beiden Gasmotorenkraftwerke muss je Standort dabei größer als 50 MW sein. Die Verteilung der BHKW auf die Standorte HKW Nord und Heizwerk Altchemnitz hat zudem so zu erfolgen, dass die thermische Erzeugerleistung im HKW Nord größer, minimal jedoch gleich der therm. Erzeugerleistung im HWA ist. Bei der Planung für den Standort HKW Nord ist zudem zu berücksichtigen, dass beabsichtigt ist, in einer zweiten Ausbaustufe ab ca. 2027 weitere BHKW mit ca. 60 MW thermischer Leistung zu errichten.
Die Verteilung der Leistung auf die Standorte soll in gewissen Grenzen durch den GU unter Auswahl der für den konkreten Einsatzfall in Chemnitz wirtschaftlichsten Motoren (Gesamtwirtschaftlichkeitssicht aus Bau, Betrieb, Wartung/ Instandhaltung) sowie der Einhaltung des Terminplanes festgelegt werden können. Die ins übergeordnete Netz eingespeiste elektrische Nettoleistung der beiden Gasmotorenkraftwerke muss je Standort dabei größer als 50 MW sein. Die Verteilung der BHKW auf die Standorte HKW Nord und Heizwerk Altchemnitz hat zudem so zu erfolgen, dass die thermische Erzeugerleistung im HKW Nord größer, minimal jedoch gleich der therm. Erzeugerleistung im HWA ist. Bei der Planung für den Standort HKW Nord ist zudem zu berücksichtigen, dass beabsichtigt ist, in einer zweiten Ausbaustufe ab ca. 2027 weitere BHKW mit ca. 60 MW thermischer Leistung zu errichten.
Des Weiteren werden am Standort HKW Nord Heißwassererzeugeranlagen (Großwasserraumkessel) errichtet, so dass unter Berücksichtigung von außer Betrieb gehenden Bestandsanlagen auch bei Ausfall der größten Erzeugeranlage (n-1_Fall) jederzeit eine thermische Erzeugerleistung von ≥ 320 MWth (Summe der max. therm. Arbeit der Erzeugerstandorte in Chemnitz) sichergestellt ist. Die dazu notwendige thermische Leistung der HWE liegt im Bereich von ca. 60-80 MW. Es wird innerhalb der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ermittelt, ob ein Bau der Anlagen in die bestehenden Gebäude des HKW Nord 2 möglich ist. Die Heißwassererzeugeranlagen sind spätestens im Quartal 3/2023 in Betrieb zu nehmen.
Des Weiteren werden am Standort HKW Nord Heißwassererzeugeranlagen (Großwasserraumkessel) errichtet, so dass unter Berücksichtigung von außer Betrieb gehenden Bestandsanlagen auch bei Ausfall der größten Erzeugeranlage (n-1_Fall) jederzeit eine thermische Erzeugerleistung von ≥ 320 MWth (Summe der max. therm. Arbeit der Erzeugerstandorte in Chemnitz) sichergestellt ist. Die dazu notwendige thermische Leistung der HWE liegt im Bereich von ca. 60-80 MW. Es wird innerhalb der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ermittelt, ob ein Bau der Anlagen in die bestehenden Gebäude des HKW Nord 2 möglich ist. Die Heißwassererzeugeranlagen sind spätestens im Quartal 3/2023 in Betrieb zu nehmen.
Im Rahmen der Planungsleistungen soll hierfür eine zweite funktionale Ausschreibung erarbeitet werden. Es ist beabsichtigt, die Anlagen ebenfalls durch einen Generalauftragnehmer errichten zu lassen. Dieser kann, muss jedoch nicht derselbe sein, der die Gasmotorenkraftwerke baut. Die funktionale Ausschreibung muss so erstellt werden, das sichergestellt ist, dass auch die HWE-Anlagen termin- und budgetgerecht sowie in der durch den AG gewünschten Funktionalität und Qualität errichtet werden.
Im Rahmen der Planungsleistungen soll hierfür eine zweite funktionale Ausschreibung erarbeitet werden. Es ist beabsichtigt, die Anlagen ebenfalls durch einen Generalauftragnehmer errichten zu lassen. Dieser kann, muss jedoch nicht derselbe sein, der die Gasmotorenkraftwerke baut. Die funktionale Ausschreibung muss so erstellt werden, das sichergestellt ist, dass auch die HWE-Anlagen termin- und budgetgerecht sowie in der durch den AG gewünschten Funktionalität und Qualität errichtet werden.
Konkret hat der AN die in Anlage G Kapitel 2 „Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung“ in Phase 2 des Verfahrens beschriebenen Planungsleistungen für die Heißwassererzeuger am Standort Nord, die BHKW am Standort Nord, die BHKW am Standort Altchemnitz zu erbringen. Des Weiteren sind alle erforderlichen Schnittstellen zu den Netzanbindungen, der vorhandenen Standortlogistik und –Infrastrukturen sowie die Schnittstellen zum Baugrund in die Gesamtplanung mit aufzunehmen. Die Baugrundanalyse und –Aufbereitung wird durch eins eigenverantwortlich beauftragt und umgesetzt. Alle notwendigen Netzanbindungen für die zu planenden Neuanlagen befinden sich auf den Baufeldern bzw. an den vorhandenen Standorten.
Konkret hat der AN die in Anlage G Kapitel 2 „Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung“ in Phase 2 des Verfahrens beschriebenen Planungsleistungen für die Heißwassererzeuger am Standort Nord, die BHKW am Standort Nord, die BHKW am Standort Altchemnitz zu erbringen. Des Weiteren sind alle erforderlichen Schnittstellen zu den Netzanbindungen, der vorhandenen Standortlogistik und –Infrastrukturen sowie die Schnittstellen zum Baugrund in die Gesamtplanung mit aufzunehmen. Die Baugrundanalyse und –Aufbereitung wird durch eins eigenverantwortlich beauftragt und umgesetzt. Alle notwendigen Netzanbindungen für die zu planenden Neuanlagen befinden sich auf den Baufeldern bzw. an den vorhandenen Standorten.
Die Errichtung der Module schließt die Ausführungsplanung mit ein. Die Ausschreibung der BHKW-Erzeugeranlagen muss bis zum 14.9.2018 veröffentlicht werden.
Der Planer ist darüber hinaus verantwortlich für die Erstellung der Unterlagen für die Erklärung zur Konformität der Gesamtanlage.
Leistungsblock 5 – Erstellen der Ausschreibungsunterlagen (2 Funktionale Ausschreibungen für die Erzeugeranlagen).
Leistungsblock 6 – Mitwirken bei der Vergabe.
Leistungsblock 7 – Objektüberwachung.
Leistungsblock 8 – Objektbetreuung.
Der Auftraggeber behält sich den schrittweisen Abruf weiterer Leistungsblöcke vor. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungsblöcke über die voranstehende Festbeauftragung hinaus besteht auch dann nicht, wenn das Projekt vom Auftraggeber fortgeführt wird.
Der Auftraggeber behält sich den schrittweisen Abruf weiterer Leistungsblöcke vor. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungsblöcke über die voranstehende Festbeauftragung hinaus besteht auch dann nicht, wenn das Projekt vom Auftraggeber fortgeführt wird.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsblöcke. Fest beauftragt werden mit dem Vertrag lediglich die Leistungsblöcke 1 – 5. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsblöcke besteht nicht.
Der Auftraggeber besitzt ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung auch der weiteren Stufen, d.h. der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Stufen auszuführen, wenn der Auftraggeber von seinem Optionsrecht Gebrauch macht.
Im Falle des Abrufs der weiteren Leistungsblöcke ist beabsichtigt, nachfolgend den Leistungsblock 6 einzeln und die Leistungsblöcke 7 und 8 gemeinsam zu beauftragen.
Referenznummer: eins/18/GP BHKW
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.Formblatt „Eigenerklärung gemäß §§ 123 Abs. 1 bis 3, 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 bis 9 GWB“
2.Formblatt „Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen nach § 123 Abs. 4 GWB und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften“
3.Formblatt „Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Auf-enthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“
4.Formblatt „Erklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB“
5.Formblatt „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“
6.Formblatt „Verzeichnis der Unterauftragnehmer/ Nachauftragnehmer“
7.Erklärung der Bietergemeinschaft
8.Formblatt „Erklärung zur Projektkommunikation“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz für Planungen im Bereich Energieerzeugungsanlagen (im Mittel) in den letzten 3 Jahren (2014-2016)
2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation
3. aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung (nicht älter als 3 Monate)
4. Formblatt „Versicherungen“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis der Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung gemäß § 49 Abs. 1 SektVO
2. Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Referenzobjekte bezogen auf die letzten 10 Jahre
3. Nachweis der Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters und Berücksichtigung dessen beruflichen Lebenslaufes
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Frau Weiske
Internetadresse: www.eins.de🌏
Name: SDV Vergabe GmbH
Postanschrift: Tharandter Straße 35
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Frau Wiltrud Kadenbach
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2017/S 247-522140 (2017-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eins Energie in Sachsen GmbH & Co. KG