Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt die Realisierung zweier Hallenbäder als Neubauten im ÖPP-Verfahren. Beide Neubauten ersetzen alte Schwimmhallen, die aus unterschiedlichen Gründen abgängig sind. Es handelt sich um das Fössebad an der Liepmannstraße im Stadtteil Limmer und das Misburger Bad an der Ludwig-Jahn-Straße. In diesem Zusammenhang wird ein Generalplaner für die Qualitätssicherung (QS-Büro) gesucht. Der Leistungsumfang des QS-Büros beinhaltet die fachliche Begleitung des Projekts von der Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung über die baufachliche Prüfung der ÖPP-Angebote, die Mitwirkung im ÖPP-Verhandlungsverfahren und die qualitätssichernde Begleitung der Bauphase bis hin zur Mängelverfolgung in der Gewährleistungsphase. Die Qualitätssicherung durch den Generalplaner erfolgt in enger Abstimmung mit der Projektleitung der LHH und den weiteren Projektbeteiligten. Das Gesamtinvestitionsvolumen (KG 200 bis 700) beträgt für beide Bäder zusammen rund 40 000 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-06.
Auftragsbekanntmachung (2017-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 19-1024-17
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt die Realisierung zweier Hallenbäder als Neubauten im ÖPP-Verfahren. Beide Neubauten ersetzen alte Schwimmhallen, die aus unterschiedlichen Gründen abgängig sind. Es handelt sich um das Fössebad an der Liepmannstraße im Stadtteil Limmer und das Misburger Bad an der Ludwig-Jahn-Straße.
In diesem Zusammenhang wird ein Generalplaner für die Qualitätssicherung (QS-Büro) gesucht. Der Leistungsumfang des QS-Büros beinhaltet die fachliche Begleitung des Projekts von der Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung über die baufachliche Prüfung der ÖPP-Angebote, die Mitwirkung im ÖPP-Verhandlungsverfahren und die qualitätssichernde Begleitung der Bauphase bis hin zur Mängelverfolgung in der Gewährleistungsphase. Die Qualitätssicherung durch den Generalplaner erfolgt in enger Abstimmung mit der Projektleitung der LHH und den weiteren Projektbeteiligten.
Das Gesamtinvestitionsvolumen (KG 200 bis 700) beträgt für beide Bäder zusammen rund 40 000 000 EUR.
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt die Realisierung zweier Hallenbäder als Neubauten im ÖPP-Verfahren. Beide Neubauten ersetzen alte Schwimmhallen, die aus unterschiedlichen Gründen abgängig sind. Es handelt sich um das Fössebad an der Liepmannstraße im Stadtteil Limmer und das Misburger Bad an der Ludwig-Jahn-Straße.
In diesem Zusammenhang wird ein Generalplaner für die Qualitätssicherung (QS-Büro) gesucht. Der Leistungsumfang des QS-Büros beinhaltet die fachliche Begleitung des Projekts von der Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung über die baufachliche Prüfung der ÖPP-Angebote, die Mitwirkung im ÖPP-Verhandlungsverfahren und die qualitätssichernde Begleitung der Bauphase bis hin zur Mängelverfolgung in der Gewährleistungsphase. Die Qualitätssicherung durch den Generalplaner erfolgt in enger Abstimmung mit der Projektleitung der LHH und den weiteren Projektbeteiligten.
Das Gesamtinvestitionsvolumen (KG 200 bis 700) beträgt für beide Bäder zusammen rund 40 000 000 EUR.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission für Fachbereich Gebäudemanagement
Postanschrift: Brüderstraße 5
Postleitzahl: 30159
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.hannover.de🌏
E-Mail: submission@hannover-stadt.de📧
Telefon: +49 511-168-42870📞
Fax: +49 511-168-42087 📠
URL der Dokumente: http://www.ausschreibungen-hannover.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-10 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 194-398508
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen stehen zum Download auf unserer Internetseite www.ausschreibungen-hannover.de für Sie bereit.
In der Rubrik „Digitale Unterlagen zum Download“ finden Sie die Unterlagen unter Angabe der Vergabenummer: 19/1024/17.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich unter submission@hannover-stadt.de zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten. Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist schriftlich, an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in einfacher Ausfertigung an die unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
In der Rubrik „Digitale Unterlagen zum Download“ finden Sie die Unterlagen unter Angabe der Vergabenummer: 19/1024/17.
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Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist schriftlich, an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in einfacher Ausfertigung an die unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt die Realisierung zweier Hallenbäder als Neubauten im ÖPP-Verfahren. Beide Neubauten ersetzen alte Schwimmhallen, die aus unterschiedlichen Gründen abgängig sind. Es handelt sich um das Fössebad an der Liepmannstraße im Stadtteil Limmer und das Misburger Bad an der Ludwig-Jahn-Straße.
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt die Realisierung zweier Hallenbäder als Neubauten im ÖPP-Verfahren. Beide Neubauten ersetzen alte Schwimmhallen, die aus unterschiedlichen Gründen abgängig sind. Es handelt sich um das Fössebad an der Liepmannstraße im Stadtteil Limmer und das Misburger Bad an der Ludwig-Jahn-Straße.
In diesem Zusammenhang wird ein Generalplaner für die Qualitätssicherung (QS-Büro) gesucht. Der Leistungsumfang des QS-Büros beinhaltet die fachliche Begleitung des Projekts von der Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung über die baufachliche Prüfung der ÖPP-Angebote, die Mitwirkung im ÖPP-Verhandlungsverfahren und die qualitätssichernde Begleitung der Bauphase bis hin zur Mängelverfolgung in der Gewährleistungsphase. Die Qualitätssicherung durch den Generalplaner erfolgt in enger Abstimmung mit der Projektleitung der LHH und den weiteren Projektbeteiligten.
In diesem Zusammenhang wird ein Generalplaner für die Qualitätssicherung (QS-Büro) gesucht. Der Leistungsumfang des QS-Büros beinhaltet die fachliche Begleitung des Projekts von der Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung über die baufachliche Prüfung der ÖPP-Angebote, die Mitwirkung im ÖPP-Verhandlungsverfahren und die qualitätssichernde Begleitung der Bauphase bis hin zur Mängelverfolgung in der Gewährleistungsphase. Die Qualitätssicherung durch den Generalplaner erfolgt in enger Abstimmung mit der Projektleitung der LHH und den weiteren Projektbeteiligten.
Das Gesamtinvestitionsvolumen (KG 200 bis 700) beträgt für beide Bäder zusammen rund 40 000 000 EUR.
Beauftragt werden soll die bautechnische Qualitätssicherung für Gebäude, angelehnt an §§ 33 ff und §§ 53 ff HOAI.
Die Beauftragung erfolgt in stufenweise in 3 Stufen:
Stufe 1: Kostenannahme und Festlegung des Raumprogramms.
Stufe 2: Funktionale Leistungsbeschreibung und Raumbuch / Auswertung der ÖPP-Angebote und Mitwirkung am Verhandlungsverfahren.
Stufe 3: Prüfung der Ausführungsplanung und Überwachung der Bauleistungen / Mängelverfolgung in der Gewährleistungsphase.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in Abhängigkeit von den weiteren Entscheidungen des Auftraggebers (u. a. politische Beschlüsse) zur Weiterführung des Vorhabens (vgl. Aufgabenbeschreibung). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in Abhängigkeit von den weiteren Entscheidungen des Auftraggebers (u. a. politische Beschlüsse) zur Weiterführung des Vorhabens (vgl. Aufgabenbeschreibung). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Die AVBs des Auftraggebers für Architekten und Ingenieure stehen über den in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gesucht wird ein Generalplanerteam aus Architekten und Ingenieuren unter der verantwortlichen Federführung eines Architekten bzw. einer Architektin. Die im folgenden beschriebenen Zulassungskriterien stellen daher ausschließlich auf die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in ab.
Gesucht wird ein Generalplanerteam aus Architekten und Ingenieuren unter der verantwortlichen Federführung eines Architekten bzw. einer Architektin. Die im folgenden beschriebenen Zulassungskriterien stellen daher ausschließlich auf die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in ab.
Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV) bzw. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in (Ergänzend siehe hierzu Abschnitt III.2.1 Angaben zu einem besonderen Berufsstand).
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bei Mehrfachbewerbungen werden alle betroffenen Bewerber ausgeschlossen.
Nachweis über die Vertretungsvollmacht desjenigen, der den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft vertritt, sowie bei Bietergemeinschaften zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung im Original (z.B. Handelsregisterauszug oder Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
Nachweis über die Vertretungsvollmacht desjenigen, der den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft vertritt, sowie bei Bietergemeinschaften zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung im Original (z.B. Handelsregisterauszug oder Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall in Höhe von:
— bei Sachschäden min. 200 000 EUR
— bei Personenschäden in Höhe von min. 1 500 000 EUR
oder
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung folgende Angaben und Referenzen erforderlich:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und §124 GWB vorliegen und ggf. Angabe zu Maßnahmen der Selbstreinigung
gem. § 125 GWB. Bei Bietergemeinschaften müssen die Eigenerklärungen von allen Mitgliedern erbracht werden.
Von sonstigen Beteiligten (insbesondere Unterauftragnehmer) sind separate Eigenerklärungen vorzulegen.
2. Leistungsfähigkeit des Büros: Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten des Wirtschaftsteilnehmers jeweils für die letzten drei Jahre. Die Beschäftigten sind zu gliedern in Architekten/Ingenieure, technische Beschäftigte und sonstige Angestellte.
2. Leistungsfähigkeit des Büros: Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten des Wirtschaftsteilnehmers jeweils für die letzten drei Jahre. Die Beschäftigten sind zu gliedern in Architekten/Ingenieure, technische Beschäftigte und sonstige Angestellte.
3. Angabe, ob der Bewerber beabsichtigt, unter Umständen einen Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben oder zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen.
Falls ja, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen des Teilnahmeantrages oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für den betreffenden Wirtschaftsteilnehmer separat einzureichen.
Im Falle einer Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist durch den Bewerber, bzw. bei Bietergemeinschaften von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft, eine Erklärung des Drittunternehmens als Nachweis über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten vorzulegen.
4. Referenzen
Ein Projekt wird nur dann als Referenz gewertet, wenn es die folgenden Bedingungen erfüllt:
— Zuordnung zur Kategorie Bäderbau (Hallenbäder und Freibäder).
— Durchgängige Leistungserbringung in den Leistungsphasen 2 bis 5 oder 5 bis 8 nach HOAI.
— Baubeginn oder Baufertigstellung in den Jahren 2010 bis 2017.
Projekte, deren Bau noch nicht begonnen wurde, werden nicht als Referenz gewertet.
Die Bewerbung wird nur gewertet, wenn zu jeder Gewerkegruppe (Gebäudeplanung, Anlagengruppe 1, Anlagengruppen 2 und 3, Anlagengruppen 4 und 5) mindestens eine wertbare Referenz eingereicht wird.
Für jede Gewerkegruppe werden maximal drei Referenzen gewertet. Ein Referenzprojekt kann mehrfach eingereicht werden, nämlich in jeder Gewerkegruppe, auf die es zutrifft, einmal.
Die Referenzen sind in aussagefähiger, anschaulicher Form auf jeweils max. 2 Seiten DIN A4 darzustellen.
Die Wertung der Referenzen erfolgt entsprechend der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb.
Alle Nachweise sind gemäß einer vorgegebenen Kurzform im Teilnahmeantrag anzugeben.
Der Teilnahmeantrag „Formblatt zum Teilnahmewettbewerb“ und die „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind, oder
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt/in) und Geschäftssitz/ Wohnsitz in dem vom EWG-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommen ist; oder
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt/in) und Geschäftssitz/ Wohnsitz in dem vom EWG-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommen ist; oder
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind und in einem der vorgenannten Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind und in einem der vorgenannten Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen
— zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebene Aufgabe mit den entsprechenden Leistungen gehört und
— deren bevollmächtigte Vertreter/innen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind,
Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Bietergemeinschaften teilnahmeberechtigter natürlicher oder juristischer Personen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die zur Teilnahme an der Verhandlung ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer werden zur persönlichen Vorstellung vor einem Auswahlgremium eingeladen. Vorab ist von den Bietern ein Honorarangebot einzureichen.
Die Vergabestelle bewertet die Bieter nach Zuschlagskriterien, die in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Geprüft und gewertet werden die Angaben, Nachweise und Eigenerklärungen aus den Teilnahmeanträgen bzw. die von den Wirtschaftsteilnehmern eingereichte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), sowie die geforderten Referenzen entsprechend
der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb.
Die Eignungsprüfung und Wertung im Teilnahmewettbewerb erfolgt in vier Schritten:
1. Prüfung auf Vollständigkeit der angeforderten Nachweise und Erklärungen;
2. Prüfung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen u. ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung [§ 57 VgV; ferner §§ 123-125 GWB];
3. Prüfung der Nachweise und Eigenerklärungen zur Erfüllung der Eignungskriterien;
4. Wertung der Referenzen entsprechend der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb.
Die Teilnahmeanträge und die Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Es können auch Referenzprojekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung bei einem früheren Arbeitgeber selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Berufen sich unterschiedliche Bewerber auf dieselbe Referenz, erfolgt die Wertung zugunsten des planungsbeauftragten Büros.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es können auch Referenzprojekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung bei einem früheren Arbeitgeber selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Berufen sich unterschiedliche Bewerber auf dieselbe Referenz, erfolgt die Wertung zugunsten des planungsbeauftragten Büros.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los erfolgen (§75 (6) VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los erfolgen (§75 (6) VgV).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
In der Rubrik „Digitale Unterlagen zum Download“ finden Sie die Unterlagen unter Angabe der Vergabenummer: 19/1024/17.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich unter submission@hannover-stadt.de zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten. Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich unter submission@hannover-stadt.de zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten. Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist schriftlich, an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in einfacher Ausfertigung an die unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist schriftlich, an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in einfacher Ausfertigung an die unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission
Postanschrift: Brüderstraße 5
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
E-Mail: submission@hannover-stadt.de📧
Fax: +49 511-168-42087 📠
Quelle: OJS 2017/S 194-398508 (2017-10-06)