1. Die Grundschule „Freiherr Spiegel“ ist ein Plattenbau vom Typ Erfurt. Die zukünftige Schule soll 240 Schülern und 105 Hortkindern Platz bieten. 2. Die Umstellung von Erdgas auf Fernwärme ist Planungsgrundlage. 3. Das Raumprogramm ist umzusetzen und das pädagogische Konzept ist zu beachten. 4. Die energetische Sanierung der Schule erfolgt nach Maßgabe des Förderprogramms Stark III plus EFRE. Ein Ergänzungsneubau ist möglich, sofern er mit dem Förderprogramm STARK III plus EFRE zu vereinbaren ist. 5. Die Ausführung soll in den Jahren 2019 und 2020 erfolgen. Ein Ausweichquartier steht nicht zur Verfügung, weshalb der Umbau bei laufendem Schulbetrieb in Bauabschnitten erfolgen muss. 6.Die Generalplanerleistungen sollen unter der Federführung des Objektplaners bzw. bauvorlageberechigten Ingenieurs alle erforderlichen Fachplanerleistungen umfassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-16.
Auftragsbekanntmachung (2017-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: DSW-1-2017
Kurze Beschreibung:
1. Die Grundschule „Freiherr Spiegel“ ist ein Plattenbau vom Typ Erfurt. Die zukünftige Schule soll 240 Schülern und 105 Hortkindern Platz bieten.
2. Die Umstellung von Erdgas auf Fernwärme ist Planungsgrundlage.
3. Das Raumprogramm ist umzusetzen und das pädagogische Konzept ist zu beachten.
4. Die energetische Sanierung der Schule erfolgt nach Maßgabe des Förderprogramms Stark III plus EFRE. Ein Ergänzungsneubau ist möglich, sofern er mit dem Förderprogramm STARK III plus EFRE zu vereinbaren ist.
5. Die Ausführung soll in den Jahren 2019 und 2020 erfolgen. Ein Ausweichquartier steht nicht zur Verfügung, weshalb der Umbau bei laufendem Schulbetrieb in Bauabschnitten erfolgen muss.
6.Die Generalplanerleistungen sollen unter der Federführung des Objektplaners bzw. bauvorlageberechigten Ingenieurs alle erforderlichen Fachplanerleistungen umfassen.
1. Die Grundschule „Freiherr Spiegel“ ist ein Plattenbau vom Typ Erfurt. Die zukünftige Schule soll 240 Schülern und 105 Hortkindern Platz bieten.
2. Die Umstellung von Erdgas auf Fernwärme ist Planungsgrundlage.
3. Das Raumprogramm ist umzusetzen und das pädagogische Konzept ist zu beachten.
4. Die energetische Sanierung der Schule erfolgt nach Maßgabe des Förderprogramms Stark III plus EFRE. Ein Ergänzungsneubau ist möglich, sofern er mit dem Förderprogramm STARK III plus EFRE zu vereinbaren ist.
5. Die Ausführung soll in den Jahren 2019 und 2020 erfolgen. Ein Ausweichquartier steht nicht zur Verfügung, weshalb der Umbau bei laufendem Schulbetrieb in Bauabschnitten erfolgen muss.
6.Die Generalplanerleistungen sollen unter der Federführung des Objektplaners bzw. bauvorlageberechigten Ingenieurs alle erforderlichen Fachplanerleistungen umfassen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Halberstadt
Postanschrift: Domplatz 49
Postleitzahl: 38820
Postort: Halberstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.halberstadt.de🌏
E-Mail: vergabestelle@halberstadt.de📧
Telefon: +49 3941-551012📞
Fax: +49 3941-552002 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-21 📅
Datum des Beginns: 2017-06-15 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 036-065131
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Die Bewerber haben innerhalb der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist einen Teilnahmeantrag einzureichen, der den Anforderungen dieser Bekanntmachung genügen muss. In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden drei bis fünf Bieter ermittelt, die zur Abgabe eines Erstangebotes des Generalplanervertrags aufgefordert werden. Beim Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Projektleiter und stellvertretender Projektleiter des Generalplaners bzw. Objektplaners Gebäude, Projektleiter des Tragwerksplaners, Projektleiter des/der TGA-Fachplaner(s) und der Bauphysiker. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit einem Aufkleber (veröffentlicht unter der unter Punkt I.3) genannten Webseite) zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge in ausschließlich elektronischer Form (z. B. E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Es ist jedoch eine vollständige elektronische Version des Teilnahmeantrags als eine einzige PDF-Datei den Unterlagen beizufügen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind an die Vergabestelle der Stadt Halberstadt (Kontaktdaten unter I.1) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Webseite einsehbar. Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich am 05/04/2017 erhalten die ausgewählten Teilnehmer, die zur Abgabe eines Erstangebots für die Generalplanerleistungen sowie einen Lösungsvorschlag aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen. Von den Teilnehmern wird die Erstellung eines Lösungsvorschlags als Generalplaner mit Kostenschätzung und Honorarkalkulation erwartet. Der Lösungsvorschlag umfasst eine zeichnerische Darstellung nach Wahl des Teilnehmers, eine Flächenermittlung nach DIN 277, eine Kostenschätzung nach DIN 276 für die Kostengruppen 300 und 400 sowie den Kennwertbogen zur Bauphysik. Den Teilnehmern werden Bestandspläne im Datenformat zur Verfügung gestellt. Es wird ein gemeinsamer Termin mit den Teilnehmern der zweiten Stufe vor Ort zur Klärung der Aufgabenstellung und Randbedingungen ausgerichtet. Ein Gremium des Bauherrn wird voraussichtlich am 19/05/2017 einen Vorschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot unterbreiten. Die Aufwendungen der Teilnehmer, die einen wertbaren Lösungsvorschlag einreichen, werden mit einer Bearbeitungspauschale von je 2 000 EUR netto pro Teilnehmer vergütet. Es ist angedacht, die eingereichten Lösungsvorschläge nach Abschluss des Verfahrens öffentlich auszustellen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Die Bewerber haben innerhalb der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist einen Teilnahmeantrag einzureichen, der den Anforderungen dieser Bekanntmachung genügen muss. In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden drei bis fünf Bieter ermittelt, die zur Abgabe eines Erstangebotes des Generalplanervertrags aufgefordert werden. Beim Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Projektleiter und stellvertretender Projektleiter des Generalplaners bzw. Objektplaners Gebäude, Projektleiter des Tragwerksplaners, Projektleiter des/der TGA-Fachplaner(s) und der Bauphysiker. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit einem Aufkleber (veröffentlicht unter der unter Punkt I.3) genannten Webseite) zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge in ausschließlich elektronischer Form (z. B. E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Es ist jedoch eine vollständige elektronische Version des Teilnahmeantrags als eine einzige PDF-Datei den Unterlagen beizufügen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind an die Vergabestelle der Stadt Halberstadt (Kontaktdaten unter I.1) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Webseite einsehbar. Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich am 05/04/2017 erhalten die ausgewählten Teilnehmer, die zur Abgabe eines Erstangebots für die Generalplanerleistungen sowie einen Lösungsvorschlag aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen. Von den Teilnehmern wird die Erstellung eines Lösungsvorschlags als Generalplaner mit Kostenschätzung und Honorarkalkulation erwartet. Der Lösungsvorschlag umfasst eine zeichnerische Darstellung nach Wahl des Teilnehmers, eine Flächenermittlung nach DIN 277, eine Kostenschätzung nach DIN 276 für die Kostengruppen 300 und 400 sowie den Kennwertbogen zur Bauphysik. Den Teilnehmern werden Bestandspläne im Datenformat zur Verfügung gestellt. Es wird ein gemeinsamer Termin mit den Teilnehmern der zweiten Stufe vor Ort zur Klärung der Aufgabenstellung und Randbedingungen ausgerichtet. Ein Gremium des Bauherrn wird voraussichtlich am 19/05/2017 einen Vorschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot unterbreiten. Die Aufwendungen der Teilnehmer, die einen wertbaren Lösungsvorschlag einreichen, werden mit einer Bearbeitungspauschale von je 2 000 EUR netto pro Teilnehmer vergütet. Es ist angedacht, die eingereichten Lösungsvorschläge nach Abschluss des Verfahrens öffentlich auszustellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Die Grundschule „Freiherr Spiegel“ ist ein Plattenbau vom Typ Erfurt. Die zukünftige Schule soll 240 Schülern und 105 Hortkindern Platz bieten.
2. Die Umstellung von Erdgas auf Fernwärme ist Planungsgrundlage.
3. Das Raumprogramm ist umzusetzen und das pädagogische Konzept ist zu beachten.
4. Die energetische Sanierung der Schule erfolgt nach Maßgabe des Förderprogramms Stark III plus EFRE. Ein Ergänzungsneubau ist möglich, sofern er mit dem Förderprogramm STARK III plus EFRE zu vereinbaren ist.
5. Die Ausführung soll in den Jahren 2019 und 2020 erfolgen. Ein Ausweichquartier steht nicht zur Verfügung, weshalb der Umbau bei laufendem Schulbetrieb in Bauabschnitten erfolgen muss.
6.Die Generalplanerleistungen sollen unter der Federführung des Objektplaners bzw. bauvorlageberechigten Ingenieurs alle erforderlichen Fachplanerleistungen umfassen.
Das Förderprogramm Stark lll plus EFRE soll dazu beitragen, europäische Klimaschutzziele umzusetzen. Die absolute CO2-Einsparung spielt eine bedeutende Rolle in der Beurteilung der zur Förderung vorgeschlagenen Projekte. Gleichzeitig muss aber nachgewiesen werden, dass die Erreichung der energetischen Effizienz mit maßvollen Mitteln erreicht wird. Bei der Prüfung werden deshalb sparsame Lösungen beim Kriterium Wirtschaftlichkeit bezüglich Gesamtkosten und technischem Aufwand hoch bewertet. Gleichzeitig muss Barrierefreiheit hergestellt werden. Dies bedeutet z. B., dass die Schule mindestens einen neuen Aufzug erhält, in Verbindung mit den notwendigen Anbindungen an die einzelnen Bereiche in den jeweiligen Geschossen im Bestandstyp Erfurt.
Das Förderprogramm Stark lll plus EFRE soll dazu beitragen, europäische Klimaschutzziele umzusetzen. Die absolute CO2-Einsparung spielt eine bedeutende Rolle in der Beurteilung der zur Förderung vorgeschlagenen Projekte. Gleichzeitig muss aber nachgewiesen werden, dass die Erreichung der energetischen Effizienz mit maßvollen Mitteln erreicht wird. Bei der Prüfung werden deshalb sparsame Lösungen beim Kriterium Wirtschaftlichkeit bezüglich Gesamtkosten und technischem Aufwand hoch bewertet. Gleichzeitig muss Barrierefreiheit hergestellt werden. Dies bedeutet z. B., dass die Schule mindestens einen neuen Aufzug erhält, in Verbindung mit den notwendigen Anbindungen an die einzelnen Bereiche in den jeweiligen Geschossen im Bestandstyp Erfurt.
Der unter II.1.5 genannte „Geschätzte Gesamtwert“ von 3 280 000 netto ohne MwSt. bezieht sich auf die Summe der DIN 276 Kostengruppen 300 und 400. Es handelt sich bei diesem Gesamtwert um ein Budgetbetrag ohne Hinterlegung mit Vorplanung und Kostenschätzung.
Der unter II.1.5 genannte „Geschätzte Gesamtwert“ von 3 280 000 netto ohne MwSt. bezieht sich auf die Summe der DIN 276 Kostengruppen 300 und 400. Es handelt sich bei diesem Gesamtwert um ein Budgetbetrag ohne Hinterlegung mit Vorplanung und Kostenschätzung.
Zur Prüfung der Projekte hat die zuständige EU-Fachstelle einen Algorithmus entwickelt, der alle Maßnahmen und Faktoren der Neuplanung mit den Werten des Bestandes ins Verhältnis setzt. Hieraus wird eine Punktzahl ermittelt, die maximal 432 Punkte betragen kann. Die Förderung der Maßnahme ist direkt abhängig von der Höhe der ermittelten Punktzahl. Die im Land Sachsen-Anhalt im Rahmen Stark lll plus EFRE geförderten Projekte stehen in Konkurrenz zueinander. Das Ziel der Planung des Umbaus zur Energieeffizienz muss deshalb eine ausgewogene Planung zwischen Effizienzsteigerung und dafür notwendigem Kostenaufwand sein. Das neue Raumprogramm soll zu neuer Schul- und Aufenthaltsqualität für die Schüler und Schülerinnen führen, wie im Schulprogramm beschrieben.
Zur Prüfung der Projekte hat die zuständige EU-Fachstelle einen Algorithmus entwickelt, der alle Maßnahmen und Faktoren der Neuplanung mit den Werten des Bestandes ins Verhältnis setzt. Hieraus wird eine Punktzahl ermittelt, die maximal 432 Punkte betragen kann. Die Förderung der Maßnahme ist direkt abhängig von der Höhe der ermittelten Punktzahl. Die im Land Sachsen-Anhalt im Rahmen Stark lll plus EFRE geförderten Projekte stehen in Konkurrenz zueinander. Das Ziel der Planung des Umbaus zur Energieeffizienz muss deshalb eine ausgewogene Planung zwischen Effizienzsteigerung und dafür notwendigem Kostenaufwand sein. Das neue Raumprogramm soll zu neuer Schul- und Aufenthaltsqualität für die Schüler und Schülerinnen führen, wie im Schulprogramm beschrieben.
Zu diesem Zweck führt die Stadt Halberstadt ein zweistufiges Verfahren durch. In der ersten Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der zweiten Stufe werden Lösungsvorschläge gesucht, die darstellen sollen, mit welchen Mitteln der zukünftige Generalplaner im Team von Objektplaner Gebäude, Tragwerksplaner, Fachplaner für technische Ausrüstung und einem Bauphysiker diese optimale Lösung erreichen will.
Zu diesem Zweck führt die Stadt Halberstadt ein zweistufiges Verfahren durch. In der ersten Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der zweiten Stufe werden Lösungsvorschläge gesucht, die darstellen sollen, mit welchen Mitteln der zukünftige Generalplaner im Team von Objektplaner Gebäude, Tragwerksplaner, Fachplaner für technische Ausrüstung und einem Bauphysiker diese optimale Lösung erreichen will.
Die Generalplanung wird stufenweise beauftragt. Nach Ende des Verfahrens wird die Stufe 1 beauftragt. Eine weiterführende Beauftragung hängt von der Zusage der Fördermittelgeber ab. Sollten keine Fördermittel ausgereicht werden, endet hier das Auftragsverhältnis. Stufe 1: Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI Lph. 1 bis 3, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Lph. 1 bis 3, Fachplanung technische Anlagen alle erforderlichen Anlagengruppen (1-6, 8) gemäß § 55 HOAI Lph. 1 bis 3, Beratungsleistung Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Bauakustik (Schallschutz) gem. Anlage 1 § 3 HOAI Nr. 1.2 Lph. 1-3; Stufe 2: für die oben genannten Leistungsbilder entsprechend die HOAI-Lph. 4 und 5; Stufe 3: für die oben genannten Leistungsbilder entsprechend die HOAI-Lph. 6 bis 9 für Objektplanung Gebäude und Fachplanung technische Anlagen sowie HOAI-Lph. 6 für die Tragwerksplanung und HOAI-Lph. 4 bis 7 für die Beratungsleistung Bauphysik.
Die Generalplanung wird stufenweise beauftragt. Nach Ende des Verfahrens wird die Stufe 1 beauftragt. Eine weiterführende Beauftragung hängt von der Zusage der Fördermittelgeber ab. Sollten keine Fördermittel ausgereicht werden, endet hier das Auftragsverhältnis. Stufe 1: Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI Lph. 1 bis 3, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Lph. 1 bis 3, Fachplanung technische Anlagen alle erforderlichen Anlagengruppen (1-6, 8) gemäß § 55 HOAI Lph. 1 bis 3, Beratungsleistung Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Bauakustik (Schallschutz) gem. Anlage 1 § 3 HOAI Nr. 1.2 Lph. 1-3; Stufe 2: für die oben genannten Leistungsbilder entsprechend die HOAI-Lph. 4 und 5; Stufe 3: für die oben genannten Leistungsbilder entsprechend die HOAI-Lph. 6 bis 9 für Objektplanung Gebäude und Fachplanung technische Anlagen sowie HOAI-Lph. 6 für die Tragwerksplanung und HOAI-Lph. 4 bis 7 für die Beratungsleistung Bauphysik.
Folgende Planungsleistungen werden nicht Bestandteil der Generalplanung: Objektplanung Freianlagen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß § 3 BaustellV für Planung und Ausführung, Brandschutz, Bodengutachten, Vermessung. Die Terminplanung des Projektes ist wie folgt vorgesehen: Beauftragung des Generalplaners nach Abschluss des VGV-Verfahrens bis 26.06.2017; Vorlage HOAI-Lph. 3 Entwurf mit Haushaltsunterlage Bau bis 25.09.2017; Vorlage Kennwertberechnung Stark lll plus EFRE bis 28.8.2017.
Folgende Planungsleistungen werden nicht Bestandteil der Generalplanung: Objektplanung Freianlagen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß § 3 BaustellV für Planung und Ausführung, Brandschutz, Bodengutachten, Vermessung. Die Terminplanung des Projektes ist wie folgt vorgesehen: Beauftragung des Generalplaners nach Abschluss des VGV-Verfahrens bis 26.06.2017; Vorlage HOAI-Lph. 3 Entwurf mit Haushaltsunterlage Bau bis 25.09.2017; Vorlage Kennwertberechnung Stark lll plus EFRE bis 28.8.2017.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 588235.29 EUR 💰
Beschreibung der Optionen: Siehe Punkt II.2.4.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Stark lll plus EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Grundschule Freiherr Spiegel,
Wilhelm-Trautewein-Str. 19,
38820 Halberstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind registergeheftet im Ordner DIN A4, in der vorgegebenen Reihenfolge der Punkte 0 bis 17 aus III.1.1), III.1.2) und III.1.3) einzureichen. Bitte verwenden Sie dazu die Formulare, die sie unter der in I.3) angegebenen Kontaktadresse herunterladen können.
Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind registergeheftet im Ordner DIN A4, in der vorgegebenen Reihenfolge der Punkte 0 bis 17 aus III.1.1), III.1.2) und III.1.3) einzureichen. Bitte verwenden Sie dazu die Formulare, die sie unter der in I.3) angegebenen Kontaktadresse herunterladen können.
0) Deckblatt und Inhaltsverzeichnis.
1) Formlose und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem berechtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschriebene Bewerbung im Original.
2) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, im Falle einer Bietergemeinschaft, weiterhin die Vorlage einer von allen Bietern rechtsverbindlich unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters wie folgt: 1. Bildung der Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft, 2. Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, 3. Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die Arbeitsgemeinschaft nach §§ 705 ff BGB bis zur Abwicklung des Auftrags aufrechterhalten bleibt, 4. Gesamtschuldnerisch haftet mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
2) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, im Falle einer Bietergemeinschaft, weiterhin die Vorlage einer von allen Bietern rechtsverbindlich unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters wie folgt: 1. Bildung der Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft, 2. Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, 3. Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die Arbeitsgemeinschaft nach §§ 705 ff BGB bis zur Abwicklung des Auftrags aufrechterhalten bleibt, 4. Gesamtschuldnerisch haftet mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
3) Darstellung des Bewerbers/sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Nachauftragsnehmer: Unternehmensstruktur, Hauptgeschäftsbereich, Angaben von Haupt- und Nebenstandorten, vollständige Büroangaben (Bürobezeichnung, Postanschrift, E-Mail, Fax- und Telefonnummer)
3) Darstellung des Bewerbers/sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Nachauftragsnehmer: Unternehmensstruktur, Hauptgeschäftsbereich, Angaben von Haupt- und Nebenstandorten, vollständige Büroangaben (Bürobezeichnung, Postanschrift, E-Mail, Fax- und Telefonnummer)
4) Erklärung, welche Teile des Auftrags durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen. Werden keine Teile von Nachauftragnehmern erbracht, ist auch dieses zu erklären.
5) Rechtsverbindliche unterschriebene Eigenerklärung jedes Bewerbers/sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/jedes Nachauftragsnehmers, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
6) Eigenerklärung des Bewerbers/sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/jedes Nachauftragsnehmers (rechtsverbindlich unterschrieben) zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 (1) und (4) sowie nach § 124 (1) GWB
6a-d) Formblätter des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt: Beachtung der Kernarbeitsnormen; Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; Erklärung zur Handwerksrolleneintragung; Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
6e) Nachweis Berufsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
7) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in den Mitgliedsstaaten der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Deckungssummen: 3 000 000 EUR für Personenschäden, 600 000 EUR für Vermögensschäden sowie 3 000 000 EUR für Sachschäden nachzuweisen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertrags- und Gewährleistungslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss und die bestehende Deckung der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Falle einer Auftragserteilung zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
7) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in den Mitgliedsstaaten der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Deckungssummen: 3 000 000 EUR für Personenschäden, 600 000 EUR für Vermögensschäden sowie 3 000 000 EUR für Sachschäden nachzuweisen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertrags- und Gewährleistungslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss und die bestehende Deckung der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Falle einer Auftragserteilung zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.
8) Erklärung des Gesamtumsatzes des Bewerbers an dem Auftrag entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Gefordert wird für 3 Jahre (2013-2015) ein gesamter Mindestumsatz von 1 600 000 EUR. Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze nach Mitgliedern getrennt anzugeben. Bei Nachauftragnehmern unter 15 000 EUR Netto-Anteil an der Gesamtleistung kann auf Angaben verzichtet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8) Erklärung des Gesamtumsatzes des Bewerbers an dem Auftrag entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Gefordert wird für 3 Jahre (2013-2015) ein gesamter Mindestumsatz von 1 600 000 EUR. Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze nach Mitgliedern getrennt anzugeben. Bei Nachauftragnehmern unter 15 000 EUR Netto-Anteil an der Gesamtleistung kann auf Angaben verzichtet werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
9) Namentliche Nennung der am Projekt beteiligten Architekten, Ingenieure, Fachplaner und Berater (Tragwerksplanung, TGA, Bauphysik), die die Leistung tatsächlich erbringen, mit Bezeichnung der beruflichen Qualifikation und dem konkreten Aufgabenbereich für den Auftragsgegenstand.
9) Namentliche Nennung der am Projekt beteiligten Architekten, Ingenieure, Fachplaner und Berater (Tragwerksplanung, TGA, Bauphysik), die die Leistung tatsächlich erbringen, mit Bezeichnung der beruflichen Qualifikation und dem konkreten Aufgabenbereich für den Auftragsgegenstand.
10) Nennung von Referenzen über den Einsatz des Projektleiters Generalplanung/Objektplanung in der Funktion vergleichbaren Projekten in den letzten 5 Jahren mit Kontaktdaten, verantwortlich bearbeiteten HOAI-Leistungsphasen, Angaben zur Zahl der Berufsjahre insgesamt und der Berufsjahre in der Funktion als Projektleiter.
10) Nennung von Referenzen über den Einsatz des Projektleiters Generalplanung/Objektplanung in der Funktion vergleichbaren Projekten in den letzten 5 Jahren mit Kontaktdaten, verantwortlich bearbeiteten HOAI-Leistungsphasen, Angaben zur Zahl der Berufsjahre insgesamt und der Berufsjahre in der Funktion als Projektleiter.
11) Nennung von Referenzen über den Einsatz des stellvertretenden Projektleiters Generalplanung/Objektplanung an in der Funktion vergleichbaren Projekten in den letzten 5 Jahren mit Kontaktdaten, verantwortlich bearbeiteten HOAI-Leistungsphasen, Angaben zur Zahl der Berufsjahre insgesamt und der Berufsjahre in der Funktion als (stellvertretender) Projektleiter.
11) Nennung von Referenzen über den Einsatz des stellvertretenden Projektleiters Generalplanung/Objektplanung an in der Funktion vergleichbaren Projekten in den letzten 5 Jahren mit Kontaktdaten, verantwortlich bearbeiteten HOAI-Leistungsphasen, Angaben zur Zahl der Berufsjahre insgesamt und der Berufsjahre in der Funktion als (stellvertretender) Projektleiter.
12) Referenzen zu Hochbau-Projekten mit den Kostengruppen 300 und 400, bei denen in den letzten 5 Jahren durch den Generalplaner/Objektplaner Leistungen zur Mitwirkung bei Zuwendungsmaßnahmen erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Lageplan oder Foto, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner; b) erbrachte HOAI-Leistungsphasen; c) Mitwirkung beim Zuwendungsbau und Erfahrungen mit entsprechenden Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder. d) Mitwirkung bei energetischen Nachweisführung für Förderverfahren; e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit
12) Referenzen zu Hochbau-Projekten mit den Kostengruppen 300 und 400, bei denen in den letzten 5 Jahren durch den Generalplaner/Objektplaner Leistungen zur Mitwirkung bei Zuwendungsmaßnahmen erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Lageplan oder Foto, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner; b) erbrachte HOAI-Leistungsphasen; c) Mitwirkung beim Zuwendungsbau und Erfahrungen mit entsprechenden Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder. d) Mitwirkung bei energetischen Nachweisführung für Förderverfahren; e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit
13) Referenzen der wesentlichen Projekte des Umbauens und Sanierens, die in den letzten 5 Jahren durch den Generalplaner/Objektplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Foto oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers und Ansprechpartners; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen; d) erbrachte HOAI-Leistungsphasen. e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit
13) Referenzen der wesentlichen Projekte des Umbauens und Sanierens, die in den letzten 5 Jahren durch den Generalplaner/Objektplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Foto oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers und Ansprechpartners; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen; d) erbrachte HOAI-Leistungsphasen. e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit
14) Referenzen der wesentlichen Projekte des energetischen Bauens und Sanierens, die in den letzten 5 Jahren durch den Generalplaner/Objektplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Foto oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers und Ansprechpartners; b) anrechenbare Baukosten in EUR (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen; d) erbrachte HOAI-Leistungsph. e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit
14) Referenzen der wesentlichen Projekte des energetischen Bauens und Sanierens, die in den letzten 5 Jahren durch den Generalplaner/Objektplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Foto oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers und Ansprechpartners; b) anrechenbare Baukosten in EUR (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen; d) erbrachte HOAI-Leistungsph. e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit
15) Referenzen der wesentlichen Projekte des Bauens in Bauabschnitten bei laufendem Betrieb, die in den letzten 5 Jahren durch den Generalplaner/Objektplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Foto oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers und Ansprechpartners; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen d) erbrachte HOAI-Leistungsph. e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit
15) Referenzen der wesentlichen Projekte des Bauens in Bauabschnitten bei laufendem Betrieb, die in den letzten 5 Jahren durch den Generalplaner/Objektplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Foto oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers und Ansprechpartners; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen d) erbrachte HOAI-Leistungsph. e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit
16) Referenzen der wesentlichen, mit dem Auftrag vergleichbaren Projekte des energetischen Bauens und Sanierens, die in den letzten 5 Jahren durch den/die TGA-Fachplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Foto oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers und Ansprechpartners; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen; d) erbrachte HOAI-Leistungsph. e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit
16) Referenzen der wesentlichen, mit dem Auftrag vergleichbaren Projekte des energetischen Bauens und Sanierens, die in den letzten 5 Jahren durch den/die TGA-Fachplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Foto oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers und Ansprechpartners; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen; d) erbrachte HOAI-Leistungsph. e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit
17) Referenzen der wesentlichen, mit dem Auftrag vergleichbaren Projekte des energetischen Bauens und Sanierens, die in den letzten 5 Jahren durch den Bauphysiker erbracht wurden, wie folgt: a) Projekt- und Maßnahmenbeschreibung, Foto oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers und Ansprechpartners; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen; d) erbrachte HOAI-Leistungsphasen; e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbark.
17) Referenzen der wesentlichen, mit dem Auftrag vergleichbaren Projekte des energetischen Bauens und Sanierens, die in den letzten 5 Jahren durch den Bauphysiker erbracht wurden, wie folgt: a) Projekt- und Maßnahmenbeschreibung, Foto oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers und Ansprechpartners; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen; d) erbrachte HOAI-Leistungsphasen; e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbark.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Soweit Architekten und Ingenieurleistungen im Sinne von §73 Abs. 2 Vergabeordnung (VGV) ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber ist vom Bewerber eine entsprechende Erklärung abzugeben. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Nachweise von den Bewerbern abzufordern. Gegebenenfalls kann dieser Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geführt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Soweit Architekten und Ingenieurleistungen im Sinne von §73 Abs. 2 Vergabeordnung (VGV) ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber ist vom Bewerber eine entsprechende Erklärung abzugeben. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Nachweise von den Bewerbern abzufordern. Gegebenenfalls kann dieser Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geführt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen der EU ergeben. Die Einreichung des Förderantrags beim Fördermittelgeber bis zum 31/10/2017 ist zu gewährleisten und wird Vertragsbestandteil.
Für die Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen der EU ergeben. Die Einreichung des Förderantrags beim Fördermittelgeber bis zum 31/10/2017 ist zu gewährleisten und wird Vertragsbestandteil.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Bewertung der Referenzobjekte nach Maßgabe der Gewichtung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-04-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung der Büros; Methoden und Instrumente der Termin und Kostenplanung bzw. -kontrolle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptvorstellung energetische Sanierung mit Erläuterung des Prüfbogens zur Kennwertermittlung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzung des Raumprogramms
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept energetische Sanierung in Bauabschnitten bei laufendem Betrieb
Kostenkriterium: Honorarkalkulation
Gewichtung der Kosten: 10,00
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Die Bewerber haben innerhalb der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist einen Teilnahmeantrag einzureichen, der den Anforderungen dieser Bekanntmachung genügen muss. In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden drei bis fünf Bieter ermittelt, die zur Abgabe eines Erstangebotes des Generalplanervertrags aufgefordert werden. Beim Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Projektleiter und stellvertretender Projektleiter des Generalplaners bzw. Objektplaners Gebäude, Projektleiter des Tragwerksplaners, Projektleiter des/der TGA-Fachplaner(s) und der Bauphysiker. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit einem Aufkleber (veröffentlicht unter der unter Punkt I.3) genannten Webseite) zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge in ausschließlich elektronischer Form (z. B. E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Es ist jedoch eine vollständige elektronische Version des Teilnahmeantrags als eine einzige PDF-Datei den Unterlagen beizufügen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind an die Vergabestelle der Stadt Halberstadt (Kontaktdaten unter I.1) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Webseite einsehbar. Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Die Bewerber haben innerhalb der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist einen Teilnahmeantrag einzureichen, der den Anforderungen dieser Bekanntmachung genügen muss. In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden drei bis fünf Bieter ermittelt, die zur Abgabe eines Erstangebotes des Generalplanervertrags aufgefordert werden. Beim Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Projektleiter und stellvertretender Projektleiter des Generalplaners bzw. Objektplaners Gebäude, Projektleiter des Tragwerksplaners, Projektleiter des/der TGA-Fachplaner(s) und der Bauphysiker. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit einem Aufkleber (veröffentlicht unter der unter Punkt I.3) genannten Webseite) zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge in ausschließlich elektronischer Form (z. B. E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Es ist jedoch eine vollständige elektronische Version des Teilnahmeantrags als eine einzige PDF-Datei den Unterlagen beizufügen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind an die Vergabestelle der Stadt Halberstadt (Kontaktdaten unter I.1) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Webseite einsehbar. Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich am 05/04/2017 erhalten die ausgewählten Teilnehmer, die zur Abgabe eines Erstangebots für die Generalplanerleistungen sowie einen Lösungsvorschlag aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen. Von den Teilnehmern wird die Erstellung eines Lösungsvorschlags als Generalplaner mit Kostenschätzung und Honorarkalkulation erwartet. Der Lösungsvorschlag umfasst eine zeichnerische Darstellung nach Wahl des Teilnehmers, eine Flächenermittlung nach DIN 277, eine Kostenschätzung nach DIN 276 für die Kostengruppen 300 und 400 sowie den Kennwertbogen zur Bauphysik. Den Teilnehmern werden Bestandspläne im Datenformat zur Verfügung gestellt. Es wird ein gemeinsamer Termin mit den Teilnehmern der zweiten Stufe vor Ort zur Klärung der Aufgabenstellung und Randbedingungen ausgerichtet. Ein Gremium des Bauherrn wird voraussichtlich am 19/05/2017 einen Vorschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot unterbreiten. Die Aufwendungen der Teilnehmer, die einen wertbaren Lösungsvorschlag einreichen, werden mit einer Bearbeitungspauschale von je 2 000 EUR netto pro Teilnehmer vergütet. Es ist angedacht, die eingereichten Lösungsvorschläge nach Abschluss des Verfahrens öffentlich auszustellen.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich am 05/04/2017 erhalten die ausgewählten Teilnehmer, die zur Abgabe eines Erstangebots für die Generalplanerleistungen sowie einen Lösungsvorschlag aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen. Von den Teilnehmern wird die Erstellung eines Lösungsvorschlags als Generalplaner mit Kostenschätzung und Honorarkalkulation erwartet. Der Lösungsvorschlag umfasst eine zeichnerische Darstellung nach Wahl des Teilnehmers, eine Flächenermittlung nach DIN 277, eine Kostenschätzung nach DIN 276 für die Kostengruppen 300 und 400 sowie den Kennwertbogen zur Bauphysik. Den Teilnehmern werden Bestandspläne im Datenformat zur Verfügung gestellt. Es wird ein gemeinsamer Termin mit den Teilnehmern der zweiten Stufe vor Ort zur Klärung der Aufgabenstellung und Randbedingungen ausgerichtet. Ein Gremium des Bauherrn wird voraussichtlich am 19/05/2017 einen Vorschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot unterbreiten. Die Aufwendungen der Teilnehmer, die einen wertbaren Lösungsvorschlag einreichen, werden mit einer Bearbeitungspauschale von je 2 000 EUR netto pro Teilnehmer vergütet. Es ist angedacht, die eingereichten Lösungsvorschläge nach Abschluss des Verfahrens öffentlich auszustellen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.