Generalplanung nach VGV für den beabsichtigten Neubau einer Apotheke für Zytostatika- und TPE-Herstellung an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG)

Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts

Der Auftraggeber beabsichtigt – vorbehaltlich der entsprechenden Fördermittelzuweisung – den Neubau einer Apotheke für Zytostatika- und TPE-Herstellung auf dem Gelände der UMG.
Die vorgenannten Leistungsbereiche sind zwingend – gegliedert nach Kosten der einzelnen Leistungsphasen – zu bepreisen. Soweit der Auftragnehmer weitere Leistungsbereiche für die abschließende und vollständige Erbringung des Planungsauftrags für notwendig ansieht, hat er dies in seinem Angebot entsprechend darzustellen.
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall zunächst Planungsleistungen zur Aufstellung einer Unterlage nach § 24 LHO (sog. ZBauL) zu erbringen, die er ebenfalls verbindlich mit seinem Angebot zu bepreisen hat. Auf der Grundlage der ZBauL wird der Förderantrag für die Baumaßnahme beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen (MWK) gestellt. Nach positiver Förderzusage des MWK behält sich der Auftraggeber vor, die Objektplanung bei Gebäuden und Innenräumen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-06 Auftragsbekanntmachung
2017-07-07 Ergänzende Angaben
2017-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Krankenhauseinrichtungen
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt – vorbehaltlich der entsprechenden Fördermittelzuweisung – den Neubau einer Apotheke für Zytostatika- und TPE-Herstellung auf dem Gelände der UMG. Die vorgenannten Leistungsbereiche sind zwingend – gegliedert nach Kosten der einzelnen Leistungsphasen – zu bepreisen. Soweit der Auftragnehmer weitere Leistungsbereiche für die abschließende und vollständige Erbringung des Planungsauftrags für notwendig ansieht, hat er dies in seinem Angebot entsprechend darzustellen. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall zunächst Planungsleistungen zur Aufstellung einer Unterlage nach § 24 LHO (sog. ZBauL) zu erbringen, die er ebenfalls verbindlich mit seinem Angebot zu bepreisen hat. Auf der Grundlage der ZBauL wird der Förderantrag für die Baumaßnahme beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen (MWK) gestellt. Nach positiver Förderzusage des MWK behält sich der Auftraggeber vor, die Objektplanung bei Gebäuden und Innenräumen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Krankenhauseinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-goettingen.de 🌏
E-Mail: natalie.koser@med.uni-goettingen.de 📧
Telefon: +49 551-3910546 📞
Fax: +49 551-3913010546 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-11 📅
Datum des Beginns: 2017-10-30 📅
Datum des Endes: 2019-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 130-266028
ABl. S-Ausgabe: 130

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt – vorbehaltlich der entsprechenden Fördermittelzuweisung – den Neubau einer Apotheke für Zytostatika- und TPE-Herstellung auf dem Gelände der UMG.
Die vorgenannten Leistungsbereiche sind zwingend – gegliedert nach Kosten der einzelnen Leistungsphasen – zu bepreisen. Soweit der Auftragnehmer weitere Leistungsbereiche für die abschließende und vollständige Erbringung des Planungsauftrags für notwendig ansieht, hat er dies in seinem Angebot entsprechend darzustellen.
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Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall zunächst Planungsleistungen zur Aufstellung einer Unterlage nach § 24 LHO (sog. ZBauL) zu erbringen, die er ebenfalls verbindlich mit seinem Angebot zu bepreisen hat. Auf der Grundlage der ZBauL wird der Förderantrag für die Baumaßnahme beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen (MWK) gestellt. Nach positiver Förderzusage des MWK behält sich der Auftraggeber vor, die Objektplanung bei Gebäuden und Innenräumen.
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Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) betreibt eine eigene Apotheke in der Medikamente hergestellt werden. Die UMG ist verpflichtet zur Herstellung von Zytostatika und TPE bis spätestens Ende 2019 ein neues Gebäude zu errichten. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da sonst die Zulassung für den derzeitigen Betrieb gefährdet ist. Die NF umfasst ca. 450 m
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Die Zielplanung wurde mit der zuständigen Apothekenaufsicht abgestimmt und ist verbindliche Grundlage der weiteren Planung. Die Unterlagen der Bauanmeldung mit allen Beiträgen der Grundlagenermittlung und Vorplanung, die die vorliegende User Requirement Specification (URS) mit einschließt, werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die qualifizierten und somit zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber versendet. Der Bieter hat die Unterlagen und Angaben zu prüfen und im Falle der Auftragserteilung um die noch notwendigen Anteile zu ergänzen. Hierfür ist die Beauftragung der LP 1 vorgesehen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche.
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— Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung.
— Angaben zu Auftragsanteilen, welche der Bewerber/Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s).
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1) – III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht.Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
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Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1) – III.1.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§ 44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs.2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder – bei auswärtigen Bietern – einer anderen Versicherung, die vergleichbaren Schutz bei Unfällen gewährt (§ 45 VgV).
— Erklärung gemäß § 48 VGV zum 'Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.
— Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die 3 letzten Geschäftsjahre (§ 45VgV)
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 VgV).
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
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Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Nachweis der Vertrautheit mit Vorschriften u. Baumaßnahmen der öffentlichen Hand (z.B. Erstellung einer ZBauL; Durchführung von Vergabeverfahren für Bauleistungen)
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— Referenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen (projektspezifisch aus dem Bereich der Energieerzeugungs- und -versorgungsanlagen für Kliniken und Krankenhäuser, kommunale Nah- und Fernwärmeversorger oder für Industrieanlagen des produzierenden Gewerbes), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jedenfalls aber hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen, einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge
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— Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen (seit mind. 3 Jahren bestehenden) Qualitätssicherung des Bewerbers (z.B. Zertifizierung nach ISO 9001).
— Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß dem Niedersächsischen Architektengesetz (NArchG) in der Fassung vom 26. März 2003 (Nds. GVBl. S. 177), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.12.2008 (Nds. GVBl. S. 370) bzw. vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften oder Ingenieur gemäß dem Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIng G) in der Neufassung vom 12.7.2007 (Nds. GBBI. 26/2007 S. 434), geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 10.12.2008 (NDS. GVBI. Nr. 25/2008 S. 370) bzw. vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für Ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36 EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(1) Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliche Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Die Angaben zum Büro haben, sofern zutreffend – auch Ausführungen über die bisherige Zusammenarbeit mit dem in diesem Vergabeverfahren von dem Bewerber benannten Nachunternehmern zu enthalten. (Gewichtung 10 %)
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(2) Angabe zu dem vorgesehenen Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter wie Name, Vorname, Berufsausbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse sowie eine Kopie des jeweiligen Zeugnisses oder der entsprechenden Urkunde.
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(Gewichtung 5 %)
(3) Referenzen über die in den letzten sieben Jahren erbrachten Leistungen betr. Objektplanung in den LP 2 – 8 projektspezifisch aus dem Bereich Gebäude zur Herstellung von Medikamenten oder Reinraumanlagen für Kliniken und Krankenhäuser, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jedenfalls aber hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen, einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Es werden max. fünf Referenzen gemäß jeweiliger Benennung im Formblatt gewertet.
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Davon sollte nach Möglichkeit ein Nachweis aus dem folgenden Bereich erbracht werden:
— Nachweis Erbringung LPH 1 – 8 Objektplanung
(Gewichtung 40 %)
(4) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen (seit mind. 3 Jahren bestehenden) Qualitätssicherung des Bewerbers (z.B. Zertifizierung nach ISO 9001).
(5) Erstellung eines aussagefähigen Konzeptpapiers auf der Grundlage der aus dieser EU-Bekanntmachung ersichtlichen Inhalte, aus dem die Herangehensweise an vergleichbare Projekte ergibt.
(Gewichtung 25 %)
(6) Angaben zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz
(Gewichtung 15 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), G3-516, Bau- und technisches Ausschreibungswesen
Internetadresse: www.med.uni-goettingen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de 🌏
URL der Dokumente: www.vergabe.rib.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Internetadresse: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9698628_N17745825_L20_DO_I522.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13 / 17
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 130-266028 (2017-07-06)
Ergänzende Angaben (2017-07-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 131-268511
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 130-266028
ABl. S-Ausgabe: 131
Quelle: OJS 2017/S 131-268511 (2017-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 17 E 50119
Gesamtwert des Auftrags: 1531376.19 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 215-447337
ABl. S-Ausgabe: 215

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des Konzepts
Schriftliches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Instrumente Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement
Gewichtung des Preises: 35

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-25 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Mehr anzeigen
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 215-447337 (2017-11-07)