Der Landkreis Märkisch-Oderland plant die Errichtung eines Neubaus für das Straßenverkehrsamt Strausberg einschließlich Kfz-Zulassungsstelle, Bußgeld- und Führerscheinstelle. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen zum Bau eines Verwaltungsgebäudes. Entsprechend der DIN 277-2 Tab.1 Nr.1 wird eine Nutzfläche von 1 244 m² gefordert. Nebenräume und Verkehrsflächen sind entsprechend öffentlich-rechtlicher Vorschriften vorzusehen. Es sind alle notwendigen Planungsleistungen gemäß der §§ 34 (Objektplanung), § 39 (Freianlagen), § 51 (Tragwerksplanung) und § 55 (technische Ausrüstung, HSL und Elektro) der HOAI 2013, beginnend bei der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung in den Leistungsphasen 1 bis 9, zu erbringen. Für den energetischen Standard ist die En EV 2016 einzuhalten. Eine darüber hinausgehende Unterschreitung des Energiestandards ist nicht geplant. Das Gebäude ist entsprechend der DIN 18040-1 zwingend barrierefrei zu planen und zu errichten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 65.12.01 / 166 / LKB0012
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland plant die Errichtung eines Neubaus für das Straßenverkehrsamt Strausberg einschließlich Kfz-Zulassungsstelle, Bußgeld- und Führerscheinstelle.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen zum Bau eines Verwaltungsgebäudes. Entsprechend der DIN 277-2 Tab.1 Nr.1 wird eine Nutzfläche von 1 244 m² gefordert. Nebenräume und Verkehrsflächen sind entsprechend öffentlich-rechtlicher Vorschriften vorzusehen. Es sind alle notwendigen Planungsleistungen gemäß der §§ 34 (Objektplanung), § 39 (Freianlagen), § 51 (Tragwerksplanung) und § 55 (technische Ausrüstung, HSL und Elektro) der HOAI 2013, beginnend bei der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung in den Leistungsphasen 1 bis 9, zu erbringen. Für den energetischen Standard ist die En EV 2016 einzuhalten. Eine darüber hinausgehende Unterschreitung des Energiestandards ist nicht geplant. Das Gebäude ist entsprechend der DIN 18040-1 zwingend barrierefrei zu planen und zu errichten.
Der Landkreis Märkisch-Oderland plant die Errichtung eines Neubaus für das Straßenverkehrsamt Strausberg einschließlich Kfz-Zulassungsstelle, Bußgeld- und Führerscheinstelle.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen zum Bau eines Verwaltungsgebäudes. Entsprechend der DIN 277-2 Tab.1 Nr.1 wird eine Nutzfläche von 1 244 m² gefordert. Nebenräume und Verkehrsflächen sind entsprechend öffentlich-rechtlicher Vorschriften vorzusehen. Es sind alle notwendigen Planungsleistungen gemäß der §§ 34 (Objektplanung), § 39 (Freianlagen), § 51 (Tragwerksplanung) und § 55 (technische Ausrüstung, HSL und Elektro) der HOAI 2013, beginnend bei der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung in den Leistungsphasen 1 bis 9, zu erbringen. Für den energetischen Standard ist die En EV 2016 einzuhalten. Eine darüber hinausgehende Unterschreitung des Energiestandards ist nicht geplant. Das Gebäude ist entsprechend der DIN 18040-1 zwingend barrierefrei zu planen und zu errichten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Datum des Beginns: 2018-06-17 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-506825
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und unter der angegeben Internetadresse abrufbaren Formblätter für die Erstellung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Soweit solche Formblätter bereitgestellt sind, sind vom Bewerber keine selbstgefertigten Erklärungen einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Bei der Erarbeitung und Übersendung der Teilnahmeanträge ist zudem Folgendes zubeachten:
1. Die Bewerber haben unter Beachtung des bekanntgemachten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem zur Verfügung gestellten Kennzettel bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich ist der Eingangszeitpunkt. Der Teilnahmeantrag wird elektronisch weiterverarbeitet. Auf jegliche Art von Bindung oder Heftung ist zuverzichten. Mit dem Teilnahmeantrag soll zusätzlich eine Kopie, einschließlich aller vom Bewerber eingereichter Unterlagen in geeigneter elektronischer Form (auf Datenträger) vorgelegt werden.
2. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
3. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise nicht deutschsprachiger Einrichtungen sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
4. Der Teilnahmeantrag muss eindeutige und vollständige, zutreffende und aktuelle Angaben über das Unternehmen des Bewerbers bzw. über die Mitglieder einer etwaigen Bewerbergemeinschaft enthalten (Unternehmensbezeichnung, Rechtsform, Sitz, Anschrift, E-Mail-Adresse, gesetzliche Vertreter, Name der Ansprechpartner) und den Eintragungen im Berufs- bzw. Handelsregister entsprechen, soweit dort eine Eintragung erfolgt.
5. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstige nicht geforderte Arbeitsproben ist zu verzichten. Durch eine ausgefallene, aufwändige Gestaltung der Teilnahmeanträge entsteht kein Vorteil.
6. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen oder Unterlagen kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen nachfordern, bzw. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren lassen. Gegebenenfalls wird der Auftraggeber hierfür eine kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht.
7. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/Bieterfragen ausschließlich per E-Mail spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bzw. des bekanntgemachten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung.
8. Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse der Kommunikationsstelle registrieren lassen (formlos). Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert regelmäßig mgl. Bieterinformationsschreiben über die bekanntgegebene Internetadresse abzurufen.
Die Bewerber haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und unter der angegeben Internetadresse abrufbaren Formblätter für die Erstellung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Soweit solche Formblätter bereitgestellt sind, sind vom Bewerber keine selbstgefertigten Erklärungen einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Bei der Erarbeitung und Übersendung der Teilnahmeanträge ist zudem Folgendes zubeachten:
1. Die Bewerber haben unter Beachtung des bekanntgemachten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem zur Verfügung gestellten Kennzettel bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich ist der Eingangszeitpunkt. Der Teilnahmeantrag wird elektronisch weiterverarbeitet. Auf jegliche Art von Bindung oder Heftung ist zuverzichten. Mit dem Teilnahmeantrag soll zusätzlich eine Kopie, einschließlich aller vom Bewerber eingereichter Unterlagen in geeigneter elektronischer Form (auf Datenträger) vorgelegt werden.
2. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
3. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise nicht deutschsprachiger Einrichtungen sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
4. Der Teilnahmeantrag muss eindeutige und vollständige, zutreffende und aktuelle Angaben über das Unternehmen des Bewerbers bzw. über die Mitglieder einer etwaigen Bewerbergemeinschaft enthalten (Unternehmensbezeichnung, Rechtsform, Sitz, Anschrift, E-Mail-Adresse, gesetzliche Vertreter, Name der Ansprechpartner) und den Eintragungen im Berufs- bzw. Handelsregister entsprechen, soweit dort eine Eintragung erfolgt.
5. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstige nicht geforderte Arbeitsproben ist zu verzichten. Durch eine ausgefallene, aufwändige Gestaltung der Teilnahmeanträge entsteht kein Vorteil.
6. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen oder Unterlagen kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen nachfordern, bzw. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren lassen. Gegebenenfalls wird der Auftraggeber hierfür eine kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht.
7. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/Bieterfragen ausschließlich per E-Mail spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bzw. des bekanntgemachten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung.
8. Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse der Kommunikationsstelle registrieren lassen (formlos). Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert regelmäßig mgl. Bieterinformationsschreiben über die bekanntgegebene Internetadresse abzurufen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland plant die Errichtung eines Neubaus für das Straßenverkehrsamt Strausberg einschließlich Kfz-Zulassungsstelle, Bußgeld- und Führerscheinstelle.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen zum Bau eines Verwaltungsgebäudes. Entsprechend der DIN 277-2 Tab.1 Nr.1 wird eine Nutzfläche von 1 244 m² gefordert. Nebenräume und Verkehrsflächen sind entsprechend öffentlich-rechtlicher Vorschriften vorzusehen. Es sind alle notwendigen Planungsleistungen gemäß der §§ 34 (Objektplanung), § 39 (Freianlagen), § 51 (Tragwerksplanung) und § 55 (technische Ausrüstung, HSL und Elektro) der HOAI 2013, beginnend bei der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung in den Leistungsphasen 1 bis 9, zu erbringen. Für den energetischen Standard ist die En EV 2016 einzuhalten. Eine darüber hinausgehende Unterschreitung des Energiestandards ist nicht geplant. Das Gebäude ist entsprechend der DIN 18040-1 zwingend barrierefrei zu planen und zu errichten.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen zum Bau eines Verwaltungsgebäudes. Entsprechend der DIN 277-2 Tab.1 Nr.1 wird eine Nutzfläche von 1 244 m² gefordert. Nebenräume und Verkehrsflächen sind entsprechend öffentlich-rechtlicher Vorschriften vorzusehen. Es sind alle notwendigen Planungsleistungen gemäß der §§ 34 (Objektplanung), § 39 (Freianlagen), § 51 (Tragwerksplanung) und § 55 (technische Ausrüstung, HSL und Elektro) der HOAI 2013, beginnend bei der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung in den Leistungsphasen 1 bis 9, zu erbringen. Für den energetischen Standard ist die En EV 2016 einzuhalten. Eine darüber hinausgehende Unterschreitung des Energiestandards ist nicht geplant. Das Gebäude ist entsprechend der DIN 18040-1 zwingend barrierefrei zu planen und zu errichten.
Beabsichtigt ist der Abschluss eines Generalplanervertrages durch Zuschlag auf das Angebot, dass auf Grundlage des Teilnahmewettbewerbes, des präsentierten Gestaltungsvorschlages in Verbindung mit dem anschließenden Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die bestmögliche und wirtschaftlichste Ausführung der Planungsleistungen erwarten lässt.
Beabsichtigt ist der Abschluss eines Generalplanervertrages durch Zuschlag auf das Angebot, dass auf Grundlage des Teilnahmewettbewerbes, des präsentierten Gestaltungsvorschlages in Verbindung mit dem anschließenden Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die bestmögliche und wirtschaftlichste Ausführung der Planungsleistungen erwarten lässt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Strausberg Landkreis Märkisch Oderland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber als Generalplaner, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, bzw. „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt und über entsprechende Referenzen im Sine der zu vergebenden Aufträge verfügen. Der Nachweis der Kammermitgliedschaft ist erforderlich, entsprechende Referenzen der fachlichen Qualifikation sind nachzuweisen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber als Generalplaner, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, bzw. „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt und über entsprechende Referenzen im Sine der zu vergebenden Aufträge verfügen. Der Nachweis der Kammermitgliedschaft ist erforderlich, entsprechende Referenzen der fachlichen Qualifikation sind nachzuweisen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die geforderte Berufsbezeichnung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die dem Auftragsgegenstand entsprechen. Außerdem muss der zu benennende bevollmächtigte Vertreter die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die geforderte Berufsbezeichnung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die dem Auftragsgegenstand entsprechen. Außerdem muss der zu benennende bevollmächtigte Vertreter die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt (siehe VgV § 44).
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt (siehe VgV § 44).
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sich, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt sind
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 21 AEnt und §19 MiLoG vorliegt. Die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten
3. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrags ausgerichtet ist.
3. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrags ausgerichtet ist.
4. Schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
5. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist eine unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewebergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
5. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist eine unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewebergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
6. Soweit eine Beteiligung als Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter 1-4genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
7. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist von denjenigen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, außerdem nachzuweisen, dass die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
7. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist von denjenigen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, außerdem nachzuweisen, dass die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekt und Ingenieur (natürliche und juristische Personen). Architekten/Ingenieure, die nicht Mitglied einer bundesdeutschen Architekten- oder Ingenieurkammer sind, werden verpflichtet sich bei Auftragserteilung in der Verzeichnis auswärtiger Architekten/Ingenieure der Architekten- bzw Ingnieurkammer Brandenburg befristet eintragen zu lassen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Architekt und Ingenieur (natürliche und juristische Personen). Architekten/Ingenieure, die nicht Mitglied einer bundesdeutschen Architekten- oder Ingenieurkammer sind, werden verpflichtet sich bei Auftragserteilung in der Verzeichnis auswärtiger Architekten/Ingenieure der Architekten- bzw Ingnieurkammer Brandenburg befristet eintragen zu lassen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV ist nachzuweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter und ggf. seine vorgesehenen Nachunternehmen schriftlich eine Mindestarbeitsengelt- und Tariferklärung nach § 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) abzugeben.
2. Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 5 GWB, §§ 74, 17, 14 Abs. 3, VgV vergeben. Es wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, um die Eignung der Bewerber zu prüfen. Hierzu haben die Bewerber einen Teilnahmeantrag auf Bewerbungsbogen gemäß Anlagen mit den geforderten Erklärungen und Angaben einzureichen. In der Bewerbungsphase können sich nur geeignete Bewerber um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, die alle ausgeschriebenen Planungsleistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Bewerbungsvoraussetzung ist die Befähigung zur Berufsausübung einschl. der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Kammermitgliedschaft).
2. Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 5 GWB, §§ 74, 17, 14 Abs. 3, VgV vergeben. Es wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, um die Eignung der Bewerber zu prüfen. Hierzu haben die Bewerber einen Teilnahmeantrag auf Bewerbungsbogen gemäß Anlagen mit den geforderten Erklärungen und Angaben einzureichen. In der Bewerbungsphase können sich nur geeignete Bewerber um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, die alle ausgeschriebenen Planungsleistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Bewerbungsvoraussetzung ist die Befähigung zur Berufsausübung einschl. der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Kammermitgliedschaft).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: — Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-29 📅
Die Bewerber haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und unter der angegeben Internetadresse abrufbaren Formblätter für die Erstellung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Soweit solche Formblätter bereitgestellt sind, sind vom Bewerber keine selbstgefertigten Erklärungen einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Bei der Erarbeitung und Übersendung der Teilnahmeanträge ist zudem Folgendes zubeachten:
Die Bewerber haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und unter der angegeben Internetadresse abrufbaren Formblätter für die Erstellung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Soweit solche Formblätter bereitgestellt sind, sind vom Bewerber keine selbstgefertigten Erklärungen einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Bei der Erarbeitung und Übersendung der Teilnahmeanträge ist zudem Folgendes zubeachten:
1. Die Bewerber haben unter Beachtung des bekanntgemachten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem zur Verfügung gestellten Kennzettel bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich ist der Eingangszeitpunkt. Der Teilnahmeantrag wird elektronisch weiterverarbeitet. Auf jegliche Art von Bindung oder Heftung ist zuverzichten. Mit dem Teilnahmeantrag soll zusätzlich eine Kopie, einschließlich aller vom Bewerber eingereichter Unterlagen in geeigneter elektronischer Form (auf Datenträger) vorgelegt werden.
1. Die Bewerber haben unter Beachtung des bekanntgemachten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem zur Verfügung gestellten Kennzettel bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich ist der Eingangszeitpunkt. Der Teilnahmeantrag wird elektronisch weiterverarbeitet. Auf jegliche Art von Bindung oder Heftung ist zuverzichten. Mit dem Teilnahmeantrag soll zusätzlich eine Kopie, einschließlich aller vom Bewerber eingereichter Unterlagen in geeigneter elektronischer Form (auf Datenträger) vorgelegt werden.
2. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
2. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
3. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise nicht deutschsprachiger Einrichtungen sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
4. Der Teilnahmeantrag muss eindeutige und vollständige, zutreffende und aktuelle Angaben über das Unternehmen des Bewerbers bzw. über die Mitglieder einer etwaigen Bewerbergemeinschaft enthalten (Unternehmensbezeichnung, Rechtsform, Sitz, Anschrift, E-Mail-Adresse, gesetzliche Vertreter, Name der Ansprechpartner) und den Eintragungen im Berufs- bzw. Handelsregister entsprechen, soweit dort eine Eintragung erfolgt.
4. Der Teilnahmeantrag muss eindeutige und vollständige, zutreffende und aktuelle Angaben über das Unternehmen des Bewerbers bzw. über die Mitglieder einer etwaigen Bewerbergemeinschaft enthalten (Unternehmensbezeichnung, Rechtsform, Sitz, Anschrift, E-Mail-Adresse, gesetzliche Vertreter, Name der Ansprechpartner) und den Eintragungen im Berufs- bzw. Handelsregister entsprechen, soweit dort eine Eintragung erfolgt.
5. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstige nicht geforderte Arbeitsproben ist zu verzichten. Durch eine ausgefallene, aufwändige Gestaltung der Teilnahmeanträge entsteht kein Vorteil.
5. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstige nicht geforderte Arbeitsproben ist zu verzichten. Durch eine ausgefallene, aufwändige Gestaltung der Teilnahmeanträge entsteht kein Vorteil.
6. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen oder Unterlagen kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen nachfordern, bzw. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren lassen. Gegebenenfalls wird der Auftraggeber hierfür eine kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht.
6. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen oder Unterlagen kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen nachfordern, bzw. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren lassen. Gegebenenfalls wird der Auftraggeber hierfür eine kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht.
7. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/Bieterfragen ausschließlich per E-Mail spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bzw. des bekanntgemachten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung.
7. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/Bieterfragen ausschließlich per E-Mail spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bzw. des bekanntgemachten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung.
8. Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse der Kommunikationsstelle registrieren lassen (formlos). Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert regelmäßig mgl. Bieterinformationsschreiben über die bekanntgegebene Internetadresse abzurufen.
8. Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse der Kommunikationsstelle registrieren lassen (formlos). Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert regelmäßig mgl. Bieterinformationsschreiben über die bekanntgegebene Internetadresse abzurufen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
E-Mail: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.de📧
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 243-506825 (2017-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland plant die Errichtung eines Neubaus für das Straßenverkehrsamt Strausberg einschließlich Kfz-Zulassungsstelle, Bußgeld- und Führerscheinstelle.
Gegenstand des vergebenen Auftrags sind Planungsleistungen zum Bau eines Verwaltungsgebäudes. Entsprechend der DIN 277-2 Tab.1 Nr.1 wird eine Nutzfläche von 1 244 m
Der Landkreis Märkisch-Oderland plant die Errichtung eines Neubaus für das Straßenverkehrsamt Strausberg einschließlich Kfz-Zulassungsstelle, Bußgeld- und Führerscheinstelle.
Gegenstand des vergebenen Auftrags sind Planungsleistungen zum Bau eines Verwaltungsgebäudes. Entsprechend der DIN 277-2 Tab.1 Nr.1 wird eine Nutzfläche von 1 244 m
Gesamtwert des Auftrags: 669 976 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand des vergebenen Auftrags sind Planungsleistungen zum Bau eines Verwaltungsgebäudes. Entsprechend der DIN 277-2 Tab.1 Nr.1 wird eine Nutzfläche von 1 244 m
Der Abschluss des Generalplanervertrages erfolgte durch Zuschlag auf das Angebot, dass auf Grundlage des Teilnahmewettbewerbes, des präsentierten Gestaltungsvorschlages in Verbindung mit dem anschließenden Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die bestmögliche und wirtschaftlichste Ausführung der Planungsleistungen erwarten lässt.
Der Abschluss des Generalplanervertrages erfolgte durch Zuschlag auf das Angebot, dass auf Grundlage des Teilnahmewettbewerbes, des präsentierten Gestaltungsvorschlages in Verbindung mit dem anschließenden Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die bestmögliche und wirtschaftlichste Ausführung der Planungsleistungen erwarten lässt.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation – wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische Leistungsfähigkeit und berufliche Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %/max. 130 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gestaltungsvision – Raumprogramm, Maßnahmen zu fristgerechten Inbetreibnahme, Barrierefreiheit, gestalterische Qualität, Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %/max. 110 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektumsetzung – Termine, Kosten, Qualität, Koordination und Kooperation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 32 %/max. 140 Punkte
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 14 %/max. 60 Punkte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-09 📅
Quelle: OJS 2018/S 097-221763 (2018-05-22)