Die Gesamtmaßnahme umfasst die Generalplanungsleistungen bis Leistungsphase 4 für einen Ergänzungsbau des Friedrich-Schiller Gymnasium in Königs Wusterhausen einschließlich Objektplanung, Planung Technische Gebäudeausrüstung (inkl. Planung Fachkabinette), Tragwerksplanung, Freianlagenplanung (inkl. ruhender Verkehr), Brandschutzplanung, Bauphysik (z.B. energetische Nachweise, baulicher Schallschutz, Raumakustik), erforderliche Baugrunduntersuchungen sowie notwendige Vermessungsleistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 5-8 optional weiter zu beauftragen. Die Planung der Ausstattung für die Fach-Unterrichtsräume ist optional geplant. Planungsbeginn sollte umgehend erfolgen. Die Planung ist darauf auszurichten, dass der Ergänzungsbau spätestens innerhalb des Schuljahres 2020/21 in Betrieb genommen werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 058/2017
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtmaßnahme umfasst die Generalplanungsleistungen bis Leistungsphase 4 für einen Ergänzungsbau des Friedrich-Schiller Gymnasium in Königs Wusterhausen einschließlich Objektplanung, Planung Technische Gebäudeausrüstung (inkl. Planung Fachkabinette), Tragwerksplanung, Freianlagenplanung (inkl. ruhender Verkehr), Brandschutzplanung, Bauphysik (z.B. energetische Nachweise, baulicher Schallschutz, Raumakustik), erforderliche Baugrunduntersuchungen sowie notwendige Vermessungsleistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 5-8 optional weiter zu beauftragen.
Die Planung der Ausstattung für die Fach-Unterrichtsräume ist optional geplant.
Planungsbeginn sollte umgehend erfolgen. Die Planung ist darauf auszurichten, dass der Ergänzungsbau spätestens innerhalb des Schuljahres 2020/21 in Betrieb genommen werden kann.
Die Gesamtmaßnahme umfasst die Generalplanungsleistungen bis Leistungsphase 4 für einen Ergänzungsbau des Friedrich-Schiller Gymnasium in Königs Wusterhausen einschließlich Objektplanung, Planung Technische Gebäudeausrüstung (inkl. Planung Fachkabinette), Tragwerksplanung, Freianlagenplanung (inkl. ruhender Verkehr), Brandschutzplanung, Bauphysik (z.B. energetische Nachweise, baulicher Schallschutz, Raumakustik), erforderliche Baugrunduntersuchungen sowie notwendige Vermessungsleistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 5-8 optional weiter zu beauftragen.
Die Planung der Ausstattung für die Fach-Unterrichtsräume ist optional geplant.
Planungsbeginn sollte umgehend erfolgen. Die Planung ist darauf auszurichten, dass der Ergänzungsbau spätestens innerhalb des Schuljahres 2020/21 in Betrieb genommen werden kann.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-16 📅
Datum des Beginns: 2018-02-12 📅
Datum des Endes: 2021-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 242-503369
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung wird empfohlen, die auf der Internetseite https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YDTYGU5 %22 abrufbaren Vordrucke des Auftraggebers zu verwenden. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bzw. unter Verwendung des Kennzettels des Auftraggebers an die in Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Informationen zum Ablauf des Verfahrens: Der Termin des Verhandlungsgespräches wird mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekanntgegeben. Mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung gehen dem Bewerber außerdem weitere Unterlagen über das Bauvorhaben zu. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl ist für die Auftragsvergabe vorgesehen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1.) bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTYGU5.
Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Informationen zum Ablauf des Verfahrens: Der Termin des Verhandlungsgespräches wird mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekanntgegeben. Mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung gehen dem Bewerber außerdem weitere Unterlagen über das Bauvorhaben zu. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl ist für die Auftragsvergabe vorgesehen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1.) bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTYGU5.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtmaßnahme umfasst die Generalplanungsleistungen bis Leistungsphase 4 für einen Ergänzungsbau des Friedrich-Schiller Gymnasium in Königs Wusterhausen einschließlich Objektplanung, Planung Technische Gebäudeausrüstung (inkl. Planung Fachkabinette), Tragwerksplanung, Freianlagenplanung (inkl. ruhender Verkehr), Brandschutzplanung, Bauphysik (z.B. energetische Nachweise, baulicher Schallschutz, Raumakustik), erforderliche Baugrunduntersuchungen sowie notwendige Vermessungsleistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 5-8 optional weiter zu beauftragen.
Die Gesamtmaßnahme umfasst die Generalplanungsleistungen bis Leistungsphase 4 für einen Ergänzungsbau des Friedrich-Schiller Gymnasium in Königs Wusterhausen einschließlich Objektplanung, Planung Technische Gebäudeausrüstung (inkl. Planung Fachkabinette), Tragwerksplanung, Freianlagenplanung (inkl. ruhender Verkehr), Brandschutzplanung, Bauphysik (z.B. energetische Nachweise, baulicher Schallschutz, Raumakustik), erforderliche Baugrunduntersuchungen sowie notwendige Vermessungsleistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 5-8 optional weiter zu beauftragen.
Die Planung der Ausstattung für die Fach-Unterrichtsräume ist optional geplant.
Planungsbeginn sollte umgehend erfolgen. Die Planung ist darauf auszurichten, dass der Ergänzungsbau spätestens innerhalb des Schuljahres 2020/21 in Betrieb genommen werden kann.
Am Standort des Friedrich-Schiller-Gymnasium Schillerstraße 5 in 15711 Königs Wusterhausen ist zur Absicherung des notwendigen Raumbedarfes für den Betrieb der gymnasialen Ausbildung entsprechend der aktuellen Schulentwicklungsplanung des Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) ein Ergänzungsbau zu errichten.
Am Standort des Friedrich-Schiller-Gymnasium Schillerstraße 5 in 15711 Königs Wusterhausen ist zur Absicherung des notwendigen Raumbedarfes für den Betrieb der gymnasialen Ausbildung entsprechend der aktuellen Schulentwicklungsplanung des Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) ein Ergänzungsbau zu errichten.
Der LDS hat im Vorfeld die Machbarkeit aus städtebaulichen, raumkonzeptionellen und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten analysieren lassen. Eine Machbarkeitsstudie, welche durch die Schulleitung, das zuständige Schulverwaltungsamt als auch durch den Hochbaubereich der Kreisverwaltung freigegeben ist, liegt vor. Diese Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage der weiteren Planungsphasen.
Der LDS hat im Vorfeld die Machbarkeit aus städtebaulichen, raumkonzeptionellen und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten analysieren lassen. Eine Machbarkeitsstudie, welche durch die Schulleitung, das zuständige Schulverwaltungsamt als auch durch den Hochbaubereich der Kreisverwaltung freigegeben ist, liegt vor. Diese Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage der weiteren Planungsphasen.
Der Ergänzungsbau bildet eine Erweiterung des bestehenden Gymnasiums und wird gegenüber dem Bildungsministerium des Landes Brandenburg nicht neu akkreditiert.
Dei Gebäudeparameter des Ergänzungsbaus sind unter folgenden Kriterien weiter zu beplanen: 4-geschossig, ca. 1 800 m² NGF, Massivbauweise.
Vergeben wird die Generalplanungsleistung mit den beschriebenen Inhalten für den Ergänzungsbau. Die Kosten der KG 300 und 400 werden auf 3,465 000 000 EUR brutto vorerst festgeschrieben.
Für die Planung sind die geltenden Vorschriften, Gesetzte und Verordnungen für die Errichtung eines gymnasialen Ergänzungsbaus zu beachten. Die Errichtung des Gebäudes hat bei laufendem Schulbetrieb des Bestandgebäudes zu erfolgen. Die Planung ist darauf auszurichten.
Für die Planung sind die geltenden Vorschriften, Gesetzte und Verordnungen für die Errichtung eines gymnasialen Ergänzungsbaus zu beachten. Die Errichtung des Gebäudes hat bei laufendem Schulbetrieb des Bestandgebäudes zu erfolgen. Die Planung ist darauf auszurichten.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung ist jeweils stufenweise vorgesehen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 1-4). Die weiteren Stufen (LPh 5-8) werden optional stufenweise beauftragt. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche Beratungsleistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Die Beauftragung ist jeweils stufenweise vorgesehen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 1-4). Die weiteren Stufen (LPh 5-8) werden optional stufenweise beauftragt. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche Beratungsleistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Friedrich-Schiller-Gymnasium;
Schillerstraße 5;
15711;
Königs Wusterhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind Angaben zu machen, ob rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen, ob beabsichtig ist – bezogen auf den Auftrag – in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf nur teilweise Bereiche (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen. Die fachliche Eignung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder § 75 VgV ist durch die Berufszulassung oder Studiennachweise oder andere Bescheinigungen der beruflichen Qualifikation nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften (ARGE) ist der Teilnahmeantrag pro Bietergemeinschaft/ARGE nur einmal einzureichen. Er ist vom bevollmächtigtem Vertreter zu unterzeichnen. Die geforderten Erklärungen bzw. Angaben (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV und §§123, 124 GWB) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/ARGE zu erbringen.
Es sind Angaben zu machen, ob rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen, ob beabsichtig ist – bezogen auf den Auftrag – in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf nur teilweise Bereiche (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen. Die fachliche Eignung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder § 75 VgV ist durch die Berufszulassung oder Studiennachweise oder andere Bescheinigungen der beruflichen Qualifikation nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften (ARGE) ist der Teilnahmeantrag pro Bietergemeinschaft/ARGE nur einmal einzureichen. Er ist vom bevollmächtigtem Vertreter zu unterzeichnen. Die geforderten Erklärungen bzw. Angaben (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV und §§123, 124 GWB) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/ARGE zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Mit der Bewerbung ist der Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen zu erbringen: 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss mit einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens abgeschlossen sein. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahre mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Für Verträge, deren Deckungssummen die geforderte Höhe nicht erreichen, ist es vorerst ausreichend, wenn mit der Bewerbung zur bestehenden Police eine Erklärung des Versicherers vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass im Fall der Auftragserteilung eine Anpassung des Versicherungsvertrages zu den vorgenannten Konditionen erfolgt oder alternativ eine objektbezogene Versicherung in dieser Höhe abgeschlossen wird. Für Bietergemeinschaften/ARGE gilt: der Nachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/ARGE zu führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Mit der Bewerbung ist der Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen zu erbringen: 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss mit einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens abgeschlossen sein. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahre mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Für Verträge, deren Deckungssummen die geforderte Höhe nicht erreichen, ist es vorerst ausreichend, wenn mit der Bewerbung zur bestehenden Police eine Erklärung des Versicherers vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass im Fall der Auftragserteilung eine Anpassung des Versicherungsvertrages zu den vorgenannten Konditionen erfolgt oder alternativ eine objektbezogene Versicherung in dieser Höhe abgeschlossen wird. Für Bietergemeinschaften/ARGE gilt: der Nachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/ARGE zu führen.
2. Erklärung zum Jahresumsatz (netto) für die einzelnen Leistungsbilder der letzten 3 Geschäftsjahre gemäß § 45 Abs. 4 VgV. Bei Bietergemeinschaften/ARGE ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.
3. Angaben zur Anzahl der Beschäftigten für die Leistungsbilder Gebäudeplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und Bauphysik nach Berufsgruppen und Anzahl der Führungskräfte der jeweils letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften/ARGE ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Angaben zur Anzahl der Beschäftigten für die Leistungsbilder Gebäudeplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und Bauphysik nach Berufsgruppen und Anzahl der Führungskräfte der jeweils letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften/ARGE ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.
4. Angabe, ob ein Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen vorhanden ist gemäß Anlage 3. (Wenn ja, Nachweis ist vorzulegen)
5. Angaben zur technischen Ausstattung des Bewerbers gemäß Anlage 4 (zur Bewertung herangezogen werden die Merkmale Technik, Ausstattung und Ausgabeschnittstellen)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gefordert ist die Angabe von 3 unterschiedlichen Referenzen gemäß der nachstehenden Referenzanforderungen: Bietergemeinschaften/ARGE können insgesamt nur 3 Referenzen angeben. Bei Vorlage von weniger oder mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber für die Teilnahme ausgeschlossen.
Gefordert ist die Angabe von 3 unterschiedlichen Referenzen gemäß der nachstehenden Referenzanforderungen: Bietergemeinschaften/ARGE können insgesamt nur 3 Referenzen angeben. Bei Vorlage von weniger oder mehr als 3 Referenzen wird der Bewerber für die Teilnahme ausgeschlossen.
Referenz 1: Vorstellung eines abgeschlossenen Neubaus oder Erweiterungsbau öffentlicher Nutzung aus dem Bildungssektor.
Folgende Mindesteigenschaften muss die Referenz erfüllen:
— mindestens die Leistungsbilder Gebäudeplanung und Technische Ausrüstung (AG 420, 430, 450) wurden durch den Bewerber erbracht,
— mindestens Leistungsphasen 4-8 wurden vollständig durch den Bewerber erbracht,
— Fertigstellung ist nach dem 1.1.2007 erfolgt.
Die weiteren Angaben zur Referenz, die vom Auftraggeber gefordert werden, entnehmen Sie bitte der Datei „Referenzobjekt“, welche unter dem in Punkt I.3 genannten Link abzurufen ist.
Referenz 2: Vorstellung eines abgeschlossenen Neubaus oder Erweiterungsbau öffentlicher Nutzung aus dem Bildungssektor.
— mindestens Leistungsbilder Gebäudeplanung und Tragwerksplanung wurden durch den Bewerber erbracht,
— mindestens die Leistungsphasen 4-8 wurden vollständig durch den Bewerber erbracht,
Die weiteren Angeben zur Referenz, die vom Auftraggeber gefordert werden, entnehmen Sie bitte der Datei „Referenzobjekt 2“, welche unter dem in Punkt I.3 genannten Link abzurufen ist.
Referenz 3: Vorstellung eines abgeschlossenen Neubaus oder Erweiterungsbau öffentlicher Nutzung aus dem Bildungssektor.
— mindestens Leistungsbilder Gebäudeplanung und Brandschutzplanung wurden durch den Bewerber erbracht,
Die weiteren Angeben zur Referenz, die vom Auftraggeber gefordert werden, entnehmen Sie bitte der Datei „Referenzobjekt 3“, welche unter dem in Punkt I.3 genannten Link abzurufen ist.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt anhand der in Punkt II.2.9 genannten Auswahlkriterien.
— Bei beabsichtigten Nachunternehmereinsatz: Angabe eines Referenzprojekts mit Ansprechpartner beim Auftraggeber und Telefonnummer über eine bereits erfolgte Zusammenarbeit mit dem benannten Nachunternehmer.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Soweit Planungsleistungen auszuführen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Diese sind Personen, die gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und um Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäße Gesellschaftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurdienstleistung gerichtet ist und sie einem der Verantwortlichen Angehörigen im vorstehenden Sinn benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen. (Der Nachweis ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen.).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Soweit Planungsleistungen auszuführen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Diese sind Personen, die gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und um Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäße Gesellschaftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurdienstleistung gerichtet ist und sie einem der Verantwortlichen Angehörigen im vorstehenden Sinn benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen. (Der Nachweis ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen.).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abschluss der Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerbungen werden nach den unten aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Es werden die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerbungen werden nach den unten aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Es werden die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
1. Erfüllen der Kriterien gemäß Abschnitt III.1.
2. Bewertung der fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
3. Bewertung der Referenzen
Die Bewertung der fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sowie der Referenzen erfolgt nach einem Kriterienkatalog „Bewertungsmatrix“. Dieses Dokument kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Informationen zum Ablauf des Verfahrens: Der Termin des Verhandlungsgespräches wird mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekanntgegeben. Mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung gehen dem Bewerber außerdem weitere Unterlagen über das Bauvorhaben zu. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl ist für die Auftragsvergabe vorgesehen.
Informationen zum Ablauf des Verfahrens: Der Termin des Verhandlungsgespräches wird mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekanntgegeben. Mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung gehen dem Bewerber außerdem weitere Unterlagen über das Bauvorhaben zu. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl ist für die Auftragsvergabe vorgesehen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1.) bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTYGU5.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 242-503369 (2017-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtmaßnahme umfasst die Generalplanungsleistungen bis Leistungsphase 4 für einen Ergänzungsbau des Friedrich-Schiller Gymnasiums in Königs Wusterhausen einschließlich Objektplanung, Planungs Technische Gebäudeausrüstung (inkl. Planung Fachkabinette), Tragwerksplanung, Freianlagenplanung (inkl. Ruhender Verkehr), Brandschutzplanung, Bauphysik (z .B. energetische Nachweise, baulicher Schallschutz, Raumakustik), erforderliche Baugrunduntersuchungen sowie notwendige Vermessungsleistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 5-8 optional weiter zu beauftragen. Die Planung der Ausstattung für die Fach- Unterrichtsräume ist optional geplant. Planungsbeginn sollte umgehend erfolgen. Die Planung ist darauf auszurichten, dass der Ergänzungsbau spätestens innerhalb des Schuljahres 2020/21 in Betrieb genommen werden kann.
Die Gesamtmaßnahme umfasst die Generalplanungsleistungen bis Leistungsphase 4 für einen Ergänzungsbau des Friedrich-Schiller Gymnasiums in Königs Wusterhausen einschließlich Objektplanung, Planungs Technische Gebäudeausrüstung (inkl. Planung Fachkabinette), Tragwerksplanung, Freianlagenplanung (inkl. Ruhender Verkehr), Brandschutzplanung, Bauphysik (z .B. energetische Nachweise, baulicher Schallschutz, Raumakustik), erforderliche Baugrunduntersuchungen sowie notwendige Vermessungsleistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 5-8 optional weiter zu beauftragen. Die Planung der Ausstattung für die Fach- Unterrichtsräume ist optional geplant. Planungsbeginn sollte umgehend erfolgen. Die Planung ist darauf auszurichten, dass der Ergänzungsbau spätestens innerhalb des Schuljahres 2020/21 in Betrieb genommen werden kann.
Gesamtwert des Auftrags: 304460.49 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Am Standort des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Schillerstraße 5 in 15711 Königs Wusterhausen ist zur Absicherung des notwendigen Raumbedarfes für den Betrieb der gymnasialen Ausbildung entsprechend der aktuellen Schulentwicklungsplanung des Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) ein Ergänzungsbau zu errichten. Der LDS hat im Vorfeld die Machbarkeit aus städtebaulichen, raumkonzeptionellen und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten analysieren lassen. Eine Machbarkeitsstudie, welche durch die Schulleitung, das zuständige Schulverwaltungsamt als auch durch den Hochbaubereich der Kreisverwaltung freigegeben ist, liegt vor. Diese Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage der weiteren Planungsphasen.
Am Standort des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Schillerstraße 5 in 15711 Königs Wusterhausen ist zur Absicherung des notwendigen Raumbedarfes für den Betrieb der gymnasialen Ausbildung entsprechend der aktuellen Schulentwicklungsplanung des Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) ein Ergänzungsbau zu errichten. Der LDS hat im Vorfeld die Machbarkeit aus städtebaulichen, raumkonzeptionellen und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten analysieren lassen. Eine Machbarkeitsstudie, welche durch die Schulleitung, das zuständige Schulverwaltungsamt als auch durch den Hochbaubereich der Kreisverwaltung freigegeben ist, liegt vor. Diese Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage der weiteren Planungsphasen.
Die Gebäudeparamteter des Ergänzungsbaus sind unter folgenden Kriterien weiter zu beplanen: 4-geschossig, ca. 1 800 m
Vergeben wird die Generalplanungsleistung mit den beschriebenen Inhalten für den Ergänzungsbau. Die Kosten der KG 300 und 400 werden auf 3,465 Mio. EUR brutto vorerst festgeschrieben.
Für die Planung sind die geltenden Vorschriften, Gesetze und Verordnungen für die Errichtung eines gymnasialen Ergänzungsbaus zu beachten. Die Errichtung des Gebäudes hat bei laufendem Schulbetrieb des Bestandsgebäudes zu erfolgen. Die Planung ist darauf auszurichten.
Für die Planung sind die geltenden Vorschriften, Gesetze und Verordnungen für die Errichtung eines gymnasialen Ergänzungsbaus zu beachten. Die Errichtung des Gebäudes hat bei laufendem Schulbetrieb des Bestandsgebäudes zu erfolgen. Die Planung ist darauf auszurichten.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung ist jeweils stufenweise vorgesehen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 1-4). Die weiteren Stufen (Lph 5-8) werden optional stufenweise beauftragt. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche Beratungsleistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/ Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Die Beauftragung ist jeweils stufenweise vorgesehen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 1-4). Die weiteren Stufen (Lph 5-8) werden optional stufenweise beauftragt. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche Beratungsleistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/ Stufen besteht kein Rechtsanspruch.