Beschreibung der Beschaffung
Der Schulverband Volkach plant bei laufendem Betrieb die Energetische Sanierung der Verbandsschule Volkach, Bau III, Jahnstraße 1 97332 Volkach durch eine Generalplanung im Rahmen des Kommunalinvestionsprogrammes nach den bereits vorliegenden Ergebnissen der Grundlagenermittlung (LPH1) & der Vorplanung (LPH2). Nach der Kostenschätzung Stand 4.4.17 betragen die Baukosten (KGR 200-700) insg. ca. 2,6 Mio. EUR/netto. Vorgesehen sind u. a. die folgenden Maßnahmen in den LPH 3-8:
— Rückbau der auskragenden Betonrippen und der Verschattungselemente,
–Schadstoffsanierung der Betonvorhangfassade (PCB),
–Herstellung von 2 Außentreppenanlagen als bauliche Rettungswege,
–Herstellung notwendiger Türöffnungen in der Fassade,
–Dämmung der Fassade, Perimeterdämmung bis ca. 50 cm unter Gelände,
–Austausch der Fenster unter Berücksichtigung der Rettungswege,
–Außenliegende Verschattung,
–Erneuerung Dachabdichtung,
–Sanierung der Tragkonstruktion,
–Erneuerung/Ergänzung Oberlichter und Lichtkuppeln.
Vorbehaltlich der Finanzierung soll die Energetische Sanierung um die Option einer Generalsanierung um die die folgenden Maßnahmen als Teilleistungen der LPH1+2 und als Grundleistungen der LPH3-8 ausgeweitet werden:
— Umsetzung des Raumprogramms der Regierung,
–Herstellen der Anforderungen an die Inklusion,
– Herstellen der Barrierefreiheit–Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen (GUV&Amokpräventionen),
–Erneuerung der Gebäudetechnik,
–Allgemeine Sanierung und Instandsetzung der Oberflächen.
Es soll keine Auslagerung von Klassen während der Bauphase stattfinden. Die Klassen werden soweit möglich in den Gebäuden I&II der Verbandsschule untergebracht.
Die Planung wird als Generalplanerleistung vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung aller betreffenden Grundleistungen vorbehaltlich maßgeblicher Förderbescheide/ Finanzierung nach HOAI 2013 beabsichtigt. Die Generalplanerleistung besteht aus:
—— Objektplanung Gebäude und Innenräume Teil 3, Abschnitt 1 § 34 HOAI 2013 LPH 4-8,
—— Fachplanung Teil 4 Abschnitt 1 (Tragwerksplanung) §§ 51 HOAI 2013 LPH 3-6,
—— Fachplanung Teil 4 Abschnitt 2 (technische Ausrüstung) §§ 53, 55 Anlagengruppen 1, 2, 3 HOAI 2013 LPH 3-8,
—— Fachplanung Teil 4 Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung) §§ 53, 55 Anlagengruppen. 4 HOAI 2013 LPH 3-8,
—— Freianlagenplanung gem. § 39ff HOAI 2013 LPH 1-8,
—— Beratungsleistung Bauphysik Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, 1.2 Bauphysik HOAI 2013, LPH 2-7,
—— Erstellung Brandschutznachweis | Erstellung Statisch konstruktiver Brandschutz | Erstellung Flucht- und Rettungswegpläne | Erstellung Feuerwehrpläne.
Als erste Beauftragungsstufe werden für die Objektplanung die Grundleistungen der LPH 4-5, für die Tragwerksplanung die Grundleistungen der LPH 3-4, für die Fachplanung der technischen Ausrüstung die Grundleistungen der LPH 3-4, für die Freianlagen die Grundleistungen der LPH 1-2, für die Bauphysik die Grundleistungen der LPH 2-4 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Stufen und Leistungsphasen und eventuellen Bauabschnitten besteht nicht. Die Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme ist in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
Für die Option der Generalsanierung ist es beabsichtigt, Teilleistungen der Leistungsphasen 1, 2 & 3 zu beauftragen sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 4-8 stufenweise.
Gesetzliche Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.