Zu vergeben sind die Generalplanungsleistungen: — Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013 – LP 4 – 9 und besondere Leistungen, — Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2013 – LP 4 – 9, Anlagengruppen 1 – 5 sowie 7 und besondere Leistungen. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweisezu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Zu vergeben sind die Generalplanungsleistungen:
— Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013 – LP 4 – 9 und besondere Leistungen,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2013 – LP 4 – 9, Anlagengruppen 1 – 5 sowie 7 und besondere Leistungen.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweisezu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweisezu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Korb
Postanschrift: J.-F.-Weishaar-Str. 7-9
Postleitzahl: 71404
Postort: Korb
Kontakt
Internetadresse: http://www.korb.de🌏
E-Mail: bauamt@korb.de📧
Telefon: +49 71519334-41📞
Fax: +49 71519334-43 📠
URL der Dokumente: http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-30 📅
Datum des Beginns: 2017-11-30 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 188-385091
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen sind in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber.
Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, der ausschließlich über folgenden Link erhältlich ist:
http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im original unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum unmittelbaren Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Ausgenommen davon sind gemäß § 77 (2) VgV zu vergütenden Leistungen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichheit werden die Verhandlungsteilnehmer ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im original unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum unmittelbaren Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Ausgenommen davon sind gemäß § 77 (2) VgV zu vergütenden Leistungen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichheit werden die Verhandlungsteilnehmer ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweisezu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweisezu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Das Hallenbad in Korb soll kernsaniert werden. Zu den Maßnahmen gehören u. a.:
— die brandschutztechnische Ertüchtigung,
— die Herstellung der Barrierefreiheit,
— die Sanierung der der technischen Gebäudeausrüstung,
— der Rückbau und die Neuorganisation der Nebenräume,
— eine Beckensanierung,
— Sanierung der Gebäudehülle und des Dachs.
Eine ausführliche Projektbeschreibung ist im Teilnahmeantrag enthalten.
Die abgeschlossene Entwurfsplanung des Büros Richter + Rausenberger Partnerschaftsgesellschaft im Bäderbau aus Gerlingen liegt vor und ist zwingende Grundlage der weiteren Planung.
Die Vergabestelle beabsichtigt gemäß § 76 VgV im Rahmen der Verhandlungsgespräche Lösungsvorschläge / Ideenskizzen von den Bietern gegen eine Vergütung gemäß § 77 VgV anzufordern.
Die geschätzen Gesamtbaukosten betragen für die KG200 – 700 ca. netto 4 300 000 EUR.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 71404 Korb.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Studien-, Ausbildungsnachweise (Diplomurkundeoder vergleichbare Dokumente) oder die Eintragung in die Ingenieurkammer mindestens von einem Inhaberoder einer Führungskraft (Ausschlusskriterium).
A) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Studien-, Ausbildungsnachweise (Diplomurkundeoder vergleichbare Dokumente) oder die Eintragung in die Ingenieurkammer mindestens von einem Inhaberoder einer Führungskraft (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
B) § 45 Abs. 1 Nr. 3 GWB je Los: Berufshaftpflichtversicherung mit 1 500 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden (Ausschlusskriterium) mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, die die geforderteDeckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B) § 45 Abs. 1 Nr. 3 GWB je Los: Berufshaftpflichtversicherung mit 1 500 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden (Ausschlusskriterium) mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, die die geforderteDeckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden;
C) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
D) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
E) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
F) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 3 Referenzobjekte je Fachbereich mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, Fertigstellung/Inbetriebnahme nach dem 31.12.2009 (ohne LPH 9) mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit sowie Projektmerkmalen;
F) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 3 Referenzobjekte je Fachbereich mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, Fertigstellung/Inbetriebnahme nach dem 31.12.2009 (ohne LPH 9) mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit sowie Projektmerkmalen;
G) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Mindeststandards:
Zu F:) Referenzprojekte werden nur gewertet, wenn:
— die jeweilige Fertigstellung/Inbetriebnahme nach dem 31.12.2009 (ohne LPH 9) erfolgt ist und
— für jedes Projekt mindestens 60 Leistungspunkte (60 v. H.) gemäß jeweiligem Leistungsbild der HOAI bis zur Abgabefrist des Teilnahmeantrags erbracht worden sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO Baden-Württemberg.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
H) § 73 Abs. 3 VgV je Los: Eigenerklärung, dass die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt;
I.) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Rechtsf. der Bietergemeinschaft: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Auftragsfall: [Gesellschaft bürgerlichen Rechts] mit gesamtschuldn. Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollm. Vertreter zu benennen.
I.) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Rechtsf. der Bietergemeinschaft: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Auftragsfall: [Gesellschaft bürgerlichen Rechts] mit gesamtschuldn. Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollm. Vertreter zu benennen.
J.) Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der unter der im Punkt I.3) Kommunikation genannten Stelle heruntergeladen werden kann. Dieser ist für die Bewerbung zwingend zuverwenden. Liegen die Bewerbungsunterlagen zur Abgabefrist nicht in dieser Form vor, führt dies zum unmittelbaren Ausschluss der Bewerbung.
J.) Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der unter der im Punkt I.3) Kommunikation genannten Stelle heruntergeladen werden kann. Dieser ist für die Bewerbung zwingend zuverwenden. Liegen die Bewerbungsunterlagen zur Abgabefrist nicht in dieser Form vor, führt dies zum unmittelbaren Ausschluss der Bewerbung.
Die Excel-Datei ist auf einem geeigneten Datenträger mit den ausgedruckten und im original unterschriebenen Unterlagen abzugeben.
Die Punkte H + I + J sind Ausschlusskriterien.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Ein Wirtschaftsteilnehmer ist für die Verhandlungsgespräche bereits ausgewählt worden: Richter + Rausenberger Partnerschaftsgesellschaft im Bäderbau aus Gerlingen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im original unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum unmittelbaren Ausschluss der Bewerbung.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im original unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum unmittelbaren Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Ausgenommen davon sind gemäß § 77 (2) VgV zu vergütenden Leistungen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichheit werden die Verhandlungsteilnehmer ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 188-385091 (2017-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu vergeben sind die Generalplanungsleistungen:
— Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013 – LP 4 – 9 und besondere Leistungen,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2013 – LP 4 – 9, Anlagengruppen 1 – 5 sowie 7 und besondere Leistungen.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Gesamtwert des Auftrags: 738 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich-Strasse 17
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).