Im Ergebnis einer Schwachstellenanalyse wurde festgestellt, dass die vorhandenen Deiche beidseitig der Wipper nicht den geltenden Normen entsprechen und für den Bemessungsansatz HQ100 mit Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Wippra (Abflussmenge ca. 37 m/s) teilweise zu niedrig sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Vergabestelle Nord”
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 5
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Winter
Telefon: +49 391-5811213📞
E-Mail: vergabestelle.nord@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 391-5811226 📠
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Landesbetrieb
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanungsleistungen zum Neubau Hochwasserschutz Großörner
17/N/0642/SH
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Im Ergebnis einer Schwachstellenanalyse wurde festgestellt, dass die vorhandenen Deiche beidseitig der Wipper nicht den geltenden Normen entsprechen und für...”
Kurze Beschreibung
Im Ergebnis einer Schwachstellenanalyse wurde festgestellt, dass die vorhandenen Deiche beidseitig der Wipper nicht den geltenden Normen entsprechen und für den Bemessungsansatz HQ100 mit Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Wippra (Abflussmenge ca. 37 m/s) teilweise zu niedrig sind.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) plant deshalb, den Hochwasserschutz (HWS) der Ortslage (OL) Großörner zu verbessern.
Ziel ist die DIN-gerechte Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes der Ortslage Großörner beim HQ100 unter Annahme der Retentionswirkung des Hochwasserrückhaltebeckens Wippra.
Zur Erreichung der vorgenannten Zielstellung sind die in II.2.4 aufgeführten Generalplanungsleistungen durch den AN zu erbringen.
Die geschätzten Gesamtbaukosten für die Kostengruppen 200-500 betragen ca. 2,238 Mio. EUR netto.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 357422.80 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Magdeburg, Halle, Sangerhausen (Sitz des AG) bzw. Ausführungsort Stadt Mansfeld, OT Großörner (Landkreis Mansfelder Land)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Generalplanungsleistungen für die Planung des Neubaus Hochwasserschutz Großörner umfassen die folgenden Leistungen (siehe Vergabeunterlagen Teil B –...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Generalplanungsleistungen für die Planung des Neubaus Hochwasserschutz Großörner umfassen die folgenden Leistungen (siehe Vergabeunterlagen Teil B – Leistungsbeschreibung):
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI § 43 i.V.m. Anlage 12, LPH 3-8 vollständig sowie LPH 2 teilweise, alle Grundleistungen sowie ausgewählte besondere Leistungen; die Objektplanung des Ingenieurbauwerkes Deich umfasst alle erforderlichen baulichen Anlagen für den Hochwasserschutz mit zugehörigen Verkehrsanlagen, Sonderbauwerken (Siele, Deichscharten usw.) und ggf. erforderliche kleinräumige Anpassungen an den Anlagen der Träger öffentlicher Belange,
— Fachplanung Tragwerksplanung HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14, LP 1-6 alle Grundleistungen sowie ausgewählte besondere Leistungen für mindestens 1 Sielbauwerk,
— Landschaftsplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß HOAI § 26 i.V.m. Anlage 7, LPH 1-4 alle Grundleistungen sowie ausgewählte besondere Leistungen gem. Anlage 9 HOAI
Zunächst werden vom AG für die o. g. Generalplanungsleistungen in einer ersten Leistungsstufe nur jeweils die LPH 1 bis 4 HOAI beauftragt (Leistungsstufe 1/LS 1).
Die Leistungsphasen (LPH) HOAI werden wie folgt in Leistungsstufen zusammengefasst:
Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 1-2) sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3-4);
Leistungsstufe 2: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe (LPH 5 + 6);
Leistungsstufe 3: Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7);
Leistungsstufe 4: Bauoberleitung (LPH 8);
Der Auftragnehmer hat nach Erfüllung jeder Leistungsstufe (kurz: LS) seine Planungsergebnisse vor dem Auftraggeber zu präsentieren, sich diese schriftlich bestätigen und freigeben zu lassen sowie an den Auftraggeber zu übergeben. Dies kann auch separat für Teilleistungen einer Leistungsstufe erfolgen. Eine eigenmächtige Fortführung der Planung ohne Zustimmung des Auftraggebers geschieht auf eigenes Risiko und wird nicht honoriert.
Weitere optionale Leistungen:
— Beratungsleistungen gem. Anlage 1 HOAI: Umweltverträglichkeitsstudie gem. Punkt 1.1 HOAI alle Grundleistungen und ausgewählte besondere Leistungen; Ingenieurvermessung – planungsbegleitende Vermessung gem. Punkt 1.4.4, Geotechnischer Bericht gem. Punkt 1.3.3 alle Grundleistungen sowie ausgewählte besondere Leistungen,
— weitere Besondere Leistungen, u. a. Erstellung eines digitalen Deichbuches, Erbringung des Standsicherheitsnachweises gem. DIN 19712, Projektkoordinierung, Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung Qualitätssicherungsplan etc.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck der Angebotsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation und Bürovorstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 64
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen gemäß Abschnitt II.2.4. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht....”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen gemäß Abschnitt II.2.4. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Beratungsleistungen sowie die weiteren Besonderen Leistungen sind optionale Leistungen.
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Informationen über die Fonds der Europäischen Union: ELER-HWS, AZ LVwA: 6201 16 0000 97
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ausschreibungsunterlagen stehen über Portal der eVergabe-online.de (s. Pkt. I.3) kostenfrei u. auch ohne Registrierung zur Verfügung:
Bewerbungsunterlagen...”
Zusätzliche Informationen
Ausschreibungsunterlagen stehen über Portal der eVergabe-online.de (s. Pkt. I.3) kostenfrei u. auch ohne Registrierung zur Verfügung:
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Ausschluss- u. Auswahlkriterien, Kennzettel);
Unterlagen für Verhandlungsverfahren NUR zur Info (im Bewerbungsverfahren nicht auszufüllen!): Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Vertragsmuster etc. – jeweils mit Anlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 247-519396
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 17/N/0642/SH
Titel: Generalplanungsleistungen zum Neubau Hochwasserschutz Großörner
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“BiGe C&E Consulting und Engineering GmbH/iKD Ingenieurconsult GmbH c/o C&E Consulting und Engineering GmbH”
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 52
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 357422.80 💰
“1) Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (BW), der um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist....”
1) Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (BW), der um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Der BW einschl. aller Anlagen steht unter dem Link gem. Pkt. I.3) zur Verfügung;
2) Der vollständig ausgefüllte BW ist unter Verwendung des beigefügten Kennzettels für den Umschlag im Original und verschlossen (einmal DIN A4 geheftet/gebunden, Anlagen mit Registern getrennt zzgl. einmal digital auf CD/DVD) fristgerecht einzureichen;
3) Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen (siehe Anlage 1 zum BW) führt zur Nichtbeteiligung im weiteren Verfahren;
4) Rückfragen, die ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) genannte Adresse zu richten sind, werden vom AG beantwortet, anonymisiert und allen Interessierten per Rückfragenkatalog (RFK) auf dem unter I.3) benannten Link zur Verfügung gestellt;
5) Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. RFK und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über den Link unter I.3) abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich Interessierte regelmäßig über diesen Link eigenständig informieren müssen.
6) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
7) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
8) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Der Bewerbungsbogen ist zu unterschreiben;
9) Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen;
10) Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sowie die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig;
11) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig;
12) Für Ausarbeitung Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
13) Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen;
14) Alle Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung und der Mustervertrag dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen Unterlagen zu Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Mustervertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor;
15) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 183-414682 (2018-09-20)