Generalsanierung Haus der Wirtschaft – Vergabe 405 Dämmung

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Dämmung und Isolierung) umfassen folgende Leistungen:

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-21 Auftragsbekanntmachung
2017-10-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Dämmung und Isolierung) umfassen folgende Leistungen: — Dämmung an Abwasser-, Regenwasser- und Trinkwasserleitungen hinsichtlich Schwitzwasser und Brandschutz (ca. 1 100 m DN 50 bis DN 150 Rohr, ca. 1 350 m 18-22 mm Rohr zuzügl. Formstücke und Streckenarmaturen). — Dämmung an Heizungs- und Kälteleitungen hinsichtlich ENEV, Schwitzwasser und Brandschutz (ca. 4 050 m DN 15 bis DN 100 Rohr zuzügl. Formstücke und Streckenarmaturen). — Dämmung an Zuluft- und Außenluftkanälen hinsichtlich Schwitzwasser, Wärmeschutz und Brandschutz (ca. 1 300 m DN 100 bis DN 300 Rohr, ca. 2 000 m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abdichtungs- und Dämmarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wärmedämmarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Ulmenstraße 52
Postleitzahl: 90443
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://ihk-nuernberg.de 🌏
E-Mail: thomas.huebner@nuernberg.ihk.de 📧
Telefon: +49 911-1335-335 📞
Fax: +49 911-1335-150335 📠
URL der Dokumente: http://deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-25 📅
Datum des Beginns: 2017-05-15 📅
Datum des Endes: 2018-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 040-072424
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 – Az.: 1/ SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z. B. „Öffentlicher Auftraggeber“, „Öffentlicher Auftrag“ oder „Offenes Verfahren“), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3)). Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB Teil A) werden nicht Vertragsbestandteil und nicht verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens, sie geben den Bewerbern/Bietern kein klagbares Recht auf Anwendung oder Einhaltung dieser Bestimmungen. (2) Es obliegt den am Auftrag interessierten Unternehmen (Bewerbern), die sich nicht über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de beim Auftraggeber registriert haben, der Vergabestelle (Ziffer I.3)) Rentschler und Riedesser GmbH) entweder mit Abforderung der Vergabeunterlagen oder sonst frühzeitig vor Abgabe eines Angebotes einen Ansprechpartner und eine durchgehend erreichbare E-Mail-Adresse zu benennen, an die der Auftraggeber etwaige Hinweise, Erläuterungen, Einzelheiten oder Änderungen der Vergabeunterlagen bzw. -bedingungen sowie Antworten auf Fragen richten kann. Solche Mitteilungen wird der Auftraggeber nur an Bewerber versenden, die dieser Obliegenheit nachkommen oder im Vergabeportal registriert sind. Im Übrigen sind die Bieter für die Vollständigkeit und formale Richtigkeit ihrer Angebote selbst verantwortlich. (3) Es obliegt den Bewerbern/Bietern, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen sowie Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren der Vergabestelle (Ziffer I.3) Rentschler und Riedesser GmbH) unverzüglich, spätestens jedoch bis 10 Kalendertage vor dem in Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für den Eingang der Angebote mitzuteilen. Etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers sind dabei kenntlich zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Mitteilungen nicht mehr zu berücksichtigen/beantworten. Etwaige Antworten oder Mitteilungen gemäß Absatz 2 wird der Auftraggeber grundsätzlich transparent gegenüber allen Bewerbern vornehmen; auf etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse kann der Auftraggeber nur Rücksicht nehmen, wenn und soweit sie ihm gegenüber kenntlich gemacht wurden. (4) Zur Abgabe bzw. postalischen Einsendung des Angebotes ist der vom Auftraggeber bereit gestellte Kennzettel (Aufkleber) deutlich sichtbar auf dem verschlossenen Umschlag des Angebotes zu verwenden. (5) Die Vergabeunterlagen können digital (GAEB-Schnittstelle und .pdf) kostenfrei über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. Die Nutzung dieses Vergabeportals erfordert keine Registrierung, eine Registirierung ermöglicht eine vereinfachte Benennung eines Ansprechpartners und einer durchgehend erreichbaren E-Mail-Adresse (s. Ziffer VI.3) Absatz 2). Alternativ können die Vergabeunterlagen zur kostenfreien postalischen Versendung auf Datenträger (DVD) bei der Vergabestelle (Ziffer I.3) Rentschler und Riedesser GmbH) abgefordert werden. Eine Versendung in Papierform erfolgt nicht. (6) Es gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen EU IHK Nürnberg mit weiteren Einzelheiten. IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2015/S 237-161953.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Dämmung und Isolierung) umfassen folgende Leistungen:
— Dämmung an Abwasser-, Regenwasser- und Trinkwasserleitungen hinsichtlich Schwitzwasser und Brandschutz (ca. 1 100 m DN 50 bis DN 150 Rohr, ca. 1 350 m 18-22 mm Rohr zuzügl. Formstücke und Streckenarmaturen).
— Dämmung an Heizungs- und Kälteleitungen hinsichtlich ENEV, Schwitzwasser und Brandschutz (ca. 4 050 m DN 15 bis DN 100 Rohr zuzügl. Formstücke und Streckenarmaturen).
— Dämmung an Zuluft- und Außenluftkanälen hinsichtlich Schwitzwasser, Wärmeschutz und Brandschutz (ca. 1 300 m DN 100 bis DN 300 Rohr, ca. 2 000 m
— Dämmung an Abwasser-, Regenwasser- und Trinkwasserleitungen hinsichtlich Schwitzwasser und Brandschutz,
— Dämmung an Heizungs- und Kälteleitungen hinsichtlich ENEV, Schwitzwasser und Brandschutz,
— Dämmung an Zuluft- und Außenluftkanälen hinsichtlich Schwitzwasser, Wärmeschutz und Brandschutz.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Vom Bieter ist entweder das Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung-EU) des VHB Bayern (s.Ziffer III.2.2) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung
(EU) 2016/7 (ABl. EU L 3 vom 6.1.2016, Seite 16), auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a.mit Angaben zum Unternehmen, zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Zahlung von Steuern und Abgabe sowie Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen sind für diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
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Handelskammer, Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG).
Alternativ zu Absatz 1 wird die Angabe der Registriernummer einer gültigen Eintragung für den Leistungsbereich – 113-07 Dämm- und Brandschutz an technischen Anlagen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Liste) oder einer entsprechenden Präqualifikation anerkannter gleichwertiger Register (z. B. HPQR) anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Soweit die Präqualifikationsnachweise unzureichend sind, um die (insbesondere auftragsspezifischen) Anforderungen an die Eignung und deren Nachwies(e) zu erfüllen, sind sie vom Bieter entsprechend zu ergänzen.
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Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Kapazitäten) anderer Unternehmen (z. B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Kapazitäten sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Kapazitäten, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen.
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Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete Unter-Unterauftragnehmer (Sub-Subunternehmer).
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Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder bezeichnet sind, ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt ist, für den Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft und eine Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner erklärt wird sowie Art und Umfang der von den Mitgliedern zu übernehmenden Leistungsteile angegeben sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das Formblatt 124EU oder eine EEE (kein Globalvermerk in Teil III Abschnitt a) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u. a. mit Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens. Auf Verlangen sind für diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen vorzulegen (z.B. testierte Jahresabschlüsse, Bestätigungen eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, Gewinn-/ Verlustrechnung). Ziffer III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste) gilt entsprechend.
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(2) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, wonach diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
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(3) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) entsprechend den von diesen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das Formblatt 124EU oder eine EEE (kein Globalvermerk in Teil III Abschnitt a) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u. a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers beizubringen (s. Mindestanforderung). Ziffer III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste) gilt entsprechend.
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Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (z. B. Referenzen/Erfahrung, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
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Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) entsprechend den von diesen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung: Mindestens 3 in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachte vergleichbare Leistungen zum Einbau von Dämm- und Brandschutzarbeiten an TGA-Anlagentechnik. Maßgeblich ist die Abnahme der Referenzleistungen (§ 640 BGB, § 12 VOB/B).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Kautionen/Sicherheiten:
Sicherheiten für die Vertragserfüllung und für die Mängelgewährleistung in Höhe von 5 bzw. 3 % der Brutto-Auftragssumme gem. Ziffer 5 Formblatt 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) des VHB Bayern. Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 000 000 EUR. für Personenschäden und 1 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
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Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
Gemäß § 16 VOB/B und Ziffer 15 f. Formblatt 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) des VHB Bayern.
Vertragsbestandteil sind u. a. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) – Ausgabe 2016 (BAnz AT 19.01.16 B3) sowie die Formblätter 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 241 (Abfall) und 244 (Datenverarbeitung) des Vergabehandbuchs Bayern (VHB Bayern – Stand April 2016) – Download: http://www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: GCA projektmanagement + consulting GmbH, Frankenstr. 148, 90461 Nürnberg.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des §99 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Siehe nachstehend
Dokumente URL: http://deutsche-evergabe.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Filderbahnstraße 12
Postort: Filderstadt
Postleitzahl: 70794
Kontaktperson: Vergabestelle IHK Dämmung 405
Telefon: +49 711-63603-0 📞
E-Mail: ihk@ren-rie.de 📧
Land: Esslingen 🏙️
Internetadresse: http://www.ren-rie.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GCA projektmanagement + consulting GmbH
Postanschrift: Frankenstraße 148
Postleitzahl: 90461
E-Mail: ihk@gca-projekte.de 📧
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://gca-projekte.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 – Az.: 1/ SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z. B. „Öffentlicher Auftraggeber“, „Öffentlicher Auftrag“ oder „Offenes Verfahren“), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3)). Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe
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von Bauleistungen (VOB Teil A) werden nicht Vertragsbestandteil und nicht verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens, sie geben den Bewerbern/Bietern kein klagbares Recht auf Anwendung oder Einhaltung dieser Bestimmungen.
(2) Es obliegt den am Auftrag interessierten Unternehmen (Bewerbern), die sich nicht über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de beim Auftraggeber registriert haben, der Vergabestelle (Ziffer I.3)) Rentschler und Riedesser GmbH) entweder mit Abforderung der Vergabeunterlagen oder sonst frühzeitig vor Abgabe eines Angebotes einen Ansprechpartner und eine durchgehend erreichbare E-Mail-Adresse zu benennen, an die der Auftraggeber etwaige Hinweise, Erläuterungen, Einzelheiten oder Änderungen der Vergabeunterlagen bzw. -bedingungen sowie Antworten auf Fragen richten kann. Solche Mitteilungen wird der Auftraggeber nur an Bewerber versenden, die dieser Obliegenheit nachkommen oder im Vergabeportal registriert sind. Im Übrigen sind die Bieter für die Vollständigkeit und formale Richtigkeit ihrer Angebote selbst verantwortlich.
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(3) Es obliegt den Bewerbern/Bietern, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen sowie Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren der Vergabestelle (Ziffer I.3) Rentschler und Riedesser GmbH) unverzüglich, spätestens jedoch bis 10 Kalendertage vor dem in Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für den Eingang der Angebote mitzuteilen. Etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers sind dabei kenntlich zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Mitteilungen nicht mehr zu berücksichtigen/beantworten. Etwaige Antworten oder Mitteilungen gemäß Absatz 2 wird der Auftraggeber grundsätzlich transparent gegenüber allen Bewerbern vornehmen; auf etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse kann der Auftraggeber nur Rücksicht nehmen, wenn und soweit sie ihm gegenüber kenntlich gemacht wurden.
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(4) Zur Abgabe bzw. postalischen Einsendung des Angebotes ist der vom Auftraggeber bereit gestellte Kennzettel (Aufkleber) deutlich sichtbar auf dem verschlossenen Umschlag des Angebotes zu verwenden.
(5) Die Vergabeunterlagen können digital (GAEB-Schnittstelle und .pdf) kostenfrei über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. Die Nutzung dieses Vergabeportals erfordert keine Registrierung, eine Registirierung ermöglicht eine vereinfachte Benennung eines Ansprechpartners und einer durchgehend erreichbaren E-Mail-Adresse (s. Ziffer VI.3) Absatz 2). Alternativ können die Vergabeunterlagen zur kostenfreien postalischen Versendung auf Datenträger (DVD) bei der Vergabestelle (Ziffer I.3) Rentschler und Riedesser GmbH) abgefordert werden. Eine Versendung in Papierform erfolgt nicht.
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(6) Es gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen EU IHK Nürnberg mit weiteren Einzelheiten.
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2015/S 237-161953.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: (Beachte Ziffer VI.4.3) Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981-53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981-53-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde (beachte Ziffer VI.3) Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
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(2) Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538 München.
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(3) Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4)). Nicht rechtzeitig ist eine Rüge in jedem Fall dann, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt erhoben wurde, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Nicht rechtzeitig ist eine Rüge außerdem dann, wenn der angebliche Rechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2)) erhoben wurde.
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(4) Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 setzt im Übrigen voraus, dass seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nicht mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
(5) Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteter Rechtsbehelf
gemäß Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der Vertragsschluss kann erfolgen entweder (a) 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter oder (b) 10 Kalendertage nach Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur geltend gemacht werden, wenn keine der folenden Fristen abgelaufen ist: (a) 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Vertragsschluss, (b) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union oder (c) 6 Monate nach Vertragsschluss.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Geschäftsbereich Recht und Steuern
Postanschrift: Ulmenstraße 52
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90443
Telefon: +49 911-1335-388 📞
E-Mail: oliver.baumbach@nuernberg.ihk.de 📧
Fax: +49 911-1335-150463 📠
Quelle: OJS 2017/S 040-072424 (2017-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Dämmung und Isolierung) umfassen folgende Leistungen: — Dämmung an Abwasser-, Regenwasser- und Trinkwasserleitungen hinsichtlich Schwitzwasser und Brandschutz (ca. 1 100m DN 50 bis DN 150 Rohr, ca. 1 350m 18-22mm Rohr zuzügl. Formstücke und Streckenarmaturen). — Dämmung an Heizungs- und Kälteleitungen hinsichtlich ENEV, Schwitzwasser und Brandschutz (ca. 4 050m DN 15 bis DN 100 Rohr zuzügl. Formstücke und Streckenarmaturen). — Dämmung an Zuluft- und Außenluftkanälen hinsichtlich Schwitzwasser, Wärmeschutz und Brandschutz (ca. 1 300m DN 100 bis DN 300 Rohr, ca. 2 000m
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Gesamtwert des Auftrags: 186851.67 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 206-424582
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 040-072424
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 – Az.: 1/ SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z. B. „Öffentlicher Auftraggeber“, „Öffentlicher Auftrag“ oder „Offenes Verfahren“), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3). Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB Teil A) werden nicht Vertragsbestandteil und nicht verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens, sie geben den Bewerbern/Bietern kein klagbares Recht auf Anwendung oder Einhaltung dieser Bestimmungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Dämmung an Abwasser-, Regenwasser- und Trinkwasserleitungen hinsichtlich Schwitzwasser und Brandschutz (ca. 1 100m DN 50 bis DN 150 Rohr, ca. 1 350m 18-22mm Rohr zuzügl. Formstücke und Streckenarmaturen).
— Dämmung an Heizungs- und Kälteleitungen hinsichtlich ENEV, Schwitzwasser und Brandschutz (ca. 4 050m DN 15 bis DN 100 Rohr zuzügl. Formstücke und Streckenarmaturen).
— Dämmung an Zuluft- und Außenluftkanälen hinsichtlich Schwitzwasser, Wärmeschutz und Brandschutz (ca. 1 300m DN 100 bis DN 300 Rohr, ca. 2 000m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-08 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Der Auftraggeber ist kein Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB
Kontakt
Kontaktperson: siehe nachstehend

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 – Az.: 1/ SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z. B. „Öffentlicher Auftraggeber“, „Öffentlicher Auftrag“ oder „Offenes Verfahren“), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3). Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: (beachte Ziffer VI.4.3) Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher
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Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde (beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
(3) Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4). Nicht rechtzeitig ist eine Rüge in jedem Fall
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dann, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt erhoben wurde, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Nicht rechtzeitig ist eine Rüge außerdem dann, wenn der angebliche Rechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben wurde.
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gemäß Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der Vertragsschluss kann erfolgen entweder (a) 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter oder (b) 10 Kalendertage nach Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur geltend gemacht werden, wenn keine der folgenden Fristen abgelaufen ist: (a) 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Vertragsschluss, (b) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union oder (c) 6 Monate nach Vertragsschluss.
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Quelle: OJS 2017/S 206-424582 (2017-10-23)
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