Auftragsbekanntmachung (2017-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Dämmung und Isolierung) umfassen folgende Leistungen:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abdichtungs- und Dämmarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wärmedämmarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Ulmenstraße 52
Postleitzahl: 90443
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://ihk-nuernberg.de🌏
E-Mail: thomas.huebner@nuernberg.ihk.de📧
Telefon: +49 911-1335-335📞
Fax: +49 911-1335-150335 📠
URL der Dokumente: http://deutsche-evergabe.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-25 📅
Datum des Beginns: 2017-05-15 📅
Datum des Endes: 2018-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 040-072424
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
“(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK...”
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 – Az.: 1/ SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z. B. „Öffentlicher Auftraggeber“, „Öffentlicher Auftrag“ oder „Offenes Verfahren“), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3)). Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe
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Quelle: OJS 2017/S 040-072424 (2017-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 186851.67 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
“(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK...”
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 – Az.: 1/ SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z. B. „Öffentlicher Auftraggeber“, „Öffentlicher Auftrag“ oder „Offenes Verfahren“), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3). Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe
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Quelle: OJS 2017/S 206-424582 (2017-10-23)