Gegenstand der Ausschreibung sind die Generalunternehmerleistungen zur schlüsselfertigen und betriebsbereiten Errichtung des Neubaus des Fluggastterminals T1-E am Flughafen Berlin Brandenburg, einschl. der Verbindungsbauwerke des Terminals zum Gebäude Pier Nord und der zugehörigen Außenanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift:
“Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50”
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: zu Händen von Frau Bähr
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Region: Dahme-Spreewald🏙️
URL: www.berlin-airport.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.berlin-airport.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalunternehmerleistungen (GU) zur Errichtung eines Fluggastterminals (T1-E) am BER
EB-2017-0380 (Aktenzeichen des Auftraggebers)”
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind die Generalunternehmerleistungen zur schlüsselfertigen und betriebsbereiten Errichtung des Neubaus des Fluggastterminals...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Generalunternehmerleistungen zur schlüsselfertigen und betriebsbereiten Errichtung des Neubaus des Fluggastterminals T1-E am Flughafen Berlin Brandenburg, einschl. der Verbindungsbauwerke des Terminals zum Gebäude Pier Nord und der zugehörigen Außenanlagen.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt die Errichtung eines neuen Terminals, in dem ca. 6 Millionen Passagiere pro Jahr abgefertigt werden sollen. Ziel ist es, schlanke Prozesse bei einer hohen Produktivität und einer stetigen Auslastung zu ermöglichen. Die Inbetriebnahme ist für 2020 beabsichtigt. Ausgehend von der Passagierzahl ergibt sich eine notwendige BGF von ca. 19 500 m und ein BRI von ca. 132 000 m. Die Gebäudeabmessungen betragen ca. 240 m Länge, ca. 40 m Breite und ca. 15 m Höhe über Gelände. Zum Pier Nord hin sind 2 Verbindungsbrücken in geschlossener Bauweise an das Gebäude zu errichten. Das Baufeld wird sich für die Errichtung des Gebäudes außerhalb des sicherheitskontrollierten (§ 8 Luftsicherheitsgesetz) Betriebsbereiches des Flughafens befinden.
Der Auftraggeber wird den Bieter auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung und einer Ausführungsplanung mit der Erbringung der notwendigen Bauleistungen und der Durchführung des Probebetriebes beauftragen.
Mit der baulichen Fertigstellung der Leistung geht die Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung der Anlagen im Flughafenverbund einher.
Die Errichtung der Gepäckförderanlage ist nicht Bestandteil der GU-Leistungen und wird durch ein drittes Unternehmen erbracht. Dem GU obliegt die Koordination mit dem Errichter der Anlage im Hinblick auf die Gesamtfertigstellung des neuen Terminals.
Für die vorgesehenen Retail- und Gastronomieflächen sind in der Ausführung Leistungen durch Dritte im Sinne eines Schnittstellenmanagements zu berücksichtigen, ebenso für Beistellungen der beteiligten Behörden.
Der AN übernimmt sämtliche Pflichten des AG aus den §2 und 3 der BaustellV und die Verpflichtungen aus den § 55 und 56 der Brandenburgischen Landesbauordnung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für...”
Beschreibung der Optionen
Option 1:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)).
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Bau-/Planungstermine und –zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend getroffenen Festlegungen.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation) gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Abs. 5 ff.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden.”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 199-410168
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Generalunternehmerleistungen (GU) zur Errichtung eines Fluggastterminals (T1-E) am BER”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-17 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zechbau GmbH
Postanschrift: Am Alten Sicherheitshafen 1
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331 / 866-1719📞
Fax: +49 331 / 866-1652 📠
URL: http://www.mwe.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden;
4) Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228 / 9499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228/9499-400 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 180-408826 (2018-09-17)