Zur Deckung des zu erwartenden Passagieraufkommens und zur Sicherung des internationalen Qualitätsniveaus werden die bestehenden Terminal- und Pier-Einrichungen mit dem Terminal T1-E erweitert. Die gegenständliche Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer automatischen Gepäckförder- und Sortieranlage für das Fluggastterminal 1-E sowie deren Wartung für 4 Jahre einschließlich Hotline- und Supportleistungen sowie Ersatzteilvorhaltung, ohne die mechanische und elektromechanische Wartung. Montage, Probebetrieb und Inbetriebnahme müssen koordiniert mit der Errichtung und Inbetriebnahme des Terminalgebäudes erfolgen. Probebetrieb unter Realbedingungen voraussichtlich von November 2019 bis März 2020.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-22.
Auftragsbekanntmachung (2017-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gepäckabfertigungssystem
Referenznummer: EB-2017-0540 (Aktenzeichen des Auftraggebers)
Kurze Beschreibung:
Zur Deckung des zu erwartenden Passagieraufkommens und zur Sicherung des internationalen Qualitätsniveaus werden die bestehenden Terminal- und Pier-Einrichungen mit dem Terminal T1-E erweitert.
Die gegenständliche Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer automatischen Gepäckförder- und Sortieranlage für das Fluggastterminal 1-E sowie deren Wartung für 4 Jahre einschließlich Hotline- und Supportleistungen sowie Ersatzteilvorhaltung, ohne die mechanische und elektromechanische Wartung.
Montage, Probebetrieb und Inbetriebnahme müssen koordiniert mit der Errichtung und Inbetriebnahme des Terminalgebäudes erfolgen. Probebetrieb unter Realbedingungen voraussichtlich von November 2019 bis März 2020.
Zur Deckung des zu erwartenden Passagieraufkommens und zur Sicherung des internationalen Qualitätsniveaus werden die bestehenden Terminal- und Pier-Einrichungen mit dem Terminal T1-E erweitert.
Die gegenständliche Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer automatischen Gepäckförder- und Sortieranlage für das Fluggastterminal 1-E sowie deren Wartung für 4 Jahre einschließlich Hotline- und Supportleistungen sowie Ersatzteilvorhaltung, ohne die mechanische und elektromechanische Wartung.
Montage, Probebetrieb und Inbetriebnahme müssen koordiniert mit der Errichtung und Inbetriebnahme des Terminalgebäudes erfolgen. Probebetrieb unter Realbedingungen voraussichtlich von November 2019 bis März 2020.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12529
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/🌏
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Weitere zusätzliche Angaben gemäß Link: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Weitere zusätzliche Angaben gemäß Link: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Deckung des zu erwartenden Passagieraufkommens und zur Sicherung des internationalen Qualitätsniveaus werden die bestehenden Terminal- und Pier-Einrichungen mit dem Terminal T1-E erweitert.
Die gegenständliche Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer automatischen Gepäckförder- und Sortieranlage für das Fluggastterminal 1-E sowie deren Wartung für 4 Jahre einschließlich Hotline- und Supportleistungen sowie Ersatzteilvorhaltung, ohne die mechanische und elektromechanische Wartung.
Die gegenständliche Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer automatischen Gepäckförder- und Sortieranlage für das Fluggastterminal 1-E sowie deren Wartung für 4 Jahre einschließlich Hotline- und Supportleistungen sowie Ersatzteilvorhaltung, ohne die mechanische und elektromechanische Wartung.
Montage, Probebetrieb und Inbetriebnahme müssen koordiniert mit der Errichtung und Inbetriebnahme des Terminalgebäudes erfolgen. Probebetrieb unter Realbedingungen voraussichtlich von November 2019 bis März 2020.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen; nur bei Lieferaufträgen – Angabe, ob Angebote für Erwerb, Leasing, Anmietung, Abzahlungskauf oder eine Kombination dieser Möglichkeiten benötigt werden)
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen; nur bei Lieferaufträgen – Angabe, ob Angebote für Erwerb, Leasing, Anmietung, Abzahlungskauf oder eine Kombination dieser Möglichkeiten benötigt werden)
(max 4000 Zeichen)
Dimensionierung der Normalgepäck-Anlage:
Gepäckabmessungen (max): 100 x 75 x 45 cm / (min): 20 x 5 x 20 cm (L x H x B);
Gepäckgewicht (max.): ca. 50 kg (schwerere Einzelstücke möglich);
Im Ankunftsbereich können Gepäckstücke bis zu einer Länge von 150 cm über den Normalgepäckprozess geleitet werden (z. B. Golfsäcke).
Benötigte Kapazität: ca. 900 GPS/h je für Ankunft und Abflug, redundant ausgelegt gemäß vorgegebenem Layout.
Dimensionierung der Großgepäck-Anlage:
Als Großgepäck werden Gepäckstücke bezeichnet, welche eine der Maximalgrößen des Normalgepäcks überschreiten. Das sind z. B. Surfbretter; Ski; Kinderwagen; Fahrräder etc..
Benötigte Kapazität: ca. 90 GPS/h.
Leistungsumfang Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
(Orientierungsangaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
— Ausführungsplanung der neuen Gepäckabfertigungsanlagen für ankommendes und abfliegendes Gepäck;
— Lieferung und Montage der neuen Gepäckabfertigungsanlagen umfassend alle mechanischen und elektrischen Anlagenteile;
— Mechanische und steuerungstechnische Integration der vom Auftraggeber gelieferten mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage nach Standard 3 (MRKA) inkl. Zuführung und fördertechnische Ausrüstung zu PTM-Raum;
— Inbetriebsetzung der Elemente, Gruppen und des Systems;
— Tests der Elemente, Gruppen und des Systems;
— Schulung des Personals; Inbetriebnahme des Systems, Probebetrieb des Systems; Übergabe der Gesamtanlage;
— Check-in Anlagen (16 Schalter) mit redundanter Zuführung zur Sortierung inkl. Anbindungen an bauseits gelieferte Self Service Bag Drop Automaten (SSBD);
— 1 Transferaufgabeband mit Zuführung zur MRKA / Sortierung;
— Sortierung mit Zuführung zu den Verladeendstellen;
— Verladeendstellen (4 Sortierrundläufe und 1 Lateral);
— Gepäckausgabe (Ankunft); gesamthaft 3 Rundläufen mit einer Anstelllänge von insgesamt ca. 160 m gemäß vorgegebenem Layout;
— Lesetore;
— ausfallsicheres Leitsystem (100 % Redundanz) für gepäckstückgenaue Sortierung;
— Flug- und Gepäckinformationsanzeigen (an Verladeendstellen);
— Integration in Kameraüberwachung;
— Feuerabschlüsse (FSA);
— Rolltore und Sicherheitsabschlüsse;
— Koordination mit dem Bau, Betrieb und den übrigen Gewerken;
— Schnittstellen zu bestehenden Flughafensystemen: Baggage System Interface (BSI: ARINC Baglink; BSM und BPM); Airport Operational Database (AODB: T-Systems FARMS; Flugplandaten);
— Schnittstellen zu MRKA-System: ABSQ; HDMS von Smith Heimann.
Die Bühnen werden bauseits erstellt, allfällige zusätzlich notwendige Podeste für Wartung und Unterhalt sind durch den Auftragnehmer zu liefern.
Leistungsumfang Wartung (Rahmenvertrag) einschließlich Hotline- und Supportleistungen sowie Ersatzteilvorhaltung, ohne mechanische und elektromechanische Wartung für 4 Jahre:
— Wartung + Hotline Leitrechnersystem;
— Wartung + Hotline SPSen;
— Inspektion und Wartung der Check-in Waagen;
— Wartung und Prüfung der FSA;
— Einrichtung eines Konsignationslagers vor Ort.
Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt vorgesehen:
Stufe 1: Ausführungsplanung der Gepäckförderanlage,
Stufe 2: Bauliche Errichtung und 4 Jahre Wartung der Gepäckförderanlage – Option 1.
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige Verlängerung der Wartung um 1 Jahr einschließlich Hotline- und Supportleistungen, ohne mechanische und elektromechanische Wartung und ohne Ersatzteilvorhaltung.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen:
(max 4000 Zeichen)
Option 1:
Stufe 2 – Bauliche Errichtung der GFA und 4 Jahre Wartung einschließlich Hotline- und Supportleistungen sowie Ersatzteilvorhaltung, ohne die mechanische und elektromechanische Wartung.
Option 2:
Einmalige Verlängerung um 1 Jahr der Wartung der GFA einschließlich Hotline- und Supportleistungen, ohne mechanische und elektromechanische Wartung und ohne Ersatzteilvorhaltung.
Option 3:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)).
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)).
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Bau-/Planungstermine und -zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend getroffenen Festlegungen.
Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Bau-/Planungstermine und -zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend getroffenen Festlegungen.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen der Auftragskalkulation (= Urkalkulation) des Hauptvertrages gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Abs. 5 ff.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen der Auftragskalkulation (= Urkalkulation) des Hauptvertrages gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Abs. 5 ff.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen, detaillierten und nach den Einzelkosten der Teilleistungen, Baustellengemeinkosten sowie Allgemeinen Geschäftskosten mit Wagnis und Gewinn aufgeschlüsselten Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen der Auftragskalkulation (= Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen, zeitabhängigen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten, Baustelleneinrichtung- und Baustellengemeinkosten) und der zeitunabhängigen Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen, detaillierten und nach den Einzelkosten der Teilleistungen, Baustellengemeinkosten sowie Allgemeinen Geschäftskosten mit Wagnis und Gewinn aufgeschlüsselten Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen der Auftragskalkulation (= Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen, zeitabhängigen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten, Baustelleneinrichtung- und Baustellengemeinkosten) und der zeitunabhängigen Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Zusätzliche Informationen:
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Weitere zusätzliche Angaben gemäß Link: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Weitere zusätzliche Angaben gemäß Link: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme Spreewald.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff GWB in Bezug auf den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck abzugeben.
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff GWB in Bezug auf den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck abzugeben.
3) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.8) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe, sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe, sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.1.1), Pkt. 2 und Pkt. 3 sowie für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.1.1), Pkt. 2 und Pkt. 3 sowie für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Mindeststandards:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2014, 2015, 2016 abgeschlossen wurden.
Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 15,0 Mio. Euro des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) für die Planung und Errichtung von automatischen Gepäckförder- und Sortieranlagen.
Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 15,0 Mio. Euro des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) für die Planung und Errichtung von automatischen Gepäckförder- und Sortieranlagen.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.1) Pkt. 1 und 2 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.1) Pkt. 1 und 2 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten (Mindestanforderungen):
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten und Leistungsumfänge erfüllen und wenn deren Inbetriebnahmen der Gepäckförderanlagen nach dem 01.01.2010 liegen und zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten und Leistungsumfänge erfüllen und wenn deren Inbetriebnahmen der Gepäckförderanlagen nach dem 01.01.2010 liegen und zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
1.1 Mindestens 3 unternehmensbezogene Referenzprojekte aus dem unter 1. genannten Zeitraum, die jeweils alle folgenden Anforderungen hinsichtlich Leistungsart und –umfang erfüllen:
Leistungsart:
Ausführungsplanung und Errichtung einer automatischen Gepäckförder- und Sortieranlage für einen Flughafen; mit einer in den automatischen Sortierprozess integrierten mehrstufigen Reisegepäck-Kontrollanlage (MRKA) und einer automatischen, fluggenauen Sortierung des Abfluggepäcks auf mehrere Sortierziele (Verladeendstellen).
Ausführungsplanung und Errichtung einer automatischen Gepäckförder- und Sortieranlage für einen Flughafen; mit einer in den automatischen Sortierprozess integrierten mehrstufigen Reisegepäck-Kontrollanlage (MRKA) und einer automatischen, fluggenauen Sortierung des Abfluggepäcks auf mehrere Sortierziele (Verladeendstellen).
Leistungsumfang:
— Abfertigungskapazität ≥ 700 abfliegende Gepäckstücke in der Spitzenstunde,
— ≥ 8 Check-in Schalter,
— ≥ 1 MRKA (automatische Gepäckprüfanlage in der Kontrollstufe 1),
— ≥ 3 Sortierziele (Verladeendstellen),
— Gepäckrückgabe ≥ 700 ankommende Gepäckstücke in der Spitzenstunde,
— ≥ 2 Ausgaberundläufe mit Zuführlinien.
2. Angaben zur personellen Leistungsfähigkeit
Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die aufgeführten Personen folgende Mindestanforderung erfüllen:
Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die aufgeführten Personen folgende Mindestanforderung erfüllen:
2.1 Projektleiter:
— Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder vergleichbar,
— ≥ 10 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in der Funktion eines Projektleiters;
— mind. 1 Referenz als Projektleiter, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen die Anforderungen gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 erfüllen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für die Angebotsabgabe auswählen, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.1) bis III.1.3) erfüllen und für die keine Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber wird alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für die Angebotsabgabe auswählen, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.1) bis III.1.3) erfüllen und für die keine Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 05.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten.
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 05.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 70
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben gelten für die Planung und Errichtung sowie 4 Jahre Wartung der Gepäckförderanlage und stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 08.12.2017 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 08.12.2017 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt) erhältlich unter: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt) erhältlich unter: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/866-1719📞
Fax: +49 331/866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
4.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.
Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Weitere zusätzliche Angaben gemäß Link: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Weitere zusätzliche Angaben gemäß Link: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen; nur bei Lieferaufträgen – Angabe, ob Angebote für Erwerb, Leasing, Anmietung, Abzahlungskauf oder eine Kombination dieser Möglichkeiten benötigt werden) (max 4000 Zeichen).
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen; nur bei Lieferaufträgen – Angabe, ob Angebote für Erwerb, Leasing, Anmietung, Abzahlungskauf oder eine Kombination dieser Möglichkeiten benötigt werden) (max 4000 Zeichen).
Als Großgepäck werden Gepäckstücke bezeichnet, welche eine der Maximalgrößen des Normalgepäcks überschreiten. Das sind z. B. Surfbretter; Ski; Kinderwagen; Fahrräder etc.
Leistungsumfang Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme.
— Ausführungsplanung der neuen Gepäckabfertigungsanlagen für ankommendes und abfliegendes Gepäck,
— Lieferung und Montage der neuen Gepäckabfertigungsanlagen umfassend alle mechanischen und elektrischen Anlagenteile,
— Mechanische und steuerungstechnische Integration der vom Auftraggeber gelieferten mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage nach Standard 3 (MRKA) inkl. Zuführung und fördertechnische Ausrüstung zu PTM-Raum,
— Inbetriebsetzung der Elemente, Gruppen und des Systems,
— Tests der Elemente, Gruppen und des Systems,
— Schulung des Personals; Inbetriebnahme des Systems, Probebetrieb des Systems; Übergabe der Gesamtanlage,
— Check-in Anlagen (16 Schalter) mit redundanter Zuführung zur Sortierung inkl. Anbindungen an bauseits gelieferte Self Service Bag Drop Automaten (SSBD),
— 1 Transferaufgabeband mit Zuführung zur MRKA/Sortierung,
— Sortierung mit Zuführung zu den Verladeendstellen,
— Verladeendstellen (4 Sortierrundläufe und 1 Lateral),
— Gepäckausgabe (Ankunft); gesamthaft 3 Rundläufen mit einer Anstelllänge von insgesamt ca. 160 m gemäß vorgegebenem Layout,
— Flug- und Gepäckinformationsanzeigen (an Verladeendstellen),
— Integration in Kameraüberwachung,
— Feuerabschlüsse (FSA),
— Rolltore und Sicherheitsabschlüsse,
— Koordination mit dem Bau, Betrieb und den übrigen Gewerken,
— Schnittstellen zu bestehenden Flughafensystemen: Baggage System Interface (BSI: ARINC Baglink; BSM und BPM); Airport Operational Database (AODB: T-Systems FARMS; Flugplandaten),
— Wartung + Hotline Leitrechnersystem,
— Wartung + Hotline SPSen,
— Inspektion und Wartung der Check-in Waagen,
— Wartung und Prüfung der FSA,
Beschreibung der Optionen:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen [VOB/B]).
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen [VOB/B]).
Zusätzliche Informationen:
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Weitere zusätzliche Angaben gemäß Link: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Weitere zusätzliche Angaben gemäß Link: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme Spreewald
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8.12.2017 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8.12.2017 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt) erhältlich unter: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt) erhältlich unter: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 331 / 866-1719📞
Fax: +49 331 / 866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden;
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden;
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden;
4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 228 / 9499-0📞
Quelle: OJS 2018/S 023-049482 (2018-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt zur Deckung des zu erwartenden Passagieraufkommens und zur Sicherung des internationalen Qualitätsniveaus, die bestehenden Terminal- und Pier-Einrichtungen mit dem Fluggastterminal 1-E für die „Low cost Carrier“ zu erweitern.
Die gegenständliche Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer vollautomatischen Gepäckförder- und Sortieranlage für das Fluggastterminal 1-E sowie deren Wartung einschließlich Hotline- und Supportleistungen und Ersatzteilvorhaltung, ohne mechanische und elektromechanische Wartung für 4 Jahre fest und 1 Jahr Option. Der Abruf der Wartungs- und Instandsetzungsleistungen erfolgt aus einem Rahmenvertrag.
Montage, Probebetrieb und Inbetriebnahme müssen koordiniert mit der Errichtung und Inbetriebnahme des Terminalgebäudes erfolgen.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt zur Deckung des zu erwartenden Passagieraufkommens und zur Sicherung des internationalen Qualitätsniveaus, die bestehenden Terminal- und Pier-Einrichtungen mit dem Fluggastterminal 1-E für die „Low cost Carrier“ zu erweitern.
Die gegenständliche Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer vollautomatischen Gepäckförder- und Sortieranlage für das Fluggastterminal 1-E sowie deren Wartung einschließlich Hotline- und Supportleistungen und Ersatzteilvorhaltung, ohne mechanische und elektromechanische Wartung für 4 Jahre fest und 1 Jahr Option. Der Abruf der Wartungs- und Instandsetzungsleistungen erfolgt aus einem Rahmenvertrag.
Montage, Probebetrieb und Inbetriebnahme müssen koordiniert mit der Errichtung und Inbetriebnahme des Terminalgebäudes erfolgen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben.
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt zur Deckung des zu erwartenden Passagieraufkommens und zur Sicherung des internationalen Qualitätsniveaus, die bestehenden Terminal- und Pier-Einrichtungen mit dem Fluggastterminal 1-E für die „Low cost Carrier“ zu erweitern.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt zur Deckung des zu erwartenden Passagieraufkommens und zur Sicherung des internationalen Qualitätsniveaus, die bestehenden Terminal- und Pier-Einrichtungen mit dem Fluggastterminal 1-E für die „Low cost Carrier“ zu erweitern.
Die gegenständliche Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer vollautomatischen Gepäckförder- und Sortieranlage für das Fluggastterminal 1-E sowie deren Wartung einschließlich Hotline- und Supportleistungen und Ersatzteilvorhaltung, ohne mechanische und elektromechanische Wartung für 4 Jahre fest und 1 Jahr Option. Der Abruf der Wartungs- und Instandsetzungsleistungen erfolgt aus einem Rahmenvertrag.
Die gegenständliche Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer vollautomatischen Gepäckförder- und Sortieranlage für das Fluggastterminal 1-E sowie deren Wartung einschließlich Hotline- und Supportleistungen und Ersatzteilvorhaltung, ohne mechanische und elektromechanische Wartung für 4 Jahre fest und 1 Jahr Option. Der Abruf der Wartungs- und Instandsetzungsleistungen erfolgt aus einem Rahmenvertrag.
Montage, Probebetrieb und Inbetriebnahme müssen koordiniert mit der Errichtung und Inbetriebnahme des Terminalgebäudes erfolgen.
— 1 Transferaufgabeband mit Zuführung zur MRKA / Sortierung,
— ausfallsicheres Leitsystem (100 % Redundanz) für gepäckstückgenaue Sortierung,
Stufe 2: Bauliche Errichtung und 4 Jahre Wartung der Gepäckförderanlage - Option 1.
Zusätzliche Informationen:
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben.
Die Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Unterlagen werden daher aus Sicherheitsgründen nur den ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: zu Händen von Fr. Bähr
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
4) Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5) Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Es wird auf den genauen Wortlaut der vorbenannten gesetzlichen Regelungen verwiesen