In der Gepäckförderanlage (GFA) des Terminals 2 sind im laufendem Betrieb 6 Standorte für die Stufe 1 der Reisegepäckkontrollanlage auf- bzw. umzubauen: Je 2 Standorte in T2 Nord und T2 Süd, und je 1 Standort in Satellit Nord bzw. Süd. Die Maßnahmen erfordern produktspezifische Anpassungen an der Baggage Base der Firma Siemens (keine Ablösung des Leitrechnersystems), der Visualisierung, der Steuerung, der CrisBag-Fördertechnik der Firma Beumer sowie an Stahlbühnen und Wartungsstegen. Die Leistungen umfassen die Demontage von ca. 530 Förderelementen und die Mon-tage von ca. 830 Förderelementen der CrisBag-Technik. Teilweise können demontierte und eingelagerte Förderelemente wiederverwendet werden (ca. 500 Elemente). In der Baggage Base, der Visualisierung und der Steuerung müssen die veränderten Layouts, Massenströme und Eskalationsstrategien abgebildet werden. Es ist der Abschluss eines Vertrags mit mehreren Abrufen vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-17.
Auftragsbekanntmachung (2017-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gepäckabfertigung
Referenznummer: 2017-1000738
Kurze Beschreibung:
In der Gepäckförderanlage (GFA) des Terminals 2 sind im laufendem Betrieb 6 Standorte für die Stufe 1 der Reisegepäckkontrollanlage auf- bzw. umzubauen: Je 2 Standorte in T2 Nord und T2 Süd, und je 1 Standort in Satellit Nord bzw. Süd.
Die Maßnahmen erfordern produktspezifische Anpassungen an der Baggage Base der Firma Siemens (keine Ablösung des Leitrechnersystems), der Visualisierung, der Steuerung, der CrisBag-Fördertechnik der Firma Beumer sowie an Stahlbühnen und Wartungsstegen.
Die Leistungen umfassen die Demontage von ca. 530 Förderelementen und die Mon-tage von ca. 830 Förderelementen der CrisBag-Technik. Teilweise können demontierte und eingelagerte Förderelemente wiederverwendet werden (ca. 500 Elemente). In der Baggage Base, der Visualisierung und der Steuerung müssen die veränderten Layouts, Massenströme und Eskalationsstrategien abgebildet werden.
Es ist der Abschluss eines Vertrags mit mehreren Abrufen vorgesehen.
In der Gepäckförderanlage (GFA) des Terminals 2 sind im laufendem Betrieb 6 Standorte für die Stufe 1 der Reisegepäckkontrollanlage auf- bzw. umzubauen: Je 2 Standorte in T2 Nord und T2 Süd, und je 1 Standort in Satellit Nord bzw. Süd.
Die Maßnahmen erfordern produktspezifische Anpassungen an der Baggage Base der Firma Siemens (keine Ablösung des Leitrechnersystems), der Visualisierung, der Steuerung, der CrisBag-Fördertechnik der Firma Beumer sowie an Stahlbühnen und Wartungsstegen.
Die Leistungen umfassen die Demontage von ca. 530 Förderelementen und die Mon-tage von ca. 830 Förderelementen der CrisBag-Technik. Teilweise können demontierte und eingelagerte Förderelemente wiederverwendet werden (ca. 500 Elemente). In der Baggage Base, der Visualisierung und der Steuerung müssen die veränderten Layouts, Massenströme und Eskalationsstrategien abgebildet werden.
Es ist der Abschluss eines Vertrags mit mehreren Abrufen vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gepäckabfertigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erding
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG
Postanschrift: Nordallee 25
Postleitzahl: 85356
Postort: München - Flughafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de🌏
E-Mail: vergabe@munich-airport.de📧
Fax: +49 89975-61216 📠
URL der Dokumente: https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-20 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 097-192186
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als „Auftraggeber“ bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungs-nachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren 2017-1000738 – Gepäckförderanlage MUC T2 – Umbau MRKA von Standard 2 auf Standard 3 – Nicht öffnen“ zu versehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 05.06.2017 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als „Auftraggeber“ bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungs-nachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren 2017-1000738 – Gepäckförderanlage MUC T2 – Umbau MRKA von Standard 2 auf Standard 3 – Nicht öffnen“ zu versehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 05.06.2017 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Gepäckförderanlage (GFA) des Terminals 2 sind im laufendem Betrieb 6 Standorte für die Stufe 1 der Reisegepäckkontrollanlage auf- bzw. umzubauen: Je 2 Standorte in T2 Nord und T2 Süd, und je 1 Standort in Satellit Nord bzw. Süd.
Die Maßnahmen erfordern produktspezifische Anpassungen an der Baggage Base der Firma Siemens (keine Ablösung des Leitrechnersystems), der Visualisierung, der Steuerung, der CrisBag-Fördertechnik der Firma Beumer sowie an Stahlbühnen und Wartungsstegen.
Die Maßnahmen erfordern produktspezifische Anpassungen an der Baggage Base der Firma Siemens (keine Ablösung des Leitrechnersystems), der Visualisierung, der Steuerung, der CrisBag-Fördertechnik der Firma Beumer sowie an Stahlbühnen und Wartungsstegen.
Die Leistungen umfassen die Demontage von ca. 530 Förderelementen und die Mon-tage von ca. 830 Förderelementen der CrisBag-Technik. Teilweise können demontierte und eingelagerte Förderelemente wiederverwendet werden (ca. 500 Elemente). In der Baggage Base, der Visualisierung und der Steuerung müssen die veränderten Layouts, Massenströme und Eskalationsstrategien abgebildet werden.
Die Leistungen umfassen die Demontage von ca. 530 Förderelementen und die Mon-tage von ca. 830 Förderelementen der CrisBag-Technik. Teilweise können demontierte und eingelagerte Förderelemente wiederverwendet werden (ca. 500 Elemente). In der Baggage Base, der Visualisierung und der Steuerung müssen die veränderten Layouts, Massenströme und Eskalationsstrategien abgebildet werden.
Es ist der Abschluss eines Vertrags mit mehreren Abrufen vorgesehen.
Gegenstand der Vergabe als Gesamtmaßnahme ist eine integrale Gesamtleistung aller Maßnahmen des Aufbaus zentraler Kontrollstellen der Stufe 1 in der GFA Terminal 2 und Satellit mit Integration neuer EDS-Geräte im Verbund mit der Bestandsanlage zu einer funktional neuen GFA-MUC T2 SAT.
Gegenstand der Vergabe als Gesamtmaßnahme ist eine integrale Gesamtleistung aller Maßnahmen des Aufbaus zentraler Kontrollstellen der Stufe 1 in der GFA Terminal 2 und Satellit mit Integration neuer EDS-Geräte im Verbund mit der Bestandsanlage zu einer funktional neuen GFA-MUC T2 SAT.
Die in der Gepäckförderanlage (GFA) Terminal 2 an der Kontrollstufe 1 eingesetzten Röntgengeräte verlieren am 1. September 2020 ihre Zulassung, da gemäß Durchführungsverordnung DVO (EU) 1998/2015 die Gültigkeit von Standard 2 erlischt. Sie müssen durch EDS-Geräte (Explosive Detection System) mit EU-Standard 3 ersetzt werden. Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass ein 1:1 Tausch der EDS-Geräte an den bestehenden Standorten wegen den größeren Abmessungen der neuen Maschinen nicht möglich ist.
Die in der Gepäckförderanlage (GFA) Terminal 2 an der Kontrollstufe 1 eingesetzten Röntgengeräte verlieren am 1. September 2020 ihre Zulassung, da gemäß Durchführungsverordnung DVO (EU) 1998/2015 die Gültigkeit von Standard 2 erlischt. Sie müssen durch EDS-Geräte (Explosive Detection System) mit EU-Standard 3 ersetzt werden. Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass ein 1:1 Tausch der EDS-Geräte an den bestehenden Standorten wegen den größeren Abmessungen der neuen Maschinen nicht möglich ist.
Zur Umsetzung der Maßnahmen sind an den GFA-Einrichtungen die folgenden Hauptleistungen zu erbringen:
— Ausführungsplanung und Montageplanung sowie Dokumentation für die Anpassungsarbeiten an den Layouts, den Stahlbauten, dem Leitsystem und der Steuerung, inkl. Bauphasenplanung und Planung der Wiederverwendung von vorhandenen Elementen;
— Umsetzen des Entnahmerundlaufs E01/E02;
— Anpassen von Stahlbühnen, Wartungsstegen und Zugängen;
— Demontage von Förderelementen, inkl. deren elektro- und steuerungstechnische Verkabelung;
— Lieferung von neuen Förderelementen;
— Prüfung und Aufbereitung von zur Wiederverwendung geeigneter vorhandener Förderelementen;
— Mechanische Montage neuer und zur Wiederverwendung geeigneter vorhandener Förderelemente;
— Elektro- und steuerungstechnische Montage und elektromechanische Inbetriebnahme, inkl. Lieferung von Elektro- und Siemens-IT / Steuerungs-Material;
— Implementierung von Anpassung an Leitrechner und Steuerung, Tests, Inbetriebnahmen und Integration von Zwischen- und Endzuständen in die Gesamtanlage;
— Konformitätserklärung (Erklärung für den Einbau einer unvollständigen Maschine);
— Dokumentation der Änderungen an der gesamten GFA.
Übergeordnete Leistungen sind:
— Projekt- und Sitemanagement;
— Baustellenlogistik.
Die Gepäckförderanlage inkl. des zugehörigen Stahlbaus stellt eine integrale Maschine dar. Sie muss als Gesamtes und in ihren Komponenten sicher betrieben wer-den können und den Anforderungen für einen ordnungsgemäßen Flugbetrieb sowohl in Bezug auf die Funktionalität als auch auf die Kapazität und die Verfügbarkeit sowie den Normen und Vorschriften genügen.
Die Gepäckförderanlage inkl. des zugehörigen Stahlbaus stellt eine integrale Maschine dar. Sie muss als Gesamtes und in ihren Komponenten sicher betrieben wer-den können und den Anforderungen für einen ordnungsgemäßen Flugbetrieb sowohl in Bezug auf die Funktionalität als auch auf die Kapazität und die Verfügbarkeit sowie den Normen und Vorschriften genügen.
Die GFA Terminal 2 ist eine Behälterfördertechnik bestehend aus CrisBag 1 Förder-technik-Komponenten (Errichterprojekt), ein patentgeschütztes System der Firma Beumer Group (vormals Crisplant). Eine Kombination mit anderen, ähnlichen Behältersystemen kann wegen fehlender Systemkompatibilität ebenso nicht in Betracht gezogen werden.
Die GFA Terminal 2 ist eine Behälterfördertechnik bestehend aus CrisBag 1 Förder-technik-Komponenten (Errichterprojekt), ein patentgeschütztes System der Firma Beumer Group (vormals Crisplant). Eine Kombination mit anderen, ähnlichen Behältersystemen kann wegen fehlender Systemkompatibilität ebenso nicht in Betracht gezogen werden.
Für die Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Betrieb gelten folgende Voraussetzungen:
— Funktions- oder kapazitätseinschränkende Maßnahmen dürfen nur in Perioden mit reduziertem Verkehrsaufkommen durchgeführt werden.
— Umbauschritte müssen so geplant werden, dass Funktions- oder Kapazitätseinschränkungen mit vertretbarem Aufwand kompensiert werden können.
Diese Anforderungen bedingen minutiös aufeinander abgestimmte und eng verzahnte Umbauschritte aller Teilleistungen.
Um einen störungsfreien Flughafenbetrieb gewährleisten zu können, muss während der Realisierung unmittelbar auf Unwägbarkeiten reagiert werden können.
Die Arbeiten finden im Sicherheitsbereich des Flughafens München statt. Der Zugang ist für Personen nur nach einer Sicherheitsüberprüfung und mit einem persönlichen Flughafenausweis möglich. Mitgeführtes Material und Waren unterliegen ebenfalls einer Sicherheitsüberprüfung. Um aufwendige Kontrollen von Anlieferungen zu vermeiden, sind solche durch ein von der FMG Unternehmenssicherheit als „bekannter Lieferant von Flughafenanlieferungen“ benanntes Unternehmen durchführen zu lassen.
Die Arbeiten finden im Sicherheitsbereich des Flughafens München statt. Der Zugang ist für Personen nur nach einer Sicherheitsüberprüfung und mit einem persönlichen Flughafenausweis möglich. Mitgeführtes Material und Waren unterliegen ebenfalls einer Sicherheitsüberprüfung. Um aufwendige Kontrollen von Anlieferungen zu vermeiden, sind solche durch ein von der FMG Unternehmenssicherheit als „bekannter Lieferant von Flughafenanlieferungen“ benanntes Unternehmen durchführen zu lassen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor-liegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
c) Sofern der Bewerber nicht selber Hersteller von CrisBag Förderelementen und -komponenten ist, muss er vom Hersteller dieser Produkte autorisiert worden sein, die Produkte einzusetzen, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Dem Teilnahmeantrag ist eine schriftliche Bestätigung des Herstellers beizufügen, dass er den Bewerber autorisiert sowie bei der Lieferung, Konfiguration, Montage und Inbetriebnahme unterstützt.
c) Sofern der Bewerber nicht selber Hersteller von CrisBag Förderelementen und -komponenten ist, muss er vom Hersteller dieser Produkte autorisiert worden sein, die Produkte einzusetzen, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Dem Teilnahmeantrag ist eine schriftliche Bestätigung des Herstellers beizufügen, dass er den Bewerber autorisiert sowie bei der Lieferung, Konfiguration, Montage und Inbetriebnahme unterstützt.
d) Sofern der Bewerber nicht selber Hersteller Leitrechner-Software „Baggage Base“ ist, muss er vom Hersteller dieses Produktes autorisiert worden sein, Änderungen an der Software vorzunehmen um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Dem Teilnahmeantrag ist eine schriftliche Bestätigung des Herstellers beizufügen, dass er den Bewerber autorisiert sowie bei den Anpassungen an der Software unterstützt.
d) Sofern der Bewerber nicht selber Hersteller Leitrechner-Software „Baggage Base“ ist, muss er vom Hersteller dieses Produktes autorisiert worden sein, Änderungen an der Software vorzunehmen um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Dem Teilnahmeantrag ist eine schriftliche Bestätigung des Herstellers beizufügen, dass er den Bewerber autorisiert sowie bei den Anpassungen an der Software unterstützt.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3i abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Ergänzung zu Ziffer III.1.1.:
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend auf-geführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend auf-geführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
A) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 48 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 48 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts;
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts;
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts;
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss im Zeitraum zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2016 an mindestens einem internationalen Verkehrsflughafen Umbauten bzw. Erweiterungen mit Veränderungen der Materialströme an einer Behälter-Gepäckförderanlage (Cris-Bag-Gepäckförderanlage oder vergleichbare Anlage) in Kombination mit einem Leitrechnersystem (Baggage Base oder vergleichbares System) im laufenden Betrieb mit einer Demontage oder Montage von mindestens 400 Förderelementen erfolgreich umgesetzt haben.
Der Bewerber muss im Zeitraum zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2016 an mindestens einem internationalen Verkehrsflughafen Umbauten bzw. Erweiterungen mit Veränderungen der Materialströme an einer Behälter-Gepäckförderanlage (Cris-Bag-Gepäckförderanlage oder vergleichbare Anlage) in Kombination mit einem Leitrechnersystem (Baggage Base oder vergleichbares System) im laufenden Betrieb mit einer Demontage oder Montage von mindestens 400 Förderelementen erfolgreich umgesetzt haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d)– eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d)– eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
— maximal 600 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),
— maximal 400 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Um-stände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merk-mal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merk-mal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als „Auftraggeber“ bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungs-nachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungs-nachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren 2017-1000738 – Gepäckförderanlage MUC T2 – Umbau MRKA von Standard 2 auf Standard 3 – Nicht öffnen“ zu versehen.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren 2017-1000738 – Gepäckförderanlage MUC T2 – Umbau MRKA von Standard 2 auf Standard 3 – Nicht öffnen“ zu versehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 05.06.2017 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern -
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89/2176-2847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 097-192186 (2017-05-17)