Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Neuss, Der Bürgermeister, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Markt 2
Postort: Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Neuss, Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2131902521📞
E-Mail: vergabe@stadt.neuss.de📧
Fax: +49 2131902523 📠
Region: Rhein-Kreis Neuss🏙️
URL: www.vergabe-neuss.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gesamtschule Nordstadt, Bau einer Doppelgarage
65-18-2-E23163196
Produkte/Dienstleistungen: Fertigbauelemente und -teile📦
Kurze Beschreibung: Einzelgaragen als Fertigelement als Doppelgarage
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuss
Beschreibung der Beschaffung: Einzelgaragen als Fertigelement als Doppelgarage
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 235-487350
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Gesamtschule Nordstadt, Bau einer Doppelgarage
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠
URL: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
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Quelle: OJS 2018/S 194-438179 (2018-10-08)