Die Dresden Marketing GmbH (DMG) schreibt die Gestaltung, den Druck und den Vertrieb des Dresden Magazins für das Jahr 2018 und optional jeweils für die Jahre 2019 und 2020 aus. Das Magazin erscheint regelmäßig einmal jährlich und soll journalistisch geprägt für die Stadt Dresden werben. Thematisch bezieht sich das Dresden Magazin auf das jeweilige Jahresthema, welches die Aktivitäten der DMG im Rahmen des Tourismusmarketings bestimmt. Dem Jahresthema liegen ausgewählte Anlässe und die wichtigsten Erfolgsbausteine der Marke Dresden zu Grunde. Der Auftrag besteht im Wesentlichen aus: — Satz und Gestaltung unter Verwendung des Kommunikationsmusters für die Marke Dresden und des CDs der DMG, — Übersetzung in Englisch, — Bildredaktion (Shooting, Recherche, Rechte), — Verfassen der Texte auf Basis der Inhaltsvorgaben der DMG, — crossmediale Verknüpfungen zum Online Magazin, — Redaktionskonferenzen in Dresden, — Druck, — Vertrieb von ca. 322 000 Exemplaren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-10.
Auftragsbekanntmachung (2017-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: VB 56/16
Kurze Beschreibung:
Die Dresden Marketing GmbH (DMG) schreibt die Gestaltung, den Druck und den Vertrieb des Dresden Magazins für das Jahr 2018 und optional jeweils für die Jahre 2019 und 2020 aus.
Das Magazin erscheint regelmäßig einmal jährlich und soll journalistisch geprägt für die Stadt Dresden werben. Thematisch bezieht sich das Dresden Magazin auf das jeweilige Jahresthema, welches die Aktivitäten der DMG im Rahmen des Tourismusmarketings bestimmt. Dem Jahresthema liegen ausgewählte Anlässe und die wichtigsten Erfolgsbausteine der Marke Dresden zu Grunde.
Der Auftrag besteht im Wesentlichen aus:
— Satz und Gestaltung unter Verwendung des Kommunikationsmusters für die Marke Dresden und des CDs der DMG,
— Übersetzung in Englisch,
— Bildredaktion (Shooting, Recherche, Rechte),
— Verfassen der Texte auf Basis der Inhaltsvorgaben der DMG,
— crossmediale Verknüpfungen zum Online Magazin,
— Redaktionskonferenzen in Dresden,
— Druck,
— Vertrieb von ca. 322 000 Exemplaren.
Die Dresden Marketing GmbH (DMG) schreibt die Gestaltung, den Druck und den Vertrieb des Dresden Magazins für das Jahr 2018 und optional jeweils für die Jahre 2019 und 2020 aus.
Das Magazin erscheint regelmäßig einmal jährlich und soll journalistisch geprägt für die Stadt Dresden werben. Thematisch bezieht sich das Dresden Magazin auf das jeweilige Jahresthema, welches die Aktivitäten der DMG im Rahmen des Tourismusmarketings bestimmt. Dem Jahresthema liegen ausgewählte Anlässe und die wichtigsten Erfolgsbausteine der Marke Dresden zu Grunde.
Der Auftrag besteht im Wesentlichen aus:
— Satz und Gestaltung unter Verwendung des Kommunikationsmusters für die Marke Dresden und des CDs der DMG,
— Übersetzung in Englisch,
— Bildredaktion (Shooting, Recherche, Rechte),
— Verfassen der Texte auf Basis der Inhaltsvorgaben der DMG,
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dresden Marketing GmbH
Postanschrift: Messering 7
Postleitzahl: 01067
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://dmg.dresden.de/🌏
E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de📧
Fax: +49 3512802404 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-12 📅
Datum des Beginns: 2017-05-02 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 008-011891
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Dresden Marketing GmbH (DMG) schreibt die Gestaltung, den Druck und den Vertrieb des Dresden Magazins für das Jahr 2018 und optional jeweils für die Jahre 2019 und 2020 aus.
Das Magazin erscheint regelmäßig einmal jährlich und soll journalistisch geprägt für die Stadt Dresden werben. Thematisch bezieht sich das Dresden Magazin auf das jeweilige Jahresthema, welches die Aktivitäten der DMG im Rahmen des Tourismusmarketings bestimmt. Dem Jahresthema liegen ausgewählte Anlässe und die wichtigsten Erfolgsbausteine der Marke Dresden zu Grunde.
Das Magazin erscheint regelmäßig einmal jährlich und soll journalistisch geprägt für die Stadt Dresden werben. Thematisch bezieht sich das Dresden Magazin auf das jeweilige Jahresthema, welches die Aktivitäten der DMG im Rahmen des Tourismusmarketings bestimmt. Dem Jahresthema liegen ausgewählte Anlässe und die wichtigsten Erfolgsbausteine der Marke Dresden zu Grunde.
Der Auftrag besteht im Wesentlichen aus:
— Satz und Gestaltung unter Verwendung des Kommunikationsmusters für die Marke Dresden und des CDs der DMG,
— Übersetzung in Englisch,
— Bildredaktion (Shooting, Recherche, Rechte),
— Verfassen der Texte auf Basis der Inhaltsvorgaben der DMG,
— crossmediale Verknüpfungen zum Online Magazin,
— Redaktionskonferenzen in Dresden,
— Druck,
— Vertrieb von ca. 322 000 Exemplaren.
Beschreibung der Verlängerungen:
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung auskömmlicher Mittel durch die Stadt Dresden besteht die Absicht, die Leistung optional jeweils für die Jahre 2019 und 2020 zu beauftragen. Die Entscheidung über die optionale Vertragsverlängerung wird jeweils im Juni des Vorjahres getroffen.
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung auskömmlicher Mittel durch die Stadt Dresden besteht die Absicht, die Leistung optional jeweils für die Jahre 2019 und 2020 zu beauftragen. Die Entscheidung über die optionale Vertragsverlängerung wird jeweils im Juni des Vorjahres getroffen.
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung jeweils für die Jahre 2019 und 2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregisters des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies unter Angabe der Steuernummer zu erklären.
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregisters des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies unter Angabe der Steuernummer zu erklären.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den bevollmächtigen Vertreter und zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den bevollmächtigen Vertreter und zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteiles darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Abgabe des Teilnahmeantrages neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteiles darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Abgabe des Teilnahmeantrages neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß HOAI und die Allgemeinen Vertragsbestimmungen des Auftraggebers.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Bitte ausschließlich schriftliche Anfragen an: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Postleitzahl: 01237
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.abstsachsen.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.