Gestaltung von Medien

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Gestaltung von Medien der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-13 Auftragsbekanntmachung
2018-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: AOK17102-992
Kurze Beschreibung: Gestaltung von Medien der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Postfach 2960
Postleitzahl: 67617
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de 📧
Telefon: +49 6313637225 📞
Fax: +49 635140393833 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXY070 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXY070 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-18 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 200-411661
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Nach Auswertung der Teilnahmeantragsunterlagen werden die 6 bestplatzierten Bieter aufgefordert ein Erstangebot einzureichen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Gestaltung von Medien (z. B. Gestaltung von Aktionsbanner, Anzeigenvorlagen, Broschüren, Faltblätter/Flyer, Gesundheitsprogramm, Plakate, Signets/Logos, Werbeartikel), zur Konzeption eines Mailings, der Erstellung eines Bildschirmschoners für das Intranet sowie die Entwicklung von Werbekampagnen inkl. Teilnahme an Briefinggesprächen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 31. Oktober des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens zum 30.4.2022 endet der Vertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
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Zusätzliche Informationen:
Nach Auswertung der Teilnahmeantragsunterlagen werden die 6 bestplatzierten Bieter aufgefordert ein Erstangebot einzureichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse; Virchowstr. 30; 67304; Eisenberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über die beruflichen Befähigung/Qualifikation des vorgesehenen Teams (Projektleiter/in, Stellvertreter/in, Mitarbeiter/in) mit Angaben zu Vorname, Nachname, zur Fachkunde, zur Ausbildung, zum Studium (Fachgebiet), zum Tätigkeitsbereich und zur Berufserfahrung.
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Darstellung der geplanten Aufgabenverteilung innerhalb des Teams und eines beispielhaften Arbeitsablaufs
Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb des Teams.
Eigenerklärung über Fachkenntnisse in den Bereichen
— Produkt – und Dienstleistungspalette;
— Themenkompetenz;
— Mitarbeiterkompetenz;
— Zielgruppenkompetenz
inklusive Referenzangaben mit Angaben zum Auftraggeber, Name und Telefonnummer
Beschreibung zur Kontinuität des Projektteams gegenüber der Auftraggeberin
Angaben zur Sicherstellung der Arbeitsleistung während zeitintensiven Phasen (Sicherstellung von Ressourcen zu Stoßzeiten)
Eigenerklärung über jeweils eine Referenz in den Bereichen
— Mediengestaltung;
— Werbekampagne (Out of Home);
— Werbekampagne (Radiospot)
mit Angaben zum Auftraggeber, Vor- und Nachname des Ansprechpartners und zur Telefonnummer.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sein.
Für die zuvor genannten Angaben ist die Anlage 5a der Vergabeunterlagen zu verwenden.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung ab einem Gesamtauftragswert von 20 000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10 000 EUR netto erreicht oder höher ist.
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2) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die eingereichten Teilnahmeanträge werden geprüft und nach den in der Anlage „Bewertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb“ bekannt gegebenen Bewertungskriterien wie folgt bewertet:
Berufliche Befähigung/Qualifikation des vorgesehenen Teams (max. 70 Punkte von insgesamt 205 Punkten):
— Projektleiter/in: Fachkunde und berufliche Befähigung.
— Stellvertreter/in: Fachkunde und berufliche Befähigung.
— Mitarbeiter/in: Fachkunde und berufliche Befähigung.
— Darstellung de geplanten Aufgabenverteilung innerhalb des Teams und eines beispielhaften Arbeitsablaufs;
— Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb des Teams.
Unternehmen (max. 87 Punkte von insgesamt 205 Punkten):
— Produkt- und Dienstleistungspalette;
— Themenkompetenz;
— Mitarbeiterkompetenz;
— Zielgruppenkompetenz;
— Kontinuität;
— Zeitintensive Arbeitsphasen/Ressourcen zu Stoßzeiten.
Referenzen (max. 48 Punkte von insgesamt 205 Punkten):
— Mediengestaltung;
— Werbekampagne (Out of Home);
— Werbekampagne (Radiospot).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-12-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXY070 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt 1) und 2) aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10 000 EUR netto erreicht oder höher ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXY070.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2017/S 200-411661 (2017-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Gestaltung von Medien der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Gesamtwert des Auftrags: 252100.84 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 047-103859
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 200-411661
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYAB8

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kreativleistung (Werbekampagne)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kreativleistung (Gesundheitsprogramm)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unternehmenspräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-06 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes
Quelle: OJS 2018/S 047-103859 (2018-03-06)