Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 066-124265
Ă„nderungen Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabe.bayern.de” Neuer Wert
Text:
“Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: htps://my.vergabe.bayern.de
Vorsicht: Teilnahmeanträge sind in der 1. Stufe des Verfahrens elektronisch...”
Text
Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: htps://my.vergabe.bayern.de
Vorsicht: Teilnahmeanträge sind in der 1. Stufe des Verfahrens elektronisch einzureichen, Angebote für freiberufliche Dienstleistungen in der 2. Stufe des Verfahrens können derzeit nur schriftlich entgegengenommen werden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Eignungskriterien gemäß Antragsunterlagen:
Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
Es ist der („allgemeine“) Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3...”
Text
Eignungskriterien gemäß Antragsunterlagen:
Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
Es ist der („allgemeine“) Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1 500 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsabschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Neuer Wert
Text:
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen...”
Text
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Es sind geeignete Referenzen ĂĽber vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Hinweis: Sofern ein Bewerber in den letzten 3 Jahren keine 3 vergleichbaren Dienstleistungen erbracht hat, kann er hilfsweise die fehlende Anzahl geeigneter Referenzen ĂĽber vom Bewerber in den letzten 5 Jahren erbrachten Dienstleistungen auflisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- und Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis);
— Beträge (Wert der erbrachten Leistung);
— Daten (Erbringungszeitraum);
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Die Auflistung ist auf max. 3 Projekte zu beschränken. Werden mehr als 3 Projekte eingereicht, erfolgt die Auswahl nach dem Zufallsprinzip.
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2017-05-03 đź“…
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2017-05-17 đź“…
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2017-05-22 đź“…
Neuer Wert
Datum: 2017-06-06 đź“…
Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
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Text:
“Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber...”
Text
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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Nummer des Abschnitts: VI.4.3
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB.” Neuer Wert
Text:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Text
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.