Gewässerschutzberatung

Städtische Werke Netz + Service GmbH

Fortführung einer bestehenden Gewässerschutzberatung zur Minimierung diffuser Einträge im Bereich Stickstoff/Phosphor und zur Erosionsminderung sowie die Umsetzung von beratungsbegleitenden Maßnahmen in dem nachfolgend beschriebenen Maßnahmenraum.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-30 Auftragsbekanntmachung
2018-01-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Umweltfragen
Referenznummer: 263/518
Kurze Beschreibung:
Fortführung einer bestehenden Gewässerschutzberatung zur Minimierung diffuser Einträge im Bereich Stickstoff/Phosphor und zur Erosionsminderung sowie die Umsetzung von beratungsbegleitenden Maßnahmen in dem nachfolgend beschriebenen Maßnahmenraum.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Umweltfragen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bodenuntersuchungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kassel, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtische Werke Netz + Service GmbH
Postanschrift: Königstor 3-13
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kvvks.de 🌏
E-Mail: torsten.spanknebel@kvvks.de 📧
Telefon: +49 5617822388 📞
Fax: +49 5617823528 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=263-518 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-02 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 168-346045
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Ergebnisdaten (Hoftorbilanzen, Herbst- und Frühjahrs-Nmin und Berichte) von der Beratung müssen von jedem Beratungsjahr im Folgejahr unter Fristsetzung geliefert werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vom Dezember 2015. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verringerung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächengewässer und Grundwasser soll in dem Maßnahmenraum Kassel-Nord (im Bereich der Gemeinden Calden, Espenau und Fuldatal und der Städte Grebenstein, Hofgeismar, Immenhausen, Liebenau und Trendelburg im Landkreis Kassel) durch die Städtische Werke Netz + Service GmbH im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel als Maßnahmenträger erfolgen. Zum Leistungsumfang gehören im vorgegebenen Maßnahmenraum die unterstützende grundwasserschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung der rd. 440 Landwirte in belastungsbezogenen Intensitätsstufen, die umfassende Betreuung von 43 bereits ausgewählten Leitbetrieben und rd. 130 Dauerbeobachtungsflächen einschließlich der Erstellung der Hoftorbilanzen. Weiterhin sind beratungsbegleitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören u. a. rd. 170 Nmin-Bodenuntersuchungen im Frühjahr zur Düngeempfehlung und im Herbst zur Kontrolle sowie die vegetationsbegleitende Betreuung der Anbau- und Düngestrategie, die Einbindung von weiteren Beratungsinstitutionen und Behörden (Fortführung des „Runden Tisches“), Dokumentation und Qualitätssicherung. Für Betriebe außerhalb des Leitbetriebsstatus erfolgt eine Angebotsberatung in Form von Rundschreiben und Veranstaltungen sowie eine tiefergehende Beratung bei rd. 60 Betrieben sowie Weiteren bei entsprechender Nachfrage. Weiterhin erhalten Betriebe auf besonders erosionsgefährdeten Flächen eine Beratung zur Minderung der Erosion.
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Im Maßnahmenraum liegen 37 Gemarkungen mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von rd. 20 000 Hektar.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Interessenten, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der durch das Land Hessen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Verlängerung um mindestens 1 Jahr möglich.
Zusätzliche Informationen:
Ergebnisdaten (Hoftorbilanzen, Herbst- und Frühjahrs-Nmin und Berichte) von der Beratung müssen von jedem Beratungsjahr im Folgejahr unter Fristsetzung geliefert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bereich der Gemeinde Calden, Espenau und Fuldatal und der Städte Grebenstein, Hofgeismar, Immenhausen, Liebenau und Trendelburg im Landkreis Kassel sowie die Stadt Kassel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages sind die hochgeladenen Unterlagen mit einzureichen:
— Standartformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
— Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen für dieses Vergabeverfahren,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreugesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. I, S 354.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung der vorhandenen EDV Ausstattung (z. B. GIS-Arbeitsblätze, Datenbankkapazitäten, eigener Server usw.).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
1. Nachweis der fachlichen Qualifikation des Beratungspersonals, mindestens ein abgeschlossenes Studium mit der Qualifikation Diplom-Agraringenieur (FH) bzw. Bachelor Agrarwissenschaft oder eine vergleichbare Ausbildung;
2. Benennung der Anzahl und Qualifikation der im Auftragsfall im Projekt einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auf Grund der Größe des Maßnahmenraumes sind mindestens zwei Beratungskräfte vor Ort gleichzeitig einzusetzen;
3. Erklärung, dass die eingesetzten Beraterinnen und Berater innerhalb von 8 Stunden vor-Ort im Beratungsgebiet sein können;
4. Erklärung, dass die eingesetzten Beraterinnen und Berater verhandlungssicher deutsch sprechen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-07 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und spezifische Kenntnisse gemäß LV des eingesetzten Personals/ausreichende personelle Kapazität zur fristgerechten Umsetzung des Auftrags/Qualität der Projektskizze und Zeit/Aufgabenpl.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.kvvks.de 🌏
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=263-518 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zur Überprüfung der Eignung der Unternehmen bei Angebotsabgabe zu fordern. Es besteht kein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine detailliertere Aufgabenbeschreibung ergeht mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Unternehmen, die hierzu ausgewählt wurden. Eine Weitervermittlung von Teilleistungen an Dritte ist mit Ausnahme der Bodenprobenahme und Analytik nicht möglich. Im Falle der Weitervermittlung dieser Leistungen sind dem Regierungspräsidium Kassel die Auftragnehmer schriftlich nach Auftragserteilung anzuzeigen.
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Die Prüfung und Zuschlagserteilung erfolgt nicht öffentlich.
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, bei Bedarf Erläuterungsgespräche mit Bietern zur Angebotsaufklärung zu führen.
Der Zuschlag wird nach Zusage der Mittel durch das Land Hessen sobald als möglich erteilt. Bis zum Ablauf einer Frist von 4 Wochen gilt die Bindung an das Angebot.
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten ein formloses Absageschreiben.
Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gezahlt.
Bei der erforderlichen Vorlage eines Beratungskonzeptes ist dieses bereits 4 Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 168-346045 (2017-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 280581.84 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 016-033582
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 168-346045
ABl. S-Ausgabe: 16

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vom 12.2015. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verringerung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächengewässer und Grundwasser soll in dem Maßnahmenraum Kassel-Nord (im Bereich der Gemeinden Calden, Espenau und Fuldatal und der Städte Grebenstein, Hofgeismar, Immenhausen, Liebenau und Trendelburg im Landkreis Kassel) durch die Städtische Werke Netz + Service GmbH im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel als Maßnahmenträger erfolgen. Zum Leistungsumfang gehören im vorgegebenen Maßnahmenraum die unterstützende grundwasserschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung der rd. 440 Landwirte in belastungsbezogenen Intensitätsstufen, die umfassende Betreuung von 43 bereits ausgewählten Leitbetrieben und rd. 130 Dauerbeobachtungsflächen einschließlich der Erstellung der Hoftorbilanzen. Weiterhin sind beratungsbegleitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören u. a. rd. 170 Nmin-Bodenuntersuchungen im Frühjahr zur Düngeempfehlung und im Herbst zur Kontrolle sowie die vegetationsbegleitende Betreuung der Anbau- und Düngestrategie, die Einbindung von weiteren Beratungsinstitutionen und Behörden (Fortführung des „Runden Tisches“), Dokumentation und Qualitätssicherung. Für Betriebe außerhalb des Leitbetriebsstatus erfolgt eine Angebotsberatung in Form von Rundschreiben und Veranstaltungen sowie eine tiefergehende Beratung bei rd. 60 Betrieben sowie Weiteren bei entsprechender Nachfrage. Weiterhin erhalten Betriebe auf besonders erosionsgefährdeten Flächen eine Beratung zur Minderung der Erosion.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bereich der Gemeinde Calden, Espenau und Fuldatal und der Städte Grebenstein, Hofgeismar,
Immenhausen, Liebenau und Trendelburg im Landkreis Kassel sowie die Stadt Kassel.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-11 📅
Name: Ingenieurgesellschafft für Landwirtschaft und Umwelt
Postanschrift: Bühlstr. 10
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 551548850 📞
Land: Göttingen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 016-033582 (2018-01-22)