Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung.
RE AS 2017-10
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Umweltfragen📦
Kurze Beschreibung: Gewässerschutzberatung.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 204-421585
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.3)
Ort des zu ändernden Textes: Hauptort der Ausführung
Alter Wert
Text:
“Ausgewählte Gemarkungen der Stadt Fulda und der Gemeinde Flieden, Neuhof, Großenlüder und Eichenzell.” Neuer Wert
Text:
“Ausgewählte Gemarkungen der Stadt Fulda und der Gemeinden Flieden, Kalbach, Neuhof, Großenlüder und Eichenzell.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen...”
Text
Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vom Dezember 2015. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verringerung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächengewässer und Grundwasser soll im Maßnahmenraum „Fulda-Flieden-Neuhof-Großenlüder-Eichenzell“ – in ausgewählte Gemarkungen der Stadt Fulda und der Gemeinden Flieden, Neuhof, Großenlüder und Eichenzell – durch die RhönEnergie Fulda GmbH als Maßnahmenträger im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel / Standort Bad Hersfeld erfolgen. Zum Leistungsumfang gehören im vorgegebenen Maßnahmenraum die unterstützende gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung von ca. 168 landwirtschaftlichen Betrieben in belastungsbezogenen Intensitätsstufen, die umfassende Betreuung von 14 bereits ausgewählten Leitbetrieben sowie 56 Dauerbeobachtungsflächen einschließlich der Erstellung von Hoftorbilanzen. Weiterhin sind beratungsbegleitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören u. a. jeweils ca. 92 Nmin-Bodenuntersuchungen im Frühjahr zur Düngeempfehlung und im Herbst zur Kontrolle sowie die vegetationsbegleitende Betreuung der Anbau- und Düngestrategie, die Einbindung von weiteren Beratungsinstitutionen und Behörden (Fortführung des „Runden Tisches“), Dokumentation und Qualitätssicherung. Für Betriebe außerhalb des Leitbetriebsstatus erfolgt eine Angebotsberatung in Form von Rundschreiben und Veranstaltungen sowie eine tiefergehende Beratung bei entsprechender Nachfrage und Maßnahmenpriorität. Weiterhin erhalten Betriebe auf besonders erosionsgefährdeten Flächen eine Beratung zur Minderung der Erosion.
Im bisherigen Maßnahmenraum liegen 12 Gemarkungen der Stadt Fulda und der Gemeinde Neuhof, Großenlüder und Eichenzell mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 4 025 Hektar.
Das Erweiterungsgebiet umfasst 6 Gemarkungen der Stadt Fulda, 2 Gemarkungen der Gemeinde Flieden und 1 Gemarkung der Gemeinde Neuhof mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 2 748 Hektar. (Optional).
Als Besonderheit ist zu berücksichtigen, dass sich im Maßnahmenraum Wasserschutzgebiete befinden. In diesen Wasserschutzgebieten bestehen Kooperationsvereinbarungen, die sich an den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnungen orientieren und auch weiterhin bestehen bleiben werden. Eine enge Abstimmung der WRRL-Beratung mit der WSG-Kooperationsberatung ist sicherzustellen. Das Gleiche gilt für die Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere Düngeempfehlungen, Nmin-Untersuchungen und Zwischenfruchtanbau. WSG-Kooperationsspezifische Untersuchungen und Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Interessenten, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der durch das Land Hessen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen...”
Text
Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vom Dezember 2015. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verringerung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächengewässer und Grundwasser soll im Maßnahmenraum „Fulda-Flieden-Kalbach-Neuhof-Großenlüder-Eichenzell“ – in ausgewählte Gemarkungen der Stadt Fulda und der Gemeinden Flieden, Kalbach, Neuhof, Großenlüder und Eichenzell – durch die RhönEnergie Fulda GmbH als Maßnahmenträger im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel / Standort Bad Hersfeld erfolgen. Zum Leistungsumfang gehören im vorgegebenen Maßnahmenraum die unterstützende gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung von ca. 168 landwirtschaftlichen Betrieben in belastungsbezogenen Intensitätsstufen, die umfassende Betreuung von 14 bereits ausgewählten Leitbetrieben sowie 56 Dauerbeobachtungsflächen einschließlich der Erstellung von Hoftorbilanzen. Weiterhin sind beratungsbegleitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören u. a. jeweils ca. 96 Nmin-Bodenuntersuchungen im Frühjahr zur Düngeempfehlung und im Herbst zur Kontrolle sowie die vegetationsbegleitende Betreuung der Anbau- und Düngestrategie, die Einbindung von weiteren Beratungsinstitutionen und Behörden (Fortführung des „Runden Tisches“), Dokumentation und Qualitätssicherung. Für Betriebe außerhalb des Leitbetriebsstatus erfolgt eine Angebotsberatung in Form von Rundschreiben und Veranstaltungen sowie eine tiefergehende Beratung bei entsprechender Nachfrage und Maßnahmenpriorität. Weiterhin erhalten Betriebe auf besonders erosionsgefährdeten Flächen eine Beratung zur Minderung der Erosion.
Im bisherigen Maßnahmenraum liegen 12 Gemarkungen der Stadt Fulda und der Gemeinden Neuhof, Großenlüder und Eichenzell mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 4 025 Hektar.
Das Erweiterungsgebiet umfasst 6 Gemarkungen der Stadt Fulda, 2 Gemarkungen der Gemeinde Flieden, 1 Gemarkung der Gemeinde Kalbach und 1 Gemarkung der Gemeinde Neuhof mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 3 166 Hektar. (Optional)
Als Besonderheit ist zu berücksichtigen, dass sich im Maßnahmenraum Wasserschutzgebiete befinden. In diesen Wasserschutzgebieten bestehen Kooperationsvereinbarungen, die sich an den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnungen orientieren und auch weiterhin bestehen bleiben werden. Eine enge Abstimmung der WRRL-Beratung mit der WSG-Kooperationsberatung ist sicherzustellen. Das Gleiche gilt für die Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere Düngeempfehlungen, Nmin-Untersuchungen und Zwischenfruchtanbau. WSG-Kooperationsspezifische Untersuchungen und Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Interessenten, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der durch das Land Hessen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
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Quelle: OJS 2017/S 209-434798 (2017-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: www.re-fd.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
RE AS 2017-10
Kurze Beschreibung: Gewässerschutzberatung
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenuntersuchungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Analysen📦
Ort der Leistung: Fulda🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ausgewählte Gemarkungen der Stadt Fulda und der Gemeinde Flieden, Neuhof, Großenlüder und Eichenzell”
Beschreibung der Beschaffung:
“Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vom 12.2015. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verringerung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächengewässer und Grundwasser soll im Maßnahmenraum „Fulda-Flieden-Neuhof-Großenlüder-Eichenzell“ – in ausgewählte Gemarkungen der Stadt Fulda und der Gemeinden Flieden, Neuhof, Großenlüder und Eichenzell – durch die RhönEnergie Fulda GmbH als Maßnahmenträger im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel/Standort Bad Hersfeld erfolgen. Zum Leistungsumfang gehören im vorgegebenen Maßnahmenraum die unterstützende gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung von ca. 168 landwirtschaftlichen Betrieben in belastungsbezogenen Intensitätsstufen, die umfassende Betreuung von 14 bereits ausgewählten Leitbetrieben sowie 56 Dauerbeobachtungsflächen einschließlich der Erstellung von Hoftorbilanzen. Weiterhin sind beratungsbegleitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören u. a. jeweils ca. 92 Nmin-Bodenuntersuchungen im Frühjahr zur Düngeempfehlung und im Herbst zur Kontrolle sowie die vegetationsbegleitende Betreuung der Anbau- und Düngestrategie, die Einbindung von weiteren Beratungsinstitutionen und Behörden (Fortführung des „Runden Tisches“), Dokumentation und Qualitätssicherung. Für Betriebe außerhalb des Leitbetriebsstatus erfolgt eine Angebotsberatung in Form von Rundschreiben und Veranstaltungen sowie eine tiefergehende Beratung bei entsprechender Nachfrage und Maßnahmenpriorität. Weiterhin erhalten Betriebe auf besonders erosionsgefährdeten Flächen eine Beratung zur Minderung der Erosion. Im bisherigen Maßnahmenraum liegen 12 Gemarkungen der Stadt Fulda und der Gemeinde Neuhof, Großenlüder und Eichenzell mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 4 025 Hektar. Das Erweiterungsgebiet umfasst 6 Gemarkungen der Stadt Fulda, 2 Gemarkungen der Gemeinde Flieden und 1 Gemarkung der Gemeinde Neuhof mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 2 748 Hektar. (Optional) als Besonderheit ist zu berücksichtigen, dass sich im Maßnahmenraum Wasserschutzgebiete befinden. In diesen Wasserschutzgebieten bestehen Kooperationsvereinbarungen, die sich an den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnungen orientieren und auch weiterhin bestehen bleiben werden. Eine enge Abstimmung der WRRL-Beratung mit der WSG-Kooperationsberatung ist sicherzustellen. Das Gleiche gilt für die Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere Düngeempfehlungen, Nmin-Untersuchungen und Zwischenfruchtanbau. WSG-Kooperationsspezifische Untersuchungen und Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Interessenten, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der durch das Land Hessen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und spezifische Kenntnisse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ergebnisdaten (Hoftorbilanzen, Herbst- und Frühjahrs-Nmin und Berichte) von der Beratung müssen von jedem Beratungsjahr im Folgejahr unter Fristsetzung...”
Zusätzliche Informationen
Ergebnisdaten (Hoftorbilanzen, Herbst- und Frühjahrs-Nmin und Berichte) von der Beratung müssen von jedem Beratungsjahr im Folgejahr unter Fristsetzung geliefert werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 204-421585
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-09 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt IGLU
Postanschrift: Bühlstraße 10
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 551548850📞
E-Mail: kontakt@iglu-goettingen.de📧
Fax: +49 5515488511 📠
Region: Göttingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠
Quelle: OJS 2018/S 013-027156 (2018-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-22) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vom Dezember 2015. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verringerung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächengewässer und Grundwasser soll im Maßnahmenraum „Fulda-Flieden-Neuhof-Großenlüder-Eichenzell“ – in ausgewählte Gemarkungen der Stadt Fulda und der Gemeinden Flieden, Neuhof, Großenlüder und Eichenzell – durch die RhönEnergie Fulda GmbH als Maßnahmenträger im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel / Standort Bad Hersfeld erfolgen. Zum Leistungsumfang gehören im vorgegebenen Maßnahmenraum die unterstützende gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung von ca. 168 landwirtschaftlichen Betrieben in belastungsbezogenen Intensitätsstufen, die umfassende Betreuung von 14 bereits ausgewählten Leitbetrieben sowie 56 Dauerbeobachtungsflächen einschließlich der Erstellung von Hoftorbilanzen. Weiterhin sind beratungsbegleitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören u. a. jeweils ca. 92 Nmin-Bodenuntersuchungen im Frühjahr zur Düngeempfehlung und im Herbst zur Kontrolle sowie die vegetationsbegleitende Betreuung der Anbau- und Düngestrategie, die Einbindung von weiteren Beratungsinstitutionen und Behörden (Fortführung des „Runden Tisches“), Dokumentation und Qualitätssicherung. Für Betriebe außerhalb des Leitbetriebsstatus erfolgt eine Angebotsberatung in Form von Rundschreiben und Veranstaltungen sowie eine tiefergehende Beratung bei entsprechender Nachfrage und Maßnahmenpriorität. Weiterhin erhalten Betriebe auf besonders erosionsgefährdeten Flächen eine Beratung zur Minderung der Erosion. Im bisherigen Maßnahmenraum liegen 12 Gemarkungen der Stadt Fulda und der Gemeinde Neuhof, Großenlüder und Eichenzell mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 4 025 Hektar. Das Erweiterungsgebiet umfasst 6 Gemarkungen der Stadt Fulda, 2 Gemarkungen der Gemeinde Flieden und 1 Gemarkung der Gemeinde Neuhof mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 2 748 Hektar. (Optional) Als Besonderheit ist zu berücksichtigen, dass sich im Maßnahmenraum Wasserschutzgebiete befinden. In diesen Wasserschutzgebieten bestehen Kooperationsvereinbarungen, die sich an den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnungen orientieren und auch weiterhin bestehen bleiben werden. Eine enge Abstimmung der WRRL-Beratung mit der WSG-Kooperationsberatung ist sicherzustellen. Das Gleiche gilt für die Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere Düngeempfehlungen, Nmin-Untersuchungen und Zwischenfruchtanbau. WSG-Kooperationsspezifische Untersuchungen und Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Interessenten, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der durch das Land Hessen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 016-033597 (2018-01-22)