Die Stadt Helmstedt entwickelt im unmittelbaren Bereich der Anschlussstelle der BAB 2 Rennau ein Gewerbegebiet. Die Flächen sollen vordringlich der Ansiedlung von Gewerbebetrieben dienen, welche aufgrund ihres Verkehrsaufkommens bzw. der Nutzung einer unmittelbaren Nähe einer Autobahn bedürfen, wie z. B. Logistik, Tank und Rastanlagen, Systemgastronomie. Für die Anbindung des Planbereiches an die Landesstraße L 297 und Kreisstraße K 14 im Zusammenspiel mit der Abfahrt der Bundesautobahn soll ein Kreisverkehrsplatz entwickelt werden. Erforderliche Planungsleistungen sind die Leistungsbilder der HOAI §§ 43 (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und 47 (Erschließungsstraßen sowie Anlage eines Kreisverkehrsplatzes zur Anbindung des Gebietes). Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und nach erfolgtem Objektbeschluss optional die Leistungsphasen 4 – 6. Geschätzter Wert Lph. 1-3: 230 000 EUR, Geschätzter Wert optionale Beauftragung Lph. 4-6: 160 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 17-0346
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Helmstedt entwickelt im unmittelbaren Bereich der Anschlussstelle der BAB 2 Rennau ein Gewerbegebiet. Die Flächen sollen vordringlich der Ansiedlung von Gewerbebetrieben dienen, welche aufgrund ihres Verkehrsaufkommens bzw. der Nutzung einer unmittelbaren Nähe einer Autobahn bedürfen, wie z. B. Logistik, Tank und Rastanlagen, Systemgastronomie.
Für die Anbindung des Planbereiches an die Landesstraße L 297 und Kreisstraße K 14 im Zusammenspiel mit der Abfahrt der Bundesautobahn soll ein Kreisverkehrsplatz entwickelt werden.
Erforderliche Planungsleistungen sind die Leistungsbilder der HOAI §§ 43 (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und 47 (Erschließungsstraßen sowie Anlage eines Kreisverkehrsplatzes zur Anbindung des Gebietes). Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und nach erfolgtem Objektbeschluss optional die Leistungsphasen 4 – 6.
Geschätzter Wert Lph. 1-3: 230 000 EUR,
Geschätzter Wert optionale Beauftragung Lph. 4-6: 160 000 EUR.
Die Stadt Helmstedt entwickelt im unmittelbaren Bereich der Anschlussstelle der BAB 2 Rennau ein Gewerbegebiet. Die Flächen sollen vordringlich der Ansiedlung von Gewerbebetrieben dienen, welche aufgrund ihres Verkehrsaufkommens bzw. der Nutzung einer unmittelbaren Nähe einer Autobahn bedürfen, wie z. B. Logistik, Tank und Rastanlagen, Systemgastronomie.
Für die Anbindung des Planbereiches an die Landesstraße L 297 und Kreisstraße K 14 im Zusammenspiel mit der Abfahrt der Bundesautobahn soll ein Kreisverkehrsplatz entwickelt werden.
Erforderliche Planungsleistungen sind die Leistungsbilder der HOAI §§ 43 (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und 47 (Erschließungsstraßen sowie Anlage eines Kreisverkehrsplatzes zur Anbindung des Gebietes). Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und nach erfolgtem Objektbeschluss optional die Leistungsphasen 4 – 6.
Hinweis: Die Stadt Wolfsburg ist nicht Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung, sie führt lediglich das Verfahren durch. Auftraggeber und zuschlagserteilende Stelle ist die Stadt Helmstedt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Helmstedt entwickelt im unmittelbaren Bereich der Anschlussstelle der BAB 2 Rennau ein Gewerbegebiet. Die Flächen sollen vordringlich der Ansiedlung von Gewerbebetrieben dienen, welche aufgrund ihres Verkehrsaufkommens bzw. der Nutzung einer unmittelbaren Nähe einer Autobahn bedürfen, wie z. B. Logistik, Tank und Rastanlagen, Systemgastronomie.
Die Stadt Helmstedt entwickelt im unmittelbaren Bereich der Anschlussstelle der BAB 2 Rennau ein Gewerbegebiet. Die Flächen sollen vordringlich der Ansiedlung von Gewerbebetrieben dienen, welche aufgrund ihres Verkehrsaufkommens bzw. der Nutzung einer unmittelbaren Nähe einer Autobahn bedürfen, wie z. B. Logistik, Tank und Rastanlagen, Systemgastronomie.
Für die Anbindung des Planbereiches an die Landesstraße L 297 und Kreisstraße K 14 im Zusammenspiel mit der Abfahrt der Bundesautobahn soll ein Kreisverkehrsplatz entwickelt werden.
Erforderliche Planungsleistungen sind die Leistungsbilder der HOAI §§ 43 (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und 47 (Erschließungsstraßen sowie Anlage eines Kreisverkehrsplatzes zur Anbindung des Gebietes). Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und nach erfolgtem Objektbeschluss optional die Leistungsphasen 4 – 6.
Erforderliche Planungsleistungen sind die Leistungsbilder der HOAI §§ 43 (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und 47 (Erschließungsstraßen sowie Anlage eines Kreisverkehrsplatzes zur Anbindung des Gebietes). Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und nach erfolgtem Objektbeschluss optional die Leistungsphasen 4 – 6.
Es ist die Erschließung des künftigen Gewerbegebietes Barmke zu planen. Der Erschließung der geplanten Bauflächen kommt eine vordringliche Bedeutung zu. Aufgrund der Förderbedingungen des Landes Niedersachsen muss eine Vorplanung und eine Kostenberechnung noch im Herbst 2017 vorliegen.
Es ist die Erschließung des künftigen Gewerbegebietes Barmke zu planen. Der Erschließung der geplanten Bauflächen kommt eine vordringliche Bedeutung zu. Aufgrund der Förderbedingungen des Landes Niedersachsen muss eine Vorplanung und eine Kostenberechnung noch im Herbst 2017 vorliegen.
Die äußere Erschließung des Planbereiches erfolgt über eine Zufahrt von der Landesstraße L 297 im Bereich der Autobahnanbindung. Die Planung sieht vor, den vorhandenen Knoten sowie die neue Anbindung mittels Kreisverkehr verkehrstechnisch zu lösen. Gleichzeitig ist geplant, eine zweite Zufahrt im Süden mit Anbindung an die L 297 zu schaffen. Dazu wird derzeit vorbereitend eine verkehrstechnische Untersuchung sowie darauf aufbauend eine Verkehrsplanung erstellt und mit den zuständigen und betroffenen Ämtern und Behörden abgestimmt.
Die äußere Erschließung des Planbereiches erfolgt über eine Zufahrt von der Landesstraße L 297 im Bereich der Autobahnanbindung. Die Planung sieht vor, den vorhandenen Knoten sowie die neue Anbindung mittels Kreisverkehr verkehrstechnisch zu lösen. Gleichzeitig ist geplant, eine zweite Zufahrt im Süden mit Anbindung an die L 297 zu schaffen. Dazu wird derzeit vorbereitend eine verkehrstechnische Untersuchung sowie darauf aufbauend eine Verkehrsplanung erstellt und mit den zuständigen und betroffenen Ämtern und Behörden abgestimmt.
Die innere Erschließung des Geländes wird auf die Anforderungen eines Gewerbegebietes abgestimmt. Die Planung sieht eine Straßenparzelle von 15 m Breite vor, in welcher die Fahrbahnbreite mit 6,50 m, Parkstreifen mit 3,00 m und ein einseitiger Geh- und Radweg mit 3,25 m incl. Sicherheitsstreifen angeordnet werden soll. Der verbleibende Bereich kann als Grünfläche und/ oder für die Versickerung/Verdunstung von Niederschlagwasser genutzt werden.
Die innere Erschließung des Geländes wird auf die Anforderungen eines Gewerbegebietes abgestimmt. Die Planung sieht eine Straßenparzelle von 15 m Breite vor, in welcher die Fahrbahnbreite mit 6,50 m, Parkstreifen mit 3,00 m und ein einseitiger Geh- und Radweg mit 3,25 m incl. Sicherheitsstreifen angeordnet werden soll. Der verbleibende Bereich kann als Grünfläche und/ oder für die Versickerung/Verdunstung von Niederschlagwasser genutzt werden.
Dieser Querschnitt wird im weiteren Planverlauf noch im Detail abgestimmt. Zusätzlich wird auch die Einbindung des Gewerbegebietes in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abzustimmen sein. Der vorhandene Straßenquerschnitt lässt sowohl die Anlage von Busbuchten als auch von Haltestellenkaps zu.
Dieser Querschnitt wird im weiteren Planverlauf noch im Detail abgestimmt. Zusätzlich wird auch die Einbindung des Gewerbegebietes in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abzustimmen sein. Der vorhandene Straßenquerschnitt lässt sowohl die Anlage von Busbuchten als auch von Haltestellenkaps zu.
Um eine Gliederung und angemessene Durchgrünung von Stellplatzflächen zu gewährleisten, wird mindestens für je 6 Stellplätze die Anpflanzung eines mindestens mittelkronigen Laubbaumes festgesetzt. Die Bäume sind in die Stellplatzanlage zu integrieren. Um ausreichende Wuchsbedingungen zu gewährleisten, sind die Bäume in Grünflächen zu pflanzen, die ebenfalls mindestens eine Breite von 2 m aufweisen und eine Größe von mindestens 9,0 m
Um eine Gliederung und angemessene Durchgrünung von Stellplatzflächen zu gewährleisten, wird mindestens für je 6 Stellplätze die Anpflanzung eines mindestens mittelkronigen Laubbaumes festgesetzt. Die Bäume sind in die Stellplatzanlage zu integrieren. Um ausreichende Wuchsbedingungen zu gewährleisten, sind die Bäume in Grünflächen zu pflanzen, die ebenfalls mindestens eine Breite von 2 m aufweisen und eine Größe von mindestens 9,0 m
Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen des Gebietes sind aufgrund der von der Ortschaft abgerückten Lage noch nicht vorhanden. Hier ist im weiteren Planverfahren die technische Erschließung und Machbarkeit mit den jeweiligen Ver- und Entsorgungsträgern zu klären. Nach aktuellem Planungsstand soll die Schmutzwasserbeseitigung über eine Druckleitung an die vorhandene Ortskanalisation Barmke angebunden werden, sodass im weiteren Verlauf der Schmutzwassertransport über die Druckleitung Emmerstedt in Richtung der
Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen des Gebietes sind aufgrund der von der Ortschaft abgerückten Lage noch nicht vorhanden. Hier ist im weiteren Planverfahren die technische Erschließung und Machbarkeit mit den jeweiligen Ver- und Entsorgungsträgern zu klären. Nach aktuellem Planungsstand soll die Schmutzwasserbeseitigung über eine Druckleitung an die vorhandene Ortskanalisation Barmke angebunden werden, sodass im weiteren Verlauf der Schmutzwassertransport über die Druckleitung Emmerstedt in Richtung der
Abwasserbehandlungsanlage Helmstedt sichergestellt wird. In welchem Umfang im Bereich des Gewerbegebietes Regenwasserbecken zur Steuerung der Einleitung resp. weitere Ertüchtigungen des bestehenden Systems erforderlich werden, wird noch zu klären sein.
Abwasserbehandlungsanlage Helmstedt sichergestellt wird. In welchem Umfang im Bereich des Gewerbegebietes Regenwasserbecken zur Steuerung der Einleitung resp. weitere Ertüchtigungen des bestehenden Systems erforderlich werden, wird noch zu klären sein.
Mangels geeigneter Kanalnetze und Vorfluter gestaltet sich eine Ableitung des Regenwassers schwierig, so dass für die Regenwasserbewirtschaftung eine eigenständige Lösung gefunden werden muss. Zurzeit bestehen Überlegungen, nordwestlich des Planbereiches eine Regenwasserrückhaltung zu errichten, welche durch kleinere Rückhalteeinrichtungen oder straßenbegleitende Mulden ergänzt wird. Gleichfalls ist auch eine Kombination von öffentlicher und privater Rückhaltung unter Anwendung von § 96 Abs. 3 NWG denkbar. Von einer grundsätzlichen Versickerung ist aufgrund der anstehenden Bodenschichten nur eingeschränkt auszugehen. In Ergänzung zu der nach den Vorgaben des regionalen Wasserversorgers mit zu planenden Struktur des erforderlichen Wasserversorgungsnetzes ist im Zuge der Planung der Aspekt der hinreichenden Löschwasserversorgung zu entwickeln. Dies kann neben einer hinreichenden Dimensionierung des Leitungsnetzes auch ergänzend mit offenen oder geschlossenen Rückhaltesystemen angestrebt werden.
Mangels geeigneter Kanalnetze und Vorfluter gestaltet sich eine Ableitung des Regenwassers schwierig, so dass für die Regenwasserbewirtschaftung eine eigenständige Lösung gefunden werden muss. Zurzeit bestehen Überlegungen, nordwestlich des Planbereiches eine Regenwasserrückhaltung zu errichten, welche durch kleinere Rückhalteeinrichtungen oder straßenbegleitende Mulden ergänzt wird. Gleichfalls ist auch eine Kombination von öffentlicher und privater Rückhaltung unter Anwendung von § 96 Abs. 3 NWG denkbar. Von einer grundsätzlichen Versickerung ist aufgrund der anstehenden Bodenschichten nur eingeschränkt auszugehen. In Ergänzung zu der nach den Vorgaben des regionalen Wasserversorgers mit zu planenden Struktur des erforderlichen Wasserversorgungsnetzes ist im Zuge der Planung der Aspekt der hinreichenden Löschwasserversorgung zu entwickeln. Dies kann neben einer hinreichenden Dimensionierung des Leitungsnetzes auch ergänzend mit offenen oder geschlossenen Rückhaltesystemen angestrebt werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 733 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Je nach Entwicklung der Rahmenbedingungen kann der Auftrag um weitere 24 Monate verlängert werden.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Beantragung erfolgt.
Zusätzliche Informationen:
Hinweis: Die Stadt Wolfsburg ist nicht Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung, sie führt lediglich das Verfahren durch. Auftraggeber und zuschlagserteilende Stelle ist die Stadt Helmstedt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Helmstedt; 38350; Helmstedt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag ist auf einem Formular des Auftraggebers Stadt Helmstedt zu erstellen, und bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg einzureichen. Das Formular enthält Vorlagen für die erforderlichen Erklärungen, darunter die Integritätserklärung sowie die Erklärungen gemäß III.1.2 und III.1.3.
Der Teilnahmeantrag ist auf einem Formular des Auftraggebers Stadt Helmstedt zu erstellen, und bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg einzureichen. Das Formular enthält Vorlagen für die erforderlichen Erklärungen, darunter die Integritätserklärung sowie die Erklärungen gemäß III.1.2 und III.1.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (erforderlich sind mindestens 400 000 EUR insgesamt).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzliste des Bewerbers über abgeschlossene Planungsprojekte aus den letzten 5 Jahren, die dem zu erbringenden Auftrag ähneln, insbesondere im Hinblick auf folgende Kriterien:
1.1) Planung von Ingenieurbauten, speziell von Kanalnetzen und Rückhalteanlagen zur Entwässerung von Gewerbegebieten
1.2) Planung von Verkehrsanlagen, die der Erschließung und Anbindung von Wohn- und Gewerbegebieten an eine bestehende Infrastruktur dienen
1.3) Erfahrungen mit der Projektkoordination in Bebauungsplan- und Planfeststellungsverfahren
2) Zudem sind einzureichen:
2.1) Angaben von Kontaktdaten oder Referenzschreiben früherer Auftraggeber
2.2) Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters oder der für den Auftrag vorgesehenen Projektleiterin (siehe Formular gemäß III.1.1)
2.3) Eigenerklärung zur Qualifikation der Fachkräfte des Auftragnehmers gemäß III.2.1 (siehe Formular gemäß III.1.1).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
1) Niedersächsisches Ingenieurgesetz.
2) Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar) zu führen oder ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis besitzen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
2) Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar) zu führen oder ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis besitzen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach dem Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt, wobei eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt wird, je stärker ihr Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung ist. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern werden die Referenzen daraufhin geprüft, ob der in den Referenzen angegebene Projektleiter oder die in den Referenzen angegebene Projektleiterin mit der für diese Aufgabe vorgesehenen Projektleitung übereinstimmt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach dem Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt, wobei eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt wird, je stärker ihr Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung ist. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern werden die Referenzen daraufhin geprüft, ob der in den Referenzen angegebene Projektleiter oder die in den Referenzen angegebene Projektleiterin mit der für diese Aufgabe vorgesehenen Projektleitung übereinstimmt.
Bei erneuter Ranggleichheit entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Die Planung der Erschließungsanlagen soll parallel zum derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren erfolgen. Der Bebauungsplanbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 47 ha. Die durch die Erschließungsstraßen und ihre Nebenanlagen versiegelte Fläche beträgt dabei rund 25 000 m
Die Planung der Erschließungsanlagen soll parallel zum derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren erfolgen. Der Bebauungsplanbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 47 ha. Die durch die Erschließungsstraßen und ihre Nebenanlagen versiegelte Fläche beträgt dabei rund 25 000 m
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung der optional ausgeschriebenen Leistungsphasen 4 bis 6.
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen.
Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2YEPV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 04131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Helmstedt
Postanschrift: Markt 1
Postort: Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Telefon: +49 535017-1301📞
Quelle: OJS 2017/S 138-283507 (2017-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 17-0346 Stufe 2
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Helmstedt entwickelt im unmittelbaren Bereich der Anschlussstelle der BAB 2 Rennau ein Gewerbegebiet. Die Flächen sollen vordringlich der Ansiedlung von Gewerbebetrieben dienen, welche aufgrund ihres Verkehrsaufkommens bzw. der Nutzung einer unmittelbaren Nähe einer Autobahn bedürfen, wie z. B. Logistik, Tank und Rastanlagen, Systemgastronomie.
Für die Anbindung des Planbereiches an die Landesstraße L 297 und Kreisstraße K 14 im Zusammenspiel mit der Abfahrt der Bundesautobahn soll ein Kreisverkehrsplatz entwickelt werden.
Erforderliche Planungsleistungen sind die Leistungsbilder der HOAI §§ 43 (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und 47 (Erschließungsstraßen sowie Anlage eines Kreisverkehrsplatzes zur Anbindung des Gebietes). Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und nach erfolgtem Objektbeschluss optional die Leistungsphasen 4-6.
Geschätzter Wert Lph. 1-3: 230 000 EUR
Geschätzter Wert optionale Beauftragung Lph. 4-6: 160 000 EUR
Die Stadt Helmstedt entwickelt im unmittelbaren Bereich der Anschlussstelle der BAB 2 Rennau ein Gewerbegebiet. Die Flächen sollen vordringlich der Ansiedlung von Gewerbebetrieben dienen, welche aufgrund ihres Verkehrsaufkommens bzw. der Nutzung einer unmittelbaren Nähe einer Autobahn bedürfen, wie z. B. Logistik, Tank und Rastanlagen, Systemgastronomie.
Für die Anbindung des Planbereiches an die Landesstraße L 297 und Kreisstraße K 14 im Zusammenspiel mit der Abfahrt der Bundesautobahn soll ein Kreisverkehrsplatz entwickelt werden.
Erforderliche Planungsleistungen sind die Leistungsbilder der HOAI §§ 43 (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und 47 (Erschließungsstraßen sowie Anlage eines Kreisverkehrsplatzes zur Anbindung des Gebietes). Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und nach erfolgtem Objektbeschluss optional die Leistungsphasen 4-6.
Erforderliche Planungsleistungen sind die Leistungsbilder der HOAI §§ 43 (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und 47 (Erschließungsstraßen sowie Anlage eines Kreisverkehrsplatzes zur Anbindung des Gebietes). Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und nach erfolgtem Objektbeschluss optional die Leistungsphasen 4-6.
Erforderliche Planungsleistungen sind die Leistungsbilder der HOAI §§ 43 (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und 47 (Erschließungsstraßen sowie Anlage eines Kreisverkehrsplatzes zur Anbindung des Gebietes). Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und nach erfolgtem Objektbeschluss optional die Leistungsphasen 4-6.
Die innere Erschließung des Geländes wird auf die Anforderungen eines Gewerbegebietes abgestimmt. Die Planung sieht eine Straßenparzelle von 15 m Breite vor, in welcher die Fahrbahnbreite mit 6,50 m, Parkstreifen mit 3 m und ein einseitiger Geh- und Radweg mit 3,25 m incl. Sicherheitsstreifen angeordnet werden soll. Der verbleibende Bereich kann als Grünfläche und/oder für die Versickerung/Verdunstung von Niederschlagwasser genutzt werden.
Die innere Erschließung des Geländes wird auf die Anforderungen eines Gewerbegebietes abgestimmt. Die Planung sieht eine Straßenparzelle von 15 m Breite vor, in welcher die Fahrbahnbreite mit 6,50 m, Parkstreifen mit 3 m und ein einseitiger Geh- und Radweg mit 3,25 m incl. Sicherheitsstreifen angeordnet werden soll. Der verbleibende Bereich kann als Grünfläche und/oder für die Versickerung/Verdunstung von Niederschlagwasser genutzt werden.
Um eine Gliederung und angemessene Durchgrünung von Stellplatzflächen zu gewährleisten, wird mindestens für je 6 Stellplätze die Anpflanzung eines mindestens mittelkronigen Laubbaumes festgesetzt. Die Bäume sind in die Stellplatzanlage zu integrieren. Um ausreichende Wuchsbedingungen zu gewährleisten, sind die Bäume in Grünflächen zu pflanzen, die ebenfalls mindestens eine Breite von 2 m aufweisen und eine Größe von mindestens 9 m
Um eine Gliederung und angemessene Durchgrünung von Stellplatzflächen zu gewährleisten, wird mindestens für je 6 Stellplätze die Anpflanzung eines mindestens mittelkronigen Laubbaumes festgesetzt. Die Bäume sind in die Stellplatzanlage zu integrieren. Um ausreichende Wuchsbedingungen zu gewährleisten, sind die Bäume in Grünflächen zu pflanzen, die ebenfalls mindestens eine Breite von 2 m aufweisen und eine Größe von mindestens 9 m
Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen des Gebietes sind aufgrund der von der Ortschaft abgerückten Lage noch nicht vorhanden. Hier ist im weiteren Planverfahren die technische Erschließung und Machbarkeit mit den jeweiligen Ver- und Entsorgungsträgern zu klären. Nach aktuellem Planungsstand soll die Schmutzwasserbeseitigung über eine Druckleitung an die vorhandene Ortskanalisation Barmke angebunden werden, sodass im weiteren Verlauf der Schmutzwassertransport über die Druckleitung Emmerstedt in Richtung der Abwasserbehandlungsanlage Helmstedt sichergestellt wird. In welchem Umfang im Bereich des Gewerbegebietes Regenwasserbecken zur Steuerung der Einleitung resp. weitere Ertüchtigungen des bestehenden Systems erforderlich werden, wird noch zu klären sein.
Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen des Gebietes sind aufgrund der von der Ortschaft abgerückten Lage noch nicht vorhanden. Hier ist im weiteren Planverfahren die technische Erschließung und Machbarkeit mit den jeweiligen Ver- und Entsorgungsträgern zu klären. Nach aktuellem Planungsstand soll die Schmutzwasserbeseitigung über eine Druckleitung an die vorhandene Ortskanalisation Barmke angebunden werden, sodass im weiteren Verlauf der Schmutzwassertransport über die Druckleitung Emmerstedt in Richtung der Abwasserbehandlungsanlage Helmstedt sichergestellt wird. In welchem Umfang im Bereich des Gewerbegebietes Regenwasserbecken zur Steuerung der Einleitung resp. weitere Ertüchtigungen des bestehenden Systems erforderlich werden, wird noch zu klären sein.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Beantragung erfolgt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Helmstedt
38350 Helmstedt
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Unternehmens
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Gedanken
Umsetzungsstrategie und grobe Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Termin-/Kosten- und Qualitätskontrolle
Konzept zur Sicherstellung der Präsenz vor Ort
Gesamteindruck aus dem Verhandlungsgespräch
Gewichtung des Preises: 10 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-29 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP/Kommunikation zu stellen.