GfA – Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen
GfA Lüneburg gkAöR (GfA)
Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-18.
Wer? Wie?- • Abholung von Siedlungsabfällen › Einsammeln von kommunalem Müll
- • Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen › Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-08-18 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2017-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 753/2017
Kurze Beschreibung: Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GfA Lüneburg gkAöR (GfA)
Postanschrift: Adendorfer Weg 7
Postleitzahl: 21357
Postort: Bardowick
Kontakt
Internetadresse: http://www.gfa-lueneburg.de 🌏
E-Mail: grothusmann@gfa-lueneburg.de 📧
Telefon: +49 41319232-70 📞
Fax: +49 41319232-99 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJYCNU 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJYCNU 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-23 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 160-330538
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Lüneburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Grothusmann
Internetadresse: www.gfa-lueneburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJYCNU 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 160-330538 (2017-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 753/2017
Kurze Beschreibung: Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GfA Lüneburg gkAöR (GfA)
Postanschrift: Adendorfer Weg 7
Postleitzahl: 21357
Postort: Bardowick
Kontakt
Internetadresse: http://www.gfa-lueneburg.de 🌏
E-Mail: grothusmann@gfa-lueneburg.de 📧
Telefon: +49 41319232-70 📞
Fax: +49 41319232-99 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJYCNU 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJYCNU 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-23 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 160-330538
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert und die Nachrichten abgerufen haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten (dieser Nachweis kann entweder durch Beifügung der Bieterrundschreiben im Angebot oder durch eine dem Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen, dass der Bieter alle bei DTVP veröffentlichen Informationen kennt).
zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJYCNU.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Folgende Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
— Mobile Sammlung von Problemabfällen aus Haushaltungen,
— Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen aus der mobilen Sammlung und von der Annahmestelle im Entsorgungszentrum Bardowick.
Der Vertrag verlängert sich zweimal um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Lüneburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von mindestens einem Mitglied auszufüllen.
Angaben jeweils für 2016, 2015, 2014 und Mittelwert 2014-2016:
WL 1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz;
WL 2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen, bezogen auf: Mobile Sammlung von Problemabfällen und/oder Entsorgung von Problemabfällen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Behandlung übernehmen, für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil.
BL 1 Qualitätssicherung
Efb-Zertifikat für die betreffende Tätigkeit und die vertragsgegenständlichen Abfallschlüssel, beigefügt als Anlage zum Angebot, oder: Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff, beigefügt als Anlage zum Angebot.
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BL 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre): Für die mobile Sammlung und die Entsorgung von Problemabfällen aus dem kommunalen Bereich mit Angabe
— des Auftraggebers;
— der Abfallart;
— des Zeitraums;
— der Anzahl der angeschlossenen Einwohner
— Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Grothusmann
Internetadresse: www.gfa-lueneburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJYCNU 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert und die Nachrichten abgerufen haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten (dieser Nachweis kann entweder durch Beifügung der Bieterrundschreiben im Angebot oder durch eine dem Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen, dass der Bieter alle bei DTVP veröffentlichen Informationen kennt).
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zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
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zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJYCNU.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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