Das gemeinsame Kommunalunternehmen Winterling Immobilien ist für die Revitalisierung von Porzellanindustriebrachen zuständig. Vorliegend soll die Industriebrache auf dem Schwarzenbacher Winterling-Gelände auf Basis eines Masterplans revitalisiert werden.
Diesbezüglich werden die Leistungsphasen 5–9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume sowie jeweils die Leistungsphasen 2–9 der Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen vergeben. Zudem die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: gKU Winterling Immobilien
Postanschrift: Schützenstr. 2-4
Postort: Kirchenlamitz
Postleitzahl: 95158
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Telefon: +49 94129734-10📞
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de📧
Fax: +49 94129734-11 📠
Region: Wunsiedel i. Fichtelgebirge🏙️
URL: http://gku-winterling.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GKU Winterling - Porzellanindustriebrache Schwarzenbach
405/17
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Das gemeinsame Kommunalunternehmen Winterling Immobilien ist für die Revitalisierung von Porzellanindustriebrachen zuständig. Vorliegend soll die...”
Kurze Beschreibung
Das gemeinsame Kommunalunternehmen Winterling Immobilien ist für die Revitalisierung von Porzellanindustriebrachen zuständig. Vorliegend soll die Industriebrache auf dem Schwarzenbacher Winterling-Gelände auf Basis eines Masterplans revitalisiert werden.
Diesbezüglich werden die Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume sowie jeweils die Leistungsphasen 2-9 der Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen vergeben. Zudem die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 456315.66 💰
Die gKU Winterling, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, betreibt unter anderem die Revitalisierung des Schwarzenbacher Winterling-Geländes, einer Industriebrache, bestehend aus einem größerem, verschachtelt zusammengebauten Gebäudekomplex, der zu einem kleineren Teil bereits saniert wurde und wird. Die Revitalisierung wird auf Basis eines Masterplans durchgeführt. Inhalt des Masterplans ist die Organisation und Erschließung der bestehenden Gewerbeflächen auf dem ca. 28 ha umfassenden Areal. Die Betriebsgebäude stammen aus den Jahren 1890 bis 1980. Die Nutzfläche aller Gebäude liegt bei ca. 42 000 m. Dabei sind ebenerdige einstöckige Gebäudeteile ebenso umzunutzen wie fünfgeschossige Gebäudeteile. Das Objekt ist teilweise schon neu vermietet und genutzt. Im Hinblick auf die Umnutzung (Lagernutzung) wird zurzeit ein Bauantrag beim Landratsamt Hof auf Grundlage eines Brandschutzkonzeptes eingereicht. Diese Vorarbeiten werden als Grundlagen nutzbar sein. Gegenstand der nun zu betreuenden Revitalisierungsmaßnahmen sind Abbrüche, Dachsanierungen, Brandschutzmaßnahmen in den Stockwerksbauten und Gemeinschaftsflächen und die Umgestaltung von Fassadenteilen, welche von Abbruchnarben betroffen sind. Zusätzlich sind Tiefbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung einer neuen Feuerwehrumfahrt und eines Logistikports sowie von neuen PKW-Stellplätzen zu betreuen. Diesbezüglich sind die Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude, § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1, zu erbringen. Für die Tiefbaumaßnahmen werden die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen, § 47 HOAI i.V.m. Anl. 13 Nr. 13.1, sowie die Leistungsphasen 2-9 der Freianlagenplanung gemäß Leistungsbild Freianlagen, § 39 Abs. 4 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1, beauftragt. Beauftragt wird weiterhin die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9. Die Gesamtbauzeit ist mit ca. fünf Jahren veranschlagt. Die brandschutztechnischen Maßnahmen sowie die Schaffung des neuen Logistikports haben vorrangige Priorität und sind 2018 und 2019 durchzuführen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Architektenleistungen:
Leistungsphasen 5 bis 9
Verkehrsanlagen- und Freianlagenplanung jeweils:
Stufe 1: Leistungsphasen 2 bis 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.0 Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.0 Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3.0 Qualität der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 15
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung:
Architektenleistungen:
Leistungsphasen 5 bis 9
Verkehrsanlagen- und Freianlagenplanung jeweils:
Stufe 1: Leistungsphasen 2 bis...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung:
Architektenleistungen:
Leistungsphasen 5 bis 9
Verkehrsanlagen- und Freianlagenplanung jeweils:
Stufe 1: Leistungsphasen 2 bis 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen: In der Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 245-512334
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 405/17
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Architekt Uwe Fickenscher
Postanschrift: Heiligengrabstraße 13-15
Postort: Hof/Saale
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 456315.66 💰
“Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der...”
Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aus erbracht werden. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen" gem. HAV-KOM.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform (unterschriebene Bewerbung in eingescannter Form, nicht als Nachricht sondern über die Funktion „Teilnahmeanträge") oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Sollte die Bewerbung nicht fristgerecht in der Kanzlei eingehen, so ist die Bewerbung vom Verfahren auszuschließen.
Die Formulare sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Vertretungsberechtigung ist, soweit diese sich nicht aus dem Registerauszug ergibt, ggf. durch Vorlage einer Vollmacht nachzuweisen.
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen" handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYYZ67
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern – Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 139-318154 (2018-07-18)