Die gkv informatik GbR („gkvi“) ist ein Full-Service IT-Dienstleister der Gesellschafter AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, BARMER und HEK – Hanseatische Krankenkasse mit Hauptsitz in Wuppertal. Aktuell leistet die gkvi für ihre Gesellschafter den operativen IT-Betrieb einschließlich Rechenzentrums-(RZ-)Betrieb im Rahmen einer zentralen mandantenübergreifenden Infrastruktur für mehr als 41.000 Anwender. Es ist geplant, die Leistungspakete „RZ Facility Leistungen, Zentrale Infrastruktur-Leistungen und Speicher“ (Los 1), „Arbeitsplatz-Leistungen mit zentralem Anteil“ (Los 2) und „Service Desk, Field Service und Warenkorb“ (Los 3) auf externe IT-Dienstleister zu übertragen. Der Vertragsbeginn ist – je nach Verlauf des Vergabeverfahrens – für den 1. Oktober 2018, spätestens für Januar 2019 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt insgesamt mindestens 72 und höchstens 108 Monate. Für die Transitionsphase zu Beginn der Vertragslaufzeit sind 18 bis 24 Monate eingeplant, gefolgt von einem Betriebszeitraum von mindestens 48 Monaten. Darüber hinaus ist/sind einseitige Verlängerungsoption(en) für die Auftraggeberin für insgesamt bis zu zwei Jahre (24 Monate) vorgesehen. Nach Ablauf des Betriebszeitraums bzw. der Verlängerungsoption(en) wird sich eine sog. Transition-Out Phase anschließen, die bis zu 12 Monate andauern kann und grundsätzlich ebenfalls nach den für die Betriebszeit und die Verlängerungsoption(en) geltenden Anforderungen abzuwickeln sein wird. Darüber hinaus ist im Anschluss an die Transition-Out Phase die Möglichkeit einer nachvertraglichen Erbringung bestimmter Leistungen nach Wahl der Auftraggeberin (in reduziertem Umfang) für einen zusätzlichen Zeitraum von maximal 12 Monaten vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 15-2017
Kurze Beschreibung:
Die gkv informatik GbR („gkvi“) ist ein Full-Service IT-Dienstleister der Gesellschafter AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, BARMER und HEK – Hanseatische Krankenkasse mit Hauptsitz in Wuppertal. Aktuell leistet die gkvi für ihre Gesellschafter den operativen IT-Betrieb einschließlich Rechenzentrums-(RZ-)Betrieb im Rahmen einer zentralen mandantenübergreifenden Infrastruktur für mehr als 41.000 Anwender.
Es ist geplant, die Leistungspakete „RZ Facility Leistungen, Zentrale Infrastruktur-Leistungen und Speicher“ (Los 1), „Arbeitsplatz-Leistungen mit zentralem Anteil“ (Los 2) und „Service Desk, Field Service und Warenkorb“ (Los 3) auf externe IT-Dienstleister zu übertragen.
Der Vertragsbeginn ist – je nach Verlauf des Vergabeverfahrens – für den 1. Oktober 2018, spätestens für Januar 2019 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt insgesamt mindestens 72 und höchstens 108 Monate. Für die Transitionsphase zu Beginn der Vertragslaufzeit sind 18 bis 24 Monate eingeplant, gefolgt von einem Betriebszeitraum von mindestens 48 Monaten. Darüber hinaus ist/sind einseitige Verlängerungsoption(en) für die Auftraggeberin für insgesamt bis zu zwei Jahre (24 Monate) vorgesehen. Nach Ablauf des Betriebszeitraums bzw. der Verlängerungsoption(en) wird sich eine sog. Transition-Out Phase anschließen, die bis zu 12 Monate andauern kann und grundsätzlich ebenfalls nach den für die Betriebszeit und die Verlängerungsoption(en) geltenden Anforderungen abzuwickeln sein wird.
Darüber hinaus ist im Anschluss an die Transition-Out Phase die Möglichkeit einer nachvertraglichen Erbringung bestimmter Leistungen nach Wahl der Auftraggeberin (in reduziertem Umfang) für einen zusätzlichen Zeitraum von maximal 12 Monaten vorgesehen.
Die gkv informatik GbR („gkvi“) ist ein Full-Service IT-Dienstleister der Gesellschafter AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, BARMER und HEK – Hanseatische Krankenkasse mit Hauptsitz in Wuppertal. Aktuell leistet die gkvi für ihre Gesellschafter den operativen IT-Betrieb einschließlich Rechenzentrums-(RZ-)Betrieb im Rahmen einer zentralen mandantenübergreifenden Infrastruktur für mehr als 41.000 Anwender.
Es ist geplant, die Leistungspakete „RZ Facility Leistungen, Zentrale Infrastruktur-Leistungen und Speicher“ (Los 1), „Arbeitsplatz-Leistungen mit zentralem Anteil“ (Los 2) und „Service Desk, Field Service und Warenkorb“ (Los 3) auf externe IT-Dienstleister zu übertragen.
Der Vertragsbeginn ist – je nach Verlauf des Vergabeverfahrens – für den 1. Oktober 2018, spätestens für Januar 2019 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt insgesamt mindestens 72 und höchstens 108 Monate. Für die Transitionsphase zu Beginn der Vertragslaufzeit sind 18 bis 24 Monate eingeplant, gefolgt von einem Betriebszeitraum von mindestens 48 Monaten. Darüber hinaus ist/sind einseitige Verlängerungsoption(en) für die Auftraggeberin für insgesamt bis zu zwei Jahre (24 Monate) vorgesehen. Nach Ablauf des Betriebszeitraums bzw. der Verlängerungsoption(en) wird sich eine sog. Transition-Out Phase anschließen, die bis zu 12 Monate andauern kann und grundsätzlich ebenfalls nach den für die Betriebszeit und die Verlängerungsoption(en) geltenden Anforderungen abzuwickeln sein wird.
Darüber hinaus ist im Anschluss an die Transition-Out Phase die Möglichkeit einer nachvertraglichen Erbringung bestimmter Leistungen nach Wahl der Auftraggeberin (in reduziertem Umfang) für einen zusätzlichen Zeitraum von maximal 12 Monaten vorgesehen.
Ein Teilnahmeantrag für Los 4 ist nicht möglich. Wenn Sie Interesse an Los 4 haben, geben Sie bitte vollständige Teilnahmeanträge für Los 1 und Los 2 ab.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gkv informatik GbR („gkvi“) ist ein Full-Service IT-Dienstleister der Gesellschafter AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, BARMER und HEK – Hanseatische Krankenkasse mit Hauptsitz in Wuppertal. Aktuell leistet die gkvi für ihre Gesellschafter den operativen IT-Betrieb einschließlich Rechenzentrums-(RZ-)Betrieb im Rahmen einer zentralen mandantenübergreifenden Infrastruktur für mehr als 41.000 Anwender.
Die gkv informatik GbR („gkvi“) ist ein Full-Service IT-Dienstleister der Gesellschafter AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, BARMER und HEK – Hanseatische Krankenkasse mit Hauptsitz in Wuppertal. Aktuell leistet die gkvi für ihre Gesellschafter den operativen IT-Betrieb einschließlich Rechenzentrums-(RZ-)Betrieb im Rahmen einer zentralen mandantenübergreifenden Infrastruktur für mehr als 41.000 Anwender.
Es ist geplant, die Leistungspakete „RZ Facility Leistungen, Zentrale Infrastruktur-Leistungen und Speicher“ (Los 1), „Arbeitsplatz-Leistungen mit zentralem Anteil“ (Los 2) und „Service Desk, Field Service und Warenkorb“ (Los 3) auf externe IT-Dienstleister zu übertragen.
Es ist geplant, die Leistungspakete „RZ Facility Leistungen, Zentrale Infrastruktur-Leistungen und Speicher“ (Los 1), „Arbeitsplatz-Leistungen mit zentralem Anteil“ (Los 2) und „Service Desk, Field Service und Warenkorb“ (Los 3) auf externe IT-Dienstleister zu übertragen.
Der Vertragsbeginn ist – je nach Verlauf des Vergabeverfahrens – für den 1. Oktober 2018, spätestens für Januar 2019 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt insgesamt mindestens 72 und höchstens 108 Monate. Für die Transitionsphase zu Beginn der Vertragslaufzeit sind 18 bis 24 Monate eingeplant, gefolgt von einem Betriebszeitraum von mindestens 48 Monaten. Darüber hinaus ist/sind einseitige Verlängerungsoption(en) für die Auftraggeberin für insgesamt bis zu zwei Jahre (24 Monate) vorgesehen. Nach Ablauf des Betriebszeitraums bzw. der Verlängerungsoption(en) wird sich eine sog. Transition-Out Phase anschließen, die bis zu 12 Monate andauern kann und grundsätzlich ebenfalls nach den für die Betriebszeit und die Verlängerungsoption(en) geltenden Anforderungen abzuwickeln sein wird.
Der Vertragsbeginn ist – je nach Verlauf des Vergabeverfahrens – für den 1. Oktober 2018, spätestens für Januar 2019 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt insgesamt mindestens 72 und höchstens 108 Monate. Für die Transitionsphase zu Beginn der Vertragslaufzeit sind 18 bis 24 Monate eingeplant, gefolgt von einem Betriebszeitraum von mindestens 48 Monaten. Darüber hinaus ist/sind einseitige Verlängerungsoption(en) für die Auftraggeberin für insgesamt bis zu zwei Jahre (24 Monate) vorgesehen. Nach Ablauf des Betriebszeitraums bzw. der Verlängerungsoption(en) wird sich eine sog. Transition-Out Phase anschließen, die bis zu 12 Monate andauern kann und grundsätzlich ebenfalls nach den für die Betriebszeit und die Verlängerungsoption(en) geltenden Anforderungen abzuwickeln sein wird.
Darüber hinaus ist im Anschluss an die Transition-Out Phase die Möglichkeit einer nachvertraglichen Erbringung bestimmter Leistungen nach Wahl der Auftraggeberin (in reduziertem Umfang) für einen zusätzlichen Zeitraum von maximal 12 Monaten vorgesehen.
Darüber hinaus ist im Anschluss an die Transition-Out Phase die Möglichkeit einer nachvertraglichen Erbringung bestimmter Leistungen nach Wahl der Auftraggeberin (in reduziertem Umfang) für einen zusätzlichen Zeitraum von maximal 12 Monaten vorgesehen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 6
Informationen über Lose:
Teilnahmeanträge sind nur möglich für die Einzellose Los 1, Los 2 und Los 3.
Angebote werden darüber hinaus möglich sein auf Kombinationslose Los 4 (Lose 1 und 2), Los 5 (Lose 2 und 3) und Los 6 (Lose 1 und 2 und 3), allerdings nur von Bewerbern, die für sämtliche der von dem jeweiligen Kombinationslos umfassten Einzellose zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Fortsetzung unter VI.3.
Angebote werden darüber hinaus möglich sein auf Kombinationslose Los 4 (Lose 1 und 2), Los 5 (Lose 2 und 3) und Los 6 (Lose 1 und 2 und 3), allerdings nur von Bewerbern, die für sämtliche der von dem jeweiligen Kombinationslos umfassten Einzellose zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Fortsetzung unter VI.3.
Bezeichnung des Loses: RZ Facility Leistungen, Zentrale Infrastruktur-Leistungen und Speicher
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen durch den Auftragnehmer als Grundlage für den Zugriff auf die Fachanwendungen durch die Auftraggeberin für ihre Kunden.
Des Weiteren stellt der Los 1-Auftragnehmer dem Los 2-Auftragnehmer die für dessen Leistungserbringung benötigte RZ-Kapazität als Housing-Service verpflichtend bereit.
Wesentliche Leistungsbestandteile sind:
— Rechenzentrum Services: Bereitstellung und Betrieb eines Verbunds aus zwei Rechenzentren (mindestens aktueller TÜViT TSI Level 3 Version 4) inkl. RZ-Grundfunktionen (Klima, Energie, Zugang, Sicherheit, RZ-Netze etc.)
— Basis-Services: insb. Antimalware-Schutz (AntiVirus, HIPS (Hostbased Intrusion Prevention System), Application Whitelisting, Sandbox-Analyse (ATD – Advanced Thread Defense)), Monitoring, Verzeichnisdienste zur Verwaltung von technischen Ressourcen und Organisationseinheiten, Bereitstellung und Betrieb einer PKI (Public Key Infrastructure) Umgebung für die interne Nutzung
— Basis-Services: insb. Antimalware-Schutz (AntiVirus, HIPS (Hostbased Intrusion Prevention System), Application Whitelisting, Sandbox-Analyse (ATD – Advanced Thread Defense)), Monitoring, Verzeichnisdienste zur Verwaltung von technischen Ressourcen und Organisationseinheiten, Bereitstellung und Betrieb einer PKI (Public Key Infrastructure) Umgebung für die interne Nutzung
— Netzwerk: insb. DDI (IP Address Management, Domain Name System, Dynamic Host Configuration Protocol), SIEM-Services, Netzwerk Security (ins. Bereitstellung und Betrieb von Firewalls), Application Delivery Controller Services, Site2Site VPN, Bereitstellung und Betrieb der Internetzugänge für Anwender und Systeme
— Netzwerk: insb. DDI (IP Address Management, Domain Name System, Dynamic Host Configuration Protocol), SIEM-Services, Netzwerk Security (ins. Bereitstellung und Betrieb von Firewalls), Application Delivery Controller Services, Site2Site VPN, Bereitstellung und Betrieb der Internetzugänge für Anwender und Systeme
— Server- und Storagemanagement: Bereitstellung und Betrieb von Plattformen unterschiedlicher Produktpaletten wie beispielsweise x86 (Windows und Linux) und UNIX sowohl zentral in den RZ als auch an verschiedenen Standorten der Auftraggeberin. Auf den genannten Plattformen werden unter anderem bekannte, gkv-spezifische Anwendungen wie oscare(R) oder die eGK-Fachdienste betrieben. Außerdem Überwachung der Systeme (bis zur Oberkante des Betriebssystems).
— Server- und Storagemanagement: Bereitstellung und Betrieb von Plattformen unterschiedlicher Produktpaletten wie beispielsweise x86 (Windows und Linux) und UNIX sowohl zentral in den RZ als auch an verschiedenen Standorten der Auftraggeberin. Auf den genannten Plattformen werden unter anderem bekannte, gkv-spezifische Anwendungen wie oscare(R) oder die eGK-Fachdienste betrieben. Außerdem Überwachung der Systeme (bis zur Oberkante des Betriebssystems).
— Disaster Recovery: Konzeption und Prüfung der sog. „Disaster Recovery“-Vorsorge, -Planung und -Maßnahmen.
Hinzu kommen „Querschnittsleistungen“ wie Service Management, Sonderleistungen und Transition.
Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Einseitige Verlängerungsoption(en) für die gkvi für bis zu zwei Jahre (24 Monate).
Bezeichnung des Loses: Arbeitsplatz-Leistungen mit zentralem Anteil
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Während in Los 1 die Voraussetzungen für den Betrieb der Fachanwendungen bereitgestellt werden, sichert das Los 2 den Zugriff auf die Fachanwendungen der Auftraggeberin sowie die Zusammenarbeit der Mitarbeiter der Auftraggeberin und ihrer Kunden untereinander. Des Weiteren bezieht der Los 2-Auftragnehmer verpflichtend vom Los 1-Auftragnehmer die für die Leistungserbringung benötigte RZ-Kapazität als Housing-Service.
Während in Los 1 die Voraussetzungen für den Betrieb der Fachanwendungen bereitgestellt werden, sichert das Los 2 den Zugriff auf die Fachanwendungen der Auftraggeberin sowie die Zusammenarbeit der Mitarbeiter der Auftraggeberin und ihrer Kunden untereinander. Des Weiteren bezieht der Los 2-Auftragnehmer verpflichtend vom Los 1-Auftragnehmer die für die Leistungserbringung benötigte RZ-Kapazität als Housing-Service.
— Basis-Services: Stellung der PKI Services für die interne Nutzung von Zertifikaten, Measuring & Monitoring der relevanten Dienste und technischen Parameter, Schutz von Systemen vor Malware, Betrieb der Verzeichnisdienste zur Verwaltung von technischen Ressourcen, Organisationseinheiten und Personenkonten sowie PKI etc.
— Basis-Services: Stellung der PKI Services für die interne Nutzung von Zertifikaten, Measuring & Monitoring der relevanten Dienste und technischen Parameter, Schutz von Systemen vor Malware, Betrieb der Verzeichnisdienste zur Verwaltung von technischen Ressourcen, Organisationseinheiten und Personenkonten sowie PKI etc.
— Netzwerk: Bereitstellung und Betrieb der Netzwerkkomponenten, Betrieb der IP-Adressmanagement-Umgebungen (DDI/ Planung, Bereitstellung und IP Adress-Management) personen- bzw. gerätespezifischer, gesicherter Zugang zum Netzwerk der Auftraggeberin per RAS/VPN Dienste, Network Access Control, SIEM
— Netzwerk: Bereitstellung und Betrieb der Netzwerkkomponenten, Betrieb der IP-Adressmanagement-Umgebungen (DDI/ Planung, Bereitstellung und IP Adress-Management) personen- bzw. gerätespezifischer, gesicherter Zugang zum Netzwerk der Auftraggeberin per RAS/VPN Dienste, Network Access Control, SIEM
— Arbeitsplatzleistungen: Betrieb sämtlicher Endgeräte (Clients) inkl. der benötigten Software, vollständiger Lifecycle des Softwaremanagements, Bereitstellung der zentral zu betreibenden Terminalserverumgebungen für die Endgeräte am Arbeitsplatz der Anwender, VDI-Infrastruktur
— Arbeitsplatzleistungen: Betrieb sämtlicher Endgeräte (Clients) inkl. der benötigten Software, vollständiger Lifecycle des Softwaremanagements, Bereitstellung der zentral zu betreibenden Terminalserverumgebungen für die Endgeräte am Arbeitsplatz der Anwender, VDI-Infrastruktur
— Print: Bereitstellung und Betrieb einer vollständigen Printumgebung für den Arbeitsplatzdruck, Betrieb von Druckern in verschiedenen Druckerklassen, entsprechende Printserver und deren Betrieb sowie eine entsprechende Mehrwertdienste-Infrastruktur für „Scan to ...“ und „Follow Me Print“, Zertifizierung der Druckertreiber, welche zum ordnungsgemäßen Betrieb der Textsysteme der Kunden der Auftraggeberin notwendig sind
— Print: Bereitstellung und Betrieb einer vollständigen Printumgebung für den Arbeitsplatzdruck, Betrieb von Druckern in verschiedenen Druckerklassen, entsprechende Printserver und deren Betrieb sowie eine entsprechende Mehrwertdienste-Infrastruktur für „Scan to ...“ und „Follow Me Print“, Zertifizierung der Druckertreiber, welche zum ordnungsgemäßen Betrieb der Textsysteme der Kunden der Auftraggeberin notwendig sind
— Collaboration Services: Bereitstellung und Betrieb einer Mail-Lösung (inkl. Archivierung) mit gängigen Funktionen wie Kontakte, Kalender, etc., File-Services (Dateisysteme), bei denen Benutzern Zugriff auf zentral gespeicherte Dateien ermöglicht wird, die mit einem Berechtigungskonzept (Projekte, Gruppen, Home-Laufwerke etc.) versehen sind. Die File-Services werden durch EFSS ergänzt.
— Collaboration Services: Bereitstellung und Betrieb einer Mail-Lösung (inkl. Archivierung) mit gängigen Funktionen wie Kontakte, Kalender, etc., File-Services (Dateisysteme), bei denen Benutzern Zugriff auf zentral gespeicherte Dateien ermöglicht wird, die mit einem Berechtigungskonzept (Projekte, Gruppen, Home-Laufwerke etc.) versehen sind. Die File-Services werden durch EFSS ergänzt.
— Disaster Recovery: Konzeption und Prüfung der so genannten „Disaster Recovery“-Vorsorge, -Planung und -Maßnahmen.
Bezeichnung des Loses: Service Desk, Field Service und Warenkorb
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 umfasst vor allem das Management der direkten Interaktion der IT mit dem Endanwender.
Wesentliche Eckpunkte der Leistungsbestandteile sind:
— Service Desk: Bereitstellung eines Service-Desk als Single-Point of Contact in deutscher Sprache für alle IT-relevanten Anfragen. Incident Management mit den wesentlichen Aufgaben der Qualifizierung von Störungen und deren Behebung bzw. Weiterleitung an nachgelagerte Supporteinheiten und die Beantwortung von „how to“ Fragen, Abwicklung von Requests, insbesondere aus dem Bereich der Berechtigungsvergabe, aktive Auswertung von Tickets und Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Servicequalität und der Anwenderzufriedenheit, Zulieferung von Informationen an das Problem-Management.
— Service Desk: Bereitstellung eines Service-Desk als Single-Point of Contact in deutscher Sprache für alle IT-relevanten Anfragen. Incident Management mit den wesentlichen Aufgaben der Qualifizierung von Störungen und deren Behebung bzw. Weiterleitung an nachgelagerte Supporteinheiten und die Beantwortung von „how to“ Fragen, Abwicklung von Requests, insbesondere aus dem Bereich der Berechtigungsvergabe, aktive Auswertung von Tickets und Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Servicequalität und der Anwenderzufriedenheit, Zulieferung von Informationen an das Problem-Management.
— Warenkorb Services: Bereitstellung und Pflege eines umfassenden Warenkorbs. Der Warenkorb beinhaltet Hardware (z.B. Desktops, Notebooks, Thin Clients, Monitore, Drucker, Mobile Devices, etc.), Software und Serviceleistungen, die bei der Hardware das Management entsprechender Wartungsverträge (insbesondere Garantieabwicklungen) und die Entsorgung umfassen.
— Warenkorb Services: Bereitstellung und Pflege eines umfassenden Warenkorbs. Der Warenkorb beinhaltet Hardware (z.B. Desktops, Notebooks, Thin Clients, Monitore, Drucker, Mobile Devices, etc.), Software und Serviceleistungen, die bei der Hardware das Management entsprechender Wartungsverträge (insbesondere Garantieabwicklungen) und die Entsorgung umfassen.
— Field Services: Erbringung von Leistungen, die eine Installation, Wiederherstellung oder den Abbau von Systemen inkl. Patchen der Netzwerkanschlüsse am Arbeitsplatz beinhalten können und zwingend den Einsatz eines Technikers vor Ort verlangen.
Bezeichnung des Loses: Kombinationslos
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Los 4 ist ein Kombinationslos, bestehend aus den Leistungen von Los 1 und Los 2.
Zusätzliche Informationen:
Ein Teilnahmeantrag für Los 4 ist nicht möglich. Wenn Sie Interesse an Los 4 haben, geben Sie bitte vollständige Teilnahmeanträge für Los 1 und Los 2 ab.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Los 5 ist ein Kombinationslos bestehend aus den Leistungen von Los 2 und Los 3.
Zusätzliche Informationen:
Ein Teilnahmeantrag für Los 5 ist nicht möglich. Wenn Sie Interesse an Los 5 haben, geben Sie bitte vollständige Teilnahmeanträge für Los 2 und 3 ab.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Los 6 ist ein Kombinationslos bestehend aus den Leistungen von Los 1, 2 und 3.
Zusätzliche Informationen:
Ein Teilnahmeantrag für Los 6 ist nicht möglich. Wenn Sie Interesse an Los 6 haben, geben Sie bitte vollständige Teilnahmeanträge für Los 1, 2 und 3 ab.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angabe des vollständigen Namens (Firmierung), Gründungsjahrs und Gesellschaftsform sowie Vertretungsverhältnisse, Hauptsitzes sowie der vollständigen Anschrift (einschließlich Telefon, Telefax und Email-Adresse) des Bewerbers sowie des Ansprechpartners.
— Angabe des vollständigen Namens (Firmierung), Gründungsjahrs und Gesellschaftsform sowie Vertretungsverhältnisse, Hauptsitzes sowie der vollständigen Anschrift (einschließlich Telefon, Telefax und Email-Adresse) des Bewerbers sowie des Ansprechpartners.
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Bestätigung durch Abgabe der ordnungsgemäß ausgefüllten EEE
— Bestätigung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsstaates verzeichnet ist. Vorlage eines einfachen Ausdrucks aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 01.06.2017). Für ausländische Bewerber entsprechender Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind.
— Bestätigung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsstaates verzeichnet ist. Vorlage eines einfachen Ausdrucks aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 01.06.2017). Für ausländische Bewerber entsprechender Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für alle Lose:
1. Tabellarische Darstellung des Umsatzes im EWR der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, inkl. der Bildung eines Durchschnitts über diese drei Jahre. Angabe jeweils für das Gesamtunternehmen und bezogen auf den Leistungsgegenstand des Loses.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Tabellarische Darstellung des Umsatzes im EWR der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, inkl. der Bildung eines Durchschnitts über diese drei Jahre. Angabe jeweils für das Gesamtunternehmen und bezogen auf den Leistungsgegenstand des Loses.
2. Bestätigung, dass das Unternehmen im Durchschnitt der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den geforderten Mindestumsatz (siehe geforderte Mindeststandards) erreicht. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft kann diese Erklärung gemeinsam abgegeben werden, sofern die Summe der Einzelumsätze der Mitglieder diesen Wert erreicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Bestätigung, dass das Unternehmen im Durchschnitt der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den geforderten Mindestumsatz (siehe geforderte Mindeststandards) erreicht. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft kann diese Erklärung gemeinsam abgegeben werden, sofern die Summe der Einzelumsätze der Mitglieder diesen Wert erreicht.
3. Tabellarische Darstellung des EBT in Deutschland, EWR und weltweit der drei vergangenen abgeschlossenen Geschäftsjahre.
4. Darstellung Entwicklung Eigenkapitalquote der drei vergangenen abgeschlossen Bilanzierungsjahre. Für die Bewertung wird das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr herangezogen, bei Bewerbergemeinschaften der gewichtete Durchschnitt (Eigenkapital Unternehmen A + Eigenkapital Unternehmen B) / (Bilanzsumme Unternehmen A + Bilanzsumme Unternehmen B)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Darstellung Entwicklung Eigenkapitalquote der drei vergangenen abgeschlossen Bilanzierungsjahre. Für die Bewertung wird das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr herangezogen, bei Bewerbergemeinschaften der gewichtete Durchschnitt (Eigenkapital Unternehmen A + Eigenkapital Unternehmen B) / (Bilanzsumme Unternehmen A + Bilanzsumme Unternehmen B)
5. Vorlage eines Nachweises für eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Zu 2.:
Für Los 1 und 2 ist jeweils ein Mindestumsatz von EUR 60 Mio. p. a. im Durchschnitt der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erforderlich, der im EWR erwirtschaftet wurde.
Für Los 3 ist ein Mindestumsatz von EUR 24 Mio. p. a. im Durchschnitt der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erforderlich, der im EWR erwirtschaftet wurde.
Das Erreichen des Mindestumsatzes ist für jedes Los separat nachzuweisen, d.h. bei Bewerbungen auf zwei oder mehr Lose muss die Summe der Mindestumsätze der betreffenden Lose nachgewiesen werden.
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für alle Lose:
1. Darstellung des Standard-Liefermodells (i.S.v. Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem) des Unternehmens für den Leistungsgegenstand des Loses inkl. unterstützender Toollandschaft.
2. Tabellarische Darstellung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Festangestellte Mitarbeiter und Zahl der Führungskräfte im EWR) nach Ländern und Geschäftsbereichen.
3. Darstellung der Anzahl und Verteilung der potenziell vorgesehenen Mitarbeiter im Leistungsgegenstand des Loses anhand von drei Qualifikationsstufen "Senior" (inhaltlicher Experte mit Erfahrung von mind. 5 Jahren im Leistungsgegenstand des Loses)", "Regular" (Erfahrung < 5 Jahre) und "Junior" (Erfahrung < 2 Jahre).
3. Darstellung der Anzahl und Verteilung der potenziell vorgesehenen Mitarbeiter im Leistungsgegenstand des Loses anhand von drei Qualifikationsstufen "Senior" (inhaltlicher Experte mit Erfahrung von mind. 5 Jahren im Leistungsgegenstand des Loses)", "Regular" (Erfahrung < 5 Jahre) und "Junior" (Erfahrung < 2 Jahre).
4. Darstellung der Anzahl an Mitarbeitern mit ITIL-Zertifikat in Deutschland und im EWR im Leistungsgegenstand des Loses für das Zertifikat "ITIL Foundation" und höher.
5. Abgabe der Bestätigung, dass Wirtschaftsteilnehmer über nachfolgende Zertifikate verfügt bzw. bis zum Vertragsabschluss verfügen wird (siehe geforderte Mindeststandards).
6. Darstellung relevanter (Technologie)Partnerschaften sowie deren Tiefe (z.B. Platin-, Gold-Partnerschaften).
7. Darstellung von Referenzprojekten im Leistungsgegenstand des Loses im Bereich der öffentlichen Verwaltung mit einem Mindestvergabevolumen (Total Contract Value (TCV) – siehe Vergabeunterlagen) innerhalb der letzten 3 Jahre (Darlegung mittels "Formblatt Referenzen").
7. Darstellung von Referenzprojekten im Leistungsgegenstand des Loses im Bereich der öffentlichen Verwaltung mit einem Mindestvergabevolumen (Total Contract Value (TCV) – siehe Vergabeunterlagen) innerhalb der letzten 3 Jahre (Darlegung mittels "Formblatt Referenzen").
8. Darstellung allgemeiner Referenzprojekte im Leistungsgegenstand des Loses mit einem TCV (siehe Vergabeunterlagen) innerhalb der letzten 3 Jahre (Darlegung mittels "Formblatt Referenzen").
9. Darstellung von Referenzprojekten im Multiproviderkontext mit komplexem Schnittstellenmanagement im Leistungsgegenstand des Loses mit einem TCV (siehe Vergabeunterlagen) innerhalb der letzten 3 Jahre inkl. Nennung und kurzer Beschreibung der Übergabepunkte an Auftraggeber (AG) sowie weiterer involvierter Dienstleister (Darlegung mittels "Formblatt Referenzen").
9. Darstellung von Referenzprojekten im Multiproviderkontext mit komplexem Schnittstellenmanagement im Leistungsgegenstand des Loses mit einem TCV (siehe Vergabeunterlagen) innerhalb der letzten 3 Jahre inkl. Nennung und kurzer Beschreibung der Übergabepunkte an Auftraggeber (AG) sowie weiterer involvierter Dienstleister (Darlegung mittels "Formblatt Referenzen").
10. Darstellung der Implementierung von Innovationen (von der Idee bis zur eingeschwungenen Nutzung durch Kunden des Wirtschaftsteilnehmers) im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand des Loses im Hinblick auf mindestens zwei konkret zu beschreibende Referenzprojekte.
10. Darstellung der Implementierung von Innovationen (von der Idee bis zur eingeschwungenen Nutzung durch Kunden des Wirtschaftsteilnehmers) im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand des Loses im Hinblick auf mindestens zwei konkret zu beschreibende Referenzprojekte.
11. Darstellung der heutigen Nutzung der Service Management Tools/Module (ITSM-Suite) des Wirtschaftsteilnehmers entlang der ITIL Prozesse nach Unternehmensstandard.
12. Beschreibung der vorhandenen bzw. etablierten technischen Ausrüstung im Hinblick auf die toolgestützte Zusammenarbeit an den Übergabepunkten mit einem AG im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand des Loses.
13. Beschreibung der vorhandenen bzw. etablierten technischen Ausrüstung sowie der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Hinblick auf:
— bei Los 1: Storage Deployment im Zusammenspiel mit Applikationsmanagement und Plattform-Management an den Übergabepunkten mit einem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand des Loses, wobei zur Erläuterung auch Praxisbeispiele dargestellt werden dürfen;
— bei Los 1: Storage Deployment im Zusammenspiel mit Applikationsmanagement und Plattform-Management an den Übergabepunkten mit einem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand des Loses, wobei zur Erläuterung auch Praxisbeispiele dargestellt werden dürfen;
— bei Los 2: Wissensmanagement und Wissenstransfer an den Übergabepunkten mit einem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand des Loses, wobei zur Erläuterung auch Praxisbeispiele dargestellt werden dürfen;
— bei Los 3: Wissensmanagement und Wissenstransfer im Incident Management des Service-Desks an den Übergabepunkten mit einem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand des Loses, wobei zur Erläuterung auch Praxisbeispiele dargestellt werden dürfen.
— bei Los 3: Wissensmanagement und Wissenstransfer im Incident Management des Service-Desks an den Übergabepunkten mit einem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand des Loses, wobei zur Erläuterung auch Praxisbeispiele dargestellt werden dürfen.
14. bei Los 1: Netzwerk-Sicherheit; bei Los 2: virtuelle Desktop-Infrastrukturen; bei Los 3: Service Desk
15. bei Los 1 und 2: Transition & Transformation; bei Los 3: Lieferkettenmanagement
16. nur Los 3: Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Transition & Transformation
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Zu 5.:
Für alle Lose:
Bestätigung, dass der Wirtschaftsteilnehmer über Zertifikate bezüglich der Einhaltung von
— ISO/IEC 27001:2013 und
— ISO 9001:2008 oder ISO 9001:2015
verfügt bzw. bis Vertragsabschluss verfügen und diese der Auftraggeberin durch Vorlage von Kopien der Zertifikate nachweisen wird, sowie dass er der Auftraggeberin bis zum Abschluss der Transition hinsichtlich
— IDW PS 951 oder eines vergleichbaren Standards
einen Report einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (oder vergleichbar) vorlegen wird, der die Einhaltung des Standards bestätigt.
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Zertifikate/der Report von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzuhalten. Die Bestätigung ist daher von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben.
Zu 10: Mindestens zwei konkret zu beschreibende Referenzprojekte.
Zu 15: NUR FÜR LOS 3:
Abgabe der Bestätigung, dass der Wirtschaftsteilnehmer über eine ITSM-Suite verfügt, dessen Module mindestens das Incident-, Problem-, Change-, IT-Asset & Configuration Management vollständig integriert abbilden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Bestätigung von allen Wirtschaftsteilnehmern abzugeben.
Abgabe der Bestätigung, dass der Wirtschaftsteilnehmer über eine ITSM-Suite verfügt, dessen Module mindestens das Incident-, Problem-, Change-, IT-Asset & Configuration Management vollständig integriert abbilden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Bestätigung von allen Wirtschaftsteilnehmern abzugeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe im Einzelnen die Vorgaben in den Teilnahmebedingungen, u.a.:
— Rechenzentrum (Los 1) muss sich im Hoheitsgebiet der BRD befinden;
— Prüfzeichen der TÜV Informationstechnik GmbH „TSI (Trusted Site Infrastructure) Level-3“ oder höher oder EN 50600 für Rechenzentren (Los1);
— Einhaltung u.a. ISO/IEC 20000:2011, 22301, ISO 31000 mit ISO/IEC 31010, 38500;
— Gesamte Leistungserbringung, soweit damit ein Zugriff oder die tatsächliche Möglichkeit eines Zugriffs auf Sozialdaten oder sonstige personenbezogene Daten verbunden ist oder sein kann, ausnahmslos innerhalb EWR-Raums oder einem Drittstaat, für den die EU-Kommission förmlich die Angemessenheit des Datenschutzniveaus festgestellt hat.
— Gesamte Leistungserbringung, soweit damit ein Zugriff oder die tatsächliche Möglichkeit eines Zugriffs auf Sozialdaten oder sonstige personenbezogene Daten verbunden ist oder sein kann, ausnahmslos innerhalb EWR-Raums oder einem Drittstaat, für den die EU-Kommission förmlich die Angemessenheit des Datenschutzniveaus festgestellt hat.
— Keine Weitergabe/Zugänglichmachung von Sozialdaten, personenbezogenen Daten oder sonstigen Daten, die mit der Auftragsdurchführung in Zusammenhang stehen, an Dritte (insbesondere andere Unternehmen, ausländische Staaten oder deren Behörden etc)
— Einhaltung der Anforderungen aus dem TVgG NRW.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei der Wertung der Eignung wird eine Rangfolge der Bewerber wie folgt ermittelt:
— Schritt 1: Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen Anforderungen.
— Schritt 2: Prüfung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der Ausschlusskriterien.
— Schritt 3: Bewertung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der Bewertungskriterien auf der Grundlage der Anlage A9 („Eignungsmatrix TNW“) zu den Teilnahmebedingungen. Die bei den einzelnen Kriterien erzielten Punktwerte werden entsprechend der in der Anlage A9 in der Spalte „Gewichtungspunktzahl (K)“ angegebenen Faktoren gewichtet und zur Endsumme der Eignungspunkte summiert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Schritt 3: Bewertung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der Bewertungskriterien auf der Grundlage der Anlage A9 („Eignungsmatrix TNW“) zu den Teilnahmebedingungen. Die bei den einzelnen Kriterien erzielten Punktwerte werden entsprechend der in der Anlage A9 in der Spalte „Gewichtungspunktzahl (K)“ angegebenen Faktoren gewichtet und zur Endsumme der Eignungspunkte summiert.
— Schritt 4: Prüfung der Teilnahmeanträge mit Blick auf das Erreichen der geforderten Mindestpunktzahl.
— Schritt 5: Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern in absteigender Reihenfolge nach den höchsten gewichteten Gesamtpunktwerten.
Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber (d.h. Erreichen der Mindestpunktzahl) vorausgesetzt, die 5 Bewerber mit den höchsten gewichteten Gesamtpunktwerten je Los aufgefordert. Bei identischen Gesamtpunktwerten entscheidet das Losverfahren, welcher der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird; eine Erhöhung der Höchstzahl findet in diesem Fall also nicht statt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber (d.h. Erreichen der Mindestpunktzahl) vorausgesetzt, die 5 Bewerber mit den höchsten gewichteten Gesamtpunktwerten je Los aufgefordert. Bei identischen Gesamtpunktwerten entscheidet das Losverfahren, welcher der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird; eine Erhöhung der Höchstzahl findet in diesem Fall also nicht statt.
S. Angaben zu Los 1.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: 100%ige Tochtergesellschaft (Arbeitsgemeinschaft) gesetzlicher Krankenkassen
Kontakt
Kontaktperson: Herr Faltynowicz / Herr Reinicke
Internetadresse: www.gkvi.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMPYCVF🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Es werden nicht alle Lose bezuschlagt werden. Sofern auf eines der Kombinationslose ein Zuschlag erteilt wird, werden diejenigen Einzellose, die vom bezuschlagten Kombinationslos umfasst sind, sowie alle übrigen Kombinationslose nicht bezuschlagt; alle Einzellose werden nur dann bezuschlagt werden können, wenn kein Zuschlag auf ein Kombinationslos erteilt wird. Das Nähere wird den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen sein.
Es werden nicht alle Lose bezuschlagt werden. Sofern auf eines der Kombinationslose ein Zuschlag erteilt wird, werden diejenigen Einzellose, die vom bezuschlagten Kombinationslos umfasst sind, sowie alle übrigen Kombinationslose nicht bezuschlagt; alle Einzellose werden nur dann bezuschlagt werden können, wenn kein Zuschlag auf ein Kombinationslos erteilt wird. Das Nähere wird den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMPYCVF.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2017/S 209-433934 (2017-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gkv informatik GbR („gkvi“) ist ein Full-Service IT-Dienstleister der Gesellschafter AOK Nordost– Die Gesundheitskasse, AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, BARMER und HEK – Hanseatische Krankenkasse mit Hauptsitz in Wuppertal. Aktuell leistet die gkvi für ihre Gesellschafter den operativen IT-Betrieb einschließlich Rechenzentrums-(RZ-)Betrieb im Rahmen einer zentralen mandantenübergreifendenInfrastruktur für mehr als 41.000 Anwender.
Es ist geplant, die Leistungspakete „RZ Facility Leistungen, Zentrale Infrastruktur-Leistungen und Speicher“ (Los 1), „Arbeitsplatz-Leistungen mit zentralem Anteil“ (Los 2) und „Service Desk, Field Service und Warenkorb“ (Los 3) auf externe IT-Dienstleister zu übertragen.
Die gkv informatik GbR („gkvi“) ist ein Full-Service IT-Dienstleister der Gesellschafter AOK Nordost– Die Gesundheitskasse, AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, BARMER und HEK – Hanseatische Krankenkasse mit Hauptsitz in Wuppertal. Aktuell leistet die gkvi für ihre Gesellschafter den operativen IT-Betrieb einschließlich Rechenzentrums-(RZ-)Betrieb im Rahmen einer zentralen mandantenübergreifendenInfrastruktur für mehr als 41.000 Anwender.
Es ist geplant, die Leistungspakete „RZ Facility Leistungen, Zentrale Infrastruktur-Leistungen und Speicher“ (Los 1), „Arbeitsplatz-Leistungen mit zentralem Anteil“ (Los 2) und „Service Desk, Field Service und Warenkorb“ (Los 3) auf externe IT-Dienstleister zu übertragen.
Gesamtwert des Auftrags: 221 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: gkv informatik
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkvinformatik.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gkvi.de📧
Telefon: +49 202-6958-1301📞
Fax: +49 202-6958-20-1301 📠
Die gkv informatik GbR („gkvi“) ist ein Full-Service IT-Dienstleister der Gesellschafter AOK Nordost– Die Gesundheitskasse, AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, BARMER und HEK – Hanseatische Krankenkasse mit Hauptsitz in Wuppertal. Aktuell leistet die gkvi für ihre Gesellschafter den operativen IT-Betrieb einschließlich Rechenzentrums-(RZ-)Betrieb im Rahmen einer zentralen mandantenübergreifendenInfrastruktur für mehr als 41.000 Anwender.
Die gkv informatik GbR („gkvi“) ist ein Full-Service IT-Dienstleister der Gesellschafter AOK Nordost– Die Gesundheitskasse, AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, BARMER und HEK – Hanseatische Krankenkasse mit Hauptsitz in Wuppertal. Aktuell leistet die gkvi für ihre Gesellschafter den operativen IT-Betrieb einschließlich Rechenzentrums-(RZ-)Betrieb im Rahmen einer zentralen mandantenübergreifendenInfrastruktur für mehr als 41.000 Anwender.
Bezeichnung des Loses: Facility Leistungen, Zentrale Infrastruktur-Leistungen undSpeicher
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen durch den Auftragnehmer als Grundlage für den Zugriffauf die Fachanwendungen durch die Auftraggeberin für ihre Kunden.
Des Weiteren stellt der Los 1-Auftragnehmer dem Los 2-Auftragnehmer die für dessen Leistungserbringungbenötigte RZ-Kapazität als Housing-Service verpflichtend bereit.
— Rechenzentrum Services: Bereitstellung und Betrieb eines Verbunds aus zwei Rechenzentren (mindestensaktueller TÜViT TSI Level 3 Version 4) inkl. RZ-Grundfunktionen (Klima, Energie, Zugang, Sicherheit, RZ-Netzeetc.),
— Basis-Services: insb. Antimalware-Schutz (AntiVirus, HIPS (Hostbased Intrusion Prevention System),Application Whitelisting, Sandbox-Analyse (ATD – Advanced Thread Defense)), Monitoring, Verzeichnisdienstezur Verwaltung von technischen Ressourcen und Organisationseinheiten, Bereitstellung und Betrieb einer PKI(Public Key Infrastructure) Umgebung für die interne Nutzung,
— Basis-Services: insb. Antimalware-Schutz (AntiVirus, HIPS (Hostbased Intrusion Prevention System),Application Whitelisting, Sandbox-Analyse (ATD – Advanced Thread Defense)), Monitoring, Verzeichnisdienstezur Verwaltung von technischen Ressourcen und Organisationseinheiten, Bereitstellung und Betrieb einer PKI(Public Key Infrastructure) Umgebung für die interne Nutzung,
— Netzwerk: insb. DDI (IP Adresse Management, Domain Name System, Dynamic Host ConfigurationProtocol), SIEM-Services, Netzwerk Security (ins. Bereitstellung und Betrieb von Firewalls), Application DeliveryController Services, Site 2 Site VPN, Bereitstellung und Betrieb der Internetzugänge für Anwender und Systeme,
— Netzwerk: insb. DDI (IP Adresse Management, Domain Name System, Dynamic Host ConfigurationProtocol), SIEM-Services, Netzwerk Security (ins. Bereitstellung und Betrieb von Firewalls), Application DeliveryController Services, Site 2 Site VPN, Bereitstellung und Betrieb der Internetzugänge für Anwender und Systeme,
— Server- und Storagemanagement: Bereitstellung und Betrieb von Plattformen unterschiedlicher Produktpaletten wie beispielsweise x86 (Windows und Linux) und UNIX sowohl zentral in den RZ als auch an verschiedenen Standorten der Auftraggeberin. Auf den genannten Plattformen werden unter anderembekannte, gkv-spezifische Anwendungen wie oscare(R) oder die eGK-Fachdienste betrieben. Außerdem Überwachung der Systeme (bis zur Oberkante des Betriebssystems),
— Server- und Storagemanagement: Bereitstellung und Betrieb von Plattformen unterschiedlicher Produktpaletten wie beispielsweise x86 (Windows und Linux) und UNIX sowohl zentral in den RZ als auch an verschiedenen Standorten der Auftraggeberin. Auf den genannten Plattformen werden unter anderembekannte, gkv-spezifische Anwendungen wie oscare(R) oder die eGK-Fachdienste betrieben. Außerdem Überwachung der Systeme (bis zur Oberkante des Betriebssystems),
Während in Los 1 die Voraussetzungen für den Betrieb der Fachanwendungen bereitgestellt werden,sichert das Los 2 den Zugriff auf die Fachanwendungen der Auftraggeberin sowie die Zusammenarbeit derMitarbeiter der Auftraggeberin und ihrer Kunden untereinander. Des Weiteren bezieht der Los 2-Auftragnehmerverpflichtend vom Los 1-Auftragnehmer die für die Leistungserbringung benötigte RZ-Kapazität als Housing-Service.
Während in Los 1 die Voraussetzungen für den Betrieb der Fachanwendungen bereitgestellt werden,sichert das Los 2 den Zugriff auf die Fachanwendungen der Auftraggeberin sowie die Zusammenarbeit derMitarbeiter der Auftraggeberin und ihrer Kunden untereinander. Des Weiteren bezieht der Los 2-Auftragnehmerverpflichtend vom Los 1-Auftragnehmer die für die Leistungserbringung benötigte RZ-Kapazität als Housing-Service.
— Basis-Services: Stellung der PKI Services für die interne Nutzung von Zertifikaten, Measuring & Monitoringder relevanten Dienste und technischen Parameter, Schutz von Systemen vor Malware, Betrieb derVerzeichnisdienste zur Verwaltung von technischen Ressourcen, Organisationseinheiten und Personenkontensowie PKI etc,
— Basis-Services: Stellung der PKI Services für die interne Nutzung von Zertifikaten, Measuring & Monitoringder relevanten Dienste und technischen Parameter, Schutz von Systemen vor Malware, Betrieb derVerzeichnisdienste zur Verwaltung von technischen Ressourcen, Organisationseinheiten und Personenkontensowie PKI etc,
— Netzwerk: Bereitstellung und Betrieb der Netzwerkkomponenten, Betrieb der IP-Adressmanagement-Umgebungen (DDI/ Planung, Bereitstellung und IP Adress-Management) personen- bzw. gerätespezifischer,gesicherter Zugang zum Netzwerk der Auftraggeberin per RAS/VPN Dienste, Network Access Control, SIEM,
— Netzwerk: Bereitstellung und Betrieb der Netzwerkkomponenten, Betrieb der IP-Adressmanagement-Umgebungen (DDI/ Planung, Bereitstellung und IP Adress-Management) personen- bzw. gerätespezifischer,gesicherter Zugang zum Netzwerk der Auftraggeberin per RAS/VPN Dienste, Network Access Control, SIEM,
— Arbeitsplatzleistungen: Betrieb sämtlicher Endgeräte (Clients) inkl. der benötigten Software, vollständigerLifecycle des Softwaremanagements, Bereitstellung der zentral zu betreibenden Terminalserverumgebungen fürdie Endgeräte am Arbeitsplatz der Anwender, VDI-Infrastruktur,
— Arbeitsplatzleistungen: Betrieb sämtlicher Endgeräte (Clients) inkl. der benötigten Software, vollständigerLifecycle des Softwaremanagements, Bereitstellung der zentral zu betreibenden Terminalserverumgebungen fürdie Endgeräte am Arbeitsplatz der Anwender, VDI-Infrastruktur,
— Print: Bereitstellung und Betrieb einer vollständigen Printumgebung für den Arbeitsplatzdruck, Betriebvon Druckern in verschiedenen Druckerklassen, entsprechende Printserver und deren Betrieb sowie eine entsprechende Mehrwertdienste-Infrastruktur für „Scan to ...“ und „Follow Me Print“, Zertifizierung derDruckertreiber, welche zum ordnungsgemäßen Betrieb der Textsysteme der Kunden der Auftraggeberinnotwendig sind,
— Print: Bereitstellung und Betrieb einer vollständigen Printumgebung für den Arbeitsplatzdruck, Betriebvon Druckern in verschiedenen Druckerklassen, entsprechende Printserver und deren Betrieb sowie eine entsprechende Mehrwertdienste-Infrastruktur für „Scan to ...“ und „Follow Me Print“, Zertifizierung derDruckertreiber, welche zum ordnungsgemäßen Betrieb der Textsysteme der Kunden der Auftraggeberinnotwendig sind,
— Collaboration Services: Bereitstellung und Betrieb einer Mail-Lösung (inkl. Archivierung) mit gängigenFunktionen wie Kontakte, Kalender, etc., File-Services (Dateisysteme), bei denen Benutzern Zugriff aufzentral gespeicherte Dateien ermöglicht wird, die mit einem Berechtigungskonzept (Projekte, Gruppen, Home-Laufwerke etc.) versehen sind. Die File-Services werden durch EFSS ergänzt,
— Collaboration Services: Bereitstellung und Betrieb einer Mail-Lösung (inkl. Archivierung) mit gängigenFunktionen wie Kontakte, Kalender, etc., File-Services (Dateisysteme), bei denen Benutzern Zugriff aufzentral gespeicherte Dateien ermöglicht wird, die mit einem Berechtigungskonzept (Projekte, Gruppen, Home-Laufwerke etc.) versehen sind. Die File-Services werden durch EFSS ergänzt,
— Service Desk: Bereitstellung eines Service-Desk als Single-Point of Contact in deutscher Sprache füralle IT-relevanten Anfragen. Incident Management mit den wesentlichen Aufgaben der Qualifizierung vonStörungen und deren Behebung bzw. Weiterleitung an nachgelagerte Supporteinheiten und die Beantwortungvon „how to“ Fragen, Abwicklung von Requests, insbesondere aus dem Bereich der Berechtigungsvergabe,aktive Auswertung von Tickets und Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Servicequalität und derAnwenderzufriedenheit, Zulieferung von Informationen an das Problem-Management,
— Service Desk: Bereitstellung eines Service-Desk als Single-Point of Contact in deutscher Sprache füralle IT-relevanten Anfragen. Incident Management mit den wesentlichen Aufgaben der Qualifizierung vonStörungen und deren Behebung bzw. Weiterleitung an nachgelagerte Supporteinheiten und die Beantwortungvon „how to“ Fragen, Abwicklung von Requests, insbesondere aus dem Bereich der Berechtigungsvergabe,aktive Auswertung von Tickets und Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Servicequalität und derAnwenderzufriedenheit, Zulieferung von Informationen an das Problem-Management,
— Warenkorb Services: Bereitstellung und Pflege eines umfassenden Warenkorbs. Der Warenkorb beinhaltetHardware (z. B. Desktops, Notebooks, Thin Clients, Monitore, Drucker, Mobile Devices, etc.), Software undServiceleistungen, die bei der Hardware das Management entsprechender Wartungsverträge (insbesondereGarantieabwicklungen) und die Entsorgung umfassen,
— Warenkorb Services: Bereitstellung und Pflege eines umfassenden Warenkorbs. Der Warenkorb beinhaltetHardware (z. B. Desktops, Notebooks, Thin Clients, Monitore, Drucker, Mobile Devices, etc.), Software undServiceleistungen, die bei der Hardware das Management entsprechender Wartungsverträge (insbesondereGarantieabwicklungen) und die Entsorgung umfassen,
— Field Services: Erbringung von Leistungen, die eine Installation, Wiederherstellung oder den Abbau vonSystemen inkl. Patchen der Netzwerkanschlüsse am Arbeitsplatz beinhalten können und zwingend den Einsatzeines Technikers vor Ort verlangen.
Los 5 ist ein Kombinationslos, bestehend aus den Leistungen von Los 2 und Los 3.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-21 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Hahnstr. 43 d
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 221 000 EUR 💰
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postanschrift: Europaring 34-40
Postort: Kerpen
Postleitzahl: 50170
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.gkvinformatik.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,