Glasreinigung

Regierung von Oberbayern – Zentrale Vergabestelle

Glasreinigung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-29 Auftragsbekanntmachung
2017-10-05 Ergänzende Angaben
2017-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fensterreinigung
Referenznummer: 0270-ZV-19-2-17
Kurze Beschreibung: Glasreinigung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fensterreinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Oberbayern – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176404100 📠
URL der Dokumente: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-02 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 168-345535
ABl. S-Ausgabe: 168

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Dienstleistung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Off, Maria
Dokumente URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2017/S 168-345535 (2017-08-29)
Ergänzende Angaben (2017-10-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 193-396664
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 168-345535
ABl. S-Ausgabe: 193

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Quelle: OJS 2017/S 193-396664 (2017-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Glasreinigung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 246-515316
ABl. S-Ausgabe: 246

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die zweimal jährlich durchzuführende Glasreinigung im Dienstgebäude.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unter-legenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 246-515316 (2017-12-20)