Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“GMT 2018 Paket 11_Los 1: Ge/BR/PSS Westheim – Gessertshausen, Strecke 5302; Los 2: Ge/BR/PSS Feucht-Ludersheim, Strecke 5933
17FEI29609”
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“GMT 2018 Paket 11_Los 1: Ge/BR/PSS Westheim – Gessertshausen, Strecke 5302;
Los 2: Ge/BR/PSS Feucht-Ludersheim, Strecke 5933” Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Westheim – Gessertshausen km 8,268 – km 15,798
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Weißenburg-Gunzenhausen🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 6 567 m Gleisumbau mit BR maschinell etc.
Zusätzliche Informationen:
“Folgende Präqualifikationen sind in diesem Los gefordert:
Oberbau konventionell –Schotter.
— Gleise,
— Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h,
—...”
Zusätzliche Informationen
Folgende Präqualifikationen sind in diesem Los gefordert:
Oberbau konventionell –Schotter.
— Gleise,
— Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h,
— Weichen,
— Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Feucht - Ludersheim km 0,488 – km 8,310
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Nürnberger Land🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 7.784 m Gleisumbau mit BR maschinell
Zusätzliche Informationen:
“Folgende Präqualifikationen sind in diesem Los gefordert:
Oberbau konventionell – Schotter.
— Gleise,
— Strecken III; Regionalverkehr 50 – 120 km/h”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 233-485217
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 Westheim – Gessertshausen km 8,268 – km 15,798
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 Feucht – Ludersheim km 0,488 – km 8,310
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-10 📅
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— die vom AG beauftragten Ingenieurbüros sind der Angebotserklärung zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 085-192250 (2018-05-02)