Die Bayerische Forstverwaltung setzt für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder derzeit bereits GNSS-gestützte Aufnahmeverfahren ein, die eine effektive und effiziente Abwicklung dieser Aufgaben gewährleisten. Im Rahmen der forstlichen Förderprogramme ist es erforderlich, maßnahmenbezogene Geodaten unter Berücksichtigung der besonderen Situationen im Wald zu erheben und diese mit Sachdaten zu verknüpfen. Die GNSS-gestützten Geodaten beziehen sich auf Punkte, Linien und Flächen und werden vor Ort von forstlichen Außendienstmitarbeitern erfasst. Die Aufnahmen werden im gesamten Zuständigkeitsgebiet der bayerischen Forstverwaltung (Staatsgebiet Bayern) im autonomen Modus in Echtzeit erhoben. Zur Fortsetzung dieser Arbeitsroutinen ist der Erwerb eines GNSS-Systems (GNSS-Empfänger inkl. der entsprechenden Systemsoftware nebst Garantie) vorgesehen. Hierzu werden mind. 200 bzw. max. 450 GNSS-Empfänger beschafft, deren Lieferung in 2 -3 Tranchen stattfinden soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geräte für digitale Kartografie
Referenznummer: 2017RJ000002
Kurze Beschreibung:
Die Bayerische Forstverwaltung setzt für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder derzeit bereits GNSS-gestützte Aufnahmeverfahren ein, die eine effektive und effiziente Abwicklung dieser Aufgaben gewährleisten.
Im Rahmen der forstlichen Förderprogramme ist es erforderlich, maßnahmenbezogene Geodaten unter Berücksichtigung der besonderen Situationen im Wald zu erheben und diese mit Sachdaten zu verknüpfen.
Die GNSS-gestützten Geodaten beziehen sich auf Punkte, Linien und Flächen und werden vor Ort von forstlichen Außendienstmitarbeitern erfasst. Die Aufnahmen werden im gesamten Zuständigkeitsgebiet der bayerischen Forstverwaltung (Staatsgebiet Bayern) im autonomen Modus in Echtzeit erhoben.
Zur Fortsetzung dieser Arbeitsroutinen ist der Erwerb eines GNSS-Systems (GNSS-Empfänger inkl. der entsprechenden Systemsoftware nebst Garantie) vorgesehen. Hierzu werden mind. 200 bzw. max. 450 GNSS-Empfänger beschafft, deren Lieferung in 2 -3 Tranchen stattfinden soll.
Die Bayerische Forstverwaltung setzt für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder derzeit bereits GNSS-gestützte Aufnahmeverfahren ein, die eine effektive und effiziente Abwicklung dieser Aufgaben gewährleisten.
Im Rahmen der forstlichen Förderprogramme ist es erforderlich, maßnahmenbezogene Geodaten unter Berücksichtigung der besonderen Situationen im Wald zu erheben und diese mit Sachdaten zu verknüpfen.
Die GNSS-gestützten Geodaten beziehen sich auf Punkte, Linien und Flächen und werden vor Ort von forstlichen Außendienstmitarbeitern erfasst. Die Aufnahmen werden im gesamten Zuständigkeitsgebiet der bayerischen Forstverwaltung (Staatsgebiet Bayern) im autonomen Modus in Echtzeit erhoben.
Zur Fortsetzung dieser Arbeitsroutinen ist der Erwerb eines GNSS-Systems (GNSS-Empfänger inkl. der entsprechenden Systemsoftware nebst Garantie) vorgesehen. Hierzu werden mind. 200 bzw. max. 450 GNSS-Empfänger beschafft, deren Lieferung in 2 -3 Tranchen stattfinden soll.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geräte für digitale Kartografie📦
Zusätzlicher CPV-Code: Geräte für digitale Kartografie📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Landshut, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Postanschrift: Porschestraße 5a
Postleitzahl: 84030
Postort: Landshut
Kontakt
Internetadresse: http://www.fueak.bayern.de🌏
E-Mail: poststelle@fueak.bayern.de📧
Telefon: +49 9251878153📞
Fax: +49 8719522399 📠
URL der Dokumente: https://www.auftraege.bayern.de🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-16 📅
Datum des Beginns: 2017-12-15 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 178-364101
ABl. S-Ausgabe: 178
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bayerische Forstverwaltung setzt für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder derzeit bereits GNSS-gestützte Aufnahmeverfahren ein, die eine effektive und effiziente Abwicklung dieser Aufgaben gewährleisten.
Im Rahmen der forstlichen Förderprogramme ist es erforderlich, maßnahmenbezogene Geodaten unter Berücksichtigung der besonderen Situationen im Wald zu erheben und diese mit Sachdaten zu verknüpfen.
Die GNSS-gestützten Geodaten beziehen sich auf Punkte, Linien und Flächen und werden vor Ort von forstlichen Außendienstmitarbeitern erfasst. Die Aufnahmen werden im gesamten Zuständigkeitsgebiet der bayerischen Forstverwaltung (Staatsgebiet Bayern) im autonomen Modus in Echtzeit erhoben.
Die GNSS-gestützten Geodaten beziehen sich auf Punkte, Linien und Flächen und werden vor Ort von forstlichen Außendienstmitarbeitern erfasst. Die Aufnahmen werden im gesamten Zuständigkeitsgebiet der bayerischen Forstverwaltung (Staatsgebiet Bayern) im autonomen Modus in Echtzeit erhoben.
Zur Fortsetzung dieser Arbeitsroutinen ist der Erwerb eines GNSS-Systems (GNSS-Empfänger inkl. der entsprechenden Systemsoftware nebst Garantie) vorgesehen. Hierzu werden mind. 200 bzw. max. 450 GNSS-Empfänger beschafft, deren Lieferung in 2 -3 Tranchen stattfinden soll.
Zur Fortsetzung dieser Arbeitsroutinen ist der Erwerb eines GNSS-Systems (GNSS-Empfänger inkl. der entsprechenden Systemsoftware nebst Garantie) vorgesehen. Hierzu werden mind. 200 bzw. max. 450 GNSS-Empfänger beschafft, deren Lieferung in 2 -3 Tranchen stattfinden soll.
Die bei der Messung erhobenen Daten müssen im Ausgabedatenformat NMEA 0183 (WGS 84 Position) über eine virtuelle ComPort-Schnittstelle an nachfolgende GIS-Anwendungen übergeben und dort weiterverarbeitet werden können.
Die GNSS-Empfänger müssen mit einer Systemsoftware ausgestattet sein, die eine Steuerung der Firmware ermöglicht und qualitätsgesicherte NMEA-Daten bereitstellt. Die Installation dieser auf den jeweiligen Geräten wird vom Auftraggeber mit der vorhandenen Softwareverteilung durchgeführt. Es ist vorgesehen, die Systemsoftware mit regional unterschiedlichen Konfigurationsprofilen vorzukonfigurieren, der Anwender soll bei Bedarf aus mehreren verfügbaren Profilen wählen können. Der Auftragnehmer versetzt den Auftraggeber in die Lage, solche Profile zu erstellen, anzupassen und mittels der zentralen Softwareverteilung auszurollen, so dass sich die angepassten Sätze der Konfigurationsprofile in die jeweilige Systemsoftware integrieren.
Die GNSS-Empfänger müssen mit einer Systemsoftware ausgestattet sein, die eine Steuerung der Firmware ermöglicht und qualitätsgesicherte NMEA-Daten bereitstellt. Die Installation dieser auf den jeweiligen Geräten wird vom Auftraggeber mit der vorhandenen Softwareverteilung durchgeführt. Es ist vorgesehen, die Systemsoftware mit regional unterschiedlichen Konfigurationsprofilen vorzukonfigurieren, der Anwender soll bei Bedarf aus mehreren verfügbaren Profilen wählen können. Der Auftragnehmer versetzt den Auftraggeber in die Lage, solche Profile zu erstellen, anzupassen und mittels der zentralen Softwareverteilung auszurollen, so dass sich die angepassten Sätze der Konfigurationsprofile in die jeweilige Systemsoftware integrieren.
Die Bewertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode.
Die Leistungsbeschreibung der einzelnen Anforderungsparameter ist in der Bewertungsmatrix inkl. der gelisteten Fragestellungen aufgeführt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale Verlängerung durch Abruf einer 3. Tranche zum 1.2.2019 bis 31.1.2022 sowie optionale Verlängerung der Laufzeit des Systemservices nebst Garantie um weitere 24 Monate ab jeweiliger Auslieferung.
Beschreibung der Optionen: Vgl. II.2.7).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Porschestraße 5a, 84030 Landshut.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB, § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen. Erklärung bezüglich Insolvenz, Liquidation.
— Abgabe der Schutzerklärung zu Scientology.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU,
— Gesamtumsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft sowie den Umsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe zu technischen Fachkräften und technischen Stellen, die für den Support eingesetzt werden.
— Bestätigung und Abgabe eines Nachweises zur Identifikation als Hersteller oder autorisierter Vertragshändler für GNSS-Empfänger (Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht).
— Bestätigung und Abgabe eines Nachweises zur Identifikation als Hersteller oder autorisierter Vertragshändler für GNSS-Empfänger (Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage eines EVB-IT Systemlieferungsvertrages.
— Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausdrücklich ausgeschlossen.
— Zahlungsziel bei Skontogewährung: 21 Tage.
— Abgabe der Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen IT.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gebietskörperschaft
Kontakt
Kontaktperson: Rieß, Jennifer
Dokumente URL: https://www.auftraege.bayern.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Porschestraße 5a, 84030 Landshut, Telefax 0871 9522399, E-Mail: Einkauf@fueak.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Porschestraße 5a, 84030 Landshut, Telefax 0871 9522399, E-Mail: Einkauf@fueak.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2017/S 178-364101 (2017-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 572 174 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zur Fortsetzung dieser Arbeitsroutinen ist der Erwerb eines GNSS-Systems (GNSS-Empfänger inkl. der entsprechenden Systemsoftware nebst Garantie) vorgesehen.
Den fortlaufenden Teil der Beschreibung finden Sie unter der in IV.2.1 genannten Auftragsbekanntmachungsnummer.
Beschreibung der Optionen: Vgl. II.2.7)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-24 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2018/S 119-270611 (2018-06-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 572 174 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Globale Navigations- und Ortungssysteme (GPS oder gleichwertiges System)📦
Zur Fortsetzung dieser Arbeitsroutinen ist der Erwerb eines GNSS-Systems (GNSS-Empfänger inkl. derentsprechenden Systemsoftware nebst Garantie) vorgesehen. Hierzu werden mind. 200 bzw. max. 450 GNSS-Empfänger beschafft, deren Lieferung in 2 -3 Tranchen stattfinden soll.
Zur Fortsetzung dieser Arbeitsroutinen ist der Erwerb eines GNSS-Systems (GNSS-Empfänger inkl. derentsprechenden Systemsoftware nebst Garantie) vorgesehen. Hierzu werden mind. 200 bzw. max. 450 GNSS-Empfänger beschafft, deren Lieferung in 2 -3 Tranchen stattfinden soll.
Die bei der Messung erhobenen Daten müssen im Ausgabedatenformat NMEA 0183 (WGS 84 Position) übereine virtuelle ComPort-Schnittstelle an nachfolgende GIS-Anwendungen übergeben und dort weiterverarbeitet werden können. Die GNSS-Empfänger müssen mit einer Systemsoftware ausgestattet sein, die eine Steuerung der Firmware ermöglicht und qualitätsgesicherte NMEA-Daten bereitstellt. Die Installation dieser auf den jeweiligen Geräten wird vom Auftraggeber mit der vorhandenen Softwareverteilung durchgeführt. Es ist vorgesehen, die Systemsoftware mit regional unterschiedlichen Konfigurationsprofilen vorzukonfigurieren, der Anwender soll bei Bedarf aus mehreren verfügbaren Profilen wählen können. Der Auftragnehmer versetzt den Auftraggeber in die Lage, solche Profile zu erstellen, anzupassen und mittels der zentralen Softwareverteilung auszurollen, so dass sich die angepassten Sätze der Konfigurationsprofile in die jeweilige Systemsoftware integrieren.
Die bei der Messung erhobenen Daten müssen im Ausgabedatenformat NMEA 0183 (WGS 84 Position) übereine virtuelle ComPort-Schnittstelle an nachfolgende GIS-Anwendungen übergeben und dort weiterverarbeitet werden können. Die GNSS-Empfänger müssen mit einer Systemsoftware ausgestattet sein, die eine Steuerung der Firmware ermöglicht und qualitätsgesicherte NMEA-Daten bereitstellt. Die Installation dieser auf den jeweiligen Geräten wird vom Auftraggeber mit der vorhandenen Softwareverteilung durchgeführt. Es ist vorgesehen, die Systemsoftware mit regional unterschiedlichen Konfigurationsprofilen vorzukonfigurieren, der Anwender soll bei Bedarf aus mehreren verfügbaren Profilen wählen können. Der Auftragnehmer versetzt den Auftraggeber in die Lage, solche Profile zu erstellen, anzupassen und mittels der zentralen Softwareverteilung auszurollen, so dass sich die angepassten Sätze der Konfigurationsprofile in die jeweilige Systemsoftware integrieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Porschestraße 5a
84030 Landshut
Auftragsvergabe
Name: Topcon Deutschland Positioning GmbH
Postanschrift: Alter Teichweg 53B
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22049
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 572 174 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.