Gövb: Technische Sicherung von 4 Bahnübergängen

Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (gövb)

Die Hauptleistungen bestehen aus:

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-11 Auftragsbekanntmachung
2017-08-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
Kurze Beschreibung:
Die Hauptleistungen bestehen aus: 4 St vorhandene Sicherungsanlagen ausbauen und entsorgen ca. 160 m Kabelgraben herstellen ca. 3 560 m Kabel in Kabelgraben bzw. Schutzrohre verlegen (Kabellieferung durch Signalbaufirma) 8 St Gleisquerungen in offener Bauweise 3 St Rohrkreuzungen mit Straßen im Bohrpressverfahren o.ä. 51 St Betonerdfüße setzen (Lieferung durch Signalbaufirma) 18 St Spannbetonpfosten einbauen (Lieferung durch Signalbaufirma) ca. 260 m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: de915 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (gövb)
Postanschrift: Gustav-Bielefeld-Str. 1
Postleitzahl: 37079
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.goevb.de 🌏
E-Mail: zimmermann@goevb.de 📧
Telefon: +49 551/38444-830 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E19326822 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-17 📅
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2018-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 094-184882
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hauptleistungen bestehen aus:
4 St vorhandene Sicherungsanlagen ausbauen und entsorgen ca. 160 m Kabelgraben herstellen ca. 3 560 m Kabel in Kabelgraben bzw. Schutzrohre verlegen (Kabellieferung durch Signalbaufirma) 8 St Gleisquerungen in offener Bauweise 3 St Rohrkreuzungen mit Straßen im Bohrpressverfahren o.ä.
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51 St Betonerdfüße setzen (Lieferung durch Signalbaufirma) 18 St Spannbetonpfosten einbauen (Lieferung durch Signalbaufirma) ca. 260 m
Technische Sicherung von 4 Bahnübergängen in Göttingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, Krankenkasse, Berufgenossenschaft siehe auch Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH, Gustav-Bielefeld-Str. 1, 37079 Göttingen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thomas Zimmermann
Internetadresse: www.goevb.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E19326822 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstößeaus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahmebzw.
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Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfallsunzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2GWB genannten Fristen verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 094-184882 (2017-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hauptleistungen bestehen aus: 4 St. vorhandene Sicherungsanlagen ausbauen und entsorgen ca. 160 m Kabelgraben herstellen ca. 3 560 m Kabel in Kabelgraben bzw. Schutzrohre verlegen (Kabellieferung durch Signalbaufirma) 8 St. Gleisquerungen in offener Bauweise 3 St. Rohrkreuzungen mit Straßen im Bohrpressverfahren o. ä. 51 St. Betonerdfüße setzen (Lieferung durch Signalbaufirma) 18 St. Spannbetonpfosten einbauen (Lieferung durch Signalbaufirma) ca. 260 m
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Gesamtwert des Auftrags: 296951.46 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 160-331073
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 094-184882
ABl. S-Ausgabe: 160

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
4 St. vorhandene Sicherungsanlagen ausbauen und entsorgen ca. 160 m Kabelgraben herstellen ca. 3 560 m Kabel in Kabelgraben bzw. Schutzrohre verlegen (Kabellieferung durch Signalbaufirma) 8 St. Gleisquerungen in offener Bauweise 3 St. Rohrkreuzungen mit Straßen im Bohrpressverfahren o. ä.
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51 St. Betonerdfüße setzen (Lieferung durch Signalbaufirma) 18 St. Spannbetonpfosten einbauen (Lieferung durch Signalbaufirma) ca. 260 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-22 📅
Name: BKS Schömig GmbH & Co. KG
Postanschrift: Döbereinerstraße 35 a
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland 🇩🇪
Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 160-331073 (2017-08-18)