Grundausbau Inzwischenland

Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH

Der AG behält sich eine losweise Vergabe vor.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-27 Auftragsbekanntmachung
2017-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Kurze Beschreibung:
Der AG behält sich eine losweise Vergabe vor. Die Ausschreibung beinhaltet Arbeiten in drei Parkteilen — Los 1 Inzwischenland Nord ca. 10 000 m — Los 2 Inzwischenland Süd und Dahliengarten ca. 10 600 m — Los 3 Ausstellungsbereich Wohlgelegen ca 16 575 m In dem Los 2 sind die Leistungen des Titel Dahliengartens aus abrechnungstechnischen Gründen gesondert abzurechnen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Trinkwasserrohrleitungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 25
Postleitzahl: 74076
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.buga2019.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@buga2019.de 📧
Telefon: +49 713127140 📞
Fax: +49 7131271410 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E55689531 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E55689531 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-29 📅
Datum des Beginns: 2017-10-23 📅
Datum des Endes: 2018-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 144-296420
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Öffnung entspr. § 14 EU VOB/A durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AG behält sich eine losweise Vergabe vor.
Die Ausschreibung beinhaltet Arbeiten in drei Parkteilen
— Los 1 Inzwischenland Nord ca. 10 000 m
— Los 2 Inzwischenland Süd und Dahliengarten ca. 10 600 m
— Los 3 Ausstellungsbereich Wohlgelegen ca 16 575 m
In dem Los 2 sind die Leistungen des Titel Dahliengartens aus abrechnungstechnischen Gründen gesondert abzurechnen.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Inzwischenland Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Geländebearbeitung außerhalb der Themengärten
870 m
225 m Randeinfassung aus Holzbrettern
50 m
62,5 m
Befestigte Flächen außerhalb der Gärten
95 m Asphaltschnitt
15 m
3 950 m
Technische Anlagen in Außenanlagen
160 m Verlängerung bestehender Trinkwasserleitungen
340 m Regenwasserleitung DN 150
120 m Versickerungsleitung DN 100
55 m Entwässerungsrinnen mit Abdeckung
85 m Verlegung baus. Elektrokabel
Grundausbau Themengärten
11 Stück Flächengrößen von 200 – 800 m
Pflanzarbeiten
32 Stck Pflanzung baus. Hochstämme StU 25-30 inkl. Pflege bis 10/18.
Bezeichnung des Loses: Inzwischenland Süd und Dahliengarten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
495 m
1 025 m Randeinfassung aus Holzbrettern
250 m
27,5 m
2 700 m
135 m Verlängerung bestehender Trinkwasserleitungen
185 m Regenwasserleitung DN 150
85 m Versickerungsleitung DN 100
45 m Entwässerungsrinnen
90 m Verlegung baus. Elektrokabel
7 Stück Flächengrößen von 200 – 800 m
Grundausbau Dahliengarten, 3 350 m
500 m
200 m
1 950 m
615 m Randeinfassung aus Holzbrettern
315 m
38 Stck Pflanzung baus. Hochstämme StU 25-30 inkl. Pflege.
Bezeichnung des Loses: Ausstellungsbereich Wohlgelegen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Geländebearbeitung
16 600 m
1 600 m
2 900 m
685 m Randeinfassung aus Holzbrettern
750 m
2 000 m
350 m Verlängerung bestehender Trinkwasserleitungen
200 m Regenwasserleitung DN 150
125 m Versickerungsleitung DN 100
350 m Verlegung baus. Elektrokabel
Grundausbau Naturgarten, 200 m
techn.Anlagen Schweineaußengelände
1 Stck Jauchegrube, 10 m
40 Stck Pflanzung baus. Hochstämme StU 25-30 inkl. Pflege
5.450 Stck Salix purpurea liefern und pflanzen
Ansaaten
7 350 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes
oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung
erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes
oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes
oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung
erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen
beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2 500 EUR belegt worden ist,
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen – auf Anforderung: Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer
Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangen
eine Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in
einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen
Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall binnen zwei Wochen ab Auftragserteilung
mit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in
Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500
000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflicht
privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen- und Sachschäden durch
Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle
Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt
sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder
der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt,
sind mit dem Angebot vorzulegen:
— 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben (Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschl. eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGEPartner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonalkoordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung),
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— die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— auf Anforderung: DVWG-Zertifikat GW301.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Heilbronn -Rechtsamt- Zentrales Vergabemanagement, Moltkestraße 35, 74072 Heilbronn, 2.OG, Zimmer 24.
Zusätzliche Informationen:
Öffnung entspr. § 14 EU VOB/A durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E55689531
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E55689531 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidungen die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach
Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder
auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Falle der verteidigungs- und sicherheitsspezifischer
Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen bestimmte Informationen über die
Zuschlagsentscheidung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs 7
/ 7 oder Sicherheitsinteressen zuwiderlaufen, berechtigte geschäftliche Interessen öffentlicher oder privater
Unternehmen schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnten.
Einleitung des Verfahrens vor der Kammer: Einleitung, Antrag §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Absatz 1
Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 144-296420 (2017-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 175-357856
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 144-296420
ABl. S-Ausgabe: 175

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geländebearbeitung außerhalb der Themengärten.
225 m Randeinfassung aus Holzbrettern.
Befestigte Flächen außerhalb der Gärten.
95 m Asphaltschnitt.
Technische Anlagen in Außenanlagen.
160 m Verlängerung bestehender Trinkwasserleitungen.
340 m Regenwasserleitung DN 150.
120 m Versickerungsleitung DN 100.
55 m Entwässerungsrinnen mit Abdeckung.
85 m Verlegung baus. Elektrokabel.
Grundausbau Themengärten.
Pflanzarbeiten.
1.025 m Randeinfassung aus Holzbrettern.
2.700 m
135 m Verlängerung bestehender Trinkwasserleitungen.
185 m Regenwasserleitung DN 150.
85 m Versickerungsleitung DN 100.
45 m Entwässerungsrinnen.
90 m Verlegung baus. Elektrokabel.
615 m Randeinfassung aus Holzbrettern.
Geländebearbeitung.
685 m Randeinfassung aus Holzbrettern.
350 m Verlängerung bestehender Trinkwasserleitungen.
200 m Regenwasserleitung DN 150.
125 m Versickerungsleitung DN 100.
350 m Verlegung baus. Elektrokabel.
techn.Anlagen Schweineaußengelände.
40 Stck Pflanzung baus. Hochstämme StU 25-30 inkl. Pflege.
5 450 Stck Salix purpurea liefern und pflanzen.
Ansaaten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
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Antrag §160 GWB:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 175-357856 (2017-09-11)