Grunderneuerung der BAB 39 zwischen AS Lüneburg Nord und AS Handorf, Richtungsfahrbahn Lüneburg, VgV-Vergabe zur Beschaffung von Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen
Im Auftrage der Bundesrepublik Deutschland wird das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg die Bundesautobahn A 39 von der Anschlussstelle Lüneburg-Nord bis zur Anschlussstelle Handorf, Richtungsfahrbahn Lüneburg, grunderneuern. Aufgrund verschiedener Untersuchungen wurde belegt, dass der vorhandene Ausbaustandard den heutigen Verkehrsentwicklungen nicht mehr entspricht. Weiterhin wurde durch die Untersuchungen deutlich, dass im Haupt- und Überholfahrstreifen nicht nur die Binder- und Tragschicht nicht mehr den heutigen Verkehrsanforderungen angepasst ist, sondern auch, dass die Verfestigung eine starke Rissbildung aufweist. Eine Verstärkung der Fahrbahn durch einen Hocheinbau, aufgrund erforderlicher Anpassungen der vorhandenen Bauwerke, wäre nur mit einem erhöhten Aufwand möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-13.
Auftragsbekanntmachung (2017-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: P309
Kurze Beschreibung:
Im Auftrage der Bundesrepublik Deutschland wird das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg die Bundesautobahn A 39 von der Anschlussstelle Lüneburg-Nord bis zur Anschlussstelle Handorf, Richtungsfahrbahn Lüneburg, grunderneuern. Aufgrund verschiedener Untersuchungen wurde belegt, dass der vorhandene Ausbaustandard den heutigen Verkehrsentwicklungen nicht mehr entspricht. Weiterhin wurde durch die Untersuchungen deutlich, dass im Haupt- und Überholfahrstreifen nicht nur die Binder- und Tragschicht nicht mehr den heutigen Verkehrsanforderungen angepasst ist, sondern auch, dass die Verfestigung eine starke Rissbildung aufweist. Eine Verstärkung der Fahrbahn durch einen Hocheinbau, aufgrund erforderlicher Anpassungen der vorhandenen Bauwerke, wäre nur mit einem erhöhten Aufwand möglich.
Im Auftrage der Bundesrepublik Deutschland wird das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg die Bundesautobahn A 39 von der Anschlussstelle Lüneburg-Nord bis zur Anschlussstelle Handorf, Richtungsfahrbahn Lüneburg, grunderneuern. Aufgrund verschiedener Untersuchungen wurde belegt, dass der vorhandene Ausbaustandard den heutigen Verkehrsentwicklungen nicht mehr entspricht. Weiterhin wurde durch die Untersuchungen deutlich, dass im Haupt- und Überholfahrstreifen nicht nur die Binder- und Tragschicht nicht mehr den heutigen Verkehrsanforderungen angepasst ist, sondern auch, dass die Verfestigung eine starke Rissbildung aufweist. Eine Verstärkung der Fahrbahn durch einen Hocheinbau, aufgrund erforderlicher Anpassungen der vorhandenen Bauwerke, wäre nur mit einem erhöhten Aufwand möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— Unterlagen können auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y5PY4AN%22
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail,
— Der Teilnahmeantrag ist 1-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und 1-fach in digitaler Form (gescannter Teilnahmeantrag auf CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen),
— Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf dem Umschlag/Verpackung) mit folgendem Hinweis zu versehen: „Teilnahmeantrag – bitte nicht öffnen. Grunderneuerung der BAB 39 zwischen AS Lüneburg Nord und AS Handorf, VgV-Vergabeverfahren OP Verkehrsanlagen Lph 5-6; Öffnungstermin: 16.5.2017, 11:00 Uhr.“,
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PY4AN.
— Der Teilnahmeantrag ist 1-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und 1-fach in digitaler Form (gescannter Teilnahmeantrag auf CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen),
— Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf dem Umschlag/Verpackung) mit folgendem Hinweis zu versehen: „Teilnahmeantrag – bitte nicht öffnen. Grunderneuerung der BAB 39 zwischen AS Lüneburg Nord und AS Handorf, VgV-Vergabeverfahren OP Verkehrsanlagen Lph 5-6; Öffnungstermin: 16.5.2017, 11:00 Uhr.“,
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PY4AN.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Vergabe werden für die Richtungsfahrbahn Lüneburg folgende Leistungen vergeben:
— Objektplanung für Verkehrsanlagen inklusive Ausstattungsgewerke (bestehend aus Verkehrssicherung, Markierung, Schutzeinrichtung und Beschilderung) einschließlich aller Brückenbauwerke, Lph 5 und 6 gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1.
Dauer: 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Mindeststandards:
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von je mind. 1 500 000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von je mind. 1 500 000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2012, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen dieser jeweiligen vergleichbaren Leistung, Ansprechpartner beim AG)). Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 6 abgeschlossen wurde. Vergleichbare Referenzen = Decken-/Grunderneuerungen oder Neubaumaßnahmen auf Bundesautobahnen (Lph 5 und 6). Wünschenswert sind aufgrund der sich in der Vergangenheit häufig geänderten Vorschriften möglichst aktuelle Referenzen;
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2012, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen dieser jeweiligen vergleichbaren Leistung, Ansprechpartner beim AG)). Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 6 abgeschlossen wurde. Vergleichbare Referenzen = Decken-/Grunderneuerungen oder Neubaumaßnahmen auf Bundesautobahnen (Lph 5 und 6). Wünschenswert sind aufgrund der sich in der Vergangenheit häufig geänderten Vorschriften möglichst aktuelle Referenzen;
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung;
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung;
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zur Gewährleistung der Qualität;
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen;
— Nachweis über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV (Ingenieur).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 65 %,
— Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014-2016): 10 %,
— Beschäftigte im Bereich von vergleichbaren Dienstleistungen: 10 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 15 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
— Der Teilnahmeantrag ist 1-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und 1-fach in digitaler Form (gescannter Teilnahmeantrag auf CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen),
— Der Teilnahmeantrag ist 1-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und 1-fach in digitaler Form (gescannter Teilnahmeantrag auf CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen),
— Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf dem Umschlag/Verpackung) mit folgendem Hinweis zu versehen: „Teilnahmeantrag – bitte nicht öffnen. Grunderneuerung der BAB 39 zwischen AS Lüneburg Nord und AS Handorf, VgV-Vergabeverfahren OP Verkehrsanlagen Lph 5-6; Öffnungstermin: 16.5.2017, 11:00 Uhr.“,
— Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf dem Umschlag/Verpackung) mit folgendem Hinweis zu versehen: „Teilnahmeantrag – bitte nicht öffnen. Grunderneuerung der BAB 39 zwischen AS Lüneburg Nord und AS Handorf, VgV-Vergabeverfahren OP Verkehrsanlagen Lph 5-6; Öffnungstermin: 16.5.2017, 11:00 Uhr.“,
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PY4AN.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg
Quelle: OJS 2017/S 074-142480 (2017-04-13)