Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grunderneuerung S9, Komplex Schöneweide, Neubau EÜ Sterndamm.
17GEI27273
Produkte/Dienstleistungen: Konstruktionen für Brücken📦
Kurze Beschreibung: Neubau EÜ Sterndamm, Ingenieurbau und Hochbaumaßnahmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Konstruktionen für Brücken📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin Treptow.
Beschreibung der Beschaffung:
“Abbruch und Neubau von 2 Widerlagern für den Einhub von 2 Stahltrogbrücken, inklusive Verkehrsanlagen S-Bahnverkehr über die Neubaubrücken. Neubau von 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Abbruch und Neubau von 2 Widerlagern für den Einhub von 2 Stahltrogbrücken, inklusive Verkehrsanlagen S-Bahnverkehr über die Neubaubrücken. Neubau von 3 Treppenaufgängen zu den jeweiligen Bahnsteigen A, B und C mit Treppeneinhausung und technischer Ausrüstung, Objektausrüstung. Komplette Fassadenherstellung, Verklinkerung im Reichsformat (Bauanteil untersteht dem Denkmalschutz. Straßenbau / Gehwege wieder herstellen, Straßenbeleuchtung für Dritte.Landschaftliche Gestaltung der Neubauanlagen.
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Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Keine Wertungskriterien.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 099-196759
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 17GEI27273
Titel: Grunderneuerung S9, Komplex Schöneweide, Neubau EÜ Sterndamm
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-17 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Spitzke SE UB Ingenieurbau/Projekte GVZ Berlin Süd
Postort: Großbeeren
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Brandenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 137-281675 (2017-07-17)