Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit einem privaten Partner und Übernahme des Betriebshofes Goslar
Die Stadt Goslar beabsichtigt die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit einem privaten Partner. Die Gesellschaft soll durch die Stadt Goslar mit den Aufgaben des jetzigen Betriebshofs Goslar beauftragt werden. Im Rahmen des Auftrages sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
— Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grünflächen,
— Pflege und Unterhaltung städtischer Friedhöfe einschließlich Bestattungsdienstleistungen,
— Straßenunterhaltung,
— Straßenreinigung und Winterdienst,
— Beschilderung und Markierung,
— Lichtsignalanlagen und
— Straßenbeleuchtung
— Dienst- und Hilfsleistungen für Dienststellen der Stadtverwaltung
— Dienst- und Hilfsleistungen im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr.
Das Straßennetz im Stadtgebiet Goslar (inklusive Vienenburg) umfasst rd. 280 km.
Für die Gründung der gemeinsamen Gesellschaft mit einem privaten Partner und die anschließende Übertragung des Betriebes an den privaten Dritten sind folgende Rahmenbedingen vorgesehen:
Die Stadt Goslar bleibt mit mindestens 51 % Mehrheitsgesellschafterin des zukünftigen Betriebes. Das zum Zeitpunkt der Übernahme beschäftigte Personal soll durch Personalgestellung oder auf der Grundlage eines Personalüberleitungsvertrages und unter Gewährleistung des Fortbestandes der bestehenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze sowie der Fortgeltung des TVöD und der VBL übernommen werden (Gegenstand der Vertragsverhandlungen). Das vom Rat der Stadt Goslar beschlossene Grünflächenkonzept ist in seiner zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen Fassung zu übernehmen und entsprechend der Vorgaben im Rahmen der Leistungserbringung umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-01.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-02-01
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Auftragsbekanntmachung
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