Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit einem privaten Partner und Übernahme des Betriebshofes Goslar

Stadt Goslar

Die Stadt Goslar beabsichtigt die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit einem privaten Partner. Die Gesellschaft soll durch die Stadt Goslar mit den Aufgaben des jetzigen Betriebshofs Goslar beauftragt werden. Im Rahmen des Auftrages sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
— Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grünflächen,
— Pflege und Unterhaltung städtischer Friedhöfe einschließlich Bestattungsdienstleistungen,
— Straßenunterhaltung,
— Straßenreinigung und Winterdienst,
— Beschilderung und Markierung,
— Lichtsignalanlagen und
— Straßenbeleuchtung
— Dienst- und Hilfsleistungen für Dienststellen der Stadtverwaltung
— Dienst- und Hilfsleistungen im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr.
Das Straßennetz im Stadtgebiet Goslar (inklusive Vienenburg) umfasst rd. 280 km.
Für die Gründung der gemeinsamen Gesellschaft mit einem privaten Partner und die anschließende Übertragung des Betriebes an den privaten Dritten sind folgende Rahmenbedingen vorgesehen:
Die Stadt Goslar bleibt mit mindestens 51 % Mehrheitsgesellschafterin des zukünftigen Betriebes. Das zum Zeitpunkt der Übernahme beschäftigte Personal soll durch Personalgestellung oder auf der Grundlage eines Personalüberleitungsvertrages und unter Gewährleistung des Fortbestandes der bestehenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze sowie der Fortgeltung des TVöD und der VBL übernommen werden (Gegenstand der Vertragsverhandlungen). Das vom Rat der Stadt Goslar beschlossene Grünflächenkonzept ist in seiner zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen Fassung zu übernehmen und entsprechend der Vorgaben im Rahmen der Leistungserbringung umzusetzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Bestattungswesens
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Bestattungswesens 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Goslar
Postanschrift: Wallstraße 1b
Postleitzahl: 38640
Postort: Goslar
Kontakt
E-Mail: rosemarie.walter@goslar.de 📧
Telefon: +49 5321704-343 📞
Fax: +49 5321704-1343 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 024-043022
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
I. Fragen zu dem Vergabeverfahren sind per E-Mail ausschließlich an die in Anhang A.I – „Weitere Auskünfte erteilen“ genannten Stelle zu richten. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt. II. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben (nebst Anlagen) sowie zusätzlich in elektronischer Form (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist an die in Anhang A.III – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an “ genannte Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag muss mit folgendem Vermerk versehen sein: „Stadt Goslar – Ausschreibung Betriebshof – Nicht öffnen“. III. Auf elektonischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. IV. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für nicht unterschriebene Teilnahmeanträge. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. V. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. VI. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. VII. Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich draus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12). VIII. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. IX.Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen. X. Hinweis: Der Auftraggeber ist gem. § 63 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) berechtigt, ein Vergabeverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Der Auftraggeber wird im Anschluss an die Wertung der Angebote Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gem. § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durchführen. Ergibt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, dass die Durchführung des Auftrages und die Erbringung der Leistungen durch die zu gründende Gesellschaft teurer ist als die Eigenerbringung durch den Betriebshof der Stadt Goslar, wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben. Für den Fall der Aufhebung des Vergabefahrens tragen Auftraggeber und Bewerber die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Goslar beabsichtigt die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit einem privaten Partner. Die Gesellschaft soll durch die Stadt Goslar mit den Aufgaben des jetzigen Betriebshofs Goslar beauftragt werden. Im Rahmen des Auftrages sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
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— Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grünflächen,
— Pflege und Unterhaltung städtischer Friedhöfe einschließlich Bestattungsdienstleistungen,
— Straßenunterhaltung,
— Straßenreinigung und Winterdienst,
— Beschilderung und Markierung,
— Lichtsignalanlagen und
— Straßenbeleuchtung
— Dienst- und Hilfsleistungen für Dienststellen der Stadtverwaltung
— Dienst- und Hilfsleistungen im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr.
Das Straßennetz im Stadtgebiet Goslar (inklusive Vienenburg) umfasst rd. 280 km.
Für die Gründung der gemeinsamen Gesellschaft mit einem privaten Partner und die anschließende Übertragung des Betriebes an den privaten Dritten sind folgende Rahmenbedingen vorgesehen:
Die Stadt Goslar bleibt mit mindestens 51 % Mehrheitsgesellschafterin des zukünftigen Betriebes. Das zum Zeitpunkt der Übernahme beschäftigte Personal soll durch Personalgestellung oder auf der Grundlage eines Personalüberleitungsvertrages und unter Gewährleistung des Fortbestandes der bestehenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze sowie der Fortgeltung des TVöD und der VBL übernommen werden (Gegenstand der Vertragsverhandlungen). Das vom Rat der Stadt Goslar beschlossene Grünflächenkonzept ist in seiner zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen Fassung zu übernehmen und entsprechend der Vorgaben im Rahmen der Leistungserbringung umzusetzen.
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Dauer: 300 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Goslar.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 6 Monate (nicht beglaubigte Kopie ist ausreichend),
— Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bzw. ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammen gearbeitet werden soll,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 f. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR und sonstige Schäden in Höhe von 2 500 000 EUR;
— Erklärung des Bewerbers über seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren [Gewichtung: 10 %].
Mindeststandards:
Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz, ist es ausreichend, wenn er alternativ bestätigt, den Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend aufzustocken.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Kurze Selbstdarstellung des Unternehmens
(Unternehmensbeschreibung) mit Angabe der
Mitarbeiterzahl und der vorhandenen Spezialisierungen/
Tätigkeitsschwerpunkte der vergangenen 5 Jahre
[Gewichtung: 5 %],
— Nachweise zum Qualitätsmanagement [Gewichtung: 5
— Erfahrungsnachweis in Form einer Referenzliste der
wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten
vergleichbaren Leistungen im Bereich Pflege und
Unterhaltung öffentlicher Grünflächen (Angaben zu
Auftraggebern, Auftragsgegenständen, Laufzeit,
Auftragsvolumen) [Gewichtung: 15 %],
wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten
vergleichbaren Leistungen in Bereich Pflege und
Unterhaltung städtischer Friedhöfe einschließlich
Bestattungsdienstleistungen (Angabe zu Auftraggebern,
Auftragsgegenständen, Laufzeit, Auftragsvolumen)
[Gewichtung: 20 %],
Leistungen im Bereich Straßenunterhaltung (Angaben
zu Auftraggebern, Auftragsgegenständen, Laufzeit,
Auftragsvolumen) [Gewichtung: 20 %];
Leistungen im Bereich Winterdienst (Angaben zu
Auftragsvolumen) [Gewichtung: 10 %];
Leistungen im Bereich Beschilderung und Markierung
und Lichtsignalanlagen (Angaben zu Auftraggebern,
[Gewichtung: 10 %];
Leistungen im Bereich Straßenreinigung und
Straßenbeleuchtung (Angaben zu Auftraggebern,
[Gewichtung: 5 %].
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Abschnitt III.2.2) sowie Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versendet werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gegenstand der Vertragsverhandlungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragsgeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur
Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie
mehrere Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Die vorgenannten Grundsätze gelten nicht für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer.
Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer
vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vertragsverhandlungen
auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall gleichwohl zum Gegenstand der
Vertragsverhandlungen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bei Angebotsabgabe (noch nicht zwingend im Teilnahmeantrag erforderlich) hat der Bewerber/Bewerbergemeinschaft sowie ggf. einzusetzende Nachunternehmen jeweils eine unterschriebene schriftliche Mindestentgelterklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) einzureichen, ein entsprechender Vordruck ist auf der Internetseite der Servicestelle zum NTVergG abrufbar: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/servicestelle_zum_niedersaechsischen_tariftreue_und_vergabegesetz_ntvergg/tariftreue_und_mindestentgelte/tariftreue--u-mindestentgelte-123076.html
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag gem. Ziffer III.2.1. bis III.2.3 dienen zur Auswahl der Bewerber am Verhandlungsverfahren (Auswahlkriterien). Die Kriterien der Ziffern III.2.1 und der Nachweis zur Haftpflichtversicherung in Ziffer III.2.2 sind sog. K.O.-Kriterien (Muss-Kriterien), bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Die Kriterien der Ziffer III.2.3 und die Erklärung über den Umsatz in Ziffer III.2.2 sind sog. Soll-Kriterien, die einer Bewertung zugänglich sind. Die Kriterien werden unterschiedlich gewichtet (siehe Ziffer III.2.3). Für jedes Kriterium werden 0-10 Punkte vergeben. Die Einzelheiten der Bewertung sind in einem Bewertungsbogen dokumentiert. Der Bewertungsbogen kann bei der in Anhang A. II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle per E-Mail angefordert werden. Die erstplatzierten Bewerber (mindestens 3, höchstens 5) werden zu den Vertragsverhandlungen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktgleichheit gemäß dem Bewertungsbogen nach dem Losverfahren zu entscheiden.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich 1, Fachdienstleitung Wirtschaftsförderung und Strategische Entwicklung
Rosemarie Walter
Name: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Postanschrift: Alsterufer 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Dr. Silke Nieschulz
Telefon: +49 4063781417 📞
E-Mail: silke.nieschulz@de.pwc.com 📧
Fax: +49 699585938644 📠
URL für weitere Informationen: http://www.pwc.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.pwc.de 🌏
Name: Submissionsstelle der Stadt Goslar, Fachdienst Bauverwaltung, Zimmer-Nr. 02.027, 2. OG
Postanschrift: Charley-Jacob-Straße 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
I. Fragen zu dem Vergabeverfahren sind per E-Mail ausschließlich an die in Anhang A.I – „Weitere Auskünfte erteilen“ genannten Stelle zu richten. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt.
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II. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben (nebst Anlagen) sowie zusätzlich in elektronischer Form (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag
bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist an die in Anhang A.III – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an “ genannte Stelle einzusenden oder dort abzugeben.
Der Umschlag muss mit folgendem Vermerk versehen sein: „Stadt Goslar – Ausschreibung Betriebshof – Nicht öffnen“.
III. Auf elektonischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
IV. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Dasselbe gilt für nicht unterschriebene Teilnahmeanträge.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte
oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist
nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder
Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
V. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht
genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und
Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
VI. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung
einzutreten.
VII. Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige
Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und
Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch
auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer
Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich draus vertragliche Verfehlungen ergeben haben
(vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12).
VIII. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am
Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
IX.Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten
Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung
der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
X. Hinweis: Der Auftraggeber ist gem. § 63 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) berechtigt, ein Vergabeverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Der Auftraggeber wird im Anschluss an die Wertung der Angebote Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gem. § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durchführen. Ergibt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, dass die Durchführung des Auftrages und die Erbringung der Leistungen durch die zu gründende Gesellschaft teurer ist als die Eigenerbringung durch den Betriebshof der Stadt Goslar, wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben.
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Für den Fall der Aufhebung des Vergabefahrens tragen Auftraggeber und Bewerber die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-1334 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lautet:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
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Quelle: OJS 2017/S 024-043022 (2017-02-01)
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