Text
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Projektleiters (Planers) sowie des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens/der Architektur verfügen. Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben der Person des Planers und des Bauüberwachers über jeweils zwei Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit dem Neubau oder der Erweiterung von vergleichbaren Gebäuden durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens drei Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Mindestens eine Referenz muss die Sanierung von Schulgebäuden mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben (anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300-400 nach DIN 276 mindestens 1 000 000 EUR netto).
Mindestens eine Referenz muss die Sanierung von Turn- oder Mehrzweckhallen mit Sportnutzung mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben (anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300-400 nach DIN 276 mindestens 1 000 000 EUR netto).
Mindestens eine Referenz muss den Neubau/die Sanierung von Schulgebäuden mit vergleichbarer Größe (anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300-400 nach DIN 276 mindestens 1 000 000 EUR netto) oder den Neubau/die Sanierung von Turn- oder Mehrzweckhallen mit Sportnutzung mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben (anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300-400 nach DIN 276 mindestens 1 000 000 EUR netto).
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Objektplanung für Gebäude (hier jeweils mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8) erbracht worden sein, die Vergabe der Bauleistungen muss nach den Regeln der VOB/A erfolgt sein und die Fertigstellung (d. h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 1.1.2012 erfolgt sein.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden.
Die angeforderten Auskünfte sind schriftlich (bei Abgabe in Papierform) bzw. elektronisch in Textform (bei Abgabe in elektronischer Form) einzureichen.