Gutachten Effizienzvergleich der Stromverteilernetzbetreiber

Bundesnetzagentur

Die dritte Regulierungsperiode für die Stromverteilernetzbetreiber beginnt am 01. Januar 2019. Um für die Stromverteilernetzbetreiber die individuellen Erlösobergrenzen für diese Regulierungsperiode bestimmen zu können, muss für jeden Stromverteilernetzbetreiber, der der Anreizregulierung unterliegt und nicht am vereinfachten Verfahren nach § 24 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) teilnimmt, ein individueller Effizienzwert ermittelt werden. Es handelt sich nach derzeitigem Kenntnisstand um ca. 190 Netzbetreiber. Zur Bestimmung dieser individuellen Effizienzwerte ist ein Effizienzvergleich gemäß § 12 ARegV durchzuführen.
Die Bundesnetzagentur (Auftraggeber) soll bei der Durchführung des Effizienzvergleiches für die Stromverteilernetzbetreiber unterstützt werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-05.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-05 Auftragsbekanntmachung
2017-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge