Gutachterliche Begleitung Baugrunderkundung

Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE)

Gutachterliche Begleitung Baugrunderkundung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Kurze Beschreibung: Gutachterliche Begleitung Baugrunderkundung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.dbe.de 🌏
E-Mail: michael.schmidt@dbe.de 📧
Telefon: +49 5171/43-1667 📞
Fax: +49 5171/43-1502 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E77118388 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-12 📅
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 072-137328
ABl. S-Ausgabe: 72

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Schachtanlage Konrad 2 befindet sich östlich der Stadt Salzgitter-Lebenstedt, am nordwestlichen Rand des Betriebsgeländes des Stahlwerkes Salzgitter der Salzgitter AG. Die Postanschrift des Bergwerks Konrad 2 lautet:
Schacht Konrad Industriestraße Nord 55, 38239 Salzgitter
Das etwa 55 500 m
Zu den Tagesanlagen auf der Schachtanlage Konrad 2 gehören infrastrukturelle und bauliche Einrichtungen. Am Schacht Konrad 2 wurden alle vorhandenen Bauwerke bis auf die Schachthalle abgebrochen.
Der Baugrund im Bereich der geplanten Tagesanlagen am Schacht Konrad 2 ist zusammengefasst wie folgt aufgebaut:
Die obere Schicht des Baugeländes wird von Auffüllungen gebildet. Im Bereich der Auffüllungen wurden nichtbindige und bindige Böden festgestellt. Es handelt sich überwiegend um umgelagerte natürliche Böden, nur vereinzelt wurden Fremdbestandteile erbohrt. Die nichtbindigen Auffüllungen bestehen teilweise aus schwach schluffigen bis schluffigen, bereichsweise kiesigen Sanden mit einer lockeren bis mitteldichten Lagerung. Die bindigen Auffüllungen wurden in Form von schwach bis stark sandigen, bereichsweise kiesigen Schluffen und stark schluffigen Sanden angetroffen mit meist steifer, bereichsweise auch mit weicher und halbfester Konsistenz. Untergeordnet wurden auch Kies-Sand-Gemische angetroffen.
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Unterhalb der Auffüllungen wurden Schluffe festgestellt. Es handelt sich hierbei um Löß, Lößlehm und Schwemmlöß. Diese bestehen aus feinsandigen Grobschluffen. Bei dem Schwemmlöß wurden z. T. auch organische Anteile erbohrt. In einem Teilbereich wurde in einer Tiefe von 4,5 m eine ca. 0,5 m starke Schicht des alten Oberbodens angetroffen. Hier handelt es sich um einen sandigen, tonigen und humosen Schluff. Diese bindigen Böden besitzen meist steife, bereichsweise auch weiche bis steife Konsistenz. Darunter wurde Geschiebelehm mit meist steifer bis halbfester Konsistenz angetroffen.
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Unter diesen Schichten sind Sande mit unterschiedlichen Feinkorn- und Kiesanteilen zu finden.
Für diese Sande wurden meist dichte bis sehr dichte Lagerungen ermittelt.
Die Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass bis zu den Gründungssohlen der nicht unterkellert geplanten Bauwerke überwiegend Böden verminderter bis nicht ausreichender Tragfähigkeit vorliegen. Für die geplanten Flachgründungen sind daher Maßnahmen zur Bodenverbesserung erforderlich.
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In den unterkellert geplanten Bereichen erreichen die Gründungssohlen generell gut tragfähigen Baugrund. Aufgrund des Bemessungsgrundwasserstandes bei ca. 87,00 m ü. NHN ist für die unterkellert geplanten Bauwerke die Ausbildung von Wannen sowie die Anordnung von Ringdränagen vorgesehen.
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Insgesamt ist die gutachterliche Begleitung im Bereich der Tagesanlagen von Schacht Konrad 2 für die Herstellung von:
— Baugruben mit einer Sohlfläche von ca. 15 500 m
— Schmutzwasser – Druckrohrleitung auf einer Baustrecke von ca. 6 400 m einschließlich Dükerung unter dem Zweigkanal Salzgitter und der zweigleisigen DB-Strecke Braunschweig – Hildesheim – PKW-Unterstellhalle (ZVR) – Kläranlage mit Pufferbecken erforderlich.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichnung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformularszu erfolgen. Das Bewerbungsformular liegt zum Download bereit. Das Formular nennt im Detail die Angaben und Nachweise, die zur Bewertung des Teilnahmeantrages gefordert werden.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Gemäß Bewerbungsformular.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-06-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Michael Schmidt
Internetadresse: www.dbe.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E77118388 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 072-137328 (2017-04-07)