Güterverkehrszentrum Hof – GVZ, CEF-Maßnahmen A4CEF Entsiegelung/Abbruch

Container Terminal Hof GmbH

Herstellung einer Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen des Neubaus des Güterverkehrszentrums Hof (Stichworte: Naturschutz, Entsiegelung, Abbruch)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Herstellung einer Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen des Neubaus des Güterverkehrszentrums Hof (Stichworte: Naturschutz, Entsiegelung, Abbruch)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Container Terminal Hof GmbH
Postanschrift: Industriestr. 6
Postleitzahl: 95182
Postort: Döhlau
Kontakt
Internetadresse: http://www.contargo.net 🌏
E-Mail: info@contargo.net 📧
Telefon: +49 9286-809133 📞
URL der Dokumente: https://www.hof.de/hof/hof_deu/rathaus/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-12 📅
Datum des Beginns: 2018-01-31 📅
Datum des Endes: 2018-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 238-493371
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsiegelung/Abbruch von einem Betonfundament, einer Asphaltdecke und einem alten Bahnsteig aus Beton auf der Maßnahmenfläche A4CEF (siehe Ausführungsplan). Die Fläche soll komplett entsiegelt werden. Der AN wird aufgefordert die Fläche selbst in Augenschein zu nehmen. Der Abbruch ist gem. der Arbeitshilfe „Kontrollierter Rückbau: Kontaminierte Bausubstanz Erkundung, Bewertung, Entsorgung“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt durchzuführen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Maßnahmefläche A4CEF

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmernist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 EU „Eigenerklärung zur Eignung EU“ vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung EU“genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Das Formblatt "124EU (Eigenerklärung zur Eignung EU") liegt den Vergabeunterlagen bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen,
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Gem. § 16 VOB/B,
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Logistik-Dienstleister
Kontakt
Kontaktperson: Container Terminal Hof GmbH
Internetadresse: www.contargo.net 🌏
Dokumente URL: https://www.hof.de/hof/hof_deu/rathaus/ausschreibungen.html 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hof
Postanschrift: Goethestr. 1
Postort: Hof
Postleitzahl: 95028
Kontaktperson: Stadt Hof, Fachbereich 60 – ZAV, Goethestr. 1, Zimmer UG 01, 95028 Hof
Telefon: +49 9281815-1527 📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-hof.de 📧
Fax: +49 928181587-1527/ +49 9281815-1539 📠
Land: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.hof.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 238-493371 (2017-12-07)