Die Firma GVZ Entwicklungs GmbH & Co. KG plant den Ausbau des bestehenden Containerterminals in Hof (Bayern) mit einer künftigen Grundstücksfläche von ca. 40 000 m und reiht sich damit in die Planungen der Stadt Hof zur Ansiedlung eines Güterverkehrszentrums (GVZ) ein. Das Baufeld liegt im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs unmittelbar gegenüber dem Hofer Hauptbahnhof auf ausgewiesenem Bahngelände. Im Zuge einer schalltechnischen Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren nach AEG §18 wurde als bauliche Lärmminderungsmaßnahme eine 240 m lange Lärmschutzwand südöstlich auf dem Baugelände angeordnet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lärmschutzzäune
Kurze Beschreibung:
Die Firma GVZ Entwicklungs GmbH & Co. KG plant den Ausbau des bestehenden Containerterminals in Hof (Bayern) mit einer künftigen Grundstücksfläche von ca. 40 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lärmschutzzäune📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rückbau von Gleisen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GVZ Entwicklungs GmbH & Co. KG
Postanschrift: Klosterstr. 3
Postleitzahl: 95028
Postort: Hof
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-hof.de🌏
E-Mail: info@gvz-hof.de📧
Telefon: +49 9281815-1300📞
Fax: +49 9281815-871300 📠
URL der Dokumente: http://hof-offline/hof_deu/rathaus/ausschreibungen.html 🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 631 100 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die neu zu errichtende Lärmschutzwand unterteilt sich in einen Bereich mit einer Wandhöhe von 8 m (Länge ca. 167 m) und in einen Bereich mit einer Wandhöhe von 4 m (Länge ca. 66 m). Die Ausführung der Lärmschutzwand soll einseitig absorbierend und als flach gegründete, beidseitig begrünbare Steilwand erfolgen. Es muss ein modulares Wandsystem aus Traggestellen zum Einsatz kommen, welches die Möglichkeit einer späteren Aufstockung/ Erhöhung im Bereich der 4 m hohen Steilwand sowie eine beidseitige Anschüttung der Lärmschutzwand ermöglicht.
Die neu zu errichtende Lärmschutzwand unterteilt sich in einen Bereich mit einer Wandhöhe von 8 m (Länge ca. 167 m) und in einen Bereich mit einer Wandhöhe von 4 m (Länge ca. 66 m). Die Ausführung der Lärmschutzwand soll einseitig absorbierend und als flach gegründete, beidseitig begrünbare Steilwand erfolgen. Es muss ein modulares Wandsystem aus Traggestellen zum Einsatz kommen, welches die Möglichkeit einer späteren Aufstockung/ Erhöhung im Bereich der 4 m hohen Steilwand sowie eine beidseitige Anschüttung der Lärmschutzwand ermöglicht.
Im Rahmen der Baufeldfreimachung müssen unter anderem zwei Gleisanlagen samt Gleiskörper (bestehend aus Gleis, Gleisschotter, Holz- und Betonschwellen) mit einer Gesamtlänge von ca. 600 m zurückgebaut und fachgerecht entsorgt werden. Weiterhin muss ein ehemaliger Verladebahnsteig (ca. 800 m
Im Rahmen der Baufeldfreimachung müssen unter anderem zwei Gleisanlagen samt Gleiskörper (bestehend aus Gleis, Gleisschotter, Holz- und Betonschwellen) mit einer Gesamtlänge von ca. 600 m zurückgebaut und fachgerecht entsorgt werden. Weiterhin muss ein ehemaliger Verladebahnsteig (ca. 800 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 631 100 EUR 💰
Dauer: 5 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Güterbahnhof, 95032 Hof.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.2.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen,
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Gem. § 16 VOB/B,
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 152-314157 (2017-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 631 100 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: http://www.hof.de🌏
Die neu zu errichtende Lärmschutzwand unterteilt sich in einen Bereich mit einer Wandhöhe von 8 m (Länge ca. 167 m) und in einen Bereich mit einer Wandhöhe von 4 m (Länge ca. 66 m). Die Ausführung der Lärmschutzwand soll einseitig absorbierend und als flach gegründete, beidseitig begrünbare Steilwand erfolgen.
Die neu zu errichtende Lärmschutzwand unterteilt sich in einen Bereich mit einer Wandhöhe von 8 m (Länge ca. 167 m) und in einen Bereich mit einer Wandhöhe von 4 m (Länge ca. 66 m). Die Ausführung der Lärmschutzwand soll einseitig absorbierend und als flach gegründete, beidseitig begrünbare Steilwand erfolgen.
Es muss ein modulares Wandsystem aus Traggestellen zum Einsatz kommen, welches die Möglichkeit einer späteren Aufstockung/ Erhöhung im Bereich der 4 m hohen Steilwand sowie eine beidseitige Anschüttung der Lärmschutzwand ermöglicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-27 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.hof.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.