GVZ-Kanalbau 5. BA-

Sondervermögen Gewerbeflächen (Stadt) c/o WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH

GVZ-Kanalbau Senator-Mester-Straße.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-29 Auftragsbekanntmachung
2017-10-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
Im Wesentlichen Liefern und Einbau von ca. 700 m RW-Kanälen (DN 1 300 bis 1 500) und ca. 650 m SW-Kanälen (DN 250) Neubau eines NKB.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sondervermögen Gewerbeflächen (Stadt) c/o WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
Postanschrift: Langenstr. 2-4, Eingang Stintbrücke 1
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.wfb-bremen.de 🌏
E-Mail: vergabe@wfb-bremen.de 📧
Telefon: +49 421-9600-10 📞
Fax: +49 421-9600810 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 125-255297
ABl. S-Ausgabe: 125

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: GVZ-Kanalbau Senator-Mester-Straße.
Referenznummer: SVG-2017-0005
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter reichen, sofern keine einheitliche europäische Eigenerklärung vorgelegt wird, eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB, bzw. Art. 57 der Richtlinie 2014//24/EU ein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen
auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit
es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Eigenerklärung mit Angaben,
a) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde
oder einInsolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde,
b) dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) dass nachweislich keine der im nachfolgenden abgedruckten
§ 123 GWB Abs1 bis 3 genannten zwingenden Ausschlussgründe
vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage
stellen,
d) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt wurde,
Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Auftragsvergabe entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen.
Zu c).
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus,
wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen),
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung
oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittelganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §
89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit
§ 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs
(Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs(
Förderung des Menschenhandels).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im
Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung
einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften
anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu
gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die
sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Eigenerklärung mit Angaben, dass dem Unternehmen alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
3. Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
Internetadresse: www.wfb-bremen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-09-11 📅
Datum des Endes: 2018-07-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SVG-2017-0005

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der Vergabenummer (siehe IV.3.1) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
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Quelle: OJS 2017/S 125-255297 (2017-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 196-403733
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 125-255297
ABl. S-Ausgabe: 196

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: SVG 2017-0005

Auftragsvergabe
Name: Wolfgang Heineking Bauunternehmen/ Zweigniederlassung der F. Winkler GmbH & Co. KG
Postanschrift: Jan-Grön-Str. 4
Postort: Bremerhaven
Postleitzahl: 27576
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 196-403733 (2017-10-10)