Das BMVI hat dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV), zusammen mit der Hamburger Port Authority (HPA) und dem Kreis Herzogtum Lauenburg, eine Zuwendung für das Projekt HaDif bewilligt. Kernstück des Projektes mit drei geplanten Teilprojekten ist die gemeinsame Dispositionssoftware (SW), die durch eine Fahrer- und Fahrgastschnittstelle sowie Hard- und Software ergänzt wird. Durch Schnittstellen muss die SW in die vorhandene Systemumgebung des HVV und der beteiligten VU eingebunden werden. Hierbei werden verbindliche Schnittstellen für die Anwendung im Forschungsprojekt HaDif aber auch Ausbauoptionen für eine mögliche Überführung in den Regelbetrieb abgefragt werden. Eine konzeptionelle Mitwirkung im Forschungsprojekt HaDif wird erwartet. Folgender Zeitplan mit den wesentlichen Meilensteinen ist zwingend einzuhalten: — bis 11.2017 Lieferung und Implementierung; — 12.2017 Test mit friendly usern; — 01-06.2018 Realbetrieb in drei Testfeldern; — 07-09.2018 Evaluierung und Berichterstattung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-07.
Auftragsbekanntmachung (2017-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Kurze Beschreibung:
Das BMVI hat dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV), zusammen mit der Hamburger Port Authority (HPA) und dem Kreis Herzogtum Lauenburg, eine Zuwendung für das Projekt HaDif bewilligt.
Kernstück des Projektes mit drei geplanten Teilprojekten ist die gemeinsame Dispositionssoftware (SW), die durch eine Fahrer- und Fahrgastschnittstelle sowie Hard- und Software ergänzt wird.
Durch Schnittstellen muss die SW in die vorhandene Systemumgebung des HVV und der beteiligten VU eingebunden werden. Hierbei werden verbindliche Schnittstellen für die Anwendung im Forschungsprojekt HaDif aber auch Ausbauoptionen für eine mögliche Überführung in den Regelbetrieb abgefragt werden. Eine konzeptionelle Mitwirkung im Forschungsprojekt HaDif wird erwartet.
Folgender Zeitplan mit den wesentlichen Meilensteinen ist zwingend einzuhalten:
— bis 11.2017 Lieferung und Implementierung;
— 12.2017 Test mit friendly usern;
— 01-06.2018 Realbetrieb in drei Testfeldern;
— 07-09.2018 Evaluierung und Berichterstattung.
Das BMVI hat dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV), zusammen mit der Hamburger Port Authority (HPA) und dem Kreis Herzogtum Lauenburg, eine Zuwendung für das Projekt HaDif bewilligt.
Kernstück des Projektes mit drei geplanten Teilprojekten ist die gemeinsame Dispositionssoftware (SW), die durch eine Fahrer- und Fahrgastschnittstelle sowie Hard- und Software ergänzt wird.
Durch Schnittstellen muss die SW in die vorhandene Systemumgebung des HVV und der beteiligten VU eingebunden werden. Hierbei werden verbindliche Schnittstellen für die Anwendung im Forschungsprojekt HaDif aber auch Ausbauoptionen für eine mögliche Überführung in den Regelbetrieb abgefragt werden. Eine konzeptionelle Mitwirkung im Forschungsprojekt HaDif wird erwartet.
Folgender Zeitplan mit den wesentlichen Meilensteinen ist zwingend einzuhalten:
Der Zuwendungsbescheid des BMVI vom 14.12.2016 gibt den Bewilligungszeitraum mit 1.1.2017 bis 30.9.2018 verbindlich vor. Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben abgerechnet werden.
Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel (Haushaltsvorbehalt).
Der Zuwendungsbescheid des BMVI vom 14.12.2016 gibt den Bewilligungszeitraum mit 1.1.2017 bis 30.9.2018 verbindlich vor. Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben abgerechnet werden.
Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel (Haushaltsvorbehalt).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMVI hat dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV), zusammen mit der Hamburger Port Authority (HPA) und dem Kreis Herzogtum Lauenburg, eine Zuwendung für das Projekt HaDif bewilligt.
Kernstück des Projektes mit drei geplanten Teilprojekten ist die gemeinsame Dispositionssoftware (SW), die durch eine Fahrer- und Fahrgastschnittstelle sowie Hard- und Software ergänzt wird.
Durch Schnittstellen muss die SW in die vorhandene Systemumgebung des HVV und der beteiligten VU eingebunden werden. Hierbei werden verbindliche Schnittstellen für die Anwendung im Forschungsprojekt HaDif aber auch Ausbauoptionen für eine mögliche Überführung in den Regelbetrieb abgefragt werden. Eine konzeptionelle Mitwirkung im Forschungsprojekt HaDif wird erwartet.
Durch Schnittstellen muss die SW in die vorhandene Systemumgebung des HVV und der beteiligten VU eingebunden werden. Hierbei werden verbindliche Schnittstellen für die Anwendung im Forschungsprojekt HaDif aber auch Ausbauoptionen für eine mögliche Überführung in den Regelbetrieb abgefragt werden. Eine konzeptionelle Mitwirkung im Forschungsprojekt HaDif wird erwartet.
Folgender Zeitplan mit den wesentlichen Meilensteinen ist zwingend einzuhalten:
— bis 11.2017 Lieferung und Implementierung;
— 12.2017 Test mit friendly usern;
— 01-06.2018 Realbetrieb in drei Testfeldern;
— 07-09.2018 Evaluierung und Berichterstattung.
Das Vorhaben folgt der Hypothese, dass das vorhandene Instrumentarium eines nachfrage-gesteuerten ÖPNV-Angebotes aus der Anwendung im ländlichen Raum auf Anwendungsfälle im städtischen Ballungsraum übertragen werden kann.
Die Flexibilisierung des ÖPNV-Angebotes wird hier anstelle der geringen Nachfrage von einer stark und kurzfristig veränderlichen Nachfrage bestimmt.
Im Vorhaben HaDiF sind drei Teilprojekte (TP) mit unterschiedlichen Randbedingungen und individuellen Zielsetzungen geplant, wobei grundsätzlich die gleichen Systeme und Methoden zur Anwendung kommen sollen. Kernstück in allen Teilprojekten ist die Dispositionsplattform.
Im Vorhaben HaDiF sind drei Teilprojekte (TP) mit unterschiedlichen Randbedingungen und individuellen Zielsetzungen geplant, wobei grundsätzlich die gleichen Systeme und Methoden zur Anwendung kommen sollen. Kernstück in allen Teilprojekten ist die Dispositionsplattform.
Im Teilprojekt TP 3, Optimierung Schülerverkehr im Kreis Herzogtum Lauenburg, ist heute bereits ein System mit einer zentralen Softwarekomponente sowie Hard- und Softwarekomponenten im Fahrzeug in der Erprobung. Die neu zu beschaffende Dispositionssoftware muss Kundenbestellungen (Fahrtanmeldungen) an dieses System übermitteln.
Im Teilprojekt TP 3, Optimierung Schülerverkehr im Kreis Herzogtum Lauenburg, ist heute bereits ein System mit einer zentralen Softwarekomponente sowie Hard- und Softwarekomponenten im Fahrzeug in der Erprobung. Die neu zu beschaffende Dispositionssoftware muss Kundenbestellungen (Fahrtanmeldungen) an dieses System übermitteln.
Weiterhin sind eine Kundenschnittstelle, ein Fahrerinterface, diverse Schnittstellen sowie Projektleistungen (u. a. Pflichtenheft, Schulung und Projektleitung, ausführliches Datenschutzkonzept nach BDSG) anzubieten.
Neben der Entwicklung und Lieferung der mandantenfähigen Dispositionssoftware soll auch das Hosting der zentralen Komponenten angeboten werden. Nach Abschluss des Forschungsprojektes entscheidet der Auftraggeber, ob der zukünftige Betrieb durch ihn selbst oder einen Beauftragten erfolgen wird.
Neben der Entwicklung und Lieferung der mandantenfähigen Dispositionssoftware soll auch das Hosting der zentralen Komponenten angeboten werden. Nach Abschluss des Forschungsprojektes entscheidet der Auftraggeber, ob der zukünftige Betrieb durch ihn selbst oder einen Beauftragten erfolgen wird.
Für die Evaluierung der forschungsleitenden Hypothese werden drei Teilprojekte mit unterschiedlichen Zielsetzungen eingerichtet und der mindestens 6-monatige Betrieb durchgeführt. In diesem Zusammenhang werden von dem Auftragnehmer eine beratende Rolle und die flexible Anpassung seiner Software erwartet.
Für die Evaluierung der forschungsleitenden Hypothese werden drei Teilprojekte mit unterschiedlichen Zielsetzungen eingerichtet und der mindestens 6-monatige Betrieb durchgeführt. In diesem Zusammenhang werden von dem Auftragnehmer eine beratende Rolle und die flexible Anpassung seiner Software erwartet.
Dauer: 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Zuwendungsbescheid des BMVI vom 14.12.2016 gibt den Bewilligungszeitraum mit 1.1.2017 bis 30.9.2018 verbindlich vor. Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben abgerechnet werden.
Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel (Haushaltsvorbehalt).
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA03
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Handelsregisterauszug, nicht älter als drei Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach IV.2.2), sofern vorhanden.
2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. Formblatt 1.
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die in III.1.1) Ziffer 1) und 2) aufgeführten Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Zudem ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt 2 abzugeben.
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die in III.1.1) Ziffer 1) und 2) aufgeführten Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Zudem ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt 2 abzugeben.
4) Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgend III.1.2) und III.1.3) beruft, haben auch die Nachunternehmer alle Erklärungen zur persönlichen Lage nach III.1.1), Ziffer 1) und 2), abzugeben und mittels einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 3a und 3b zu versichern, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihre Fähigkeiten dem Bewerber zur Verfügung stellen werden.
4) Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgend III.1.2) und III.1.3) beruft, haben auch die Nachunternehmer alle Erklärungen zur persönlichen Lage nach III.1.1), Ziffer 1) und 2), abzugeben und mittels einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 3a und 3b zu versichern, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihre Fähigkeiten dem Bewerber zur Verfügung stellen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Geschäftsbericht der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016, 2015, 2014); sofern das Geschäftsjahr 2016 buchhalterisch nicht erfasst ist, sind die Berichte aus 2015, 2014, 2013 vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum leistungsspezifischen Umsatz für Dispositionssysteme der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt 4.
3) Darstellung der Anzahl und der Qualifikation der Mitarbeiter, insbesondere der IT-Fachkräfte, im Formblatt 5.
4) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß Formblatt 7.
5) Im Falle von Bewerbergemeinschaften müssen die Angaben nach III.1.2), Ziffer 1) bis Ziffer 4), für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
6) Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruft, hat der Bewerber die unter III.1.2), Ziffer 1), Ziffer 2) und Ziffer 3), bezeichneten Nachweise auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6) Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruft, hat der Bewerber die unter III.1.2), Ziffer 1), Ziffer 2) und Ziffer 3), bezeichneten Nachweise auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Kompakte Darstellung des Konzeptes zur Umsetzung des Auftrages, wobei die wesentlichen Arbeitsphasen, Entscheidungsmeilensteine sowie Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Auftraggebers darzustellen sind.
2) Projektterminplan mit Darstellung der Leistungszeiträume für die vorgegebenen Projektmeilensteine aus II.1.4).
3) Eigenerklärung zu mit der Leistung nach den Beschreibungen in II.1.4) und II.2.4) vergleichbaren Referenzprojekten für Dispositionssysteme aus dem Zeitraum von 2014 bis 2017 mit detaillierten Angaben zum Auftrag, zum Auftragsvolumen, zu Ausführungszeit und zum Auftraggeber mit Ansprechpartnern gemäß Formblatt 6.
3) Eigenerklärung zu mit der Leistung nach den Beschreibungen in II.1.4) und II.2.4) vergleichbaren Referenzprojekten für Dispositionssysteme aus dem Zeitraum von 2014 bis 2017 mit detaillierten Angaben zum Auftrag, zum Auftragsvolumen, zu Ausführungszeit und zum Auftraggeber mit Ansprechpartnern gemäß Formblatt 6.
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften können die Mitglieder den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen aus III.1.3), Ziffer 1) bis Ziffer 3) gemeinsam erbringen. Dabei ist auszuweisen, welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die jeweilige Referenz nach III.1.3) Ziffer 3) zuzurechnen ist.
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften können die Mitglieder den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen aus III.1.3), Ziffer 1) bis Ziffer 3) gemeinsam erbringen. Dabei ist auszuweisen, welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die jeweilige Referenz nach III.1.3) Ziffer 3) zuzurechnen ist.
5) Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit beruft, hat der Bewerber die unter III.1.3), Ziffer 3), bezeichneten Nachweise auch für den Nachunternehmervorzulegen. Eigenerklärungen müssen jeweils vom Nachunternehmer unterzeichnet sein.
5) Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit beruft, hat der Bewerber die unter III.1.3), Ziffer 3), bezeichneten Nachweise auch für den Nachunternehmervorzulegen. Eigenerklärungen müssen jeweils vom Nachunternehmer unterzeichnet sein.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem Teilnahmewettbewerb die Anzahl der Bewerber auf mindestens 3 und höchstens 5 zu reduzieren und nur diese zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Erfüllung der übrigen Eignungsvoraussetzungen ist das maßgebliche Auswahlkriterium die technische Leistungsfähigkeit.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem Teilnahmewettbewerb die Anzahl der Bewerber auf mindestens 3 und höchstens 5 zu reduzieren und nur diese zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Erfüllung der übrigen Eignungsvoraussetzungen ist das maßgebliche Auswahlkriterium die technische Leistungsfähigkeit.
Maßgebend ist hier die Anzahl der Referenzen, welche die nachfolgend aufgelisteten Mindestanforderungen erfüllen und die Beurteilung der vorzulegenden Konzepte.
Die Bewerbungen werden nach einem Punktesystem bewertet. Die Punkte werden für die Erfüllung der in III.1.3), Ziffern 1) bis 3), beschriebenen Kriterien für den Nachweis der Technischen Leistungsfähigkeit nach folgenden Festlegungen vergeben. Die Anzahl der Referenzen, die ein Bewerber abgibt, ist nicht begrenzt. Die Angabe einer max. Anzahl bezieht sich auf die Punktvergabe, die durch die maximale Anzahl begrenzt wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerbungen werden nach einem Punktesystem bewertet. Die Punkte werden für die Erfüllung der in III.1.3), Ziffern 1) bis 3), beschriebenen Kriterien für den Nachweis der Technischen Leistungsfähigkeit nach folgenden Festlegungen vergeben. Die Anzahl der Referenzen, die ein Bewerber abgibt, ist nicht begrenzt. Die Angabe einer max. Anzahl bezieht sich auf die Punktvergabe, die durch die maximale Anzahl begrenzt wird.
a) Dispositionsplattform:
50 Pkt. pro Referenz für max. 5 Referenzen. Maximal erreichbare Punktzahl: 250.
b) Kundenschnittstelle:
Software für die Abwicklung von Information und Bestellung durch den Fahrgast und deren Einbindung in das Dispositionssystem. Relevant sind hier APPs und WEB-Anwendungen.
20 Pkt. pro Referenz, jeweils gesondert für APP und WEB, für max. 3 Referenzen. Maximal erreichbare Punktzahl: 120.
c) Fahrerschnittstelle:
Software für ein mobiles Device (Handheld, Tablet, Smartphone, Bordrechner …) und dessen Ansteuerung aus dem Dispositionssystem heraus.
20 Pkt. pro Referenz für max. 4 Referenzen. Maximal erreichbare Punktzahl: 80.
d) Schnittstellen Planungssysteme:
Das Dispositionssystem übernimmt Soll-Fahrplandaten aus verschiedenen Planungssystemen über VDV 452 Schnittstellen.
20 Pkt. pro Referenz für max. 5 Referenzen. zusätzlich jeweils 10 Pkt. einmalig für jedes Planungssystem. Maximal erreichbare Punktzahl: 150.
e) Schnittstellen Leitsysteme und Datendrehscheiben:
Das Dispositionssystem tauscht Daten zum aktuellen Fahrtverlauf und zu der Fahrplanlage (Ist-Daten) mit Leitsystemen oder Datendrehscheiben über VDV 453/454/459-Schnittstellen aus. Relevant sind die Dienste ANS, AUS und AST.
20 Pkt. pro Referenz für max. 5 Referenzen. zusätzlich jeweils 10 Pkt. für einen der Dienste ANS, AUS und AST zu jeder der Referenzen. Maximal erreichbare Punktzahl: 250.
f) Konzepte:
Die nach III.1.3), Ziffer 1) und 2), vorzulegenden Konzepte werden nach dem Erfüllungsgrad der dort genannten bzw. in Bezug genommenen Anforderungen bewertet. Es sind jeweils bis zu 75 Punkte erreichbar. Für Einschränkungen der Funktionalen Anforderungen erfolgt ein individueller Punktabzug.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die nach III.1.3), Ziffer 1) und 2), vorzulegenden Konzepte werden nach dem Erfüllungsgrad der dort genannten bzw. in Bezug genommenen Anforderungen bewertet. Es sind jeweils bis zu 75 Punkte erreichbar. Für Einschränkungen der Funktionalen Anforderungen erfolgt ein individueller Punktabzug.
— Konzept zur Umsetzung des Auftrages;
— Projektterminplan.
Insgesamt können maximal 1 000 Punkte erreicht werden. Für den Nachweis der geforderten Referenzen ist das vorgegebene Formblatt 6 zu verwenden.
Der Bewerber mit der höchsten Anzahl der Punkte belegt den höchsten Rang, der mit der zweithöchsten Anzahl belegt den zweiten Rang etc. Sollten Bewerber die gleiche Anzahl an Punkten ausgewiesen haben und damit Rang 5 zugleich belegen, wird zwischen diesen gelost.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber mit der höchsten Anzahl der Punkte belegt den höchsten Rang, der mit der zweithöchsten Anzahl belegt den zweiten Rang etc. Sollten Bewerber die gleiche Anzahl an Punkten ausgewiesen haben und damit Rang 5 zugleich belegen, wird zwischen diesen gelost.
Die Bewerber, die nicht zur Angebotsabgebe aufgefordert werden, werden darüber informiert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-04-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Der Auftraggeber schreibt den Beschaffungsgegenstand im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb § 17 Abs. 1 VgV aus.
2) Das bedeutet, dass sich die Bieter für die Teilnahme an diesem strukturierten Verhandlungsverfahren im Wege eines Teilnahmewettbewerbs bewerben müssen. Nur diejenigen Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung bestmöglich erfüllen, erhalten eine Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und damit die Gelegenheit zur Angebotsabgabe erster (indikativer) Angebote, die den Beginn des eigentlichen Verhandlungsverfahrens markieren.
2) Das bedeutet, dass sich die Bieter für die Teilnahme an diesem strukturierten Verhandlungsverfahren im Wege eines Teilnahmewettbewerbs bewerben müssen. Nur diejenigen Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung bestmöglich erfüllen, erhalten eine Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und damit die Gelegenheit zur Angebotsabgabe erster (indikativer) Angebote, die den Beginn des eigentlichen Verhandlungsverfahrens markieren.
3) Die Angaben im Teilnahmeantrag haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
5) Es sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind auszudrucken, an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Sofern Formblätter nicht einschlägig sind, sind diese nicht auszufüllen und nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
5) Es sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind auszudrucken, an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Sofern Formblätter nicht einschlägig sind, sind diese nicht auszufüllen und nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
6) Auskünfte werden ausschließlich schriftlich erteilt. Fragen sind frühest möglich per E-Mail, Fax oder Post an die unter I.3) genannte Kontaktstelle für weitere Auskünfte zu richten. Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges beantwortet. Die Beantwortung erfolgt durch Veröffentlichung unter der in I.3) genannten Adresse. Die Bewerberfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Teilnahmeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb.
6) Auskünfte werden ausschließlich schriftlich erteilt. Fragen sind frühest möglich per E-Mail, Fax oder Post an die unter I.3) genannte Kontaktstelle für weitere Auskünfte zu richten. Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges beantwortet. Die Beantwortung erfolgt durch Veröffentlichung unter der in I.3) genannten Adresse. Die Bewerberfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Teilnahmeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb.
7) Kann ein Unternehmen aus stichhaltigen Gründen die geforderten Nachweise nicht erbringen, so hat es andere, vom Auftraggeber als geeignet erachtete Belege vorzulegen.
8) Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche mit diesem Antrag eingereichte Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
9) Abgabe des Teilnahmeantrages
Der Teilnahmeantrag ist im verschlossenen Umschlag / Paket per Post oder Bote an der unter I.3) genannten Anschrift des Auftraggebers fristgerecht abzugeben.
10) Neben den gedruckten und im Original unterschriebenen Dokumenten ist der gesamte Teilnahmeantrag in digital lesbarer Form (PDF-Format) zusätzlich auf einem Datenträger (z. B. CD-ROM oder USB-Stick) in dem verschlossenen Umschlag / Paket abzugeben.
10) Neben den gedruckten und im Original unterschriebenen Dokumenten ist der gesamte Teilnahmeantrag in digital lesbarer Form (PDF-Format) zusätzlich auf einem Datenträger (z. B. CD-ROM oder USB-Stick) in dem verschlossenen Umschlag / Paket abzugeben.
11) Fehlt der digital lesbare Teilnahmeantrag, ist der Antrag unvollständig und kann von der Bewertung ausgeschlossen werden. Sollte der elektronische Teilnahmeantrag inhaltlich vom schriftlichen Dokument abweichen, so gilt ausschließlich der schriftliche Teilnahmeantrag (Original).
11) Fehlt der digital lesbare Teilnahmeantrag, ist der Antrag unvollständig und kann von der Bewertung ausgeschlossen werden. Sollte der elektronische Teilnahmeantrag inhaltlich vom schriftlichen Dokument abweichen, so gilt ausschließlich der schriftliche Teilnahmeantrag (Original).
12) Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist zulässig. Sie sind bei der unter I.3) genannten Anschrift in einem entsprechend gekennzeichneten und verschlossenen Briefumschlag einzureichen.
12) Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist zulässig. Sie sind bei der unter I.3) genannten Anschrift in einem entsprechend gekennzeichneten und verschlossenen Briefumschlag einzureichen.
13) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen der Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
14) Maßgeblich ist der Eingang des Teilnahmeantrages. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der verspätete Eingang auf Umstände zurück zu führen ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Dies muss vom Bewerber unverzüglich nachgewiesen werden.
14) Maßgeblich ist der Eingang des Teilnahmeantrages. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der verspätete Eingang auf Umstände zurück zu führen ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Dies muss vom Bewerber unverzüglich nachgewiesen werden.
15) Der Auftraggeber beschafft die Leistung als Gesamtauftrag. Er sieht von der Aufteilung in Teillose und/oder Fachlose aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ab. Eine Aufteilung in Lose ist nicht möglich, weil wesentliche konzeptionelle Anforderungen mit den Bietern entwickelt werden sollen. Eine vorweggenommene Aufteilung verhindert innovative Lösungsansätze.
15) Der Auftraggeber beschafft die Leistung als Gesamtauftrag. Er sieht von der Aufteilung in Teillose und/oder Fachlose aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ab. Eine Aufteilung in Lose ist nicht möglich, weil wesentliche konzeptionelle Anforderungen mit den Bietern entwickelt werden sollen. Eine vorweggenommene Aufteilung verhindert innovative Lösungsansätze.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).