Haiger-Weidelbach, Fa. Kreck Edelstahl GmbH & Co. KG

HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG -

Die Vergabe erfolgt für Ingenieur-, Planungs- und fachgutachterliche Leistungen zur Grundwassersanierung, Erkundung des Werksgeländes und zur Sanierungsplanung. Das metallverarbeitende Unternehmen Kreck Edelstahl GmbH & Co. KG verursachte durch einen unsachgemäßen Umgang mit den betriebsspezifisch eingesetzten leichtflüchtigen, halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) auf dem Werksgelände erhebliche Bodenverunreinigungen. Parallel dazu wurden lokal Mineralölkohlenwasserstoff-und PAK-Belastungen erkannt. Durch die LHKW ergaben sich massive Grundwasserbelastungen auf dem Werksgelände selbst und grundwasserabstromig von diesem. Im Bereich eines in der Schadstofffahne liegenden Wohngebietes sind darüber hinaus z. T. Raumluftbelastungen mit LHKW eingetreten. Da durch den Altstandort schädliche Bodenveränderungen bzw. sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden, wurde das Betriebsgelände als Altlast im Sinne des §2 Abs. 5 BBodSchG eingestuft.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-24 Auftragsbekanntmachung
2017-12-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-05-21 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2017-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: ASG/15/293
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgt für Ingenieur-, Planungs- und fachgutachterliche Leistungen zur Grundwassersanierung, Erkundung des Werksgeländes und zur Sanierungsplanung. Das metallverarbeitende Unternehmen Kreck Edelstahl GmbH & Co. KG verursachte durch einen unsachgemäßen Umgang mit den betriebsspezifisch eingesetzten leichtflüchtigen, halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) auf dem Werksgelände erhebliche Bodenverunreinigungen. Parallel dazu wurden lokal Mineralölkohlenwasserstoff-und PAK-Belastungen erkannt. Durch die LHKW ergaben sich massive Grundwasserbelastungen auf dem Werksgelände selbst und grundwasserabstromig von diesem. Im Bereich eines in der Schadstofffahne liegenden Wohngebietes sind darüber hinaus z. T. Raumluftbelastungen mit LHKW eingetreten. Da durch den Altstandort schädliche Bodenveränderungen bzw. sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden, wurde das Betriebsgelände als Altlast im Sinne des §2 Abs. 5 BBodSchG eingestuft.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umwelttechnische Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lahn-Dill-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG -
Postanschrift: Waldstraße 11
Postleitzahl: 64584
Postort: Biebesheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.him.de 🌏
E-Mail: dieter.riemann@him.de 📧
Telefon: +49 62588953712 📞
Fax: +49 62588953322 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3917-57 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-29 📅
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 062-116190
ABl. S-Ausgabe: 62

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Folgende Ingenieur-, Planungs- und fachgutachterliche Leistungen (ohne gewerbliche und chemisch-analytische Leistungen) sollen vergeben werden:
— Regelleistungen: Aufrechterhaltung Monitoring- und Sanierungsbetrieb sowie gutachterliche
Begleitung,
— Erkundung des Werksgeländes hinsichtlich vorhandener und sanierungswürdiger
Grundwasser-, Boden- und Bodenluftbelastungen; incl. Aufstellen eines Sanierungskonzeptes,
— Erkundung der GW-Schadstofffahne in der Ortslage incl. Grundwassermodellierung.
Regelleistungen:
Gutachterliche Begleitung des Betriebs und der laufenden Wartung der Sanierungsanlagen (incl. Raumluftfilteranlage), Monitoring an Grundwasser, Bodenluft und Raumluft, Dokumentation
und Beurteilung der Maßnahmen.
Erkundung des Werksgeländes / Sanierungskonzept Werksgelände:
Planung und gutachterliche Begleitung der Erkundungsarbeiten (Kleinrammbohrungen in einer größeren Anzahl), der Probenahmen- und der Analytikleistungen, des Baus von Grundwassermessstellen zur Erkundung der GW-Belastung, der Durchführung von Pumpversuchen. Erstellen eines Sanierungskonzeptes.
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Fahnenerkundung Ortslage:
Planung und fachgutachterliche Begleitung der Fahnenerkundung, des Baus von Grundwassermessstellen, der Durchführung von Pumpversuchen mit analytischem Begleitprogramm. Erstellen eines Grundwasser-Strömungsmodells.
Beschreibung der Verlängerungen: Es ist als Option vorgesehen, den Auftrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Beschreibung der Optionen: Es ist als Option vorgesehen, den Auftrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 35708 Haiger, Gemarkung Weidelbach, Zum Neuland 12.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) zu führen. Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von 2 500 000 EUR
für Personenschäden sowie 2 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten 3 Jahre (2014, 2015, 2016).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Mindeststandards:
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom
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Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres
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kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In den letzten 3 Jahren (2014, 2015, 2016) abgeschlossene oder noch laufende
Referenzprojekte des Bewerbers und der vorgesehenen Projektleitung / stellvertr.
Projektleitung, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Als
vergleichbar werden Referenzprojekte im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) angesehen zur:
— Planung und Durchführung von Sanierungen LHKW- und Schwermetall-belasteten Grundwassers, fachgutachterliche Überwachung von Sanierungsanlagen zur kombinierten Abreinigung von LHKW und Schwermetallen,
— Durchführung Öffentlicher Vergabeverfahren inkl. Erstellung von Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis für den Betrieb von Wasseraufbereitungsanlagen,
— Erstellung von Grundwasser-Strömungsmodellen in Bezug auf Grundwasserverunreinigungen,
— Planung von Bodensanierungen inkl. Aufstellen von Massen- und Kostenschätzungen bzw. Sanierungskonzepten.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanangement: QM-System akkreditiert nach ISO 9001 (oder eigenes QM-System), Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von
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Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen.
Selbstauskunft zum Datenmanagement.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wertung der aus den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien:
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 – 50
— Mindest-Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, Wichtung 10,
Bewertungszahl 0 – 50;
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 – 450:
— Referenzen des Bewerbers in den letzten drei Jahren, Wichtung 40,
Bewertungszahl 0 – 200;
— Referenzen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in den letzten
3 Jahren, Wichtung 30, Bewertungszahl 0 – 150;
— Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement: QM-System akkreditiert nach ISO 9001
(oder eigenes QM-System), Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich
Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN
ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen
Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach
§ 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von
Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden
Bestellungstenor besitzen., Wichtung 10, Bewertungszahl 0 – 50,
— Selbstauskunft zum Datenmanagement, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Herr Dieter Riemann
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3917-57 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: IGB Rhein-Neckar Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Heinigstraße 26
Postort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Kontaktperson: Herr Thomas Rosenberger
Telefon: +49 62167196113 📞
E-Mail: rosenberger@igb-ingenieure.de 📧
Fax: +49 62167196129 📠
Land: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.igb-ingenieure.de 🌏
Land: Groß-Gerau 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Internetadresse: http://www.him.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2017/S 062-116190 (2017-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgte für Ingenieur-, Planungs- und fachgutachterliche Leistungen zur Grundwassersanierung, Erkundung des Werksgeländes und zur Sanierungsplanung. Das metallverarbeitende Unternehmen Kreck Edelstahl GmbH & Co. KG verursachte durch einen unsachgemäßen Umgang mit den betriebsspezifisch eingesetzten leichtflüchtigen, halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) auf dem Werksgelände erhebliche Bodenverunreinigungen. Parallel dazu wurden lokal Mineralölkohlenwasserstoff- und PAK-Belastungen erkannt. Durch die LHKW ergaben sich massive Grundwasserbelastungen auf dem Werksgelände selbst und grundwasserabstromig von diesem. Im Bereich eines in der Schadstofffahne liegenden Wohngebietes sind darüber hinaus z. T. Raumluftbelastungen mit LHKW eingetreten. Da durch den Altstandort schädliche Bodenveränderungen bzw. sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden, wurde das Betriebsgelände als Altlast im Sinne des § 2 Abs. 5 BBodSchG eingestuft.
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Gesamtwert des Auftrags: 420 342 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG –

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 238-494403
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 062-116190
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wurden folgende Ingenieur-, Planungs- und fachgutachterliche Leistungen (ohne gewerbliche und chemisch-analytische Leistungen) ausgeschrieben:
— Regelleistungen: Aufrechterhaltung Monitoring- und Sanierungsbetrieb sowie gutachterliche Begleitung,
— Erkundung des Werksgeländes hinsichtlich vorhandener und sanierungswürdiger Grundwasser-, Boden- und Bodenluftbelastungen; incl. Aufstellen eines Sanierungskonzeptes,
Gutachterliche Begleitung des Betriebs und der laufenden Wartung der Sanierungsanlagen (incl. Raumluftfilteranlage), Monitoring an Grundwasser, Bodenluft und Raumluft, Dokumentation und Beurteilung der Maßnahmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 35708 Haiger, Gemarkung Weidelbach, zum Neuland 12

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aus dem Auftragsgespräch: Herangehensweise an die gestellte Aufgabe zur Planung und Überwachung von GW-Sanierungen durch Abreinigung von LHKW + Schwer.-Met. mittels verglb. Referenzprojekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aus dem Auftragsgespräch: Vorstellung interessanter Ideen bei der Planung von Bodensanierungen, inkl. Aufstellen von Massen- und Kostenschätzungen bzw. Sanierungskonzepten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aus dem Auftragsgespräch: Personaleinsatzplan des Projektteams und des im Teilnahmeantrag genannten Personals
Aus dem Auftragsgespräch: Terminmanagement (Sicherstellung von Ausführungszeiträumen)
Aus dem Auftragsgespräch: Sicherstellung der Steuerungsfähigkeit von Personal und Maßnahmen vor Ort
Aus dem Auftragsgespräch: Vorgesehenes Datenmanagement
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-29 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
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Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.7.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Quelle: OJS 2017/S 238-494403 (2017-12-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 420 342 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 100-243066
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 238-494403
ABl. S-Ausgabe: 100

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Und Beurteilung der Maßnahmen.
Erkundung des Werksgeländes/Sanierungskonzept Werksgelände:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
35708 Haiger
Gemarkung Weidelbach
Zum Neuland 12

Auftragsvergabe
Name: Geo-Consult GmbH
Postanschrift: An der Saline 31
Postort: Büdingen
Postleitzahl: 63654
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 60424194 📞
E-Mail: info@geoconsult.de 📧
Land: Wetteraukreis 🏙️
Internetadresse: www.geo-consult.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 420 342 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
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Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
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GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Quelle: OJS 2019/S 100-243066 (2019-05-21)