Die drei Halden des Haldenkomplexes Wilhelmschacht I (Halde I westlich, Halde I östlich, Halde I nördlich) sind eine Hinterlassenschaft des ehemaligen Steinkohlenbergbaus in Zwickau und mangels eines Rechtsnachfolgers dem Altbergbau zuzuordnen. Durch die Schüttung der Halden, durch natürliche Erosionen und Umwandlungsprozesse im Haldenkörper, durch die diffuse Entwässerung und insbesondere durch Auswaschungen des mäandrierenden Reinsdorfer Baches am Haldenfuß der „Halde I westlich“ und „Halde I östlich“ sind Standsicherheitsdefizite und Nutzungseinschränkungen sowohl für eine wirtschaftliche Nachnutzung der Haldenfläche (Halde I östlich, Halde I nördlich) als auch für benachbarte Flächen festzustellen. Die fortschreitende Unterspülung der Böschungen begünstigt Böschungsbrüche, infolge derer der Reinsdorfer Bach verstopft und rückgestaut werden könnte. Böschungsbrüche und ein teilweises Aufstauen des Baches sind in der Vergangenheit bereits aufgetreten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation (außer Software)
Referenznummer: 2017/44
Kurze Beschreibung:
Die drei Halden des Haldenkomplexes Wilhelmschacht I (Halde I westlich, Halde I östlich, Halde I nördlich) sind eine Hinterlassenschaft des ehemaligen Steinkohlenbergbaus in Zwickau und mangels eines Rechtsnachfolgers dem Altbergbau zuzuordnen.
Durch die Schüttung der Halden, durch natürliche Erosionen und Umwandlungsprozesse im Haldenkörper, durch die diffuse Entwässerung und insbesondere durch Auswaschungen des mäandrierenden Reinsdorfer Baches am Haldenfuß der „Halde I westlich“ und „Halde I östlich“ sind Standsicherheitsdefizite und Nutzungseinschränkungen sowohl für eine wirtschaftliche Nachnutzung der Haldenfläche (Halde I östlich, Halde I nördlich) als auch für benachbarte Flächen festzustellen. Die fortschreitende Unterspülung der Böschungen begünstigt Böschungsbrüche, infolge derer der Reinsdorfer Bach verstopft und rückgestaut werden könnte. Böschungsbrüche und ein teilweises Aufstauen des Baches sind in der Vergangenheit bereits aufgetreten.
Die drei Halden des Haldenkomplexes Wilhelmschacht I (Halde I westlich, Halde I östlich, Halde I nördlich) sind eine Hinterlassenschaft des ehemaligen Steinkohlenbergbaus in Zwickau und mangels eines Rechtsnachfolgers dem Altbergbau zuzuordnen.
Durch die Schüttung der Halden, durch natürliche Erosionen und Umwandlungsprozesse im Haldenkörper, durch die diffuse Entwässerung und insbesondere durch Auswaschungen des mäandrierenden Reinsdorfer Baches am Haldenfuß der „Halde I westlich“ und „Halde I östlich“ sind Standsicherheitsdefizite und Nutzungseinschränkungen sowohl für eine wirtschaftliche Nachnutzung der Haldenfläche (Halde I östlich, Halde I nördlich) als auch für benachbarte Flächen festzustellen. Die fortschreitende Unterspülung der Böschungen begünstigt Böschungsbrüche, infolge derer der Reinsdorfer Bach verstopft und rückgestaut werden könnte. Böschungsbrüche und ein teilweises Aufstauen des Baches sind in der Vergangenheit bereits aufgetreten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation (außer Software)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation (außer Software)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de🌏
E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de📧
Telefon: +49 37313720📞
Fax: +49 37313729001 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-23 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 160-330629
ABl. S-Ausgabe: 160
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die drei Halden des Haldenkomplexes Wilhelmschacht I (Halde I westlich, Halde I östlich, Halde I nördlich) sind eine Hinterlassenschaft des ehemaligen Steinkohlenbergbaus in Zwickau und mangels eines Rechtsnachfolgers dem Altbergbau zuzuordnen.
Durch die Schüttung der Halden, durch natürliche Erosionen und Umwandlungsprozesse im Haldenkörper, durch die diffuse Entwässerung und insbesondere durch Auswaschungen des mäandrierenden Reinsdorfer Baches am Haldenfuß der „Halde I westlich“ und „Halde I östlich“ sind Standsicherheitsdefizite und Nutzungseinschränkungen sowohl für eine wirtschaftliche Nachnutzung der Haldenfläche (Halde I östlich, Halde I nördlich) als auch für benachbarte Flächen festzustellen. Die fortschreitende Unterspülung der Böschungen begünstigt Böschungsbrüche, infolge derer der Reinsdorfer Bach verstopft und rückgestaut werden könnte. Böschungsbrüche und ein teilweises Aufstauen des Baches sind in der Vergangenheit bereits aufgetreten.
Durch die Schüttung der Halden, durch natürliche Erosionen und Umwandlungsprozesse im Haldenkörper, durch die diffuse Entwässerung und insbesondere durch Auswaschungen des mäandrierenden Reinsdorfer Baches am Haldenfuß der „Halde I westlich“ und „Halde I östlich“ sind Standsicherheitsdefizite und Nutzungseinschränkungen sowohl für eine wirtschaftliche Nachnutzung der Haldenfläche (Halde I östlich, Halde I nördlich) als auch für benachbarte Flächen festzustellen. Die fortschreitende Unterspülung der Böschungen begünstigt Böschungsbrüche, infolge derer der Reinsdorfer Bach verstopft und rückgestaut werden könnte. Böschungsbrüche und ein teilweises Aufstauen des Baches sind in der Vergangenheit bereits aufgetreten.
Mit der Sanierung der Halden sollen standsichere Böschungen und Flächen entstehen, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Region von Bedeutung sind, geotechnische Gefährdungen weitestgehend minimiert, sowie umweltwirksame Effekte infolge Verringerung von Schadstoffausträgen durch Sickerwasser erzielt werden.
Mit der Sanierung der Halden sollen standsichere Böschungen und Flächen entstehen, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Region von Bedeutung sind, geotechnische Gefährdungen weitestgehend minimiert, sowie umweltwirksame Effekte infolge Verringerung von Schadstoffausträgen durch Sickerwasser erzielt werden.
Der freie Abfluss im Reinsdorfer Bach soll dauerhaft und nachhaltig gesichert werden. In diesem Zusammenhang ist auch ein ehemaliger Kohlebahndamm von Reinsdorf nach Oberhohndorf zu betrachten, durch den der Reinsdorfer Bach in einem Bogengewölbe hindurchläuft (Sanierung ist erforderlich) und über den die Abraummassen zur „Halde I nördlich“ transportiert wurden.
Der freie Abfluss im Reinsdorfer Bach soll dauerhaft und nachhaltig gesichert werden. In diesem Zusammenhang ist auch ein ehemaliger Kohlebahndamm von Reinsdorf nach Oberhohndorf zu betrachten, durch den der Reinsdorfer Bach in einem Bogengewölbe hindurchläuft (Sanierung ist erforderlich) und über den die Abraummassen zur „Halde I nördlich“ transportiert wurden.
An die Halde I östlich grenzt unmittelbar der Wilhelmschacht I an. Die Verwahrung des 616 m tiefen Schachtes ist zu prüfen, der Schacht ist gegebenenfalls dauerhaft zu sichern.
Die Maßnahme ist eine Sanierungsmaßnahme an Halden zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung des eingestellten Steinkohlebergbaus und als solche in Kapitel „07 10“ und Titel „89 303“ „Maßnahmen zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung einschließlich des eingestellten Steinkohlenbergbaus sowie Maßnahmen zur Bewältigung langfristiger Bergbaufolgen“ ein-zuordnen.
Die Maßnahme ist eine Sanierungsmaßnahme an Halden zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung des eingestellten Steinkohlebergbaus und als solche in Kapitel „07 10“ und Titel „89 303“ „Maßnahmen zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung einschließlich des eingestellten Steinkohlenbergbaus sowie Maßnahmen zur Bewältigung langfristiger Bergbaufolgen“ ein-zuordnen.
Aufgabenstellung:
— Ermittlung des Sanierungsumfanges an den drei Halden, am Brückenbauwerk und am Wilhelmschacht I unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Stadt Zwickau bzw. durch Dritte.
(enge Abstimmung mit den angrenzenden Unternehmen, der Stadt Zwickau und dem AG).
— Standsicherheitsbetrachtungen (drei Halden, Damm, Schacht) im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf. Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der Halden „Wilhelmschacht I westlich“ und „Wilhelmschacht I östlich“, die durch den Reinsdorfer Bach erodiert werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
— Standsicherheitsbetrachtungen (drei Halden, Damm, Schacht) im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf. Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der Halden „Wilhelmschacht I westlich“ und „Wilhelmschacht I östlich“, die durch den Reinsdorfer Bach erodiert werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
— Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzu-lagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen.
— Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzu-lagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen.
— Planung von technischen Anlagen (Entwässerungseinrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung des Standortes einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut).
— Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen.
— Zunächst Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objekt- und Tragwerksplanung): Erarbeitung bis Entwurfsplanung mit Festlegung des Sanierungsvolumens – getrennt nach den o.g. Handlungsschwerpunkten. Vorlage einer Kostenberechnung sowie eines Zeitplanes.
— Zunächst Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objekt- und Tragwerksplanung): Erarbeitung bis Entwurfsplanung mit Festlegung des Sanierungsvolumens – getrennt nach den o.g. Handlungsschwerpunkten. Vorlage einer Kostenberechnung sowie eines Zeitplanes.
— Als besondere Leistungen sind anzubieten:
o Geotechnik,
o Vermessung.
Die Leistungen sind gemäß Anlage anzugeben.
— Die Leistung wird durch das Sächsische Oberbergamt nach Bedarf um die Leistungsphasen 4 bis 8 erweitert.
Für die Planung der Massenbilanz und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen v. a. mit der Stadt Zwickau über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Sanierungsbereiches für die Verbringung von anfallenden Überschussmassen zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen.
Für die Planung der Massenbilanz und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen v. a. mit der Stadt Zwickau über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Sanierungsbereiches für die Verbringung von anfallenden Überschussmassen zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen.
Beschreibung der Verlängerungen: Bedarfsweise nach Anordnung des Auftraggebers, um das Vertragsziel zu erreichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zwickau, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der geforderten Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 VgV.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Auftraggeber bezieht bei geplanten Höchstzahl auf Grund der Marktsituation die Bewerber ein, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die wirtschaftlichsten Angebote versprechen. Die geplante Mindestzahl sichert den gebotenen Wettbewerb.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-18 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Quelle: OJS 2017/S 160-330629 (2017-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Maschinenbau
Kurze Beschreibung:
Mit der Sanierung der Halden sollen standsichere Böschungen und Flächen entstehen, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Region von Bedeutung sind, geotechnische Gefährdungen weitestgehend minimiert, sowie umweltwirksame Effekte infolge Verringerung von Schadstoff-austrägen durch Sickerwasser erzielt werden.
Der freie Abfluss im Reinsdorfer Bach soll dauerhaft und nachhaltig gesichert werden. In diesem Zusammenhang ist auch ein ehemaliger Kohlebahndamm von Reinsdorf nach Oberhohndorf zu betrachten, durch den der Reinsdorfer Bach in einem Bogengewölbe hindurchläuft (Sanierung ist erforderlich) und über den die Abraummassen zur „Halde I nördlich“ transportiert wurden.
An die Halde I östlich grenzt unmittelbar der Wilhelmschacht I an. Die Verwahrung des 616 m tiefen Schachtes ist zu prüfen, der Schacht ist gegebenenfalls dauerhaft zu sichern.
Mit der Sanierung der Halden sollen standsichere Böschungen und Flächen entstehen, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Region von Bedeutung sind, geotechnische Gefährdungen weitestgehend minimiert, sowie umweltwirksame Effekte infolge Verringerung von Schadstoff-austrägen durch Sickerwasser erzielt werden.
Der freie Abfluss im Reinsdorfer Bach soll dauerhaft und nachhaltig gesichert werden. In diesem Zusammenhang ist auch ein ehemaliger Kohlebahndamm von Reinsdorf nach Oberhohndorf zu betrachten, durch den der Reinsdorfer Bach in einem Bogengewölbe hindurchläuft (Sanierung ist erforderlich) und über den die Abraummassen zur „Halde I nördlich“ transportiert wurden.
An die Halde I östlich grenzt unmittelbar der Wilhelmschacht I an. Die Verwahrung des 616 m tiefen Schachtes ist zu prüfen, der Schacht ist gegebenenfalls dauerhaft zu sichern.
Gesamtwert des Auftrags: 460141.71 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Maschinenbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Maschinenbau📦
Mit der Sanierung der Halden sollen standsichere Böschungen und Flächen entstehen, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Region von Bedeutung sind, geotechnische Gefährdungen weitestgehend minimiert, sowie umweltwirksame Effekte infolge Verringerung von Schadstoff-austrägen durch Sickerwasser erzielt werden.
Mit der Sanierung der Halden sollen standsichere Böschungen und Flächen entstehen, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Region von Bedeutung sind, geotechnische Gefährdungen weitestgehend minimiert, sowie umweltwirksame Effekte infolge Verringerung von Schadstoff-austrägen durch Sickerwasser erzielt werden.
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den drei Halden, am Brückenbauwerk und am Wil-helmschacht I unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nut-zung der umliegenden Flächen durch die Stadt Zwickau bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit den angrenzenden Unternehmen, der Stadt Zwickau und dem AG).
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den drei Halden, am Brückenbauwerk und am Wil-helmschacht I unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nut-zung der umliegenden Flächen durch die Stadt Zwickau bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit den angrenzenden Unternehmen, der Stadt Zwickau und dem AG).
Standsicherheitsbetrachtungen (3 Halden, Damm, Schacht) im gesamten Bearbeitungs-bereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf. Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der Halden „Wilhelmschacht I westlich“ und „Wilhelmschacht I östlich“, die durch den Reinsdorfer Bach erodiert werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Standsicherheitsbetrachtungen (3 Halden, Damm, Schacht) im gesamten Bearbeitungs-bereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf. Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der Halden „Wilhelmschacht I westlich“ und „Wilhelmschacht I östlich“, die durch den Reinsdorfer Bach erodiert werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen.
Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen.
Planung von technischen Anlagen (Entwässerungseinrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung des Standortes einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut).
Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen.
Zunächst Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objekt- und Tragwerksplanung): Erarbeitung bis Entwurfsplanung mit Festlegung des Sanierungsvolumens – getrennt nach den o. g. Handlungsschwerpunkten. Vorlage einer Kostenberechnung sowie eines Zeitplanes.
Als besondere Leistungen sind anzubieten:
— Geotechnik,
— Vermessung.
Die Leistung wird durch das Sächsische Oberbergamt nach Bedarf um die Leistungsphasen 4 bis 8 erweitert.
Der Auftraggeber ordnet das Erkundungs-und Verwahrungsobjekt den Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI zu. Die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objektliste Ingenieurbauwerke) sind zunächst zu erarbeiten. Für die Arbeiten am Objekt erwartet er deshalb Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kosten-schätzung (4 700 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI. Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber ordnet das Erkundungs-und Verwahrungsobjekt den Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI zu. Die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objektliste Ingenieurbauwerke) sind zunächst zu erarbeiten. Für die Arbeiten am Objekt erwartet er deshalb Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kosten-schätzung (4 700 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI. Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Besondere Leistungen:
A – Geotechnik;
B - Vermessung;
C -Baubegleitung/Bauleitung:
— Kostenkontrolle;
— Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen;
— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße;
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftrags-summe;
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage;
— Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis;
— örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
— örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
— Veranlassen und Ausführen von Kontrollprüfungen,
— Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel,
— Dokumentation des Bauablaufes;
D - Baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung:
— Erarbeiten/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen,
— Angenommener Umfang: 20 Einsatzfälle einschließlich der Situationsaufnahme und Orts-befahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung (je Einsatzfall: 24 Team-Stunden*; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einzelfall).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zwickau
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-15 📅
Quelle: OJS 2018/S 093-211435 (2018-05-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Gesamtwert des Auftrags: 460141.47 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-05 📅
Datum des Beginns: 2018-05-15 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 193-467399
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 093-211435
ABl. S-Ausgabe: 193
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den 3 Halden, am Brückenbauwerk und am Wilhelmschacht I unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Stadt Zwickau bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit den angrenzenden Unternehmen, der Stadt Zwickau und dem AG), Standsicherheitsbetrachtungen (3 Halden, Damm, Schacht) im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf. Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der Halden „Wilhelmschacht I westlich“ und „Wilhelmschacht I östlich“, die durch den Reinsdorfer Bach erodiert werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den 3 Halden, am Brückenbauwerk und am Wilhelmschacht I unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Stadt Zwickau bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit den angrenzenden Unternehmen, der Stadt Zwickau und dem AG), Standsicherheitsbetrachtungen (3 Halden, Damm, Schacht) im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf. Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der Halden „Wilhelmschacht I westlich“ und „Wilhelmschacht I östlich“, die durch den Reinsdorfer Bach erodiert werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Planung von technischen Anlagen (Entwässerungseinrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung des Standortes einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut).Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen.
Planung von technischen Anlagen (Entwässerungseinrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung des Standortes einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut).Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen.
— Geotechnik;
Für die Planung der Massenbilanz und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen v. a. mit der Stadt Zwickau über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Sanie-rungsbereiches für die Verbringung von anfallenden Überschussmassen zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen.
Für die Planung der Massenbilanz und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen v. a. mit der Stadt Zwickau über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Sanie-rungsbereiches für die Verbringung von anfallenden Überschussmassen zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen.
Der Auftraggeber ordnet das Erkundungs- und Verwahrungsobjekt den Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI zu. Die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objektliste Ingenieurbauwerke) sind zunächst zu erarbeiten. Für die Arbeiten am Objekt erwartet er deshalb Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (4 700 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI (458 088,00 EUR). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber ordnet das Erkundungs- und Verwahrungsobjekt den Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI zu. Die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objektliste Ingenieurbauwerke) sind zunächst zu erarbeiten. Für die Arbeiten am Objekt erwartet er deshalb Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (4 700 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI (458 088,00 EUR). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
A) Geotechnik,
B) Vermessung,
C) Baubegleitung/Bauleitung:
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme;
— Veranlassen und Ausführen von Kontrollprüfungen;
— Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel;
— Dokumentation des Bauablaufes.
D) Baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung:
— Erarbeiten/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung.
Auftragsvergabe
Name: G. E. O. S. Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Halsbrücke
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland 🇩🇪 Mittelsachsen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 460141.47 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.oba.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 193-467399 (2020-09-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 460141.47 EUR 💰
— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
— Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Quelle: OJS 2021/S 076-195348 (2021-04-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 460141.47 EUR 💰
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-15 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 032-082968
ABl. S-Ausgabe: 32
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 460141.47 EUR 💰
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-11 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 218-625114
ABl. S-Ausgabe: 218
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Ingenieurleistungen Haldenkomplex Wilhlemschacht I
Kurze Beschreibung:
Zunächst Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objekt- und Tragwerksplanung): Erarbeitung bis Entwurfsplanung mit Festlegung des Sanierungsvolumens – getrennt nach den o. g. Handlungsschwerpunkten.
Vorlage einer Kostenberechnung sowie eines Zeitplanes.
Der Auftraggeber ordnet das Erkundungs- und Verwahrungsobjekt den Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI zu. Die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objektliste Ingenieurbauwerke) sind zunächst zu erarbeiten. Für
die Arbeiten am Objekt erwartet er deshalb Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (4 700 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI (458 088,00 EUR). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
die Arbeiten am Objekt erwartet er deshalb Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (4 700 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI (458 088,00 EUR). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
— örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der
Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.