Hansa PowerBridge - Umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen Offshore

50Hertz Transmission GmbH

Erstellung der Umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen Offshore für das Projekt Hansa PowerBridge in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommern (M-V). Es sind die jeweils erforderlichen Umweltfachlichen Planungsleistungen hinsichtlich raumordnerischer und umweltfachlichen Belange (Umweltberichte) sowie erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Landschaftspflegerische Begleitplanungen, Artenschutzrechtliche Fachbeiträge und Biotopschutzrechtliche Fachbeiträge zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-15 Auftragsbekanntmachung
2017-12-20 Ergänzende Angaben
2018-04-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Erstellung der Umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen Offshore für das Projekt Hansa PowerBridge in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommern (M-V). Es sind die jeweils erforderlichen Umweltfachlichen Planungsleistungen hinsichtlich raumordnerischer und umweltfachlichen Belange (Umweltberichte) sowie erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Landschaftspflegerische Begleitplanungen, Artenschutzrechtliche Fachbeiträge und Biotopschutzrechtliche Fachbeiträge zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: 50Hertz Transmission GmbH
Postanschrift: Heidestraße 2
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.50hertz.com 🌏
E-Mail: stefan.dahlmann@50hertz.com 📧
URL der Dokumente: http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/Dokumente/Ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-507825
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
a) Fragen und Antworten: Fragen zu den Teilnahmeanträgen können an die o.g. Ansprechpartnerin per E-Mail gestellt werden. b) Vertraulichkeitserklärung: Nach Zugang und Prüfung der Vertraulichkeitserklärung bekommt der Bewerber anschließend einen Link vom Auftraggeber zugeschickt, unter dem er sich die übrigen Vergabeunterlagen, kostenlos herunterladen kann. Die E-Mail Adresse des Bewerbers, an die dieser Link geschickt werden soll, ist vom Bewerber zu benenen (gemäß I.3) Kommunikation). c) Vergabeunterlagen: Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO). — Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: (1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und auf Deutsch zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen Offshore
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst folgende umweltfachliche Planungsleistungen: Erstellung der Unterlagen für einen Anlauf- bzw. einen Abstimmungstermin mit den Behörden (jeweils für die AWZ und das Küstenmeer), eines Fachbeitrag Raumordnerische Belange (jeweils für die AWZ und das Küstenmeer), einer Studie „Gefährdung der Meeresumwelt“ für die AWZ), eines Umweltberichtes mit Darstellung der Umweltfachlichen Belange (für das Küstenmeer), eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes (für das Küstenmeer) sowie eines Biotopschutzrechtlichen Fachbeitrages (jeweils für die AWZ und das Küstenmeer).
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Dauer: 68 Monate
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst folgende umweltfachliche Planungsleistungen: Erstellung der Unterlagen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen für 4 Natura 2000-Gebiete (im Küstenmeer) sowie eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (jeweils für die AWZ und das Küstenmeer).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutschland, Planungsleistungen für deutsche AWZ und Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung. Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Aktueller Handelsregisterauszug oder eines gleichwertigen Dokuments bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate ab Bekanntmachung)
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.1)) sind Mindestbedingungen.
Die Bewerber haben zudem den „HPB Bewerberfragebogen__Umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen Offshore“ im Hinblick auf die Mindestbedingungen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen. Im Bewerberfragebogen sind auch diejenigen Angaben vorzunehmen und Eigenerklärungen abzugeben, welche im Rahmen der vorangehend aufgeführten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise nicht explizit benannt sind. Der Bewerberfragebogen ist unter folgendem, öffentlich zugänglichem Link erhältlich: (http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/Dokumente/Ausschreibungen).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung. Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten beiden abgeschlossenen
b) Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Geschäftsberichten der letzten 3 Jahre zu erbringen.
c) Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung des Bewerbers zur Zahlung von Steuern durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung, sofern das zuständige Finanzamt grundsätzlich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt.
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d) Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung des Bewerbers zur Zahlung von Sozialbeiträgen (durch Erklärung der zuständigen Sozialversicherungsträger/Krankenkassen).
e) Nachweis des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssummen (pro Schadensfall und maximiert je Versicherungsperiode) für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden.
f) Aktuelle Bescheinigung einer Geschäftsbank über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten), nicht älter als 2 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
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Die Bewerber haben zudem den „HPB Bewerberfragebogen_Umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen Offshore“ im Hinblick auf die Mindestbedingungen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen. Im Bewerberfragebogen sind auch diejenigen Angaben vorzunehmen und Eigenerklärungen abzugeben, welche im Rahmen der vorangehend aufgeführten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise nicht explizit benannt sind. Der Bewerberfragebogen ist unter folgendem, öffentlich zugänglichem Link erhältlich: (http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/Dokumente/Ausschreibungen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung. Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
3 Referenzangaben für vergleichbare Umweltplanungsleistungen für linienhafte Offshore Vorhaben (u.a. OWP-Netzanbindung, Interkonnektor, Pipeline) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (mind. eine Referenz in der deutschen AWZ oder im Küstengewässer) mit Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners inklusive Telefonnummer, Leistungsumfang, und Leistungszeitraum; wünschenswert Auftragsvolumen sowie Name des Projektleiters des Bewerbers
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Die Bewerber haben zudem den „HPB Bewerberfragebogen_Umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen Offshore“ im Hinblick auf die Mindestbedingungen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen. Im Bewerberfragebogen sind auch diejenigen Angaben vorzunehmen und Eigenerklärungen abzugeben, welche im Rahmen der vorangehend aufgeführten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise nicht explizit benannt sind. Der Bewerberfragebogen ist unter folgendem, öffentlich zugänglichem Link erhältlich: (http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/Dokumente/Ausschreibungen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
— Aufbau des Teilnahmeantrags (TA):
Der TA ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) unterzeichnetes Anschreiben,
(2) ausgefüllter und unterschriebener Bewerberfragebogen
(3) Erklärungen/Nachweise zu III.1.1) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu a) und b)
(4) Erklärungen/Nachweise zu Ziffer III.1.2) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu a), b) usw.
(5) Erklärungen/Nachweise zur Ziffer III.1.3) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu a), b) usw.
(6) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen (siehe unten III.1.4) c) (5)
(7) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe unten III.1.4) c) (4)
— Form des TA:
Der Teilnahmeantrag ist auf Deutsch, auf einem lesbaren Datenträger (z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag/die E-Mail muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) benannte Adresse unter Nennung der EU-Bekanntmachungs-Nr. gerichtet sein.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte werden je Bewerber vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können. Der Auftraggeber behält sich vor, nur die besten 3 bis 5 Bewerber einer zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Stefan Dahlmann
Internetadresse: www.50hertz.com 🌏
Dokumente URL: http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/Dokumente/Ausschreibungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Fragen und Antworten: Fragen zu den Teilnahmeanträgen können an die o.g. Ansprechpartnerin per E-Mail gestellt werden.
b) Vertraulichkeitserklärung: Nach Zugang und Prüfung der Vertraulichkeitserklärung bekommt der Bewerber anschließend einen Link vom Auftraggeber zugeschickt, unter dem er sich die übrigen Vergabeunterlagen, kostenlos herunterladen kann. Die E-Mail Adresse des Bewerbers, an die dieser Link geschickt werden soll, ist vom Bewerber zu benenen (gemäß I.3) Kommunikation).
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c) Vergabeunterlagen: Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
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— Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und auf Deutsch zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
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(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
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(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2017/S 243-507825 (2017-12-15)
Ergänzende Angaben (2017-12-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 246-516351
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 243-507825
ABl. S-Ausgabe: 246
Quelle: OJS 2017/S 246-516351 (2017-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 078-175217
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
a) Fragen und Antworten: Fragen zu den Teilnahmeanträgen können an die o. g. Ansprechpartnerin per E-Mail gestellt werden; b) Vertraulichkeitserklärung: Nach Zugang und Prüfung der Vertraulichkeitserklärung bekommt der Bewerber anschließend einen Link vom Auftraggeber zugeschickt, unter dem er sich die übrigen Vergabeunterlagen, kostenlos herunterladen kann. Die E-Mail-Adresse des Bewerbers, an die dieser Link geschickt werden soll, ist vom Bewerber zu bennenen (gemäß I.3) Kommunikation); c) Vergabeunterlagen: Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO). — Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags. (1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und auf Deutsch zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-09 📅
Name: Institut für Angewandte Ökosystemforschung GmbH
Postanschrift: Alte Dorfstraße 11
Postort: Broderstorf
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland 🇩🇪
Landkreis Rostock 🏙️
Internetadresse: http://www.ifaoe.de 🌏

Referenz
a) Fragen und Antworten: Fragen zu den Teilnahmeanträgen können an die o. g. Ansprechpartnerin per E-Mail gestellt werden;
b) Vertraulichkeitserklärung: Nach Zugang und Prüfung der Vertraulichkeitserklärung bekommt der Bewerber anschließend einen Link vom Auftraggeber zugeschickt, unter dem er sich die übrigen Vergabeunterlagen, kostenlos herunterladen kann. Die E-Mail-Adresse des Bewerbers, an die dieser Link geschickt werden soll, ist vom Bewerber zu bennenen (gemäß I.3) Kommunikation);
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— Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2018/S 078-175217 (2018-04-20)