Erstellung der Umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen Onshore für das Projekt Hansa PowerBridge. Es sind folgende Umweltfachliche Planungsleistungen zu erbringen: Vorplanungsleistungen (u.a. Biologische Planungsraumanalyse, Erstellung Unterlagen und Anträge), Erstellung UVP Bericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Arten- und Biotopschutzrechtlicher Fachbeitrag, Wasserrechtlicher Fachbeitrag sowie Fachbeitrag Alternativenprüfung / raumordnerische Belange.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: 50Hertz Transmission GmbH
Postanschrift: Heidestraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Stefan Dahlmann
E-Mail: stefan.dahlmann@50hertz.com📧
Region: Berlin🏙️
URL: www.50hertz.com🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hansa PowerBridge – Umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen Onshore
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Erstellung der Umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen Onshore für das Projekt Hansa PowerBridge. Es sind folgende Umweltfachliche Planungsleistungen zu...”
Kurze Beschreibung
Erstellung der Umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen Onshore für das Projekt Hansa PowerBridge. Es sind folgende Umweltfachliche Planungsleistungen zu erbringen: Vorplanungsleistungen (u. a. Biologische Planungsraumanalyse, Erstellung Unterlagen und Anträge), Erstellung UVP Bericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Arten- und Biotopschutzrechtlicher Fachbeitrag, wasserrechtlicher Fachbeitrag sowie Fachbeitrag Alternativenprüfung / raumordnerische Belange.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltfachliche Genehmigungsunterlagen Onshore - Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fischland-Güstrow
Mecklenburg Vorpommern
Beschreibung der Beschaffung:
“Erstellung einer Planungsraumanalyse und eines Kartierungskonzepts, einer Unterlage für Antrag auf Durchführung einer UVP, einer Unterlage für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erstellung einer Planungsraumanalyse und eines Kartierungskonzepts, einer Unterlage für Antrag auf Durchführung einer UVP, einer Unterlage für die Abstimmung des Untersuchungsrahmen, und einer Leistungsbeschreibung für die Kartierung von Fauna und Biotopen, Erstellung eines UVP Berichtes, eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes, eines Biotopschutzrechtlicher Fachbeitrages, einer allgemein verständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung sowie eines Fachbeitrages Alternativenprüfung/raumordnerische Belange.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltfachliche Genehmigungsunterlagen Onshore – Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführungen von FFH-Verträglichkeitsprüfungen für 4 Natura 2000-Gebiete und Erstellung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltfachliche Genehmigungsunterlagen Onshore – Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fischland-Güstrow
Mecklenburg Vorpommern.
Beschreibung der Beschaffung: Erstellung Wasserschutzrechtlicher Fachbeitrag
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 245-513133
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Umweltfachliche Genehmigungsunterlagen Onshore – Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-09 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Umweltplan GmbH Stralsund
Postanschrift: Tribseer Damm 2
Postort: Stralsund
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
URL: https://www.umweltplan.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
“a) Fragen und Antworten: Fragen zu den Teilnahmeanträgen können an die o.g. Ansprechpartnerin per E-Mail gestellt werden;
b) Vertraulichkeitserklärung: Nach...”
a) Fragen und Antworten: Fragen zu den Teilnahmeanträgen können an die o.g. Ansprechpartnerin per E-Mail gestellt werden;
b) Vertraulichkeitserklärung: Nach Zugang und Prüfung der Vertraulichkeitserklärung bekommt der Bewerber anschließend einen Link vom Auftraggeber zugeschickt, unter dem er sich die übrigen Vergabeunterlagen, kostenlos herunterladen kann. Die E-Mail Adresse des Bewerbers, an die dieser Link geschickt werden soll, ist vom Bewerber zu benenen (gemäß I.3) Kommunikation);
c) Vergabeunterlagen: Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
— Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags.
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist;
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen;
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und auf Deutsch zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht;
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber;
(5) andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
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Quelle: OJS 2018/S 078-175223 (2018-04-20)