Die BITMARCK Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber benötigen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und für ihre Kunden- und Gesellschafter verschiedene Hardware im Bereich Arbeitsplatzausstattung, Server, Netzwerkkomponenten und Storagekomponenten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Auftraggeber entschlossen, ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Um Synergien beim Kauf der Hardware zu erzielen, haben sich die Auftraggeber für die Ausschreibung der Hardware in vier Losen entschieden. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen mit je drei Bietern pro Los.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2018-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Referenznummer: BM2017116HWRV
Kurze Beschreibung:
Die BITMARCK Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber benötigen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und für ihre Kunden- und Gesellschafter verschiedene Hardware im Bereich Arbeitsplatzausstattung, Server, Netzwerkkomponenten und Storagekomponenten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Auftraggeber entschlossen, ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Um Synergien beim Kauf der Hardware zu erzielen, haben sich die Auftraggeber für die Ausschreibung der Hardware in vier Losen entschieden. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen mit je drei Bietern pro Los.
Die BITMARCK Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber benötigen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und für ihre Kunden- und Gesellschafter verschiedene Hardware im Bereich Arbeitsplatzausstattung, Server, Netzwerkkomponenten und Storagekomponenten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Auftraggeber entschlossen, ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Um Synergien beim Kauf der Hardware zu erzielen, haben sich die Auftraggeber für die Ausschreibung der Hardware in vier Losen entschieden. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen mit je drei Bietern pro Los.
1. Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach VgV.
2. Der Auftrag betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV mit maximal 3 Rahmenvereinbarungspartnern je Los.
3. An einer Angebotsabgabe interessierte Unternehmen mĂĽssen die Vergabeunterlagen herunterladen. Diese stehen auf der Seite https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/ allen Bietern zur VerfĂĽgung.
4. Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
5. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
6. Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
7. Fragen der Bieter sind ausschließlich – schriftlich (per Mail oder Fax genügt) – an die unter I.1. genannte Kontaktstelle (per Mail: zam@bitmarck.de ) zu richten.
8. Während der Angebotsfrist sind drei Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie folgt:
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 1: 6.12.2017, 13 Uhr;
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 2: 19.12.2017, 13 Uhr;
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 3: 27.12.2017, 13 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 3. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
9. Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/, über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.bitmarck.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
10. Der Auftraggeber bietet allen Interessenten an, sie über neu eingestellte Informationen auf der Website per E-Mail zu informieren. Sofern der Interessent von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er eine E-Mail an zam@bitmarck.de unter Angabe der Verfahrensnummer und des Verfahrensnamen mit dem Wunsch senden, darüber informiert zu werden, wenn neue Informationen zu dem genannten Verfahren auf der o.g. Internetseite eingestellt wurden. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig sechs Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
4. Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
5. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
6. Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
7. Fragen der Bieter sind ausschließlich – schriftlich (per Mail oder Fax genügt) – an die unter I.1. genannte Kontaktstelle (per Mail: zam@bitmarck.de ) zu richten.
8. Während der Angebotsfrist sind drei Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie folgt:
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 1: 6.12.2017, 13 Uhr;
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 2: 19.12.2017, 13 Uhr;
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 3: 27.12.2017, 13 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 3. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
9. Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/, über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.bitmarck.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
10. Der Auftraggeber bietet allen Interessenten an, sie über neu eingestellte Informationen auf der Website per E-Mail zu informieren. Sofern der Interessent von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er eine E-Mail an zam@bitmarck.de unter Angabe der Verfahrensnummer und des Verfahrensnamen mit dem Wunsch senden, darüber informiert zu werden, wenn neue Informationen zu dem genannten Verfahren auf der o.g. Internetseite eingestellt wurden. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig sechs Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Arbeitsplatz-Hardware
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Mit Los 1 „Arbeitsplatz-Hardware“ möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
— Fat-Clients;
— Thin-Clients;
— Notebooks;
— Tablets;
— Monitore;
— Tastaturen/Mäuse/Peripheriegeräte.
Die Bieter mĂĽssen fĂĽr den Rahmenvertrag konkrete Produkte (siehe Preisblatt je Los) auf alle abgefragten Produktkategorien gem. Leistungsbeschreibung anbieten.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch maximal dreimal für jeweils ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit von den Auftraggebern gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Server-Hardware
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Mit Los 2 „Server-Hardware“ möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
— Server (X86-Server, UNIX-Server);
— Diverse Geräteklassen (RACK, HMC, Messaging Gateway, Netezza);
— Server Zubehör;
— Diverse Server-Komponente.
Bezeichnung des Loses: Netzwerkkomponenten-Hardware
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Mit Los 3 „Netzwerkkomponenten-Hardware“ möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
— Switche;
— Firewalls;
— Netzwerk Zubehör.
Bezeichnung des Loses: Storagekomponenten-Hardware
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Mit Los 3 „Storagekomponenten-Hardware“ möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gesondert durch Ausfüllen des I. Teils des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst Vorlage der darin genannten Unterlagen und Nachweise zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die unter III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gesondert durch Ausfüllen des I. Teils des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst Vorlage der darin genannten Unterlagen und Nachweise zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
1. Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB enthält, inklusive der Bestätigung des Bieters des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die Erklärung auch von anderen Unternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen. Von anderen Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sich der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in seinem Angebot zum Nachweis der Eignung beruft, ist die vorstehende Eigenerklärung gem. Formular 08_Eigenerklärung Grundeignung (Teil I) bereits mit dem Angebot einzureichen.
1. Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB enthält, inklusive der Bestätigung des Bieters des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die Erklärung auch von anderen Unternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen. Von anderen Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sich der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in seinem Angebot zum Nachweis der Eignung beruft, ist die vorstehende Eigenerklärung gem. Formular 08_Eigenerklärung Grundeignung (Teil I) bereits mit dem Angebot einzureichen.
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt) bzw. Erklärung, dass das Unternehmen nicht eintragungspflichtig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebotes nicht älter sein als 6 Monate.
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt) bzw. Erklärung, dass das Unternehmen nicht eintragungspflichtig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebotes nicht älter sein als 6 Monate.
3. Allgemeine Darstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft mit den jeweiligen Geschäftsbereichen und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit im Sinne einer Eignungsleihe sich das Mitglied der Bietergemeinschaft beruft. Die Unternehmensdarstellung muss mindestens die folgenden Aspekte beinhalten:
3. Allgemeine Darstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft mit den jeweiligen Geschäftsbereichen und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit im Sinne einer Eignungsleihe sich das Mitglied der Bietergemeinschaft beruft. Die Unternehmensdarstellung muss mindestens die folgenden Aspekte beinhalten:
— Allgemeine Daten und Fakten zum Unternehmen (bspw. Hauptsitz, Standort, Servicecenter und –strukturen, sofern vorhanden etc.)
— Geschäftsfelder und Darstellung der Unternehmenstätigkeiten
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Die Beschreibung sollte max. 3 DIN A4 Seiten umfassen. BroschĂĽren, Flyer oder andere Werbematerialien werden nicht berĂĽcksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter III.1.2) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher wie auch zum Teil durch das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert durch Ausfüllen des II. Teils des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst Beifügung der darin genannten Nachweise zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter III.1.2) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher wie auch zum Teil durch das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert durch Ausfüllen des II. Teils des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst Beifügung der darin genannten Nachweise zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Nachweis einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme von mind.2.000.000,- EUR pro Jahr und Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden beinhaltet (Kopie der Versicherungsbestätigung genügt) oder alternativ Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Inhalten unverzüglich abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn der Nachweis oder die Erklärung von dieser als solcher erbracht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme von mind.2.000.000,- EUR pro Jahr und Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden beinhaltet (Kopie der Versicherungsbestätigung genügt) oder alternativ Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Inhalten unverzüglich abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn der Nachweis oder die Erklärung von dieser als solcher erbracht wird.
2. Angabe des Gesamtumsatzes in Euro und Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf das Los, auf das sich der Bieter/die Bietergemeinschaft bewirbt und die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016). Sofern das Geschäftsjahr 2016 noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Angaben für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz je Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Angabe des Gesamtumsatzes in Euro und Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf das Los, auf das sich der Bieter/die Bietergemeinschaft bewirbt und die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016). Sofern das Geschäftsjahr 2016 noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Angaben für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz je Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des III. Teils und des IV., V., VI. und/oder VII. Teils des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst Beifügung der darin genannten Nachweise und Unterlagen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die unter III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des III. Teils und des IV., V., VI. und/oder VII. Teils des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst Beifügung der darin genannten Nachweise und Unterlagen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
1. Angaben zum eigenen Qualitätsmanagement mit Angaben zum Vorliegen sowie zum Nachweis unternehmensbezogener Zertifizierungen (z.B. ISO 9001, ISO 27001, ITIL oder vergleichbar). Sofern ein Zertifikat vorhanden ist, genügt die Beifügung einer Kopie des Zertifikates. Falls kein Zertifikat vorhanden ist oder Sie ein vergleichbares Zertifikat angeben möchten, muss aus der Beschreibung das Qualitätsmanagement sowie die Vergleichbarkeit des vorhandenen Qualitätsmanagements zu einem mittels Zertifikat nach den o.g. Normen nachgewiesenen Qualitätsmanagements deutlich werden.
1. Angaben zum eigenen Qualitätsmanagement mit Angaben zum Vorliegen sowie zum Nachweis unternehmensbezogener Zertifizierungen (z.B. ISO 9001, ISO 27001, ITIL oder vergleichbar). Sofern ein Zertifikat vorhanden ist, genügt die Beifügung einer Kopie des Zertifikates. Falls kein Zertifikat vorhanden ist oder Sie ein vergleichbares Zertifikat angeben möchten, muss aus der Beschreibung das Qualitätsmanagement sowie die Vergleichbarkeit des vorhandenen Qualitätsmanagements zu einem mittels Zertifikat nach den o.g. Normen nachgewiesenen Qualitätsmanagements deutlich werden.
2. Erklärung, dass ein deutschsprachiger Support vorhanden ist.
3. Nennung von mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand zum jeweiligen Los, auf das sich der Bieter bewirbt, in Art und Umfang vergleichbaren Referenzprojekten. Die Referenzen sind je Los anzugeben. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mind. folgende Angaben zu erbringen:
3. Nennung von mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand zum jeweiligen Los, auf das sich der Bieter bewirbt, in Art und Umfang vergleichbaren Referenzprojekten. Die Referenzen sind je Los anzugeben. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mind. folgende Angaben zu erbringen:
— Bezeichnung des Referenzobjektes
— Auftraggeber (mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Ansprechpartners mit den entsprechenden Kontaktdaten, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse)
— Branche des Referenzgebers (Bereich des deutschen Gesundheitswesens wünschenswert, sofern vorhanden)
— Inhaltlicher Umfang des Referenzauftrages (Art und Umfang, vergleichbar mit ausgeschriebenem Leistungsgegenstand für das jeweilige Los)
— Leistungszeitraum (um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Leistungen, die nicht älter als 5 Jahre sind; das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein; es darf aber nicht jünger als 12 Monate sein)
— Leistungszeitraum (um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Leistungen, die nicht älter als 5 Jahre sind; das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein; es darf aber nicht jünger als 12 Monate sein)
— Auftragswert über die Laufzeit des Vertrages
— Angabe, ob und in welchem Umfang (%) Subunternehmer eingesetzt wurden
4. Erklärung zum Produktportfolio bezogen auf die Leistungserbringung im jeweiligen Los, auf das der Bieter anbietet, mindestens Produkte der marktgängigen Hersteller liefern zu können, dazu zählen
— bei Los 1 insbesondere Acer, Apple, AOC, Dell, Fujitsu, HP, IGEL und Lenovo
— bei Los 2 insbesondere Cisco, Dell, Fujitsu, HP, IBM und Lenovo
— bei Los 3 insbesondere Brocade, Cisco, HP, IBM, Juniper Networks
— bei Los 4 insbesondere Cloudian, Dell EMC, Fujitsu, HDS (Hitachi Data Systems), IBM und NetApp
5. Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Nachweis der technischen und/oderberuflichen Leistungsfähigkeit auf im Sinne einer Eignungsleihe auf Nachweise von anderen Unternehmen beruft, sind die entsprechenden Teilleistungen und Name und Anschrift von anderen Unternehmen zu benennen (Formular 11_Erklärung zu Teilleistungen anderer Unternehmen); außerdem ist das Formular von diesen anderen Unternehmen ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. Zugleich ist für das jeweilige andere Unternehmen in diesem Fall gesondert das Formular 08_Eigenerklärung zur Eignung sowie das Formular 09_Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz beizufügen.
5. Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Nachweis der technischen und/oderberuflichen Leistungsfähigkeit auf im Sinne einer Eignungsleihe auf Nachweise von anderen Unternehmen beruft, sind die entsprechenden Teilleistungen und Name und Anschrift von anderen Unternehmen zu benennen (Formular 11_Erklärung zu Teilleistungen anderer Unternehmen); außerdem ist das Formular von diesen anderen Unternehmen ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. Zugleich ist für das jeweilige andere Unternehmen in diesem Fall gesondert das Formular 08_Eigenerklärung zur Eignung sowie das Formular 09_Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz beizufügen.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:15
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bitmarck Service GmbH
Postanschrift: Kruppstr. 64
Postort: Essen
Postleitzahl: 45145
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bitmarck Software GmbH
Postanschrift: Paul-Klinger-Str. 15
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bitmarck Beratung GmbH
Postanschrift: Putzbrunner Str. 93
Postort: MĂĽnchen
Postleitzahl: 81729
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Arbeitsgemeinschaften nach SGB als Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter Krankenkassen und deren Verbände sind
Kontakt
Kontaktperson: Bitmarck Holding GmbH, Abteilung Ausschreibung, Kruppstr. 64, 45145 Essen
Dokumente URL: https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bitmarck Holding GmbH
Kontaktperson: Abteilung Ausschreibung
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach VgV.
2. Der Auftrag betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV mit maximal 3 Rahmenvereinbarungspartnern je Los.
4. Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
5. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
6. Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
7. Fragen der Bieter sind ausschließlich – schriftlich (per Mail oder Fax genügt) – an die unter I.1. genannte Kontaktstelle (per Mail: zam@bitmarck.de ) zu richten.
8. Während der Angebotsfrist sind drei Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie folgt:
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr.…
… 1: 6.12.2017, 13 Uhr;
… 2: 19.12.2017, 13 Uhr;
… 3: 27.12.2017, 13 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 3. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 3. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
9. Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/, über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.bitmarck.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
9. Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/, über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.bitmarck.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
10. Der Auftraggeber bietet allen Interessenten an, sie über neu eingestellte Informationen auf der Website per E-Mail zu informieren. Sofern der Interessent von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er eine E-Mail an zam@bitmarck.de unter Angabe der Verfahrensnummer und des Verfahrensnamen mit dem Wunsch senden, darüber informiert zu werden, wenn neue Informationen zu dem genannten Verfahren auf der o.g. Internetseite eingestellt wurden. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig sechs Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
10. Der Auftraggeber bietet allen Interessenten an, sie über neu eingestellte Informationen auf der Website per E-Mail zu informieren. Sofern der Interessent von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er eine E-Mail an zam@bitmarck.de unter Angabe der Verfahrensnummer und des Verfahrensnamen mit dem Wunsch senden, darüber informiert zu werden, wenn neue Informationen zu dem genannten Verfahren auf der o.g. Internetseite eingestellt wurden. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig sechs Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 225-468100 (2017-11-21)
Ergänzende Angaben (2017-12-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BITMARCK Technik GmbH
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BITMARCK Service GmbH
BITMARCK Software GmbH
BITMARCK Beratung GmbH
Kontakt
Kontaktperson: BITMARCK Holding GmbH, Abteilung Ausschreibung, Kruppstr. 64, 45145 Essen
Quelle: OJS 2017/S 242-503097 (2017-12-13)
Ergänzende Angaben (2018-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bitmarck Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber benötigen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und für ihre Kunden- und Gesellschafter verschiedene Hardware im Bereich Arbeitsplatzausstattung, Server, Netzwerkkomponenten und Storagekomponenten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Auftraggeber entschlossen, ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Um Synergien beim Kauf der Hardware zu erzielen, haben sich die Auftraggeber für die Ausschreibung der Hardware in vier Losen entschieden. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen mit je 3 Bietern pro Los.
Die Bitmarck Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber benötigen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und für ihre Kunden- und Gesellschafter verschiedene Hardware im Bereich Arbeitsplatzausstattung, Server, Netzwerkkomponenten und Storagekomponenten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Auftraggeber entschlossen, ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Um Synergien beim Kauf der Hardware zu erzielen, haben sich die Auftraggeber für die Ausschreibung der Hardware in vier Losen entschieden. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen mit je 3 Bietern pro Los.
Der Auftraggeber weist auf Folgendes hin:
1. Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV würde eine Veröffentlichung der Namen der bezuschlagten Unternehmen so wieder Beträge der jeweiligen Angebote den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen;
2. Darüber hinaus kann im Formular lediglich ein bezuschlagtes Unternehmen angegeben werden. Eine Veröffentlichung des Namen und des Betrages von nur einem Angebot würde zum einen die Informationen des Verfahrens nicht korrekt wiedergeben und zum anderen ein Unternehmen, dessen Name und dessen Angebotspreis nicht genannt wird, bevorzugen, d.h. gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines anderen Unternehmens schaden. Der Auftraggeber sieht daher von einer Veröffentlichung dieser Informationen ab.
1. Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV würde eine Veröffentlichung der Namen der bezuschlagten Unternehmen so wieder Beträge der jeweiligen Angebote den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen;
2. Darüber hinaus kann im Formular lediglich ein bezuschlagtes Unternehmen angegeben werden. Eine Veröffentlichung des Namen und des Betrages von nur einem Angebot würde zum einen die Informationen des Verfahrens nicht korrekt wiedergeben und zum anderen ein Unternehmen, dessen Name und dessen Angebotspreis nicht genannt wird, bevorzugen, d.h. gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines anderen Unternehmens schaden. Der Auftraggeber sieht daher von einer Veröffentlichung dieser Informationen ab.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
– Fat-Clients,
– Thin-Clients,
– Notebooks,
– Tablets,
– Monitore,
– Tastaturen/Mäuse/Peripheriegeräte.
– Server (X86-Server, UNIX-Server),
– Diverse Geräteklassen (RACK, HMC, Messaging Gateway, Netezza),
– Server Zubehör,
– Diverse Server-Komponente.
– Switche,
– Firewalls,
– Netzwerk Zubehör.
Mit Los 4 „Storagekomponenten-Hardware“ möchte der Auftraggeber folgende Produkte beschaffen:
1. Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV würde eine Veröffentlichung der Namen der bezuschlagten Unternehmen so wieder Beträge der jeweiligen Angebote den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen;
2. Darüber hinaus kann im Formular lediglich ein bezuschlagtes Unternehmen angegeben werden. Eine Veröffentlichung des Namen und des Betrages von nur einem Angebot würde zum einen die Informationen des Verfahrens nicht korrekt wiedergeben und zum anderen ein Unternehmen, dessen Name und dessen Angebotspreis nicht genannt wird, bevorzugen, d.h. gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines anderen Unternehmens schaden. Der Auftraggeber sieht daher von einer Veröffentlichung dieser Informationen ab.
2. Darüber hinaus kann im Formular lediglich ein bezuschlagtes Unternehmen angegeben werden. Eine Veröffentlichung des Namen und des Betrages von nur einem Angebot würde zum einen die Informationen des Verfahrens nicht korrekt wiedergeben und zum anderen ein Unternehmen, dessen Name und dessen Angebotspreis nicht genannt wird, bevorzugen, d.h. gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines anderen Unternehmens schaden. Der Auftraggeber sieht daher von einer Veröffentlichung dieser Informationen ab.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Quelle: OJS 2018/S 053-117138 (2018-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BM2022002HWRV
Kurze Beschreibung:
Die BITMARCK Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber benötigen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und für ihre Kunden- und Gesellschafter verschiedene Hardware im Bereich Arbeitsplatzausstattung, Server, Netzwerkkomponenten und Storagekomponenten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Auftraggeber entschlossen, ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung(VgV) durchzuführen. Für die Dauer der Vorbereitung und Durchführung der neuen europaweiten Ausschreibung im Jahr 2022 werden die bestehenden Rahmenvereinbarungen als Interimsaufträge verlängert. Dies betrifft die Hardware-Rahmenvereinbarung in den Losen Arbeitsplatzausstattung, Server, Netzwerkkomponenten und Storagekomponenten.
Die BITMARCK Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber benötigen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und für ihre Kunden- und Gesellschafter verschiedene Hardware im Bereich Arbeitsplatzausstattung, Server, Netzwerkkomponenten und Storagekomponenten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Auftraggeber entschlossen, ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung(VgV) durchzuführen. Für die Dauer der Vorbereitung und Durchführung der neuen europaweiten Ausschreibung im Jahr 2022 werden die bestehenden Rahmenvereinbarungen als Interimsaufträge verlängert. Dies betrifft die Hardware-Rahmenvereinbarung in den Losen Arbeitsplatzausstattung, Server, Netzwerkkomponenten und Storagekomponenten.
Der Auftraggeber weist auf Folgendes hin:
1. Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV würde eine Veröffentlichung der Namen der bezuschlagten Unternehmen sowie der Beträge der jeweiligen Angebote den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen;
2. Darüber hinaus kann im Formular lediglich ein bezuschlagtes Unternehmen angegeben werden. Eine Veröffentlichung des Namen und des Betrages von nur einem Angebot würde zum einen die Informationen des Verfahrens nicht korrekt wiedergeben und zum anderen ein Unternehmen, dessen Name und dessen Angebotspreis nicht genannt wird, bevorzugen, d.h. gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines anderen Unternehmens schaden. Der Auftraggeber sieht daher von einer Veröffentlichung dieser Informationen ab.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTRUWG
1. Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV würde eine Veröffentlichung der Namen der bezuschlagten Unternehmen sowie der Beträge der jeweiligen Angebote den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen;
2. Darüber hinaus kann im Formular lediglich ein bezuschlagtes Unternehmen angegeben werden. Eine Veröffentlichung des Namen und des Betrages von nur einem Angebot würde zum einen die Informationen des Verfahrens nicht korrekt wiedergeben und zum anderen ein Unternehmen, dessen Name und dessen Angebotspreis nicht genannt wird, bevorzugen, d.h. gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines anderen Unternehmens schaden. Der Auftraggeber sieht daher von einer Veröffentlichung dieser Informationen ab.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTRUWG
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Arbeitsplatz Hardware
Kurze Beschreibung:
Mit Los 1 "Arbeitsplatz-Hardware" beschafft der Auftraggeber im Wege der Interimsvereinbarung folgende Produkte:
- Fat-Clients,
- Thin-Clients,
- Notebooks,
- Tablets,
- Monitore,
- Tastaturen/Mäuse/Peripheriegeräte.
Mit Los 2 "Server-Hardware" beschafft der Auftraggeber im Wege der Interimsvereinbarung folgende Produkte:
- Server (X86-Server, UNIX-Server),
- Diverse Geräteklassen (RACK, HMC, Messaging Gateway, Netezza),
- Server Zubehör,
- Diverse Server-Komponente.
Mit Los 3 "Netzwerkkomponenten-Hardware" beschafft der Auftraggeber im Wege der Interimsvereinbarung folgende Produkte:
- Switche,
- Firewalls,
- Netzwerk Zubehör.
Mit Los 4 "Storagekomponenten-Hardware" beschafft der Auftraggeber im Wege der Interimsvereinbarung folgende Produkte:
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: MĂĽnchen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: 100%ige Tochtergesellschaften der BITMARCK Holding GmbH (Arbeitsgemeinschaft nach SGB als Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter Krankenkassen und deren Verbände sind)
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV würde eine Veröffentlichung der Namen der bezuschlagten Unternehmen sowie der Beträge der jeweiligen Angebote den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen;
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTRUWG
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: