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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zertifikate zum Nachweis der Erfüllung der in der Prüfrichtlinie „Allgemeine Prüfgrundlagen für ballistische Material- Konstruktions- und Produktprüfungen“ VPAM APR 2006 Fassung 2, Stand: 30.11.2014 i. V. m. VPAM PM 2007 Fassung 2 (Beschuss von plattenartigen Materialien) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellten Forderung, aktuelle Materialdatenblätter.
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit der zur Herstellung der hartballistischen Einschubplatten und der Tragetasche verwendeten Materialien muss in Form von Produktdatenblättern o. ä. nachgewiesen werden.
Die Erfüllung der DIN EN ISO 105 B02 und der DIN EN 29865 muss ebenfalls in Form von Produktdatenblättern nachgewiesen werden.
Die Einhaltung der Forderung der Beschusssicherheit ist gemäß der o. a. Prüfrichtlinie durch Beschussprotokolle zu belegen.
Nachweis über praktizierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. Zulassung nach DIN EN ISO 9000 ff).
Mit dem Angebot sind 2 hartballistische Einschubplatten sowie eine gepolsterte Tragetasche zur Aufnahme der beiden hartballistischen Platten gem. LB inkl. Materialdatenblätter von allen zur Herstellung der hartballistischen Einschubplatten einschließlich Tragetasche und der für den Aufbau der hartballistischen Einschubplatten verwendeten Materialien sowie Materialproben, beim
Der Polizeipräsident in Berlin,
SE TL B 22,
Friesenstraße 16 (Einfahrt Golßener Str. 3) Haus 42,
10965 Berlin
einzureichen.
Für den Nachweis der Qualität, der zur Herstellung der hartballistischen Einschubplatte verwendeten Materialien, ist eine Produktbeschreibung des Herstellers der Rohkeramik beizubringen. Die Materialdatenblätter stellen den Nachweis der Einhaltung, der in der Leistungsbeschreibung aufgestellten genannten Forderungen dar. Die Materialdatenblätter müssen also auch die entsprechenden technischen Angaben enthalten.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.